Die Vermögensverwaltung für sicherheitsorientierte Kapitalanleger.



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Transkript:

Die Vermögensverwaltung für sicherheitsorientierte Kapitalanleger.

Das Sicherheitskonzept Die Vermögensverwaltung richtet sich an sicherheitsorientierte Anleger mit einem Kapital von 20.000 CHF bis maximal 100.000 CHF. Sie ermöglicht eine risikoarme Kapitalanlage und bietet zugleich die Chance auf höhere Gewinne als Anlagen mit vergleichbarem Risikoprofil (z.b. Festgeldanlagen oder Kassenobligationen). Die nachfolgenden Darstellungen und Erläuterungen geben einen Einblick in die konzeptionelle Ausgestaltung des Sicherheitskonzepts von Currender. Eigenes Kundenkonto Elementarstopp der Bank Versicherung/ Rücklagen der Bank Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf das Kundenkonto durch: Schutz vor Tradingverlusten (bez. auf die Kapitaleinlage) durch: Sicherheitsbetrag Heimatwährung Schutz vor Wechselkursrisiken durch: Schutz vor Bankenkonkurs durch: Einlagensicherung der Schweiz Schutz vor unerlaubtem Zugriff auf das Kundenkonto Das Kundenkonto/Investorenkonto wird von der Schweizer Dukascopy Bank im Auftrag des Kunden eröffnet. Es lautet auf den Namen des Kunden (Eigenes Kundenkonto). Die Vorschriften der Bank erlauben Auszahlungen/Abhebungen ausschliesslich auf Bankkonten, die auf den Namen des jeweiligen Kundenkontos lauten. Eine Überweisung auf fremde Konten ist dementsprechend ausgeschlossen, es sei denn ein krimineller Bankmitarbeiter findet einen Weg, diese Vorschriften zu umgehen. In diesem Fall haftet jedoch die Bank, die Ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und ersetzt das Geld aus ihren Rücklagen bzw. aus der für diesen speziellen Fall abgeschlossenen Versicherung der Bank. Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 1

Schutz vor Bankenkonkurs Der Verein Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler heisst neu esisuisse. 1 Sie ist ein gesetzlich beauftragter Verein, der die Absicherung von Kundengelder in Schweizer Bankinstituten im Falle eines Bankkonkurses gewährleisten soll. Diese sogenannten privilegierten Einlagen gelten u.a. für Bankguthaben bis 100.000 CHF, die auf den Namen des Bankkunden lauten und deren Bank der Schweizer Einlagensicherung angeschlossen ist. Die Dukascopy Bank ist Mitglied der Schweizer Einlagensicherung. 2 Im Konkursfall treten alle Mitglieder solidarisch und unmittelbar für die privilegierte Einlage der betreffenden Bank ein. Sämtliche Mitglieder haben daher besondere gesetzliche Auflagen zu erfüllen, damit eine schnelle Auszahlung an die betroffenen Bankkunden gewährleistet werden kann. Schutz vor Wechselkursrisiken Ein Kundenkonto bei der Dukascopy Bank kann in verschiedenen Währungen geführt werden. Wird das Kundenkonto in einer anderen als der Heimatwährung geführt, kann der zugrundeliegende Wechselkurs bei einem möglichen Rücktausch in die Heimatwährung den Wert des Kundenkapitals negativ beeinflussen. Dieses Risiko wird dadurch ausgeschlossen, dass die Kunden ihre Kundenkonten ausschliesslich in der Heimatwährung führen. Schutz vor Tradingverlusten (bezogen auf die Kapitaleinlage) Die Kapitaleinlage der Kunden ist durch den im Voraus bezahlten Sicherheitsbetrag sowie den Elementarstopp der Dukascopy Bank vor Tradingverlusten geschützt. Die folgende Tabelle dient als Grundlage für die Erläuterung dieses Schutzes: Kapitaleinlage Gewinnbeteiligung Sicherheitsbetrag 1% Rückzahlung des Sicherheitsbetrages mit einem Nettogewinn von 3% 20.000 CHF 50% 200 CHF 600 CHF 50.000 CHF 50% 500 CHF 1500 CHF 100.000 CHF 50% 1.000 CHF 3.000 CHF 1 Offizielle Webseite, siehe: http://www.einlagensicherung.ch/home.htm 2 Mitgliederliste der esisuisse, siehe: http://www.einlagensicherung.ch/mitglieder_v3/mitgliederliste-3.htm?list=banken Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 2

