Diplom-Aufbaustudiengang. Studienordnung

Ähnliche Dokumente
DaF als Magister-Nebenfach

DaF als Magister-Nebenfach NEU! (gültig bei Studienbeginn ab SoSe 2001)

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer

Studienordnung: Kurzstudium

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen (Anglistik)

Fundstelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz.) Nr. 10/2002 vom , S. 981

Studienvoraussetzungen 5 Ziel und Inhalt des Studiums 6 Umfang und Aufbau des Studiums

Studienordnung für das Studium des Faches Französisch im Studiengang Lehramt an Realschulen an der Universität Trier Vom 12. Juli 1984 Auf Grund des

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als extensiv studiertes Fach) Lehramt an Haupt- und Realschulen

28 Mathematik ( 55 und 77 LPO I)

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Universität Hamburg S TUDIENORDNUNG. für den Diplomstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Fachbereich Wirtschaftswissenschaften (4. 10.

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Italienisch

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Portugiesisch

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Weiterhin gibt es ein Lehrangebot in den Bereichen Didaktik der deutschen Sprache und Literatur für Lehramtsstudierende, ein Studienangebot im relativ

Studienordnung für das Studium der Philosophie als Zweitfach innerhalb des Bachelorstudiengangs

Studienordnung für den Ergänzungsstudiengang Lehramt an Grundschulen im Fach Englisch

Studienordnung für das Studium des Faches Italienisch im Studiengang Lehramt an Gymnasien an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Astronomie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2.

der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter im Lande Mecklenburg-Vorpommern

S t u d i e n o r d n u n g. M a t h e m a t i k (als Zweitfach [40 SWS]) Lehramt an Haupt- und Realschulen. Lehramt für Sonderpädagogik

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Geschichte als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 29.

6. Studienangelegenheiten und Studienordnungen Diplomstudiengänge Neuere Fremdsprachen

Technische Universität Dresden. Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften

Mitteilungsblatt der Universität Kassel

STUDIEN-UND PRÜFUNGSORDNUNG für das Zusatz- und Ergänzungsstudium Deutsch als Fremdsprache

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge Japanologie als Hauptfach und als Nebenfach. A. Allgemeiner Teil

T e i l s t u d i e n o r d n u n g für die Fächergruppe 12 Romanistik (Nebenfach) für den Magisterstudiengang der Universität Bamberg

Studienordnung. für den Teilstudiengang 'Evangelische Religion' mit dem Abschluß 'Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien'

Nr Studienangelegenheiten und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien Unterrichtsfach Spanisch

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Fachspezifische Prüfungsbestimmungen für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Afrikawissenschaften als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

FRIEDRICH - SCHILLER - UNIVERSITÄT JENA Stand: 03/2007 [lggeschichte]

Vom 7. Juli a) In Abs. 2 Nr. 1 wird das Wort Module durch das Wort Vertiefungsmodule ersetzt.

Universität Bereinigte Sammlung der Satzungen Ziffer Duisburg-Essen und Ordnungen Seite 1

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG SOZIOLOGIE

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

S t u d i e n o r d n u n g

Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen

GER M Name des Moduls: Deutsche Sprachwissenschaft I - Textkompetenz theoretisch und empirisch

Master-Studiengang Romanistische Sprachwissenschaft (Romance Languages and Linguistics)

Studienordnung für den Teilstudiengang

1 Wahlpflicht. Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten: Leistungspunkten

1 Geltungsbereich. 2 Studiendauer. 3 Studienbeginn

für den Studiengang Germanistik mit dem Abschluß Prüfung zum Magister Artium (M.A.) an der Universität - Gesamthochschule Siegen

Studienordnung für den Masterstudiengang Literatur und Medien an der Universität Bayreuth. Vom 20. März 2003

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Chemie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald vom 2. April 2002

- 21/19 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Englisch für das Lehramt an Mittelschulen. Vom 12. Juni 2002

Studienordnung für das Nebenfach Sozialpolitik im Magisterstudiengang der Sozialwissenschaftlichen Fakultät

Fachstudienordnung für den Teilstudiengang Philosophie als Beifach an der Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald

Studienordnung (neu; gültig zum Wintersemester 1998/99)

Deutsche Literatur als 2. Schwerpunkt im Rahmen des BA Kunstgeschichte

Studienordnung für den Magisterstudiengang Erziehungswissenschaft als Hauptfach an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 15.

