AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014

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Transkript:

AHG Newsletter Nr. 30 / Dezember 2014 Liebe Leserinnen und Leser Der letzte Newsletter dieses Jahres erreicht Sie. Wir blicken auf ein bewegtes Jahr 2014 zurück und informieren sie kurz über die wichtigsten letzten Ereignisse. Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr! Freundliche Grüsse Isabelle Holder Stellenleiterin Das Team der AHG Aargau: Isabelle Holder Stellenleiterin Anita Wehrli Sachbearbeiterin David Schildhorn Berater Matthias Lüscher Berater Daniela Bartling Beraterin

1. Veranstaltungshinweise Di, 10. März 2015 Tag der offenen Tür an der AHG AHG, Ziegelrain 1, 5000 Aarau Anmeldung genaue Angaben werden folgen Do / Fr, 28. Mai /29. Mai 2015 Weiterbildung zum Thema Männer- Jungenberatung Aarau (der genaue Ort wird noch mitgeteilt Kursveranstalter: AHG (die detaillierte Kursausschreibung finden Sie auf: www.ahg-aargau.ch Anmeldung online: bis Freitag, 13. März 2015 an: anita.wehrli@ahg-aargau.ch Do, 15. Januar 2015 Vorabendveranstaltung Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge bei familiärer Gewalt Kursveranstalter: Hotel Bern, Zeughausgasse 9, 3011 Bern Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt www.pom.be.ch/big 2. Informationen Gemeinsame elterliche Sorge Das neue Gesetz zur gemeinsamen elterlichen Sorge ist seit dem 1. Juli 2014 gültig. Dies gilt auch bei geschiedenen Eltern als Regelfall. Hauptsächlich Väter setzen grosse Hoffnung in das neue Gesetz. In diesem Gesetz geht es um die Verpflichtungen von Müttern und Vätern gegenüber den gemeinsamen Kindern und nicht um ihre Rechte und Pflichten. Formalrechtlich sind neu die Eltern in den Entscheidungskompetenzen gleichgestellt. Dies sagt jedoch noch nichts über den Lebensalltag der Kinder aus. Aus dem Recht erwächst nicht die gemeinsame Betreuung des Kindes. Die gemeinsame elterliche Sorge löst somit keine Konflikte wie z. B. die Regelung des Besuchsrechts oder die Obhut des Kindes. In den meisten Fällen, die das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Neuregelung hatten, wohnen die Kinder bei der Mutter. Das Familienmodel in der Schweiz sieht immer noch vor, dass Mütter auf Karrierechancen verzichten, um in der Kinderbetreuung einen grösseren Teil abzudecken. Es sollte daher angestrebt werden, dass Väter und Mütter schon während des Zusammenlebens partnerschaftlich die Verantwortung für Einkommen und Kinderbetreuung übernehmen. Noch sind die Bedingungen dafür nicht geschaffen. Unter www.uzh.ch finden Sie einen interessanten Artikel von Andrea Büchler zum Thema gemeinsames Sorgerecht. Unter www.ag.ch finden Sie Informationen zum gemeinsamen Sorgerecht und deren Handhabung. 2

3. Kurzinfos AHG Personal Fabia Pfluger wird am 6.1.2015 ihre Arbeit an der AHG aufnehmen. Wir freuen uns, sie als neues Teammitglied begrüssen zu dürfen. Sie wird sich zu einem späteren Zeitpunkt persönlich vorstellen. Erweiterung der Beratungsräumlichkeiten Der Umzug der Männerberatung zieht sich noch etwas in die Länge. Die Verhandlungen mit dem Vermieter waren sehr zeitaufwändig. Die AHG plant die neuen Räumlichkeiten auf den 1. Februar übernehmen zu können. Wir hoffen, dass die Umbauarbeiten bis dahin fertig sind. Tag der offenen Tür Die AHG feiert im März ihr fünfjähriges Bestehen, sowie die Erweiterung des Angebotes im Bereich Beratung von Betroffenen von häuslicher Gewalt. Aus diesem Grund wird, wie Sie aus den Veranstaltungshinweisen sehen können, ein Tag der offenen Tür durchgeführt. Die genauen Details werden folgen. Falldatenübermittlung Ab Anfang Januar 2015 wird Die Polizei bei einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt neu ein Formular ausfüllen, das via CaseNet an die AHG zugestellt wird. Damit wird die AHG mehr Informationen über den Einsatz erhalten und sich eine bessere Übersicht über die Situation schaffen können. Auch wird es hilfreich sein, die Betroffenheit der Kinder genauer einzuschätzen. Bei der Kontaktaufnahme werden der Aggressor und das Opfer auch direkter mit dem Ereignis konfrontiert werden können, da wir mehr Anhaltspunkte, Fakts und Informationen zur Verfügung haben werden. Die AHG schätzt, diese Umstellung und erhofft sich dadurch eine professionellere Arbeit. An dieser Stelle möchten wir dem DVI und der Polizei unseren Dank für die Unterstützung der Arbeit der AHG aussprechen. 3

Neu werden auch die Gemeinden über die Einsätze von häuslicher Gewalt informiert. Im unten aufgeführten Schema bekommen Sie einen Überblick über die neuen Abläufe und Zuständigkeiten. Überblick zu Abläufen und Zuständigkeiten Formular "Polizeibericht Häusliche Gewalt" von REPOL oder KAPO Selektion gemäss Kriterien-Liste (Anhang 1) mittels Datenbank CaseNet oder per E-Mail WER WAS Meldung der Fälle (per Datenbank CaseNet) an AHG-Aargau muss handeln (Kontaktierung gewaltbetroffene und gewaltausübende Personen) Kontaktierung, Erstberatung und Triage: kümmert sich um Opfer kümmert sich um gewaltausübende Personen kümmert sich um mitbetroffene Kinder Information zu den Fällen an Gemeinde (via KESR- Koordinationsperson) Keine unmittelbaren Aufgaben im Bereich häuslichen Gewalt kann handeln (zu Informationszwecken) Unterstützung von Betroffenen, die von der Gemeinde (Sozialdienst) (per E-Mail) betreut werden, etc. Austausch und Absprache mit AHG-Aargau Gefährdungsmeld ung (wenige Fälle) Familiengerichte KESB muss handeln (Fallführung in Bezug auf Kind oder erwachsene Person) Behandelt Gefährdungsmeldungen: Abklärung der Situation Anordnung von Massnahmen nötigenfalls: Aufträge an Gemeinde (per E-Mail) 4

Weihnachten 2014 Das Geheimnis der Weihnacht besteht darin, dass wir auf unserer Suche nach dem Großen und Außerordentlichen auf das Unscheinbare und Kleine hingewiesen werden. Autor unbekannt ************** Fröhliche Weihnachtszeit und ein glückliches neues Jahr! Ihr AHG Team Isabelle Holder Daniela Bartling Anita Wehrli David Schildhorn Matthias Lüscher 5