Die Kapitaleinlage ist der Betrag, den der Kunden auf sein Kundenkonto bei der Dukascopy Bank überweist. Er erhöht sich bei weiteren Einzahlungen und vermindert sich bei Auszahlungen des Kunden. Die Gesamteinzahlungen dürfen aufgrund der Einlagensicherung nicht mehr als 100.000 CHF/EUR/USD betragen. Die Mindestkapitaleinlage bei Kontoeröffnung ist auf 20.000 CHF/EUR/USD festgesetzt. Die Höhe der Gewinnbeteiligung beträgt 50% und wird monatlich automatisch durch die Dukascopy Bank abgezogen. Die Berechnung erfolgt nach HighWatermark (siehe S.7). Der Sicherheitsbetrag von 1% gibt an, wieviel Currender nach der Kontoeröffnung des Kunden sowie vor Tradingstart dem Kunden auf sein privates Bankkonto überweist. Er dient als Verlustausgleich des Kunden für den Fall, dass der Elementarstopp der Dukascopy Bank ausgelöst wird und die Kapitaleinlage des Kunden unterschreitet. Der Elementarstopp der Dukascopy Bank ist eine Sicherheitsinstrument, das automatisch alle offenen Positionen schliesst und weitere Handelsaktionen verhindert, wenn der vom Kunden eingegebene Betrag unterschritten wird. Aufgrund des oben erwähnten Sicherheitsbetrages müsste dieser Betrag auf 99% der Kapitaleinlage gesetzt werden. Jedoch können schnelle Marktbewegungen dazu führen, dass der Elementarstopp erst leicht unter diesem ausgeführt werden kann. Aus diesem Grund wird der Elementarstopp um 0,25% erhöht, um die Kapitaleinlage von 99% sicher zu schützen. Der Elementarstopp wird dementsprechend nicht auf 99%, sondern auf 99,25% der Kapitaleinlage gesetzt. Der Elementarstopp kann ausschliesslich vom Kunden eingegeben und verändert werden und wird im Vermögensverwaltungsvertrag auf Seite 12 festgelegt. Faktisch übernimmt also Currender das Risiko von Tradingverlusten, die die Kapitaleinlage des Kunden verringern. Die folgende Grafik ist zugunsten einer besseren Übersicht nicht massstabsgetreu. Sie erläutert das o.g. Prozedere am Beispiel von 100.000 CHF: Sicherheitsbetrag 1.000 CHF Elementarstopp Sicherheitsbetrag 1.000 CHF 99.250 CHF Kapitaleinlage 100.000 CHF Kundenkapital 99.000 99.250 CHF Gesichertes Kapital des Kunden bei Tradingstart: mind. 100.000 CHF Gesichertes Kapital des Kunden bei Auslösung des Elementarstops: mind. 100.000 CHF Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 3

