Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW

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Transkript:

Merkblatt für Information und Kommunikation über geförderte Vorhaben durch das OP EFRE NRW 2014-2020 Jeder, der für die Umsetzung eines Vorhabens Unterstützung aus dem EFRE erhält, ist dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Förderung zu informieren. Die entsprechenden Vorschriften hierfür sind im Rahmen der Informations- und Publizitätsvorschriften der EU festgelegt. Neben der reinen Information soll damit auch für Transparenz über die Verwendung der europäischen Fördermittel gesorgt werden. Darüber hinaus dient die Kommunikation der geförderten Projekte dazu, Interessierte auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam zu machen. Rechtsgrundlagen Die Verordnung (EU) NR. 1303/2013 Artikel 115 sowie Anhang XII Nr. 2.2 Durchführungsverordnung (EU) NR. 821/2014 Artikel 3-5 sowie Anhang II Nr. 10 der ANBest-EFRE Grundsätzliche Gestaltungsvorschriften zur Verwendung des EU-Emblems: Die europäischen Vorschriften zur Darstellung des EU-Emblems und des Hinweises auf die Union sind im nachfolgend dargestellten Logo umgesetzt. Es steht Ihnen für die weitere Verwendung im Rahmen der EFRE Förderung auf unserer Homepage zur Verfügung.! Werden neben dem EU-Emblem weitere Logos dargestellt, muss das EU-Emblem mindestens genauso hoch bzw. breit wie das größte der anderen Logos sein. Die Darstellung des EU-Emblems erfolgt, sofern dies möglich ist, in Farbe. Eine einfarbige Reproduktion ist nur in begründeten Fällen zulässig. 1/5 Stand 01.07.2016

Sollte aus Layoutgründen eine eigene Zusammenstellung des EU-Emblems und/oder des Hinweises auf die Union notwendig sein, müssen folgende Grundregeln für die äußere Form und Hinweise zu den Originalfarben beachtet werden: Zur Verwendung des EU-Emblems und der Gestaltung des Hinweises auf die Union sind die Vorschriften der EU einzuhalten. Hierbei wird die Bezeichnung Europäische Union immer ausgeschrieben. In Verbindung mit dem EU-Emblem können folgende Schriftarten verwendet werden: Arial, Auto, Calibri, Garamond, Trebuchet, Tahoma, Verdana, Ubuntu. Kursivschrift, Unterstreichungen und Schrifteffekte sind nicht zulässig. Bei der Positionierung des Textes im Verhältnis zum EU-Emblem ist darauf zu achten, dass der Text sich nicht mit dem Emblem überschneidet. Die Schriftgröße steht in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des Emblems. Je nach Hintergrund wird als Schriftfarbe Reflex Blue, schwarz oder weiß gewählt. Unter folgendem Link sind die Grundregeln der Europäischen Kommission für die eigene Zusammenstellung des EU-Emblems und/oder des Hinweises auf die Union sowie Hinweise zu den Originalfarben im Detail noch mal aufgeführt: https://www.efre.nrw.de/fileadmin/user_upload/oeffentlichkeitsarbeit/durchfuehrungsver ordnung_eu_nr._821-2014_anhang_ii.pdf Gerne können Sie auch das offizielle EFRE-NRW Logo verwenden: Alle Logos in unterschiedlichen Dateiformaten sowie in Farbe und Schwarzweiß finden Sie hier: http://www.efre.nrw.de/oeffentlichkeitsarbeit/logos/ 2/5 Stand 01.07.2016

