16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 126 Studienordnung für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftlehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Bek. v. 10.02.1999 Die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg hat am 10.02.1999 die in der Anlage abgedruckte Studienordnung für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg gem. 14 Abs. 1 bis 2 NHG sowie die Erläuterung gem. 14 Abs. 3 NHG i.d.f. v. 24.03.1998 (Nds. GVBl. S. 300), zuletzt geändert durch Art. 11 des Haushaltsbegleitgesetzes vom 21. Januar 1999 (Nds. GVBl. S. 10), beschlossen. - Amtliche Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 5/1999 S. 126 - Anlage Studienordnung für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftlehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Erster Abschnitt Allgemeine Informationen über die wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkte 1. Zweck der Studienordnung Die Studienordnung vermittelt auf der Grundlage der Diplomprüfungsordnung (DPO) einen Überblick über Ziele, Inhalt und Aufbau des Studienganges, seiner Schwerpunkte mit ökologischem Schwerpunkt und mit Schwerpunkt Informatik sowie des Studienganges Betriebswirtschaftslehre mit juristischem Schwerpunkt. Sie legt die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium dar, informiert über die Struktur des Studiums in Form eines Studienplanes und weist auf die Besonderheiten der Studiengänge und Schwerpunkte hin. 2. Ausbildungsziele der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge Die Studiengänge bzw. Schwerpunkte, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre setzen sich mit drei zentralen Herausforderungen inhaltlicher und methodischer Natur auseinander: (1) dem Verständnis der Differenzierungen und möglichen Synthesen der Fächer BWL, VWL und Rechtswissenschaft unter Einbeziehung moderner Analyse-, Planungs- und Entscheidungsmethoden; (2) der wachsenden Integration und Vernetzung ökonomischer und rechtlicher Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene; (3) dem Umweltproblem und der damit verbundenen Zuspitzung des Problems knapper Güter und Ressourcen. Die Studiengänge stehen unter folgenden allgemeinen Zielsetzungen: (1) Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden zu Selbständigkeit, Problembewußtsein und Kritikfähigkeit; (2) fachlicher Wissenserwerb, namentlich Erlangung von Kenntnissen über Analyse- und Problemlösungsmethoden und Fähigkeit, diese Methoden selbständig anzuwenden und schöpferisch weiterzuentwickeln; (3) Bezug zur Praxis, wie sie sich in den späteren Berufsfeldern der Studierenden schwerpunktmäßig ergibt, beispielsweise in analytischen, planenden, ausführenden und/oder leitenden Tätigkeiten in Unternehmen, selbständigen beratenden Berufen, staatlichen Einrichtungen und Verbänden; (4) Erwerb von Kenntnissen in den fachbezogenen internationalen Verkehrssprachen zur Förderung der im Studium angelegten Möglichkeiten der Internationalisierung des Studiums und der späteren Berufspraxis. 3. Beginn und Dauer des Studiums Das Studium wird im Wintersemester aufgenommen und hat im Regelfall eine Dauer von acht Semestern; hinzu kommt die Prüfungszeit von vier Monaten.