Sobald ein Nettogewinn (d.h. der Gesamtgewinn abzüglich der Gewinnbeteiligung) von über 3% erzielt wurde, ist der Kunde verpflichtet, den Elementarstopp online auf 100,25% anzuheben und den Sicherheitsbetrag an Currender zurücküberweisen. Denn nun ist die ursprüngliche Kapitaleinlage auch ohne Sicherheitsbetrag geschützt. Zusätzlich wird der Elementarstopp auch für die Sicherung von Teilgewinnen verwendet. So wird der Elementarstopp bei der nächsten Gewinnstufe (d.h. bei einem Nettogewinn von 8%) vom Kunden auf 103,5% angehoben. Auch hier dient die Nachkommastelle dazu dem Kunden einen Mindestgewinn von 3% zu sichern. Die Nachkommastelle fällt ab der zweiten Gewinnstufe etwas höher aus, da der Vermögensverwalter in dieser Phase bereits mit höheren Positionsgrössen arbeitet. Die nachfolgende Grafik erläutert diese Zusammenhänge. Auch hier wird zugunsten einer besseren Übersicht auf eine massstabsgetreue Darstellung verzichtet. Nettogewinn 8.000 CHF Sicherheitsbetrag 1.000 CHF Nettogewinn 3.000 CHF Elementarstopp 99.250 CHF zurückgezahlter Sicherheitsbetrag Nettogewinn 3.000 CHF Elementarstopp 100.250 CHF Elementarstopp 103.500 CHF Kapitaleinlage 100.000 CHF Kapitaleinlage 100.000 CHF Kapitaleinlage 100.000 CHF Gesichertes Kapital bei Erreichen der 1. Gewinnstufe: mind. 100.000 CHF Gesichertes Kapital nach Erreichen der 1. Gewinnstufe: mind. 100.000 CHF Gesichertes Kapital nach Erreichen der 2. Gewinnstufe: mind. 103.000 CHF Eine Übersicht der Gewinnstufen bzw. der Elementarstoppstufen befindet sich auf Seite 12. Das absolute Verhältnis zwischen dem Nettogewinn und dem Elementarstopp erhöht sich bis zur zweiten Gewinnstufe stetig und bleibt danach konstant bei 5% der Kapitaleinlage. Der Grund dafür liegt in den steigenden Positionsgrössen. Höhere Gewinne ermöglichen höhere Positionsgrössen, die wiederum höhere Schwankungen verursachen können. Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 4

Angaben über Currender Firma: Geschäftsführer: Rechtsform: Geschäftsadresse: Currender Philipp Hinz Einzelfirma Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz Telefonnummer: 078 767 09 23 Webseite: Email: Handelsregisternummer: 3 Regulierung: www.currender.com info@currender.com CHE-416.760.053 PolyReg (SRO) in Zürich Bitte vereinbaren Sie vor dem Besuch einen Termin, vielen Dank! Rechtliche Grundlagen Allgemeiner Selbstregulierungs-Verein PolyReg Die PolyReg ist eine von der FINMA zugelassene Selbstregulierungsorganisation (SRO). Alle von der FINMA zugelassenen SRO s sind auf der FINMA Webseite aufgelistet. 4 FINMA, Selbstregulierungsorganisationen (SRO s), PolyReg Die Tätigkeit von Currender ist die eines Finanzintermediärs und muss der daher der FINMA unterstellt sein. Als Finanzintermediäre nach Art. 2 Abs. 3 GwG gelten Personen, die berufsmässig fremde Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, diese anzulegen oder zu übertragen. 5 Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist eine 3 Handelsregister Schweiz, siehe (Geben Sie Currender ein): http://be.powernet.ch/webservices/inet/zefix/zefix.asmx/searchhtml?amt=36&out=1&lang=1 4 Siehe: https://www.finma.ch/d/beaufsichtigte/sro/seiten/default.aspx 5 Siehe: https://www.finma.ch/d/beaufsichtigte/seiten/dufi.aspx in Verbindung mit Art. 2 Abs. 3 GwG und Art 14 Abs. 1 GwG: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19970427/index.html Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 5

