Fachtagung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 6. November 2012 in Emsbüren. - Es gilt das gesprochene Wort

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Transkript:

Seite 1 von 17 Fachtagung des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) am 6. November 2012 in Emsbüren - Es gilt das gesprochene Wort Ihre Einladung zur heutigen Fachtagung zum Thema Angebote und Ideen zur Kooperation mit Schulen habe ich sehr gern angenommen. Mit dieser Tagung wollen Sie die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der katholischen Kinder- und Jugendarbeit und die Vertreterinnen und Vertreter der Schulen erreichen. Sie wollen Ideen und Informationen für die zahlreichen Kooperationsmöglichkeiten liefern und den Weg für eine gemeinsame Vernetzung vor Ort ebnen. Mit der Fachstelle für Schulkooperation haben Sie einen Ansprechpartner geschaffen, der Schulen und Pfarrgemeinden sowie Jugendverbände bei ihrer Arbeit vor Ort unterstützt und berät und damit die notwendige Zusammenarbeit vor Ort fördert. Man kann sagen, diese Arbeit ist für alle Seiten eine gewinnbringende Hilfe. Lassen Sie mich daher den heutigen Tag zum Anlass nehmen, Ihnen für Ihre großartige Arbeit zu danken, denn die Arbeit der außerschulischen Kooperationspartner ist für die niedersächsischen Ganztagsschulen ein unverzichtbarer Baustein.

Seite 2 von 17 ich bin gebeten worden, im Rahmen Ihrer Tagung ein Impulsreferat zu den Themenbereichen Ganztagsschule, Oberschule und Inklusion zu halten. Dieser Bitte komme ich sehr gern nach und will zunächst mit der Ganztagsschule beginnen. Wie Sie sicher wissen, legt die Niedersächsische Landesregierung einen besonderen Schwerpunkt auf den flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. Sie strebt an, bis zum Jahr 2020 ganztägige Angebote an allen öffentlichen allgemein bildenden Schulen zur Regel zu machen. Schülerinnen und Schüler sollen dann die Möglichkeit haben, an mindestens drei Tagen der Woche über den Vormittagsunterricht hinaus pädagogisch wertvolle Bildungsund Freizeitangebote aus den Bereichen Sport, Kultur, Naturwissenschaften, Technik, Religion etc. wahrnehmen zu können. Seit 2003 (155 GTS) hat sich die Zahl der Ganztagsschulen verzehnfacht. Mit Schuljahresbeginn 2012/13 sind rund 1500 der ca. 3000 öffentlichen allgemein bildenden Schulen Ganztagsschulen, d. h. jede zweite Schule in Niedersachsen hält mittlerweile ganztägige Angebote vor.

Seite 3 von 17 Mit ca. 96 Mio. Euro fördert die Landesregierung in Abhängigkeit zu der nach Haushaltslage möglichen Ausstattung den Ausbau der Ganztagsschulen in erheblichem Umfang. Es bleibt erklärtes Ziel, alle bestehenden Ganztagsschulen im Rahmen der Möglichkeiten des Haushaltes mit einem teilnehmerbezogenen Zuschlag finanziell abzusichern. Den ersten Schritt haben wir im Rahmen der Schulstrukturreform mit der Einführung der Oberschule zum Schuljahresbeginn 2011/12 und der damit möglichen Führung als teilgebundene Ganztagsschule gemacht. Die Gründe für den Ausbau der Ganztagsschulen sind vielfältig: Veränderte gesellschaftliche Bedingungen spielen ebenso eine Rolle wie die Ergebnisse internationaler Studien und damit einhergehend gestiegene Anforderungen und Erwartungen an Schule und Bildung. Der Wunsch von immer mehr Eltern nach verlässlicher Betreuung in Verbindung mit qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten und Anregungen zu sinnvoller Freizeitgestaltung lässt vor allem im Primarbereich die Nachfrage nach ganztägigen Bildungsangeboten in vielen Regionen Niedersachsens stetig steigen.

