Zugewandt und engagiert - Pflege, wie wir sie verstehen!
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- Greta Kohl
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1 Wasch Dich doch selbst? Zugewandt und engagiert - Pflege, wie wir sie verstehen! Wasch Dich doch selbst? Matthias Matlachowski Dipl.-Sozialwissenschaftler (Univ.) 27. Februar 2016
2 Folie 2 von 23 Zur Person 1/2 Jahrgang 1976 Diplom Sozialwissenschaftler (Univ.) (Politische Wiss., Soziologie, Sozialpsychologie, BWL, Non-Profit-Management) Einrichtungsleiter Paul-Gerhardt-Haus (60 Seniorenwohnungen für Rüstige, Schwimmbad, Kegelbahn,...) Leiter Diakonie-Bildungsinstitut (zentrale Koordination aller FoBi für Leitungskräfte sowie spezialisierte Fachkräfte) Einrichtungsleiter Wilhelm-Löhe-Haus (158 vollstationär, 30 Gäste Tagespflege, 8 Seniorenwohnungen) Einrichtungsleiter Pflegezentrum Maininsel (114 vollstationär, benachbartes eigenständiges Seniorenwohnen)
3 Folie 3 von 23 Zur Person 2/2 Vater von 2 Töchtern Herrchen von einem Besuchs-/ Diensthund Ehrenamtlich engagiert: Wasserrettung DLRG Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Landesverband Bayern e.v. Vorstandsmitglied der Alzheimer Gesellschaft Würzburg/Unterfranken e.v. Warum teile ich diese Informationen mit Ihnen? Das geht Ihnen an dieser Stelle eigentlich überhaupt nichts an. Lehrbeauftragter an der Apollon Hochschule der Gesundheitswirtschaft in Bremen
4 Folie 4 von 23 Inhalt - Um was soll es im Folgenden gehen? 1. Selbstverständnis von Pflege 2. Rahmenbedingungen 3. Pflege-Charta 4. Herausforderungen 5. Menschenbild der MA / Auswahl, Förderung & Bindung 6. Fazit
5 Folie 5 von 23 Selbstverständnis von Pflege Menschenbild Motivation Besondere Herausforderungen Krankheit Schmerz Demenz Lebensende Ich gelobe feierlich vor Gott und in Gegenwart dieser Versammlung, dass ich ein reines Leben führen und meinen Beruf in Treue ausüben will. Ich will mich alles Verderblichen und Bösen enthalten und will wissentlich keine schädlichen Arzneien nehmen und verabreichen Ich will alles tun, was in meiner Macht steht, um den Stand meines Berufes Hochzuhalten und zu fördern, und will über alle persönlichen Dinge, die mir anvertraut werden, Schweigen bewahren; ebenso über alle Familienangelegenheiten, von denen ich in der Ausübung meines Berufes Kenntnis hatte. In Treue will ich danach streben, dem Arzte in seiner Arbeit zu helfen, und mich ganz einsetzen für das Wohl derer, die meiner Pflege anvertraut sind. Florence Nightingale
6 Folie 6 von 23 Rahmenbedingungen Bürokratie (Über-) Professionalisierung und Abgrenzung der Professionen Familie vs. Totale Institution Bezugspflege vs. Urlaub/Krankheit/Flexibilität
7 Folie 7 von 23 Exkurs: Pflege-Charta
8 Aufbau und Inhalte der Pflege-Charta Präambel Acht Artikel mit Kommentierungen Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Privatheit Pflege, Betreuung und Behandlung Information, Beratung und Aufklärung Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Religion, Kultur und Weltanschauung Palliative Begleitung, Sterben und Tod BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 8
9 Artikel 1 Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können. Willens- und Entscheidungsfreiheit, Fürsprache und Fürsorge Wahl des Lebensortes, der Pflege und Behandlung, der Gestaltung des Tagesablaufs Regelung finanzieller und rechtlicher Angelegenheiten Berücksichtigung von Vorausverfügungen Abwägungen zwischen Selbstbestimmungsrechten und Fürsorgepflichten Hilfe zur Selbsthilfe, vorbeugende und gesundheitsfördernde Maßnahmen (Anspruch auf Prävention und Rehabilitation) Einschränkungen: Rechte Anderer, finanzielle und strukturelle Rahmenbedingungen BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 9
10 Artikel 2 Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, vor Gefahren für Leib und Seele geschützt zu werden. Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt, Schutz vor entwürdigendem Verhalten Schutz vor Vernachlässigungen (Recht auf notwendige Hilfe, Recht auf Kontakte, geistige Anregung) Schutz vor unsachgemäßer medizinischer und pflegerischer Behandlung (z. B. Schutz vor unsachgemäßer Medikamentengabe), Schutz vor nicht indizierten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen Veranlassung von Maßnahmen bei Anzeichen von Gewalt Einschränkungen: Gefährdung von Anderen oder sich selbst BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 10
11 Artikel 3 Privatheit Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wahrung und Schutz seiner Privat- und Intimsphäre. Beachtung des Privatbereichs, Möglichkeit des Rückzugs bzw. einige Zeit ungestört zu sein, Achtsamkeit im Umgang mit Schamgefühlen (z. B. Schutz vor unnötigen Entblößungen und verbalen Indiskretionen) Grundsätzliches Anklopfen und Rückruf abwarten Respektierung von Sexualität, geschlechtlicher Orientierung und Lebensweise Wahrung des Briefgeheimnisses, Schutz der persönlichen Daten Einschränkung: Anspruch auf Privatheit kann je nach Ausmaß des Hilfeund Pflegebedarfs nicht immer gewährleistet werden BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 11