öffentlich-rechtliche Anstalt und setzt sich u.a. sowohl für den Schutz der Gläubiger, Anleger und Versicherten als auch für den Die FINMA bewilligt indirekt über direkt SRO s Finanzintermediäre gem. Art. 2 Abs. 3 GwG. Schutz der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte ein. 6 Nach dem Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) bedürfen Finanzinter-mediäre im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG zur berufsmässigen Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung der FINMA, sofern sie nicht einer anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind (Art. 14 Abs. 1 GwG). Die FINMA veröffentlicht ihre zugelassenen Finanzintermediäre in der sogenannten DUFI Liste. 7 Die von den Selbstregulierungsorganisationen zugelassenen Finanzintermediäre werden separat auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht oder nach Anfrage mitgeteilt. Alle in der Schweiz zugelassenen Finanzintermediäre im o.g. Sinne ge-niessen denselben rechtlichen Status und werden regelmässig geprüft. Dukascopy Bank SA Die Dukascopy Bank ist eine Schweizer Onlinebank, die 2004 gegründet wurde und ihren Sitz in Genf hat. 8 Sie ist Mitglied bei der Schweizer Einlagensicherung esisuisse 9 und ist eine von der FINMA offiziell bewilligte Bank. 10 Die Dukascopy Bank bietet die Sicherheit einer Schweizer Bank und stellt zugleich eine effiziente und hochwertige Infrastruktur für Vermögensverwalter zur Verfügung. Daher verwalte ich meine Kundenkonten über dieser Bank. Vermögensverwaltungsvertrag Der Vermögensverwaltungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Investor und Currender. Hier werden sämtliche Rechte und Pflichten zwischen beiden Parteien festgelegt. Eine Mustervorlage befindet sich auf Seite 9-12. 6 Offizielle Webseite, siehe: http://www.finma.ch/d/finma/seiten/ziele.aspx 7 Siehe: https://www.finma.ch/institute/pdf_d/ddufi.pdf 8 Siehe: http://www.dukascopy.com/swiss/deutsch/about/company/# 9 Mitgliederliste esisuisse, siehe: http://www.einlagensicherung.ch/mitglieder_v3/mitgliederliste-3.htm?list=banken 10 Mitgliederliste der bewilligten Banken der FINMA, siehe: http://www.finma.ch/institute/pdf_d/dbeh.pdf Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 6

Anlagestrategie Currender hat sich in seiner Vermögensverwaltung auf Währungen spezialisiert. Anhand von technischen Analysen werden potentielle Umkehrpunkte in den verschiedensten Währungen identifiziert. Ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Tradingeffizienz dieser Umkehrpunkte ist, dass sie möglichst populär sind und damit von hinreichend vielen Marktteilnehmern erkannt bzw. wiedererkannt werden. Sie ermöglichen aussergewöhnlich gute Chancen mit relativ geringem Risiko. Es ergeben sich vorrangig kurzfristige (Minuten bis Stunden), gelegentlich auch mittelfristige (Stunden bis Tage) Trades. Zudem ist das Money Management so aufgebaut, dass die Positionsgrösse nach Verlusten so lange reduziert wird, bis das Trading wieder einen positiven Trend aufweist. Dadurch stabilisiert sich das Kapital relativ schnell auf einem Niveau, bei dem der Schaden dieser Verlustphase begrenzt wird. Umgekehrt wird bei anhaltendem Gewinn die Positionsgrösse erhöht, was ein schnelles Gewinnwachstum ermöglicht. Insgesamt führt dieser Ansatz dazu, dass die Verluste gering gehalten werden und die Gewinne verhältnismässig stark wachsen können. HighWatermark (HWR) Die Höhe der Gewinnbeteiligung wird nach dem international anerkannten HighWatermark Prinzip berechnet und ist ein performanceabhängiges Vergütungsmodell. Der HighWatermark (deutsch: Hochwasserstand) soll sicherstellen, dass der Vermögensverwalter nur dann etwas verdient, wenn der Kunde tatsächlich einen Vermögenszuwachs durch Tradinggewinne erfährt, der den alten Höchststand (laut monatlicher Abrechnung) übersteigt. Ein Vermögenszuwachs durch Einzahlung des Kunden führt automatisch dazu, dass der HighWatermark um den Einzahlungsbetrag erhöht bzw. bei Auszahlungen um den Auszahlungsbetrag reduziert wird. Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 7