Seite 4 von 17 Das Mehr an Zeit in der Ganztagsschule eröffnet im besonderen Maße den Raum für eine veränderte Lernkultur, die selbstgesteuertes Lernen anregt und damit die Möglichkeit schafft, alle Kinder und Jugendlichen individuell in ihrer Gesamtpersönlichkeit zu fördern. Dieses Mehr an Zeit ermöglicht eine zunehmende Rhythmisierung des Lernens und eröffnet die Chance auf eine Schule, die auch Lebenswelt ist, in der Schülerinnen und Schüler ernst genommen werden, in der Erwachsene als Lernpartner zur Verfügung stehen, in der wir unsere Kinder zu verantwortlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern erziehen können. Landesweit entwickeln sich viele Halbtagsschulen weiter zu Ganztagsschulen. Diese gravierenden Veränderungsprozesse erfordern Zeit und gut durchdachte Schwerpunktsetzungen. Die Verzahnung von Unterricht mit Förder- und Freizeitangeboten, die Veränderung der Schul- und Lernorganisation, das Öffnen von Schule und die Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie die Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams geht für Schulen mit weitreichenden Veränderungen einher. Im Zentrum der individuellen Schulentwicklungsprozesse steht jedoch die Frage, wofür und wie das Mehr an Zeit genutzt werden soll.

Seite 5 von 17 Die Schulpolitik der Landesregierung wird diesem wichtigen Thema auch in den kommenden Jahren hohe Priorität beimessen, um der Heterogenität der Schülerschaft Rechnung zu tragen und Bildungspotentiale unabhängig von der sozialen und kulturellen Herkunft zu entfalten. nun wende ich mich der Oberschule zu. Nur 19 Monate nach der Änderung des Schulgesetzes ist festzustellen, dass sich landesweit eine Vielzahl kommunaler Schulträger für die zukunftsweisende Schulform Oberschule entschieden hat. Mit diesem Schuljahr haben insgesamt 83 neue Oberschulen ihre Arbeit aufgenommen! Es gibt damit landesweit bereits 205 öffentliche Oberschulen sowie 11 Oberschulen in freier Trägerschaft. An 26 Standorten ist an Oberschulen ein gymnasiales Angebot eingerichtet. Bereits in diesem Schuljahr werden deutlich mehr als 20.000 Schülerinnen und Schüler den 5. oder 6. Schuljahrgang einer Oberschule besuchen. Oberschulen gibt es in nahezu allen Landkreisen und Regionen unseres Bundeslandes.

Seite 6 von 17 Die Oberschule ist bereits in diesem Schuljahr - wie es unser Ziel war neben dem Gymnasium die starke zweite Säule im allgemein bildenden Schulsystem in Niedersachsen - nur das Gymnasium ist mit mehr Schulstandorten in unserem Land vertreten. Diese rasante Entwicklung der Schulform Oberschule - ein Boom geradezu - ist kein Zufall. Die Oberschule erhöht die Gestaltungsmöglichkeiten der Schulträger, ein differenziertes Schulangebot auch bei zurückgehenden Schülerzahlen zu gewährleisten. Und darüber hinaus haben wir in den erlasslichen Vorgaben den immer häufiger vorgetragenen Elternwunsch berücksichtigt, Bildungsentscheidungen für ihre Kinder länger offen zu halten. Viele Eltern bevorzugen dabei allgemein bildende Schulformen, an denen möglichst alle Abschlüsse erworben werden können. Wir haben im Prozess der Schulstrukturreform jedoch nicht nur den demographischen Wandel und Elternwünsche in den Blick genommen, sondern auch eine entscheidende Grundlage für die qualitative Weiterentwicklung der Schullandschaft in Niedersachsen geschaffen. Der - mir auch persönlich immer wieder bestätigte - große Gestaltungsrahmen für Schulträger und Schulen unterstützt die Weiterentwicklung und Sicherung

Seite 7 von 17 eines qualitativ hochwertigen, wohnortnahen, differenzierten Schulangebots im Flächenland Niedersachsen. Die 24 hier im Emsland errichteten Oberschulen sind eine klare Bestätigung für diese Politik! die Landesregierung unterstützt die Arbeit der Oberschulen gezielt. Alle Oberschulen können auf Antrag als Ganztagsschule geführt werden und somit in besonderem Maße intensives praxisbezogenes Lernen und berufliche Orientierung fördern und Angebote zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung machen. Nahezu 90 % nutzen dieses Angebot bereits, die große Mehrzahl davon mit einem verpflichtenden zweitägigen Angebot. Des Weiteren wird die Arbeit in der Oberschule durch den Einsatz von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen gestärkt. Dabei werden seit Beginn dieses Jahres mindestens vierzügige Oberschulen mit zusätzlichen Mitteln und somit der Möglichkeit des erweiterten Einsatzes dieser sozialpädagogischen Fachkräfte unterstützt. Die Schülerinnen und Schüler erhalten so frühzeitig Hilfe und zusätzliche Beratung bei der Vorbereitung auf einen Ausbildungsberuf oder für die Fortsetzung des Schulbesuchs. Dabei ist die enge Zusammenarbeit mit den berufsbildenden

