Diplom-Aufbaustudiengang Studienordnung des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluss Diplom Stand: 10.09.1996 (nach Gespräch im Ministerium am 6.9.1996) Redaktionelle Änderungen vom 14.10.1999 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Diplomprüfung im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) vom 5. Februar 1996 Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluss Diplom. 2 Dauer des Studiums Der Fachbereich stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung sicher, dass Studierende sich nach vier Semestern zur Prüfung melden können. 3 Studienbeginn Das Aufbaustudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Ziel und Inhalt des Studiums (1) Das Studium soll fachwissenschaftliche Grundlagen und die nötigen praktischen Fertigkeiten für den Beruf als Lehrerin und Lehrer für Deutsch als Fremdsprache vermitteln (2) Das Studium soll vertraut machen a) mit Methoden und Ergebnissen der Forschung über die heutige deutsche Sprache und Kultur, b) mit Methoden und Ergebnissen der Sprachlehrforschung. (3) Insbesondere sind folgende Ziele und Inhalte des Studiums von Bedeutung: a) Fachgebiet Sprachwissenschaft die deutsche Gegenwartssprache auf der Grundlage von Textzeugnissen gesprochener und geschriebener Sprache und von linguistischen Beschreibungen strukturell und funktional zu erfassen und zu analysieren,
einen Überblick über die wichtigsten linguistischen Theorien und Teilgebiete in ihrer Anwendung auf das Gegenwartsdeutsche zu erhalten und im Zusammenhang damit Forschungspositionen zu beurteilen, psycholinguistische Grundlagen des Fremdspracherwerbs zu kennen; b) Fachgebiet Landes-/Kulturkunde einen Überblick über relevante Forschungsergebnisse im kulturwissenschaftlichen und landeskundlichen Bereich für die deutschsprachigen Länder zu erhalten und im Zusammenhang damit didaktische Konzepte zu beurteilen, speziell literaturgeschichtliche Entwicklungen vor allem des 20. Jahrhunderts mit unterschiedlichen theoretischen Konzepten auf ihre Bedeutung für den Einsatz im Deutsch-als-Fremdsprache-Unterricht zu prüfen sowie konkrete Umgangsweisen mit einzelnen literarischen Texten im Deutsch-als- Fremdsprache-Unterricht auf verschiedenen Lernerniveaus zu beurteilen. c) Fachgebiet Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik einen Überblick über Methoden und Ergebnisse der Sprachlehrforschung zu erhalten und im Zusammenhang damit didaktische Konzepte und Lehrmaterial zu beurteilen, eigene praktische Erfahrungen im Unterrichten des Deutschen als Fremdsprache unter Anleitung zu machen. 5 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfasst 50 Semesterwochenstunden (SWS), davon sind 4 SWS für eigene Sprachlernerfahrung vorgesehen. (2) Als Veranstaltungen gelten Vorlesungen, Seminare, Übungen und Kolloquien; in der Regel umfasst jede Veranstaltung 2 SWS. (3) Die Studierenden haben die folgenden Pflicht- und Wahlveranstaltungen zu besuchen: a) im Fachgebiet "Linguistik des Deutschen" ein Proseminar zum Themenbereich "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" (2 SWS) ein Mittelseminar "Einführung in die Linguistik des Deutschen II " Linguistische Grundlagen für den DaF-Unterricht" (2 SWS) eine Überblicksveranstaltung zur Grammatik des Deutschen (2 SWS) ein Hauptseminar zum Grammatikunterricht (2 SWS) zwei Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) b) im Fachgebiet "Landes-/Kulturkunde"