Organisatorisches Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte nutzen Sie einfach die auf Seite 5 aufgeführten Kontaktmöglichkeiten. Sollten Sie sich schon jetzt für ein Investment entschieden haben, können Sie mit den folgenden Hinweisen bereits den 1. Gang einlegen. für Privatpersonen 1. Bitte füllen Sie die Formulare auf den Seiten 13 & 14 aus und senden diese per Post an Currender. für juristische Personen 1. Bitte füllen Sie die Formulare auf den Seiten 15 & 16 aus und senden diese per Post an Currender. 2. Gehen Sie auf die Webseite von der Dukascopy Bank und eröffnen ein Live-Konto. Bitte beachten Sie, dass Sie Currender als Ihren Vermögensverwalter angeben! 3. Parallel zu 2. erhalten Sie von mir den vorbereiteten Vermögensverwaltungsvertrag zur Unterzeichnung. 4. Nach der Eröffnung Ihres Tradingkontos und der Einstellung des Elementarstops folgt die Überweisung der Sicherheitsleistung. Tradingstart! Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 8

Vermögensverwaltungsvertrag mit Sicherheitsbetrag Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. Philipp Hinz - Currender, Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz (nachfolgend: Vermögensverwalter ) und Frau / Herr / Firma (nachfolgend: Investor ) vereinbaren folgenden Vermögensverwaltungsvertrag (nachfolgend: Vertrag ). Präambel Ich, Philipp Hinz, Geschäftsführer von Currender bin von der Idee beseelt in einer unsicheren Welt eine soweit mir möglich risikoarme Kapitalanlage mit Chance auf höhere Gewinne (als Anlagen mit vergleichbarem Risikoprofil) zu entwickeln und zu positionieren. Grundlagen dafür sind: die im Voraus bezahlte Verlustübernahme in Form eines Sicherheitsbetrages, die Funktion des Elementarstops bei der Schweizer Dukascopy Bank SA sowie die Einlagensicherung der Schweiz und die Wahl der Heimatwährung für das Kundenkonto 1. Gegenstand Der Vermögensverwalter erhält hiermit den Auftrag, die folgenden Vermögenswerte (Tradingkonto bei der Dukascopy Bank SA) im Namen und auf Rechnung des Investors direkt und ausschliesslich durch den Kauf- und Verkauf von Währungen auf dem Währungsmarkt (Forex Markt) anzulegen. Tradingkontonummer (wenn vorhanden): vorraussichtl. oder bestehende Kapitaleinlage: * * Das Konto muss in der Währung des Heimatlandes eröffnet werden, damit Wechselkursrisiken verhindert werden. Der Vermögensverwalter ist innerhalb der Vereinbarungen dieses Vertrages und den Möglichkeiten der Tradingsoftware von der Dukascopy Bank SA frei in der Grösse, dem Zeitpunkt, der Anzahl und Art der gehandelten Produkte. 2. Pflichten des Vermögensverwalters Der Vermögensverwalter: 1. bewahrt bei der Ausübung seiner Tätigkeit stets und nach bestem Wissen und Gewissen die Interessen des Kunden. Zudem dürfen keine offenen Positionen übers Wochenende gehalten werden und Währungen mit Mindestkursvorgaben müssen gemieden werden. 2. übernimmt Verantwortung für die Tradingverluste, die die Kapitaleinlage des Investors verringern. Unterschrift Investor Seite 1 Unterschrift Vermögensverwalter Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 9