Seite 8 von 17 Schulen, der Berufsberatung, den Kammern und den Betrieben in der Region unverzichtbar für die Stärkung der Ausbildungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. ihr besonderes Profil gewinnt die Oberschule darüber hinaus aus den besonderen Möglichkeiten zur Organisation des Unterrichts. Der Unterricht kann jahrgangsbezogen, fachleistungsdifferenziert sowie schulzweigbezogen erfolgen, über diese Ausgestaltung entscheidet die Schule auf der Grundlage der erlasslichen Möglichkeiten in eigener Verantwortung. Des Weiteren zeichnet sich die Oberschule im 9. und 10. Schuljahrgang durch das Angebot eines berufspraktischen Schwerpunkts mit mindestens 60 Praxistagen sowie das Profilangebot aus. Neben dem Profil Fremdsprachen bietet jede Oberschule mindestens eines der Profile Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales an - in den meisten Fällen sind es jedoch inzwischen zumindest drei Profile. Damit dient die Oberschule dem wichtigen Anliegen, die Ausbildungsfähigkeit und die Berufswahlkompetenz zu stärken, und erleichtert den Übergang von der Schule in den Beruf.

Seite 9 von 17 Hinzu kommt in den Oberschulen mit gymnasialem Angebot die Ausgestaltung des 10. Schuljahrgangs auch als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe, in der auf den Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe vorbereitet wird. Die Schulen nutzen die Flexibilität des Oberschulmodells voll aus, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler und ihrer Eltern vor Ort gerecht zu werden und dem Schulstandort eine langfristige Perspektive zu bieten. Auch deshalb unterrichten beinahe 95 Prozent der Oberschulen im aktuellen 5. Schuljahrgang zunächst jahrgangsbezogen (gemeinsam). Ein Viertel dieser Schulen verbindet dabei bereits in diesem Schuljahrgang fachleistungsdifferenzierten Unterricht in Mathematik und Englisch bzw. nur in einem der Fächer mit dem gemeinsamen Unterricht in den weiteren Fächern. Im neuen 6. Schuljahrgang verzichtet dann nur noch ein Viertel der jahrgangsbezogen organisierten Oberschulen auf Fachleistungsdifferenzierung. Die Mehrheit der Oberschulen beginnt in diesem Jahrgang mit Fachleistungsdifferenzierung in den Fächern Englisch und Mathematik. Für das gymnasiale Angebot sind ab dem 6. Schuljahrgang Fachleistungskurse in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch bereits verpflichtend einzurichten.

Seite 10 von 17 Die weitere Entwicklung der Oberschulen im Bereich der Unterrichtsorganisation werden wir dabei auch in den nächsten Schuljahren landesweit erfassen, denn nur auf dieser Grundlage können wir zusätzliche unterstützende Maßnahmen beschließen sowie geeignete Unterstützungs- und Beratungsangebote bereit halten. die Stärken der Schulform Oberschule schlagen sich auch in den aktuellen landesweiten Anmeldezahlen nieder. Nach vorläufigen Ergebnissen der Datenabfrage an den Oberschulen zum Schuljahresbeginn besuchen mehr als 13.800 Schülerinnen und Schüler den neuen 5. Schuljahrgang. Dies stellt eine enorme Steigerung dar: Im Schuljahr 2011/2012 besuchten durchschnittlich 60 Schülerinnen und Schüler an 133 Standorten den 5. Schuljahrgang einer Oberschule, in diesem Schuljahr sind es durchschnittlich 64 Schülerinnen und Schüler an 216 Standorten! neben der Einführung und dem Aufbau der Schulform Oberschule ist die flächendeckende Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen das zentrale Anliegen meines Ressorts.