ein Proseminar zur Didaktik der Landeskunde (2 SWS) zwei Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) c) im Fachgebiet "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik" eine Vorlesung zum Themenbereich "Methoden des DaF-Unterrichts" (2 SWS) zwei seminaristische Lehrveranstaltungen zur Methodik des Unterrichts bei mindestens zwei der vier Grundfertigkeiten (Hören/Sprechen/Lesen/Schreiben) (4 SWS) die Veranstaltung "Didaktisches Praktikum" (2 SWS) ein darauf aufbauendes begleitetes Praktikum (2 SWS) zwei Veranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) d) eigenes Sprachenlernen, möglichst einer nicht-indoeuropäischen Sprache (4 SWS). Zusätzlich sind 6 SWS in einem selbstgewählten Schwerpunkt zu besuchen, darunter mindestens ein weiteres Hauptseminar. Die Verteilung der übrigen 8 SWS ergibt sich aus dem Vorstudium, es sollen im Vorstudium nicht abgedeckte Bestandteile nachgeholt werden, s. Erläuterungen im Anhang. (4) Längere (Auslands-)Praktika werden ihrem Umfang entsprechend mit bis zu 6 SWS auf die Semesterwochenstunden des Wahlbereichs angerechnet. (5) Eine mehrtägige Exkursion mit Vor- und Nachbereitung kann einer seminaristischen Lehrveranstaltung gleichgestellt werden. (6) Im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" werden regelmäßig Veranstaltungen mit besonderem Bezug zur Berufspraxis angeboten. Ihr Besuch wird den Studierenden dringend empfohlen. Es wird den Studierenden außerdem empfohlen, sich auch während des Studiums um Praktika oder Hospitationen in Sprachschulen oder an ausländischen Universitäten zu bemühen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten leistet der Fachbereich dabei Hilfestellung. (7) Zum Studium gehört, dass die Studierenden auch unabhängig von Lehrveranstaltungen umfassende Kenntnisse der Sprachwissenschaft des Deutschen, der Geschichte der neueren deutschsprachigen Literatur und der Landeskunde der deutschsprachigen Länder sowie der Sprachlehrforschung und Sprachdidaktik erwerben und sich selbständig in Gebiete und Probleme des Fachs einarbeiten. (8) Als gleichwertig mit dem Besuch einer Lehrveranstaltung kann ein Selbststudium mit von den "Deutsch als Fremdsprache"-Lehrenden bereitgestelltem Selbstlernmaterial bei gleichzeitiger Teilnahme an den Betreuungssitzungen und an der Abschlussklausur anerkannt werden. 6 Leistungsnachweise (1) Im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erwerben, davon mindestens einer in jedem der drei Bereiche des Studiums und mindestens einer in einem Hauptseminar. Für die sonstigen Lehrveranstaltungen müssen bei der Meldung zur Prüfung Teilnahme- bzw. Belegnachweise vorgelegt werden.
(2) Leistungsnachweise gem. Abs. 1 werden erteilt für die regelmäßige Mitarbeit in einer Lehrveranstaltung und die Anfertigung einer mindestens mit 'ausreichend' bewerteten schriftlichen Hausarbeit oder Klausur oder mündlichen Prüfung. Die Seminarleiterin oder der Seminarleiter gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, wie Leistungsnachweise erworben werden können. (3) Teilnahmenachweise für Vorlesungen gem. Abs. 1 sind durch Eintragungen in die Belegbögen oder durch individuelle Bestätigung der Dozentin oder des Dozenten zu erbringen. Teilnahmenachweise zu erbringen. Teilnahmenachweise für seminaristische Lehrveranstaltungen werden für regelmäßige aktive Mitarbeit erstellt. (4) Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann im selben Semester oder spätestens bis zum Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden, ohne dass das Seminar noch einmal besucht wird. 7 Diplomprüfung Das Aufbaustudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Umfang und Art der Prüfung regelt die Ordnung für die Diplomprüfung im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache". 8 Studienfachberatung (1) Eine gründliche Studienfachberatung gibt Auskunft über das allgemeine Lehrangebot des Faches und über seine Lehrveranstaltungen. (2) Die Studienfachberatung zu Beginn und im Verlauf des Studiums soll den Studierenden helfen, ihre Dispositionen und Interessen zu erkennen, den Studienplan auch in individuell sinnvoller Weise zusammenzustellen sowie einschlägige Studien auch außerhalb des angebotenen Veranstaltungsprogramms zu betreiben. (3) Die Fachberatung zu Beginn des Studiums ist obligatorisch. Sie wird von den Lehrenden des Aufbaustudiums "Deutsch als Fremdsprache" durchgeführt. Zu dieser Beratung sind Unterlagen über den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang mitzubringen. 