Vermögensverwaltungsvertrag mit Sicherheitsbetrag Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. 3. überweist umgehend den Sicherheitsbetrag, wenn: a. der Investor sein Tradingkonto ordnungsgemäss eröffnet und gem. 1 dieses Vertrages kapitalisiert hat. b. der Investor den Elementarstopp auf die vereinbarte Höhe gem. 4 dieses Vertrages in Verbindung mit der Anlage Elementarstoppstufen eingestellt hat. 3. Pflichten des Investors Der Investor verpflichtet sich: 1. sein Tradingkonto mit der in 4 dieses Vertrages festgesetzte Summe zu kapitalisieren. 2. den in 4 vereinbarten Elementarstopp einzustellen und anschliessend den Vermögensverwalter darüber zu informieren. 3. den vom Vermögensverwalter überwiesenen Sicherheitsbetrag bei einem Nettogewinn von über 3% umgehend zurück zu überweisen und den Elementarstop auf die vereinbarte Gewinnstufe 2 (Anlage: Elementarstoppstufen ) nachzuziehen. 4. zusätzliche Kapitaleinlagen oder Kapitalabzüge mindestens drei Tage vorher anzukündigen. 5. aufgrund der Einlagensicherung nicht mehr als 100.000 (CHF, USD oder EUR) Kapital einzulegen. 6. die Elementarstoppstufen nach Weisung des Vermögensverwalters bzw. gemäss der Anlage Elementarstoppstufen strengstens einzuhalten. 4. Kapitalschutz Der Kapitalschutz soll sicherstellen, dass der Investor immer über mindestens die Höhe seines Einlagekapitals verfügt. Da der Elementarstopp am Anfang geringer als die Kapitaleinlage ist, wird diese Lücke mithilfe des Sicherheitsbetrages gefüllt. Der Elementarstopp wird vom Investor (gemäss Anlage Elementarstoppstufen ) selbst noch vor dem Tradingstart und vor der Überweisung des Sicherheitsbetrages vom Vermögensverwalter bei der Dukascopy Bank SA in den Kontoeinstellungen vorgenommen. Der Elementarstopp ist ein Sicherheitsinstrument das automatisch alle offenen Positionen schliesst und weitere Handelsaktionen verhindert, wenn der vom Investor eingegebene Betrag unterschritten wird. 5. Sicherheitsbetrag Die Höhe des Sicherheitsbetrages wird auf 1% der Kapitaleinlage des Investors festgesetzt. Höhe des Sicherheitsbetrages: Der Vermögensverwalter überweist unmittelbar nachdem der Investor das Tradingkonto eröffnet und den Kapitalschutz eingestellt hat den o.g. Betrag auf das folgende Bankkonto. Kontoname: * Bankname: Bankanschrift: * Das Bankkonto muss den Namen des Investors tragen. Unterschrift Investor Seite 2 Unterschrift Vermögensverwalter Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 10

Vermögensverwaltungsvertrag mit Sicherheitsbetrag Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. IBAN: Swift / BIC: Zahlungszweck: Sicherheitsbetrag, Name des Investors Sobald jedoch ein Nettogewinn von 3% erreicht wird, erfolgt die Rückzahlung des Sicherheitsbetrages. Der Vermögensverwalter informiert den Investor im Rahmen der monatlichen Gewinnabrechnung über dieses Ereignis und fordert ihn zur Rückzahlung des Sicherheitsbetrages innert Wochenfrist auf. Die damit verbundene Anpassung des Elementarstopps ist der Anlage Elementarstoppstufen zu entnehmen. Der Empfänger ist folgendes Geschäftskonto: Kontoname: Bankname: Bankadresse: Philipp Hinz - Currender PostFinance AG Mingerstr. 20, 3030 Bern, Schweiz IBAN: CH25 0900 0000 6077 3719 0 Swift / BIC: Zahlungszweck: POFICHBEXXX Sicherheitsleistung 6. Gewinnbeteiligung Die Gewinnbeteiligung des Vermögensverwalters beträgt 50% und wird monatlich automatisch berechnet und vom Gewinn abgezogen. Es fallen keine weiteren Kosten für den Investor an. 7. Laufzeit & Gerichtsstand Der Vermögensverwaltungsvertrag gilt bis auf Widerruf und ist auf unbestimmte Zeit gültig. Er kann jederzeit vom Vermögensverwalter oder Investor wiederrufen werden. Gerichtsstand ist am Sitz des Beauftragten. Anwendbar ist das schweizerische Recht. 8. Haftung & Risikohinweise Der Vermögensverwalter haftet für Tradingverluste, die die Kapitaleinlage des Investors verringern. Ein fehlender oder falsch gesetzter Elementarstopp sowie ein von der Tradingsoftware verursachter Fehler entbinden den Vermögensverwalter von seiner Haftung sofern er seiner Sorgfalt im Interesse des Investors nachkam. Trotzdem besteht das Risiko eines Totalverlustes, wenn das europäische Bankensystem zusammenbricht und die Einlagensicherung versagt. Es gibt keine Garantie für Gewinne, da aus einer vergangenen Wertentwicklung keine Prognose für die Zukunft abgeleitet werden kann. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift Investor Seite 3 Unterschrift Vermögensverwalter Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 11