3 Studienbeginn Das Studium kann zum Winter- oder zum Sommersemester aufgenommen werden.

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Der Zugang zu diesem Studium setzt die allgemeine Hochschulreife bzw. eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife voraus.

INSTITUT FÜ R GERMANISTIK DER UNIVERSITÄ T WIEN

Universitätsstr Bayreuth Tel.: 0921 / Fax: 0921 /

- 1 - Studienordnung für das Nebenfach Neuere und Neueste Geschichte im Studiengang Magister Artium der Universität Leipzig Vom 16.

Unterlagen für die Meldung zur Magisterzwischenprüfung. Terminübersicht für die Magisterzwischenprüfung. Grafik und Malerei (Nebenfach)

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Geschichte und Gesellschaft Südasiens als Hauptfach (HF) und als Nebenfach (NF)

Studienordnung für das Fach Philosophie mit dem Abschluss Magistra Artium/Magister Artium (M.A.) an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

D I E N S T B L A T T DER HOCHSCHULEN DES SAARLANDES

Master-Studiengang Sprachwissenschaft mit romanistischem Schwerpunkt (Romance Languages and Linguistics)

Weiterbildendes Studienprogramm Deutsch als Fremd- und Zweitsprache (WBSP DaFZ)

Verpflich tungsgrad. Voraussetzung für die Teilnahme. Modulbezeichnung Englischer Modultitel Modul 1. Niveaustufe. für die Vergabe von LP

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

Anlage : Modularisierung der Bachelor-Studiengänge Deutsch als Fremdsprachenphilologie: Hauptfach (75%)

Studienordnung für das Fachgebiet Evangelische Theologie im Magisterstudiengang an der Universität Bayreuth. vom 20. Juli 2001*

Studienordnung für die Magisterteilstudiengänge (MTSG) Anglistik/Amerikanistik als Hauptfach und Anglistik oder Amerikanistik als Nebenfach

Nr. 48 / S. 1339/1340 STAATSANZEIGER MONTAG; DEN 16. DEZEMBER 1991

letzte Änderung. Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelor-Studiengang Besonderer Teil Deutsche Philologie

Studienordnung der Mittel- und Neulateinischen Philologie im Haupt- und Nebenfach mit dem Abschluss Magister

D I E N S T B L A T T

(1) Die Studienordnung regelt Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Mediengestaltung.

1 Geltungsbereich. 2 Fachspezifische Studienvoraussetzungen

geändert durch Satzung vom 31. März 2010

4 Beginn des Studiums Das Studium soll zum Wintersemester, es kann ausnahmsweise im Sommersemester aufgenommen werden.

1 Geltungsbereich. 2 Dauer des Studiums

Studienordnung. 1 Geltungsbereich. 2 Ziele des Studiums. 2. Die unter 1. genannte Zielstellung ist unter folgenden Voraussetzungen zu erreichen:

Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)

Französisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien

Studienordnung für den Studiengang SOZIOLOGIE als Ergänzungsfach im Bachelorstudium an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom

Philosophische Fakultät Studienordnungen der Studienprogramme der Philosophischen Fakultät

D I E N S T B L A T T

Vom 01.Oktober Fundstelle: Hochschulöffentlich bekannt gemacht am

- 34/5 - Studienordnung für das Studium des studierten Faches Französisch für das Lehramt an Grundschulen. Vom 22. August 2002

Studienordnung Politikwissenschaft Inhaltsübersicht

Vom 22. Juli Modul SWS ECTS Faktor Prüfungsleistung. Ling 1 Basismodul: Grundlagen der Germanistischen Linguistik ,5 Modulabschlussprüfung

Studienleistungen im BA-Studium der Kulturanthropologie

Studienplan Lehramt an Gymnasien

Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover vom /2013

Konsolidierte Fassung der Universität Bayreuth:

(4) Studium für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

STUDIENORDNUNG DER UNIVERSITÄT HEIDELBERG FÜR DEN DIPLOMSTUDIENGANG VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Transkript:

Diplom-Aufbaustudiengang Studienordnung des Fachbereichs Germanistik und Kunstwissenschaften der Philipps-Universität Marburg für das Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluss Diplom Stand: 10.09.1996 (nach Gespräch im Ministerium am 6.9.1996) Redaktionelle Änderungen vom 14.10.1999 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Diplomprüfung im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" (DaF) vom 5. Februar 1996 Ziel, Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums im Aufbaustudiengang "Deutsch als Fremdsprache" mit dem Abschluss Diplom. 2 Dauer des Studiums Der Fachbereich stellt auf der Grundlage dieser Studienordnung sicher, dass Studierende sich nach vier Semestern zur Prüfung melden können. 3 Studienbeginn Das Aufbaustudium kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester aufgenommen werden. 4 Ziel und Inhalt des Studiums (1) Das Studium soll fachwissenschaftliche Grundlagen und die nötigen praktischen Fertigkeiten für den Beruf als Lehrerin und Lehrer für Deutsch als Fremdsprache vermitteln (2) Das Studium soll vertraut machen a) mit Methoden und Ergebnissen der Forschung über die heutige deutsche Sprache und Kultur, b) mit Methoden und Ergebnissen der Sprachlehrforschung. (3) Insbesondere sind folgende Ziele und Inhalte des Studiums von Bedeutung: a) Fachgebiet Sprachwissenschaft die deutsche Gegenwartssprache auf der Grundlage von Textzeugnissen gesprochener und geschriebener Sprache und von linguistischen Beschreibungen strukturell und funktional zu erfassen und zu analysieren,

einen Überblick über die wichtigsten linguistischen Theorien und Teilgebiete in ihrer Anwendung auf das Gegenwartsdeutsche zu erhalten und im Zusammenhang damit Forschungspositionen zu beurteilen, psycholinguistische Grundlagen des Fremdspracherwerbs zu kennen; b) Fachgebiet Landes-/Kulturkunde einen Überblick über relevante Forschungsergebnisse im kulturwissenschaftlichen und landeskundlichen Bereich für die deutschsprachigen Länder zu erhalten und im Zusammenhang damit didaktische Konzepte zu beurteilen, speziell literaturgeschichtliche Entwicklungen vor allem des 20. Jahrhunderts mit unterschiedlichen theoretischen Konzepten auf ihre Bedeutung für den Einsatz im Deutsch-als-Fremdsprache-Unterricht zu prüfen sowie konkrete Umgangsweisen mit einzelnen literarischen Texten im Deutsch-als- Fremdsprache-Unterricht auf verschiedenen Lernerniveaus zu beurteilen. c) Fachgebiet Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik einen Überblick über Methoden und Ergebnisse der Sprachlehrforschung zu erhalten und im Zusammenhang damit didaktische Konzepte und Lehrmaterial zu beurteilen, eigene praktische Erfahrungen im Unterrichten des Deutschen als Fremdsprache unter Anleitung zu machen. 5 Umfang und Aufbau des Studiums (1) Das Studium umfasst 50 Semesterwochenstunden (SWS), davon sind 4 SWS für eigene Sprachlernerfahrung vorgesehen. (2) Als Veranstaltungen gelten Vorlesungen, Seminare, Übungen und Kolloquien; in der Regel umfasst jede Veranstaltung 2 SWS. (3) Die Studierenden haben die folgenden Pflicht- und Wahlveranstaltungen zu besuchen: a) im Fachgebiet "Linguistik des Deutschen" ein Proseminar zum Themenbereich "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" (2 SWS) ein Mittelseminar "Einführung in die Linguistik des Deutschen II " Linguistische Grundlagen für den DaF-Unterricht" (2 SWS) eine Überblicksveranstaltung zur Grammatik des Deutschen (2 SWS) ein Hauptseminar zum Grammatikunterricht (2 SWS) zwei Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) b) im Fachgebiet "Landes-/Kulturkunde"