16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 127 4. Gliederung des Studiums, Profilbildung und Differenzierung Die Ausdifferenzierung der Profile setzt zum Ende des Grundstudiums ein. Nach dem gemeinsamen Angebot für die Studiengänge und Schwerpunkte ( Vordiplomphase 1 ) sind zum Ende des Grundstudiums 6 SWS für die Orientierung und Grundlagenvermittlung vorgesehen ( Vordiplomphase 2 ), die Studierenden im Studiengang müssen sich zu diesem Zeitpunkt entweder für einen Schwerpunkt oder für den nicht differenzierten Studiengang nach bisheriger Struktur entscheiden ( Basismodell ). a) Grundstudium (1) Im Grundstudium, das mit der Diplomvorprüfung abschließt, werden die inhaltlichen und methodischen Grundlagen der Wirtschafts- und Rechtswissenschaften im Rahmen von Pflichtveranstaltungen dargelegt. Diese Veranstaltungen vermitteln insbesondere Kenntnisse über Arbeitsmethoden, die Struktur der Wissenschaftsbereiche, Institutionen und grundlegende Modellbildungen sowie mathematische und statistische Grundlagen. Sie erörtern exemplarisch praktische Bezüge und fordern zur kritischen Reflexion auf. (2) Primäre Vermittlungsform im Grundstudium ist die Vorlesung (VL). Sie wird durch Übungen bzw. Tutorien (Ü) und Proseminare ergänzt, in denen bei angemessener Gruppengröße die vermittelten Inhalte und Methoden übend vertieft und praktisch angewendet werden. b) Das Hauptstudium (1) Das Hauptstudium gliedert sich in einen Sockelbereich aus Pflichtfächern und einen Vertiefungsbereich aus Wahlpflichtfächern. Es ermöglicht eine weitergehende wissenschaftliche Spezialisierung durch die Wahl geeigneter Studienfächer und durch die Bildung studienspezifischer Schwerpunkte. (2) Dieser Studienabschnitt setzt eine entsprechende Eigeninitiative und Eigenverantwortung der Studierenden voraus. Der interdisziplinäre Zusammenhang wird durch das fächerübergreifende Projektstudium gewahrt. c) Fachübergreifendes Studium, Sprachen, EDV Über die in dieser Studienordnung geregelten Pflicht- und Wahlpflichtbereich hinaus wird den Studierenden empfohlen, Angebote in angrenzenden Fachgebieten wahrzunehmen und sich Kenntnisse in mindestens einer Fremdsprache sowie vertiefte Kenntnisse der EDV anzueignen. d) Das Projektstudium Aus den Zielsetzungen der drei Studiengänge ergibt sich die Anforderung an die Lehrplanung, problemund praxisorientierte Veranstaltungen interdisziplinär anzubieten, vorzugsweise in Form des interdisziplinären Projektstudiums. Die Thematik sollte so gewählt werden, daß die Einbindung in Forschungsvorhaben gegeben ist. Jede und jeder Studierende soll deshalb in einem Wahlpflichtfach mindestens zwei Semester an einem Projekt mitarbeiten. Sie erbringen dort kommunikative (z.b. Arbeitsgruppe leiten), organisatorische (z.b. Exkursion planen) und kooperative (z.b. Praktikum mit Bericht) Leistungen. Die Projekte sind mit einem Bericht als Hauptleistung verbunden, der möglichst auf einer Tätigkeit in oder mit Unternehmen oder anderen Institutionen gründet. Projekte sind stets in Arbeitsgruppen zu bearbeiten. Über das learning by doing hinaus werden die Moderation und Zusammenarbeit in den Projektteams selbst Gegenstand der Reflexion. Neben der Fachkompetenz stehen Methodenkompetenz und Sozialkompetenz im Vordergrund. Moderation heterogener Gruppen und Handeln in Aushandlungsprozessen unterschiedlicher Interessen werden z.b. in Zukunftswerkstätten und Rollenspielen geübt. Zweiter Abschnitt Die Studieninhalte des Grundstudiums in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen 1) Die folgenden Lehrveranstaltungen (Pflichtveranstaltungen) sind für alle Studierenden verbindlich. Ihr Gesamtumfang im Grundstudium beträgt 66 Semesterwochenstunden (SWS): - Grundzüge der VWL 18 SWS - Grundzüge der BWL 12 SWS - Ökologische Ökonomie I 2 SWS - Betriebliches Rechnungswesen 10 SWS - Rechtswissenschaften I 8 SWS - Mathematik für 8 SWS - Statistik 8 SWS 2) Zusätzlich sind gemäß Ausdifferenzierung der Schwerpunkte in der zweiten Phase des Grundstudiums jeweils alternativ verbindlich - ohne Schwerpunkt (a): wahlweise - Ökologische Ökonomie II, Informatik - oder Rechtswissenschaften II 6 SWS - für den ökologischen Schwerpunkt (b): Ökologische Ökonomie II 6 SWS