Anlage: Elementarstoppstufen Nettogewinn Kaptialschutz Sicherheitsbetrag (rel.) (abs.) (rel.) (abs.) (rel.) (abs.) Kapitaleinlage: 100 000 Datum der Änderung Copyright 2015 Philipp Hinz - Alle Rechte vorbehalten. 12 0 0% 100 000 99,25% 99 250 1% 1 000 1 3% 103 000 100,25% 100 250 0% 0 2 8% 108 000 105,50% 105 500 3 13% 113 000 108,50% 108 500 4 18% 118 000 113,50% 113 500 5 23% 123 000 118,50% 118 500 6 28% 128 000 123,50% 123 500 7 33% 133 000 128,50% 128 500 8 38% 138 000 133,50% 133 500 9 43% 143 000 138,50% 138 500 10 48% 148 000 143,50% 143 500 11 53% 153 000 148,50% 148 500 Bitte beachten Sie: Die Elementarstoppstufe 1 wird unmittelbar nach der Kontoeröffnung online eingestellt. Alle weiteren Elementarstoppstufen werden je nach Nettogewinn ausschliesslich am Monatsanfang online angepasst. Zu Ihrer Sicherheit bekommen Sie von Currender bei Erreichen jeder Stufe eine Benachrichtigung per Email zugesandt. Da der Elementarstopp erst ausgelöst wird, wenn der eingestellte Betrag unterschritten wird, ist die Nachkommastelle lediglich eine Art Sicherheitszone, um den eigentlichen Betrag zu schützen. 105,5% bedeutet dementsprechend: 105% soll auf jeden Fall geschützt werden, wobei zusätzlich 0,5% als Sicherheitszone aufgeschlagen wurde. Der Elementarstopp muss auch bei jeder Ein- oder Auszahlung des Investors um denselben Betrag angepasst werden. Datum, Unterschrift (Investor) Datum, Unterschrift (Vermögensverwalter)

Identifikationsblatt für natürliche Personen (Privatpersonen) Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. Hinweise Currender ist ein zugelassener und regulierter Finanzintermediär nach Art. 2 Abs. 3 GwG. Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ist der Vermögensverwalter verpflichtet Einsicht in ein Identifizierungsdokument des Kunden zu nehmen, eine Kopie anzufertigen und zu seinen Akten zu legen. Alternativ ist es auch möglich eine beglaubigte Kopie einzureichen. Darüber hinaus werden zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten persönliche Angaben sowie die Kopie einer aktuellen Strom-, Wasser-, Telefon-, oder Krankenkassenrechnung, die Ihnen auf dem Postweg zugegangen ist, benötigt. Persönliche Angaben (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Anrede: Frau Herr Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Strasse & Nummer: PLZ & Ort & Land: Telefon / Handy: Email: Beruf: Arbeitgeber/Selbständigkeit: Zweck des Investments: Höhe des Investments: Herkunft des Investments: Einkommen Sparguthaben Erbschaft Gewinne Geschenk Andere Ort, Datum, Unterschrift Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 13