ein Proseminar zur Didaktik der Landeskunde (2 SWS) zwei Lehrveranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) c) im Fachgebiet "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik" eine Vorlesung zum Themenbereich "Methoden des DaF-Unterrichts" (2 SWS) zwei seminaristische Lehrveranstaltungen zur Methodik des Unterrichts bei mindestens zwei der vier Grundfertigkeiten (Hören/Sprechen/Lesen/Schreiben) (4 SWS) die Veranstaltung "Didaktisches Praktikum" (2 SWS) ein darauf aufbauendes begleitetes Praktikum (2 SWS) zwei Veranstaltungen aus dem Wahlbereich (4 SWS) d) eigenes Sprachenlernen, möglichst einer nicht-indoeuropäischen Sprache (4 SWS). Zusätzlich sind 6 SWS in einem selbstgewählten Schwerpunkt zu besuchen, darunter mindestens ein weiteres Hauptseminar. Die Verteilung der übrigen 8 SWS ergibt sich aus dem Vorstudium, es sollen im Vorstudium nicht abgedeckte Bestandteile nachgeholt werden, s. Erläuterungen im Anhang. (4) Längere (Auslands-)Praktika werden ihrem Umfang entsprechend mit bis zu 6 SWS auf die Semesterwochenstunden des Wahlbereichs angerechnet. (5) Eine mehrtägige Exkursion mit Vor- und Nachbereitung kann einer seminaristischen Lehrveranstaltung gleichgestellt werden. (6) Im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" werden regelmäßig Veranstaltungen mit besonderem Bezug zur Berufspraxis angeboten. Ihr Besuch wird den Studierenden dringend empfohlen. Es wird den Studierenden außerdem empfohlen, sich auch während des Studiums um Praktika oder Hospitationen in Sprachschulen oder an ausländischen Universitäten zu bemühen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten leistet der Fachbereich dabei Hilfestellung. (7) Zum Studium gehört, dass die Studierenden auch unabhängig von Lehrveranstaltungen umfassende Kenntnisse der Sprachwissenschaft des Deutschen, der Geschichte der neueren deutschsprachigen Literatur und der Landeskunde der deutschsprachigen Länder sowie der Sprachlehrforschung und Sprachdidaktik erwerben und sich selbständig in Gebiete und Probleme des Fachs einarbeiten. (8) Als gleichwertig mit dem Besuch einer Lehrveranstaltung kann ein Selbststudium mit von den "Deutsch als Fremdsprache"-Lehrenden bereitgestelltem Selbstlernmaterial bei gleichzeitiger Teilnahme an den Betreuungssitzungen und an der Abschlussklausur anerkannt werden. 6 Leistungsnachweise (1) Im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache" sind mindestens fünf Leistungsnachweise zu erwerben, davon mindestens einer in jedem der drei Bereiche des Studiums und mindestens einer in einem Hauptseminar. Für die sonstigen Lehrveranstaltungen müssen bei der Meldung zur Prüfung Teilnahme- bzw. Belegnachweise vorgelegt werden.

(2) Leistungsnachweise gem. Abs. 1 werden erteilt für die regelmäßige Mitarbeit in einer Lehrveranstaltung und die Anfertigung einer mindestens mit 'ausreichend' bewerteten schriftlichen Hausarbeit oder Klausur oder mündlichen Prüfung. Die Seminarleiterin oder der Seminarleiter gibt zu Beginn der Veranstaltung bekannt, wie Leistungsnachweise erworben werden können. (3) Teilnahmenachweise für Vorlesungen gem. Abs. 1 sind durch Eintragungen in die Belegbögen oder durch individuelle Bestätigung der Dozentin oder des Dozenten zu erbringen. Teilnahmenachweise zu erbringen. Teilnahmenachweise für seminaristische Lehrveranstaltungen werden für regelmäßige aktive Mitarbeit erstellt. (4) Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann im selben Semester oder spätestens bis zum Beginn des Folgesemesters einmal wiederholt werden, ohne dass das Seminar noch einmal besucht wird. 7 Diplomprüfung Das Aufbaustudium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen. Umfang und Art der Prüfung regelt die Ordnung für die Diplomprüfung im Aufbaustudium "Deutsch als Fremdsprache". 8 Studienfachberatung (1) Eine gründliche Studienfachberatung gibt Auskunft über das allgemeine Lehrangebot des Faches und über seine Lehrveranstaltungen. (2) Die Studienfachberatung zu Beginn und im Verlauf des Studiums soll den Studierenden helfen, ihre Dispositionen und Interessen zu erkennen, den Studienplan auch in individuell sinnvoller Weise zusammenzustellen sowie einschlägige Studien auch außerhalb des angebotenen Veranstaltungsprogramms zu betreiben. (3) Die Fachberatung zu Beginn des Studiums ist obligatorisch. Sie wird von den Lehrenden des Aufbaustudiums "Deutsch als Fremdsprache" durchgeführt. Zu dieser Beratung sind Unterlagen über den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang mitzubringen. 9 Inkrafttreten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft. Marburg, den (Prof. Dr. Katharina Krause) Dekanin Zum Wahlbereich: Erläuterungen (zu 5): Im Wahlbereich werden Veranstaltungen insbesondere mit folgender Thematik anerkannt: Linguistik:

- Einführung in das Studium des Deutschen als Fremdsprache - Grammatik des Deutschen - Textlinguistik - Spracherwerb - Fachsprachen und andere Varietäten des Deutschen - Psycholinguistik - Kontrastive Linguistik - Phonetik/Phonologie des Deutschen bzw. kontrastive Phonetik/Phonologie - Konversationsanalyse relevanter Textsorten - Das mentale Lexikon - Einführung in die Methodik des empirischen Arbeitens im Bereich Linguistik - Stilistik Landes-/Kulturkunde: - Bilder im Landeskunde-Unterricht - Arbeit mit Texten (Didaktik Lesen/Schreiben) - Literarische Texte im DaF-Unterricht Sprachlehrforschung/Methodik: - Lehrwerksanalyse - Praktikum mit Microteaching - Auslandspraktikum mit Praktikumsbericht und Begleitung - Lehrmaterialentwicklung - Prüfen und Testen im Fremdsprachenunterricht - Wirtschaftsdeutsch-Didaktik - Übersetzen - Ausländerpädagogik - Wortschatzerweiterung - Erwachsenenunterricht - DaF-Angebote der Sprechwissenschaft

Erläuterung (zu 5 Abs. 3): Studierende, die im Vorstudium ein germanistisches Fach, jedoch keine Fremdsprachenphilologie studiert haben, füllen diese 6 SWS mit Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik", Studierende, die eine Fremdsprachenphilologie, jedoch kein germanistisches Fach studiert haben, füllen diese 6 SWS mit Lehrveranstaltungen aus dem Fachgebiet "Linguistik des Deutschen". In allen anderen Fällen wird die Ausfüllung dieser 6 SWS in einer Studienberatung festgelegt.

mindestens 5 Leistungsscheine LS Bereich 1, Linguistik LS Bereich 2, Landeskunde LS Bereich 3, Didaktik Checkliste LS Hauptseminar aus einem der 3 Bereiche LS aus einem der 3 Bereiche Bereich 1: "Linguistik des Deutschen" (12 SWS) PS "Grammatik des Deutschen und ihre Vermittlung" MS "Einführung in die Linguistik des Deutschen II Linguistische Grundlagen für den DaF-Unterricht" Grammatik des Deutschen, Überblicksveranstaltung.. HS Grammatikunterricht.. Linguistik, Wahlbereich 1.. Linguistik, Wahlbereich 2... Bereich 2: "Landes-/Kulturkunde" (6 SWS) PS Didaktik der Landeskunde Landeskunde, Wahlbereich 1... Landeskunde, Wahlbereich 2... Bereich 3: "Psycholinguistik/Sprachlehrforschung, Methodik/Didaktik" (14 SWS) VL "Methoden des DaF-Unterrichts"

1. Methodik des Unterrichts in mind. einer der 4 Fertigkeiten 2. Methodik des Unterrichts in mind. einer der 4 Fertigkeiten Didaktisches Praktikum PR darauf aufbauendes begleitetes Praktikum Didaktik, Wahlbereich Didaktik, Wahlbereich eigenes Sprachenlernen möglichst einer nicht-indoeuropäischen Sprache (4 SWS) selbstgewählter Schwerpunkt (6 SWS) HS Ergänzung des Vorstudiums (8 SWS)......

...... Angerechnete Praktika (falls zutreffend) mit Praktikumsbericht (bis zu 6 SWS) Erklärungen: PS = Proseminar; MS = Mittelseminar; HS = Hauptseminar; VL = Vorlesung; = Lehrveranstaltungen aller Art, d.h. Übungen, Vorlesungen, Seminare, etc.; PR = Praktikum; SWS = Semesterwochenstunden Bestätigung: Ich bestätige, dass die vorgelegten und eingetragenen Leistungsnachweise sowie die Angaben über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen einem ordnungsgemäßen Studium gemäß den Anforderungen der Prüfungsordnung vom 10.9.1996 entsprechen. Marburg, den Stand: Mai 2000 Unterschrift des Prüfers/der Prüferin