Die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank, Teil 1 Bei der Abgabe von Hilfsmitteln ist ein breites Wissen rund um die Verträge und Lieferbedingungen gefragt, um schnell die richtigen Artikel abgeben und Retaxationen effektiv vermeiden zu können. Die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank unterstützt Sie beim Ermitteln der Abrechnungspreise bestimmter Artikel, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder anderer Kostenträger verordnet wurden. Darunter fallen u.a.: Hilfsmittel, Verbandmittel, Diätetika, Harn- und Blutteststreifen und Medizinprodukte. Für die Abrechnung eines dieser Artikel kommt es auf den jeweils gültigen Hilfsmittelvertrag an. Dieser kann zwischen Krankenkassen (oder Dachverbänden einzelner Krankenkassen) und dem Deutschem Apothekerverband oder Landesapothekerverbänden oder sogar einzelner Apotheken mit Krankenkassen geschlossen worden sein. In der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank sind die ABDATA-Informationen zur Abrechnung von Hilfsmitteln, Medizinprodukten, Verbandstoffen etc. hinterlegt. Diese Informationen sind spezifisch für Krankenkassen und Apothekenkammerbereiche und werden von den Kostenträgern und über die Verbände an die ABDATA gemeldet. In IXOS stellen Sie im Modul A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank ein, welchen Verträgen und Pauschalen Sie beigetreten sind. Entsprechend dieser Einstellungen sollten Sie dann die Artikel aus der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank abrechnen. Es steht Ihnen jedoch prinzipiell frei, nach jedem Vertrag abzurechnen, was allerdings in Ihrer eigenen Verantwortung liegt und u.u. Retaxationen nach sich ziehen kann. Auf die Rezepte werden automatisch die korrekten Daten entsprechend 300 oder 302 SGB V, also die PZN oder die Hilfsmittelnummer oder die Pseudo-Hilfsmittelnummer, aufgedruckt. Ein manuelles Anpassen der Bedruckung ist nicht mehr nötig. Wie Sie der volle Funktionsumfang der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank in der Apothekenpraxis am besten unterstützt, stellen wir Ihnen nach und nach in der T&T Serie vor. Lassen Sie uns mit wichtigen Grundeinstellungen starten: PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG Oktober 14 Seite 1 von 5
Um auf den ersten Blick wichtige Informationen zu überschauen, sind bestimmte Icons in die A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank eingefügt: Hilfsmittel bzw. Präparat wird in der A+V Hilfsmittelvertragsdatenbank abgerechnet beitrittspflichtige Vereinbarung Vereinbarung mit gesonderten Nutzungsbedingungen Pauschale Vereinbarung beigetreten Vereinbarung nicht beigetreten Wichtig für die Bearbeitung von Hilfsmittelrezepten: Hilfsmittel / Impfstoffe dürfen nicht mit Arzneimitteln auf einem Rezept stehen; die meisten Kassen akzeptieren keine Mischrezepte Hinweismeldung an der Kasse bei gleichzeitiger Erfassung von Arznei- und Hilfsmitteln Die Diagnose muss bei Hilfsmitteln angegeben sein ( 302 SGB V) Für Hilfsmittel zum Verbrauch muss der Versorgungszeitraum (z.b. ein Monat bzw. ein Quartal) angegeben sein (bei Abrechnung nach 302 SGB V) Der Empfang des Hilfsmittels muss auf der Rückseite des Rezeptes bestätigt werden PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG Oktober 14 Seite 2 von 5
Zu der Empfangsbestätigung von Hilfsmitteln können Sie sich eine Erinnerung von der Kasse anzeigen lassen: Gehen Sie über die Systempflege in die Systemeinstellungen PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG Oktober 14 Seite 3 von 5
Nun wählen Sie Verkauf und danach Kasse. PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG Oktober 14 Seite 4 von 5
Klicken Sie auf den Dropdown-Pfeil, bis Ihre Apotheke angezeigt wird. Dann setzen Sie das Häkchen bei Hinweis Empfangsbestätigung Hilfsmittel. Nun erscheint bei jedem Hilfsmittelverkauf die nachfolgende Anzeige. Somit sind Sie davor sicher, die Empfangsbestätigung unabsichtlich zu vergessen. PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG Oktober 14 Seite 5 von 5