Feststellung der wirtschaftl. Berechtigten für natürliche Personen (Privatpersonen) Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. Hinweise Currender ist ebenso verpflichtet die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen (Art. 4 GwG). Persönliche Angaben Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Die unterzeichnende o.g. Vertragspartei erklärt hiermit, (zutreffendes bitte ankreuzen) die einzige wirtschaftlich berechtigte Person über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital zu sein. dass die nachfolgend aufgeführte/-n Person/en, einschliesslich der Vertragspartei, die einzige/-n wirtschaftlich berechtigte/-n Person/-en über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital ist/ sind. dass die nachfolgend aufgeführte/-n Person/en, im Gegensatz zur Vertragspartei, die einzige/-n wirtschaftlich berechtigte/-n Person/-en über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital ist/ sind. 1. Person * 2. Person * Familienname, Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Strasse & Nummer: PLZ & Ort: Telefon / Handy / Email: * Jede hier angegebene Person muss sich ebenfalls mit einem Pass oder Personalausweis identifizieren. Ort, Datum, Unterschrift Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 14

Identifikationsblatt für jur. Personen & Personengesellschaften Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. Hinweise Currender ist ein zugelassener und regulierter Finanzintermediär nach Art. 2 Abs. 3 GwG. Bei der Aufnahme einer Geschäftsbeziehung ist der Vermögensverwalter verpflichtet sowohl die juristische Person zu identifizieren als auch die Identität der Personen zu überprüfen, die im Namen der juristischen Person die Geschäftsbeziehung mit ihm aufnehmen dürfen. Daher wird die Einsicht in ein Identifizierungsdokument jeder unten aufgeführten Person benötigt. Alternativ ist es auch möglich eine beglaubigte Kopie einzureichen. Darüber hinaus werden zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten des Vermögensverwalters persönliche Angaben der bevollmächtigten Personen aufgenommen. Firmenangaben Firmenname & Branche Strasse & Nummer: PLZ & Ort: Land: Webseite: Höhe & Zweck des Investments: Persönliche Angaben der bevollmächtigten Personen 1. Person * 2. Person * Familienname, Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Strasse & Nummer: * PLZ & Ort: * Position in der Firma: Telefon / Handy: Email: * Bitte geben Sie Ihre Privatadresse an. Eine der hier aufgeführten Personen muss dieses Dokument unterzeichnen. Ort, Datum, Unterschrift Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 15

Feststellung der wirtschaftl. Berechtigten für jur. Personen & Personengesellschaften Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und sind nur für den internen Gebrauch. Hinweise Currender ist ebenso verpflichtet die wirtschaftlich berechtigten Personen festzustellen (Art. 4 GwG). Firmenangabe Firmenname: bevollmächtigte Person: * * Die hier aufgeführte Person muss dieses Dokument unterzeichnen. Die unterzeichnende o.g. Person erklärt hiermit, (zutreffendes bitte ankreuzen) die einzige wirtschaftlich berechtigte Person über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital zu sein. dass die nachfolgend aufgeführte/-n Person/en, einschliesslich der Vertragspartei, die einzige/-n wirtschaftlich berechtigte/-n Person/-en über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital ist/ sind. dass die nachfolgend aufgeführte/-n Person/en, im Gegensatz zur Vertragspartei, die einzige/-n wirtschaftlich berechtigte/-n Person/-en über das im Vermögensverwaltungsvertrag festgesetzte Tradingkapital ist/ sind. 1. Person * 2. Person * Familienname, Vorname: Geburtsdatum: Staatsangehörigkeit: Strasse & Nummer: PLZ & Ort: Telefon / Handy / Email: * Jede hier angegebene Person muss sich ebenfalls mit einem Pass oder Personalausweis identifizieren. Ort, Datum, Unterschrift Geschäftsführer Philipp Hinz - Pestalozzistr. 11, 3007 Bern, Schweiz - HR-Nr. CHE-416.760.053 +41(0)78 767 09 23 - www.currender.com - info@currender.com 16