12 Artikel 4 Pflege, Betreuung und Behandlung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete, gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung. Kompetente und zugewandte Pflege, Betreuung und Behandlung Zusammenarbeit der an der Pflege, Betreuung und Behandlung Beteiligten Individuelle, geplante, gesundheitsfördernde Pflege Wechsel des eingesetzten Personals so gering wie möglich Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel Hilfe, um an die frische Luft zu kommen Fachgerechte Behandlung und Linderung belastender Symptome Bedarfs- und bedürfnisgerechte Speisen- und Getränkeangebote Beschwerden anbringen, ohne Nachteile zu befürchten, zeitnahe Informationen, was auf Grund der Beschwerde geschehen ist BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 12
13 Artikel 5 Information, Beratung und Aufklärung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf umfassende Informationen über Möglichkeiten und Angebote der Beratung, der Hilfe und Pflege sowie der Behandlung. Recht auf umfassende Beratung zu Hilfe, Betreuung, Pflege, Wohnen Information, Entlastung, Anleitung und Schulung pflegender Angehöriger Information über Vertragsinhalte, Kosten und Leistungen Medizinische und pflegerische Aufklärung Sorgfältige Information über Mitwirkung an Forschungsvorhaben Einsichtsrecht in Dokumente BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 13
14 Artikel 6 Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft Jeder hilfe-und pflegebedürftige Mensch hat das Recht auf Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Beachtung von Bedürfnissen und Erfordernissen zur Verständigung und Unterstützung bei der Verwendung von Hilfsmitteln (z. B. Hörgerät, Schreibhilfe, Dolmetscher) Möglichkeit, sich Interessen und Fähigkeiten gemäß am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, Mitwirkungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten Möglichkeiten in der eigenen Wohnung: Unterstützung durch Freiwilligendienste und karitative Einrichtungen, um Unterhaltungs- oder Bildungsangebote in Anspruch zu nehmen oder die Wohnung zu anderen Zwecken zu verlassen, Möglichkeiten von Kostenzuschüssen oder Kostenübernahmen der Sozialleistungsträger BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 14
15 Artikel 7 Religion, Kultur und Weltanschauung Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben. Berücksichtigung kultureller und religiöser Werte (gegenseitige Information über Bedürfnisse und Möglichkeiten) Hilfestellung zur Ausübung religiöser Handlungen (wie z. B. Beten, Fasten, Waschungen) Hilfe bei elementaren Lebensfragen (Ggf. Hinzuziehen eines oder einer Geistlichen oder einer Person mit seelsorgerlichen Fähigkeiten) Respektierung von Weltanschauungen BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 15
16 Artikel 8 Palliative Begleitung, Sterben und Tod Jeder hilfe- und pflegebedürftiger Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben. An den Vorstellungen und Wünschen des Sterbenden ausgerichtete Sterbebegleitung (z. B. Personen, Umgebung) Wirkungsvolle Maßnahmen gegen belastende Symptome Selbstbestimmter Behandlungsumfang am Lebensende Vorausverfügungen grundsätzlich bindend Respektvoller Umgang mit dem Leichnam Möglichkeiten der Abschiednahme Beachtung zu Lebzeiten geäußerter Wünsche (z. B. Aufbahrung, Bestattung) Einschränkung: Keine Maßnahmen, die den Tod herbeiführen, auch wenn dies der ausdrückliche Wunsch des Sterbenden ist BMFSFJ 2011, PowerPoint-Präsentation Modul 1 Seite 16
17 Folie 17 von 23 Herausforderungen Bewohner (Verhaltensauffälligkeiten, Lebenssituation, Tod & Sterben, ) Angehörige (Helikopter <-> Nicht-Kümmerer) Aufsichtsbehörden Schichtarbeit Fluktuation in Team und Leitung
18 Folie 18 von 23 Herausforderungen
19 Teil der Azubi-Kampagne 2011 des Diakonischen Werkes Schweinfurt e.v. Folie 19 von 23 Praxisbeispiele
20 Folie 20 von 23 Menschenbild / Auswählen, Fördern, Binden Zentraler Fokus der Auswahl verschiebt sich mehr in die Richtung der Soft-Skills Menschenbild, Belastbarkeit, Flexibilität, Assessmentcenter, Azubi-Events, Team-Coachings, Führungskräfte-Events, Mitarbeiterbegleitung immer wichtiger (bis hin zu Ersatzmutter/-vater) Mitarbeiterförderung Aktive Personalentwicklung, Potenziale erkennen, Motivierendes Führen, Ressourcen wecken und ausbauen Teammaßnahmen (der richtige Mensch an der richtigen Stelle / Teamrollen beachten)
21 Folie 21 von 23 Ausblick Pflege, wie wir Sie verstehen, ist nicht technisch lernbar hier zählen Vorbilder und Vorleben Mitarbeiterpflege muss noch viel stärker erkannt werden als Grundlage der guten Bewohnerpflege Dabei ist Führung und Leitung viel mehr als bislang als Dienstleister zu verstehen für die Mitarbeitenden und die Schaffung von guten Rahmenbedingungen vor Ort Verkürzt und provokativ: Auch Wohlfahrtsverbände werden loben müssen (der Platz im Himmel und die betriebliche Altersvorsorge reichen nicht mehr aus)
22 Folie 22 von 23 Altenhilfe Dienstleister der Zukunft?
23 Herzlichen Dank. Für Ihre Aufmerksamkeit. Diakonisches Werk Schweinfurt e.v. Matthias Matlachowski Gymnasiumstraße Schweinfurt ' (09721) (09721) (0177) matlachowski@diakonie-schweinfurt.de
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