16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 128 - - für den Schwerpunkt Informatik (c): - Grundlagen der Informatik 8 SWS 1 - - für den juristischen Schwerpunkt (d): - Rechtswissenschaften II 6 SWS 3) Den Studierenden wird empfohlen, über die Pflichtveranstaltungen hinaus fachlich ausgerichtete Veranstaltungen in Fremdsprachen und den Sozialwissenschaften zu besuchen. Dritter Abschnitt Das Hauptstudium in den wirtschaftswissenschaftlichen Studiengängen und Schwerpunkten a) Studieninhalte des Hauptstudiums im Studiengang ohne Schwerpunkt in zwei Pflicht- und drei Wahlpflichtfächern in einem Umfang von jeweils 12 SWS vermittelt. Für die Zulassung zur ersten Fachprüfung ist außerdem ein mit mindestens ausreichend bewerteter studienbegleitender Leistungsnachweis in Grundlagen der EDV Voraussetzung. 2) In den Pflichtfächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre und Allgemeine Betriebswirtschaftslehre ergeben sich die das Grundstudium ergänzenden und vertiefenden Lehrinhalte entsprechend Anlage 4 der DPO. 3) Die Inhalte des Spezialisierungsstudiums (Wahlpflichtfächer) sind nach folgenden drei Bereichen geordnet: - Volkswirtschaftslehre und Statistik - Betriebswirtschaftslehre - sonstige Wahlpflichtfächer Die Studierenden wählen nach Maßgabe des tatsächlichen Lehrangebotes drei Fächer aus nachstehenden Wahlpflichtfächern aus, wobei bis zu zwei Fächer aus dem Bereich Nr. 1 Buchst. b bis g und bis zu zwei Fächer dem Bereich Nr. 2 entnommen werden können. Ein Fach kann aus dem Bereich Nr. 3 gewählt werden. Ein Wahlpflichtfach kann das Fach Nr. 1 Buchst. a sein. 1. Volkswirtschaftslehre und Statistik a) Statistik b) Empirische Wirtschaftsforschung/Ökonometrie c) Ressourcen- und Umweltökonomik d) Mikroökonomik e) Makroökonomik 1 hier sind 2 SWS Informatik für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Erwerb des EDV-Scheins) einbezogen, die für die übrigen Schwerpunkte nicht zwingend Bestandteil des Grundstudiums sind. f) Finanzwissenschaft g) Internationale Wirtschaftsbeziehungen 2. Betriebswirtschaftslehre a) Marketing b) Produktionswirtschaft c) Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre d) Personalwirtschaftslehre e) Organisation f) Rechnungswesen (einschließlich Controlling und Treuhandwesen) g) Entscheidungstheorie h) Öffentliches Management i) Unternehmensführung j) Betriebliche Umweltpolitik 3. Sonstige Wahlpflichtfächer a) Arbeits- und Betriebspädagogik b) Politische Ökonomie und Geschichte der ökonomischen Theorie c) Psychologie d) Soziologie e) Politikwissenschaft f) Arbeitsrecht g) Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht h) Öffentliches Recht i) Steuerlehre und Steuerrecht j) Europarecht k) Frauen- und Geschlechterforschung l) Informatik 4) Auf Antrag der Studentin oder des Studenten kann Bezug zum Fach Ökonomie sowie zu dem übrigen von der Studentin oder dem Studenten gewählten Wahlpflichtfach hat. 5) Die inhaltlichen Schwerpunkte der Veranstaltungen in den Wahlpflichtfächern ergeben sich entsprechend der Anlage 4 der DPO. Diese Listen sollen entsprechend der wünschenswerten Entwicklung des Lehrangebots fortgeschrieben werden. b) Studieninhalte des Hauptstudiums im Schwerpunkt mit ökologischem Schwerpunkt in drei Pflichtfächern und einem Wahlpflichtfach in einem Umfang von jeweils 12 SWS bzw. 24 SWS in Ökologischer Ökonomie vermittelt. Für die Zulassung zur ersten Fachprüfung ist außerdem ein mit mindestens ausreichend bewerteter studienbegleitender Leistungsnachweis in Grundlagen der EDV Voraussetzung. 2) In den Pflichtfächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Allgemeine Betriebswirtschaftsleh-
