Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen

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Transkript:

Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen 19. November 2014 Folie 1

Glossar Die tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Vertretungskräften im Bereich PES [ ] erfolgt aufgrund der ergangenen Delegationsverfügungen und damit rechtlich selbstständig und zuständigkeitshalber durch die Schulen. (siehe Startseite PES Portal) 19. November 2014 Folie 2

Eingruppierung erfolgt grundsätzlich nach den Regelungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Entgeltgruppe nach Ausbildung, Qualifikation und geplantem Einsatz Entgeltstufe nach einschlägiger Berufserfahrung, Möglichkeit zur Anrechnung förderlicher Zeiten 19. November 2014 Folie 3

Festlegung der Entgeltgruppe und Entgeltstufe Entgelttabelle TV-L Lehrkräfte 19. November 2014 Folie 4

Entgeltgruppe Festlegung auf Grundlage der Lehrer-Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) TdL ist strukturiert nach - A: Erfüller = alle Personen, mit Zweitem Staatsexamen f. d. Lehramt - B: Nichterfüller = Personen, ohne Zweites Staatsexamen f. d. Lehramt, untergliedert nach Schularten (I VII) (PES Portal Herunterladbare Dateien, Anlage zum Rundschreiben 2012/3) 19. November 2014 Folie 5

Bitte senden Sie die benötigten Unterlagen zur Festlegung der Eingruppierung rechtzeitig vorab als lesbares Fax oder Emailanhang über EPoS an den zuständigen SB in Trier! 19. November 2014 Folie 6

Benötigte Unterlagen zur Festlegung eines Eingruppierungsvorschlages: Kopie Zeugnis höchster Bildungsabschluss (Berufsausbildungzeugnis, Abschlusszeugnis und -urkunde) Angaben zum geplanten Fächereinsatz / Klassenstufen Einsatz als Lehrkraft oder Pädagogische Fachkraft (PF) Erklärungsbogen über Beschäftigungszeiten ausgefüllt & unterzeichnet mit entsprechenden Nachweisen (z.b. Arbeitszeugnissen) versehen 19. November 2014 Folie 7

Benötigte Unterlagen zur Festlegung eines Eingruppierungsvorschlages: bei Personen die bereits beim Land beschäftigt waren (Pensionäre, LAA, ADD-Vertretungsverträge) kann auf die Personalakte zurückgegriffen werden zusätzlicher Zeitaufwand (Postlauf/Bearbeitungszeit der ADD Trier) zur Beschleunigung sind auch hier vorab gefaxte Unterlagen erwünscht 19. November 2014 Folie 8

Benötigte Unterlagen zur Festlegung eines Eingruppierungsvorschlages: bei ausländischen Bildungsabschlüssen: Kopien originalsprachlicher Zeugnisse beglaubigte Übersetzung von staatlich anerkanntem Übersetzer ggfs. bereits vorhandener Anerkennungsbescheid einer anderen deutschen Behörde Lebenslauf ggfs. zusätzlich: Transcript of Records (bei Abschlüssen aus den USA, Kanada, Taiwan) 19. November 2014 Folie 9

Eingruppierung vor Vertragsabschluss ADD Trier hinterlegt Eingruppierungsvorschlag anhand vorliegender Unterlagen im PES Portal Schule entscheidet (mit dem öpr) über den hinterlegten Eingruppierungsvorschlag 19. November 2014 Folie 10

Änderung der Eingruppierung im laufenden Vertrag Korrektur / Änderung rückwirkend zum Vertragsbeginn: Grund: Voraussetzung für höhere Eingruppierung bestand bereits vor Vertragsabschluss Antrag auf Korrektur und Vorlage eingruppierungsrelevanter Unterlagen Höhergruppierung im laufenden Vertrag: Grund: Voraussetzung für höhere Eingruppierung ergibt sich während des laufenden Vertrages (z. B. durch Abschluss Studium) 17 IV TV-L ist zu beachten! Beachte: 37 TV-L Ausschlussfrist 19. November 2014 Folie 11

Änderung der Eingruppierung im laufenden Vertrag Änderungsantrag der PES Kraft an ADD Trier (schriftlich + Nachweise) PES-SB prüft Unterlagen und erstellt Eingruppierungsvorschlag ÖPR berät und entscheidet Änderung im Portal + in IPEMA und Information der Kraft nach Zustimmung öpr 19. November 2014 Folie 12

Entgeltstufe Regelungen in 16, 17 und 44 TV-L hierzu sind die Bearbeitungshinweise des MBWWK und des Ref. 31 (ADD Trier) zu beachten (PES Portal Herunterladbare Dateien, Anlage zum Rundschreiben 2012/3) 19. November 2014 Folie 13

Entgeltstufe Festlegung erfolgt nach Prüfung der einschlägigen Berufserfahrung ( 16 II 2+3 TV-L) förderlichen Zeiten ( 16 II 4 TV-L) fortlaufender Stufe bei ununterbrochener Weiterbeschäftigung ( 16 IIa TV-L) Vorweggewährung ( 16 V TV-L) Anrechnung Vorbereitungsdienst ( 44 Nr.2a TV-L) 19. November 2014 Folie 14

Entgeltstufe 16 I TV-L - gestaffelte Entgeltstufen: Entgeltgruppe 1 8: Entgeltgruppe 9 15: 6 Stufen 5 Stufen Ausnahme: - Entgeltgruppe 9*: 4 Stufen (Regelung TdL) 19. November 2014 Folie 15

Beteiligung und Mitbestimmung der Personalvertretungen des örtlichen Personalrates ( 78 II LPersVG) der örtliche Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung ( 25 SchwbG / 95 SGB IX) der Gleichstellungsbeauftragen ( 18 LGG) 19. November 2014 Folie 16

Beteiligung und Mitbestimmung der Personalvertretungen erfolgt grundsätzlich bei Auswahl und Einstellung der Vertretungskraft, Festlegung der Eingruppierung, Änderungen aller übrigen Vertragsmodalitäten (vgl. PES Glossar und Anlage 2 des Leitfaden zur Einstellung einer externen Vertretungskraft über einen TV-L-Vertrag - siehe Startseite des PES Portal) 19. November 2014 Folie 17

Bei einer Nichtzustimmung zum Eingruppierungsvorschlag Entscheidung und Begründung des öpr sind umgehend (mit Posteingangsvermerk der Schule) an den zuständigen SB in Trier weiterzuleiten, da fristgerecht das Stufenverfahren zur Einigung einzuleiten ist (vgl. 74 LPersVG) 19. November 2014 Folie 18

Beteiligung und Mitbestimmung der Personalvertretungen des örtlichen Personalrates ( 78 II LPersVG) der örtliche Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung ( 25 SchwbG / 95 SGB IX) der Gleichstellungsbeauftragen ( 18 LGG) 19. November 2014 Folie 19

Bei Rückfragen zum Eingruppierungsvorschlag können sich - die PES-Beauftragen - die Mitglieder der Personalvertretungen - und die PES-Kräfte an den zuständigen PES-SB des Ref. 31 in Trier wenden! 19. November 2014 Folie 20

VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT 19. November 2014 Folie 21