Gewalt und Aggression in der stationären Altenhilfe Lydia Kassing Pflegesachverständige Case Managerin
Zu Gewalt zählen alle Handlungen und Unterlassungen, die gravierende negative Auswirkungen auf die Lebenssituation und Befindlichkeit des älteren Menschen haben. Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) 2012
Fachliches Fehlverhalten, durch das ein Mensch negativ beeinträchtigt oder geschädigt wird, respektive ein Schaden eintreten könnte (.) durch die der pflegerische Auftrag nicht erfüllt oder beeinträchtigt wird. Tschan (2012)
Aggression: durch Affekte ausgelöstes, auf Angriff ausgerichtetes Verhalten des Menschen, das auf einen Machtzuwachs des Angreifers bzw. eine Machtverminderung des Angegriffenen zielt (Duden.de) - eine lebenserhaltende, aktive Energie: Ich setze mich kraftvoll für meine Interessen ein.
Wer übt Gewalt gegen wen aus? Mitarbeitende gegen hilfebedürftige Menschen Mitarbeitende gegen Mitarbeitende Drittpersonen (Angehörige, Besucher/innen, Dienstleister, etc.) hilfebedürftige Menschen untereinander hilfebedürftige Menschen gegen Mitarbeitenden
Gewaltsensibel zu pflegen ist eine Herausforderung und ein Ausdruck von Professionalität.
Aus: http://www.takequickbreak.com
Pflegerischer Auftrag: 11 SGB XI Die Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen (.), entsprechend dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse. Inhalt und Organisation der Leistungen haben eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde zu gewährleisten.
ICN-Ethikkodex: Untrennbar von Pflege ist die Achtung der Menschenrechte, einschließlich dem Recht auf Leben, auf Würde und auf respektvolle Behandlung. Sie wird ohne Unterschied auf das Alter, Behinderung oder Krankheit, das Geschlecht, den Glauben, die Hautfarbe, die Kultur, die Nationalität, die politische Einstellung, die Rasse oder den sozialen Status ausgeübt. (aus der Präambel)
Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Art. 1 Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Art. 2 körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Art. 3 Privatheit Art. 4 Pflege, Betreuung und Behandlung Art. 5 Information, Beratung und Aufklärung Art. 6 Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Art. 7 Religion, Kultur und Weltanschauung Art. 8 Palliative Begleitung Sterben und Tod
Aus: http://www.schalltechnikdrmueller.de/pflegezimmer.gif
Grenzverletzungen Privatsphäre nicht achten - unaufgefordert, ohne anklopfen in die privaten Räumlichkeiten eintreten Menschen den Abläufen in der Einrichtung anpassen Respektlose Sprache benutzen
Grenzverletzungen Gespräche über den Kopf des Hilfebedürftigen Körperpflege ohne Sicht- und Intimschutz Handlungen ohne vorherige Aufklärung Menschen aus den Augen verlieren Bedürfnisse und Bedarf nicht erkennen
Misshandlung und Vernachlässigung Verbale Aggression anschreien, drohen, beleidigen, bewerten, herabwürdigen Emotionale Gewalt / psychosoziale Verwahrlosung Ignoranz: Bedürfnisse nicht erfragen/erfüllen Nichtbeachtung der Klingel Mensch wird als lästig, anspruchsvoll erlebt
Körperliche Misshandlung Unsanfte / schmerzhafte Berührung um den Menschen zum Aufstehen/ zum Sitzen zu Bringen schlagen, schubsen, kneifen, flitschen Essen und Trinken unter Zeitdruck und Zwang
keine erforderlichen Positionswechsel Körperliche Misshandlung Inkontinenzvorlagen statt Toilettengänge bewegungseinschränkende Maßnahmen fachlich unbegründete freiheitsentziehende Maßnahmen
Sexualisierte Gewalt abwertende Sprache über Sexualität aberkennen sexueller Bedürfnisse Un-eindeutiges berühren des Körpers Vergewaltigung
Warnsignale für Gewaltbereitschaft Verrohte Sprache/ Abwertung Nicht-Achten von Grenzen Aberkennen von Persönlichkeitsrechten Ängstigen und einschüchtern
Warnsignale für Gewaltbereitschaft Gewaltsame Pflegehandlungen fachlich unbegründete freiheitsentziehende Maßnahmen Bagatellisieren und tabuisieren von Übergriffigkeit im Team
Warnsignale für Gewaltbereitschaft Häufig auftretende Verletzungen, z.b. Hämatome Tätlichkeiten vor Zeugen Auffälligkeiten in der Medikation
Warnsignale für Gewaltbereitschaft Überraschende, unerklärliche Todeszeitpunkte Materielle Ausbeutung Drogenkonsum bei Pflegenden
Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. Mahatma Gandhi
Zentrale pflegerische Aufgaben Wahrnehmen und beobachten Beziehung herstellen Sicherheit geben Fähigkeiten erkennen und erhalten Ängste nehmen
Zentrale pflegerische Aufgaben Wärme geben, Person erhalten Lebensqualität ermöglichen und achten Würde belassen geduldig sein
Quelle: Lokal Autor: Sandra Niermann; www.programm-altersbilder.de Altersbilder
Strategien zur Gewaltprävention Strukturen die Gewalt fördern, frühzeitig wahrnehmen, thematisieren und verändern klare Qualitätsstandards Transparenz der Prozesse
Strategien zur Gewaltprävention informieren, schulen, -Bewusstsein schaffen Vertraulichkeit garantieren Experten finden Pflegekultur deutlich herausstellen
Vielen Dank!