16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 129 re und Ökologische Ökonomie ergeben sich die das Grundstudium ergänzenden und vertiefenden Lehrinhalte entsprechend Anlage 4 der DPO. 3) Die Studierenden wählen nach Maßgabe des tatsächlichen Lehrangebotes ein Fach aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer der Studienrichtung. Ressourcen- und Umweltökonomik sowie Betriebliche Umweltpolitik sind nicht wählbar. 4) Auf Antrag der Studentin oder des Studenten kann Bezug zum Fach sowie zu dem übrigen von der Studentin oder dem Studenten gewählten Schwerpunkt hat. c) Studieninhalte des Hauptstudiums in mit Schwerpunkt Informatik in drei Pflichtfächern und zwei Wahlpflichtfächern in einem Umfang von jeweils 12 SWS vermittelt. 2) In den Pflichtfächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Informatik ergeben sich die das Grundstudium ergänzenden und vertiefenden Lehrinhalte entsprechend Anlage 4 der DPO. 3) Die Studierenden wählen nach Maßgabe des tatsächlichen Lehrangebotes ein Fach aus dem Katalog des Fachbereichs Informatik, ein zweites aus dem Katalog der Wahlpflichtfächer der Studienrichtung oder des Fachbereichs Informatik. 4) Auf Antrag der Studentin oder des Studenten kann Bezug zum Fach sowie zu dem übrigen von der Studentin oder dem Studenten gewählten Schwerpunkt hat. in drei Pflicht- und zwei Wahlpflichtfächern in einem Umfang von jeweils 12 SWS vermittelt. Für die Zulassung zur ersten Fachprüfung ist außerdem ein mit mindestens ausreichend bewerteter studienbegleitender Leistungsnachweis in Grundlagen der EDV Voraussetzung. 2) In den Pflichtfächern Allgemeine Volkswirtschaftslehre, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften ergeben sich die das Grundstudium ergänzenden und vertiefenden Lehrinhalte entsprechend Anlage 4 der DPO. 3) Die Studierenden wählen nach Maßgabe des tatsächlichen Lehrangebotes zwei Fächer aus nachstehenden Wahlpflichtfächern aus, wobei je ein Fach aus den Fächerkatalogen der Nrn 1.) und 2.) zu wählen ist. 1. Betriebswirtschaftslehre a) Marketing b) Produktionswirtschaft c) Finanzwirtschaft und Bankbetriebslehre d) Organisation e) Personalwirtschaftslehre f) Rechnungswesen (einschließlich Controlling und Treuhandwesen) g) Entscheidungstheorie h) Öffentliches Management i) Unternehmensführung j) Betriebliche Umweltpolitik 2. Rechtswissenschaften a) Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht b) Arbeitsrecht c) Öffentliches Recht d) Steuerlehre und Steuerrecht e) Europarecht 3. Auf Antrag der Studentin oder des Studenten kann Bezug zum Fach sowie zu den übrigen von der Studentin oder dem Studenten gewählten Wahlpflichtfächern hat. Vierter Abschnitt Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg in Kraft. d) Studieninhalte des Hauptstudiums im Studiengang Betriebswirtschaft mit juristischem Schwerpunkt
16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 130 Erläuterung gemäß 14 Abs. 3 NHG zur Studienordnung für die Diplomstudiengänge, mit ökologischem Schwerpunkt, mit Schwerpunkt Informatik sowie Betriebswirtschaftlehre an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg Profilbildung und Differenzierung des Studiengangs mit Abschluß Diplom-Ökonom im Fachbereich Wirtschafts- und Rechtswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg 1. Kleine wirtschaftswissenschaftliche Fachbereiche haben gegenüber größeren den Wettbewerbsnachteil, daß sie nicht die gesamte Breite an Wahlmöglichkeiten anbieten können. Der Fachbereich Wirtschaftsund Rechtswissenschaften der Carl von Ossietzky U- niversität Oldenburg hat zur Lösung dieses Problems schon frühzeitig auf Profilbildung gesetzt, und zwar durch den bundesweit einmaligen Studiengang Betriebswirtschaftslehre (Abschluß: Dipl. Kaufmann/frau). Dieser Studiengang ist in einem Evaluationsverfahren durch die externen Gutachter im Wintersemester 1995/96 ausdrücklich als gelungenes Modell gelobt worden. 2. Auf der Basis eines Fachbereichsratsbeschlusses vom Mai 1996 ist die konsequente Weiterführung der Profilbildung abgeschlossen worden. Dazu sind im Rahmen des Studienganges (Abschluß: Diplom-Ökonomin, Diplom-Ökonom) nun als weitere Spezialisierungsrichtungen eingeführt worden: - mit ökologischem Schwerpunkt - mit Schwerpunkt Informatik 3. Durch den modularen Aufbau dieser Studiengangsvarianten sind zukünftige weitere Profile ohne großen Aufwand zu errichten. 