9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Marburg, den (Prof. Dr. Katharina Krause) Dekanin Zum Wahlbereich: Erläuterungen (zu 5): Im Wahlbereich werden Veranstaltungen insbesondere mit folgender Thematik anerkannt: Linguistik:
- Einführung in das Studium des Deutschen als Fremdsprache - Grammatik des Deutschen - Textlinguistik - Spracherwerb - Fachsprachen und andere Varietäten des Deutschen - Psycholinguistik - Kontrastive Linguistik - Phonetik/Phonologie des Deutschen bzw. kontrastive Phonetik/Phonologie - Konversationsanalyse relevanter Textsorten - Das mentale Lexikon - Einführung in die Methodik des empirischen Arbeitens im Bereich Linguistik - Stilistik Landes-/Kulturkunde: - Bilder im Landeskunde-Unterricht - Arbeit mit Texten (Didaktik Lesen/Schreiben) - Literarische Texte im DaF-Unterricht Sprachlehrforschung/Methodik: - Lehrwerksanalyse - Praktikum mit Microteaching - Auslandspraktikum mit Praktikumsbericht und Begleitung - Lehrmaterialentwicklung - Prüfen und Testen im Fremdsprachenunterricht - Wirtschaftsdeutsch-Didaktik - Übersetzen - Ausländerpädagogik - Wortschatzerweiterung - Erwachsenenunterricht - DaF-Angebote der Sprechwissenschaft
Erläuterung (zu 5 Abs. 3): Studierende, die im Vorstudium ein germanistisches Fach, jedoch keine Fremdsprachenphilologie studiert haben, füllen diese 6 SWS mit Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik", Studierende, die eine Fremdsprachenphilologie, jedoch kein germanistisches Fach studiert haben, füllen diese 6 SWS mit Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet "Linguistik des Deutschen". In allen anderen Fällen wird die Ausfüllung dieser 6 SWS in einer Studienberatung festgelegt.
mindestens 5 Leistungsscheine LS Bereich 1, Linguistik LS Bereich 2, Landeskunde LS Bereich 3, Didaktik Checkliste LS Hauptseminar aus einem der 3 Bereiche LS aus einem der 3 Bereiche Bereich 1: "Linguistik des Deutschen" (12 SWS) PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" MS "Einführung in die Linguistik des Deutschen II Linguistische Grundlagen für den DaF-Unterricht" Grammatik des Deutschen, Überblicksveranstaltung.. HS Grammatikunterricht.. Linguistik, Wahlbereich 1.. Linguistik, Wahlbereich 2... Bereich 2: "Landes-/Kulturkunde" (6 SWS) PS Didaktik der Landeskunde Landeskunde, Wahlbereich 1... Landeskunde, Wahlbereich 2... Bereich 3: "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik" (14 SWS) VL "Methoden des DaF-Unterrichts"
1. Methodik des Unterrichts in mind. einer der 4 Fertigkeiten 2. Methodik des Unterrichts in mind. einer der 4 Fertigkeiten Didaktisches Praktikum PR darauf aufbauendes begleitetes Praktikum Didaktik, Wahlbereich Didaktik, Wahlbereich eigenes Sprachenlernen möglichst einer nicht-indoeuropäischen Sprache (4 SWS) selbstgewählter Schwerpunkt (6 SWS) HS Ergänzung des Vorstudiums (8 SWS)......
...... Angerechnete Praktika (falls zutreffend) mit Praktikumsbericht (bis zu 6 SWS) Erklärungen: PS = Proseminar; MS = Mittelseminar; HS = Hauptseminar; VL = Vorlesung; = Lehrveranstaltungen aller Art, d.h. Übungen, Vorlesungen, Seminare, etc.; PR = Praktikum; SWS = Semesterwochenstunden Bestätigung: Ich bestätige, dass die vorgelegten und eingetragenen Leistungsnachweise sowie die Angaben über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen einem ordnungsgemäßen Studium gemäß den Anforderungen der Prüfungsordnung vom 10.9.1996 entsprechen. Marburg, den Stand: Mai 2000 Unterschrift des Prüfers/der Prüferin