Informations- und Kommunikationspflichten: a. Bei allen Informations- und Kommunikationsmaßnahmen einschließlich Pressemitteilungen, Präsentationen, elektronischen und audio-visuellen Informationen muss sichergestellt werden, dass auf die Unterstützung durch die EU und den EFRE oder, bei Finanzierung aus mehreren EU-Fonds, auf die Fonds hingewiesen wird. Der Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und das EU- Emblem muss grundsätzlich an einer gut sichtbaren Stelle angebracht werden, wie z.b. auf der Umschlagseite (Titelseite oder Rückseite) von Broschüren/Flyern. Die Platzierung und Größe des EU-Emblems stehen hierbei im Verhältnis zur Größe des betreffenden Materials oder Dokuments. 1. EU-Emblem und der Hinweis auf die Union: Für Pressemitteilungen oder akustische Informationen kann folgende beispielhafte Formulierung verwendet werden: Dieses Vorhaben wurde aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert. b. Betreiben Sie eine Webseite, so muss das EU-Emblem und der Hinweis auf die Union direkt nach dem Aufrufen der Website innerhalb eines Sichtfensters eines digitalen Gerätes erscheinen, sodass der Nutzer nicht auf der Seite runterscrollen braucht. Ein Hinweis auf den EFRE muss auf derselben Website erscheinen. Weiterhin sind Sie verpflichtet, auf der Website eine angemessene Beschreibung des Vorhabens einzustellen, die im angemessenen Verhältnis zu dem Umfang der Unterstützung 3/5 Stand 01.07.2016

steht. In der Beschreibung muss auf die Ziele und Ergebnisse eingegangen und die finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union hervorgehoben werden. 1. Das EU-Emblem und der Hinweis auf die Union: 2. Die Bezeichnung des Vorhabens 3. Die Beschreibung des Vorhabens. Hierin müssen folgende Informationen enthalten sein: - Das Hauptziel des Vorhabens - Die bisherigen Ergebnisse des Vorhabens - Hinweis auf die finanzielle Unterstützung der Union c. Sie sind verpflichtet, ein Plakat (Mindestgröße DIN A3) mit Informationen zum Projekt und einem Hinweis auf die finanzielle Unterstützung durch die Union an einer gut sichtbaren Stelle (etwa im Eingangsbereich eines Gebäudes) anzubringen oder aufzustellen. Folgende Plakatvorlagen sind hierbei zu verwenden: http://www.efre.nrw.de/oeffentlichkeitsarbeit/merkblatt-information-undkommunikation/ Wählen Sie die Vorlage der Prioritätsachse aus, aus der Ihr Vorhaben gefördert wird. 4/5 Stand 01.07.2016

d. Ausnahme zu c.: Bei Förderung eines Infrastruktur- oder Bauvorhabens mit einer Fördersumme von mehr als 500.000 Euro reicht ein Plakat in DIN A3 nicht aus. Sie sind verpflichtet an einer gut sichtbaren Stelle vorübergehend (mindestens für den Durchführungszeitraum, gemäß Zuwendungsbescheid) ein Schild von beträchtlicher Größe (mindestens DIN A2) anzubringen. e. Nach Abschluss des Projektes: Handelt es sich bei Ihrem Vorhaben um den Ankauf eines materiellen Gegenstandes oder um ein Infrastruktur- oder Bauvorhaben und beträgt die Fördersumme mehr als 500.000 Euro, sind Sie verpflichtet spätestens drei Monate nach Abschluss des Vorhabens auf Dauer eine Tafel oder ein Schild von beträchtlicher Größe (mindestens DIN A2) anzubringen. Auf der Tafel oder dem Schild nehmen die Bezeichnung des Vorhabens, das Hauptziel des Vorhabens, das EU-Emblem und der Hinweis auf die Union und auf den EFRE oder, bei Finanzierung aus mehreren EU-Fonds, auf die Fonds mindestens 25 % ein. 1. Das EU-Emblem und der Hinweis auf die Union: 2. Die Bezeichnung des Vorhabens 3. Das Hauptziel des Vorhabens f. Die Einhaltung der Publizitätsmaßnahmen ist durch Screenshots, Fotos, Broschüren oder auf andere Weise zu dokumentieren und die Dokumentation ist bis zum 31.12.2028 aufzubewahren. 5/5 Stand 01.07.2016