4. Mit den bisher beschlossenen Profilen werden wichtige Synergieeffekte erzielt und Möglichkeiten für ein verstärktes interdisziplinäres Studium geschaffen. So sind in das Profil mit ökologischem Schwerpunkt neben fünf Professuren des Fachbereiches (2 BWL: betriebliche Umweltpolitik und Produktions- und Abfallwirtschaft; 2 VWL: Wirtschaftstheorie und politik jeweils mit Schwerpunkt Umwelt- und Ressourcenökonomie; 1 Jura: öffentliches Wirtschaftsrecht/Umweltrecht) Lehrangebote aus den Fachbereichen Chemie und Sozialwissenschaften eingebunden. Für den Schwerpunkt Informatik sind die Angebote in direkter Kooperation mit dem Fachbereich Informatik formuliert worden. 5. Durch die geplante Profilbildung im Bereich der Verbindung von und Ö- kologie wird erstmals ein eigener Studienabschluß in Deutschland geschaffen, der im Rahmen eines wirtschaftswissenschaftlichen Studiengangs eine deutliche Orientierung auf umweltbezogene Aspekte deutlich macht. Wir sehen hierin eine deutliche Erhöhung der Berufschancen der Absolventen. So gehen nach einer von Professor Meffert auf der Mitgliederversammlung 1996 des Verbandes der Hochschullehrer für Betriebswirtschaftslehre e.v. vorgestellten empirischen Untersuchung die Entscheidungsträger der befragten Unternehmen (wesentlich stärker als Professoren der Betriebswirtschaftslehre, die sich nicht speziell mit ökologischen Fragen auseinandersetzen) davon aus, daß die Nachfrage nach auch ökologisch qualifizierten Kaufleuten in den nächsten Jahren deutlich ansteigen wird. Der Schwerpunkt Informatik trägt der Entwicklung Rechnung, daß Informations- und Telekommunikationstechniken zunehmend mit betriebs- und volkswirtschaftlichen Abläufen integriert werden. 6. Die Profilbildung setzt am Ende des Grundstudiums ein. Sie umfaßt für sämtliche Varianten jeweils 32 SWS und damit ca. 25 % des Gesamtkontingents an Pflichtveranstaltungen. Dies verdeutlicht die Profilbildung u.e. hinreichend. Das Hauptstudium umfaßt 60 SWS, davon sind 40 % (24 SWS) für die Profilbildung vorgesehen. Für die Orientierung und Grundlagenvermittlung sind 6 SWS am Ende des Grundstudiums vorgesehen ( Zwischenstudium ), die Studierenden müssen sich zu diesem Zeitpunkt entweder für einen Schwerpunkt oder für den nicht differenzierten Studiengang nach bisheriger Struktur entscheiden ( Basismodell ). 7. Im Hauptstudium ist in beiden Profilen ein interdisziplinäres Projektstudium vorgesehen. Damit gestaltet das Reformprojekt nicht nur die Strukturen, sondern ausdrücklich auch die hochschuldidaktisch-methodische Konzeption. Traditionell ist an der Universität Oldenburg das Projektstudium zentrales Element der Hochschuldidaktik. Dies soll neu belebt und konsequent umgesetzt werden. Der Eingang ist eher wissensstoffbezogen, verbunden mit Referaten und Hausarbeiten. Die Thematik der Projekte wird bewußt
16.11.1999 Amtliche Mitteilungen / 18. Jahrgang Seite 131 8. so gewählt, daß die Einbindung in Forschungsvorhaben gegeben ist. Die Studierenden erbringen im neuen Studiengang kommunikative (Arbeitsgruppe leiten), organisatorische (Exkursion planen) und kooperative (Praktikum mit Bericht) Leistungen. Die Projekte sind mit einem Bericht als Hauptleistung verbunden, der möglichst auf einer Tätigkeit in oder mit Unternehmen gründet. Neben der Fachkompetenz stehen Methodenkompetenz und Sozialkompetenz gerade bei ökologischen Themen im Vordergrund. So ist etwa der Vertreter des sozialwissenschaftlichen Fachbereichs bundesweit ausgewiesen in Umweltkonfliktmanagement und Mediation. Moderation heterogener Gruppen und Handeln in Aushandlungsprozessen unterschiedlicher Interessen werden in Zukunftswerkstätten und Rollenspielen geübt. 9. Das Oldenburger Modellprojekt (dem der Preis des Stifterverbands der Deutschen Wissenschaft verliehen wurde) bietet gute Chancen eines Gelingens echter Interdisziplinarität, weil die Fächer problemorientiert verzahnt sind und die beteiligten Kollegen bereits über wichtige persönliche Kooperationserfahrungen verfügen.