Seite 11 von 17 Die Inklusion ist dabei eine Aufgabe, die von allen getragen werden muss. Sie und ich wissen, dass es nicht nur euphorische Zustimmung und Aufbruchstimmung, sondern auch Bedenken, Skepsis und Ängste gibt. Diese müssen ernst genommen werden. Manche Barrieren werden auch in den Köpfen bleiben das ist bei allen Veränderungsprozessen der Fall. Ich bin mir aber sicher, Inklusion ist machbar. Wenn auch nicht sofort und nicht für alle zugleich. Bestärkt bezüglich der Realisierbarkeit werde ich durch die Erfahrungen, die wir mit der sonderpädagogischen Förderung in den allgemeinen Schulen haben. Wir verfügen über sieben Förderschulformen mit sehr spezifischen Ausprägungen bzw. sonderpädagogischen Fachrichtungen. Und seit 35 Jahren wird sonderpädagogische Kompetenz auch in die allgemeine Schule gebracht. Wir erleben eine Ausweitung, die in eine Verlagerung übergeht. 1977 wurde der Sprachsonderunterricht eingeführt. Es folgten in den 80er Jahren Integrationsklassen, dazu kamen die Mobilen Dienste. Ende der 90er Jahre wurde die sonderpädagogische Grundversorgung im Rahmen Regionaler

Seite 12 von 17 Konzepte eingeführt, dazu wurde die Möglichkeit geschaffen, Kooperationsklassen einzurichten. Die Regionalen Konzepte wurden in der letzten großen Anhörung des Landtags von allen Verbänden durchweg gelobt. Auf diesem Erfolgsmodell bauen wir die allgemeine Schule auf. Also: So neu ist das mit der Inklusion also nicht! Zum Schuljahresbeginn haben 30 Grundschulen offiziell von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die inklusive Schule vorzeitig einzuführen. Wir wissen, dass es noch viel mehr sind. Diese Schulen haben lediglich auf die neue Bezeichnung verzichtet. am 20. März hat der Landtag das Gesetz zur inklusiven Schule verabschiedet. Wir werden vermutlich erst in ein paar Jahren ermessen, welchen Meilenstein wir damit gesetzt haben. Niedersachsen ist es gelungen, ein Gesetz im Sinne des Kindeswohls zu verabschieden. Wir gewährleisten Unterricht und Erziehung am gewünschten Lernort. Dabei besteht für Eltern die Möglichkeit, die Schule für ihr Kind zu wählen, sowohl die inklusive allgemeine Schule als auch die

Seite 13 von 17 Förderschule. Eine Zwangsbeglückung gibt es nicht, aber auch keine Einweisung in eine Förderschule gegen den Willen der Eltern. Ich denke, dass sich mit dieser Entscheidung gut leben lässt. Wir werden auch erleben, wie sich die Schullandschaft ausgehend von dieser Voraussetzung entwickeln wird und wo nachgesteuert werden muss oder kann. Ich bin überzeugt, dass wir eine Entscheidung getroffen haben, auf die die Merkmale Maß und Mitte zutreffen. Dass die Oppositionspartei SPD dem Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP nach gemeinsamen Verhandlungen zugestimmt hat, ist ein bemerkenswertes Zeichen. Wir brauchen diesen breiten Konsens in der Gesellschaft, um die Herausforderung der Inklusion anzunehmen. Auf diesem gemeinsam errichteten Fundament können wir das Haus der inklusiven Schule bauen. Um im Bilde zu bleiben: Da gibt es vieles zu tun, da müssen wir alle etwas beibringen und anpacken. Wir sind dabei, unsere Hausaufgaben zu machen. Den gesetzlichen folgen die untergesetzlichen Regelungen. In den letzten Monaten stand dabei der Entwurf einer Verordnung zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nebst

Seite 14 von 17 Ergänzenden Bestimmungen im Vordergrund. Wir haben eine Anhörung im besten Sinne nämlich im Sinne des Kindeswohls erlebt. Nachdem alle notwendigen Beratungen durchgeführt wurden, liegt nun eine zeitgemäße Verordnung vor. Diese trägt der gestiegenen Verantwortung und Zuständigkeit der allgemeinen Schule für alle Kinder ebenso Rechnung wie der notwendigen Kooperation, mit der in den Förderschulen vorhandenen Kompetenz und den damit verbundenen Möglichkeiten und Notwendigkeiten der Koordinierung. Nach dieser vorrangigen Entscheidung sind weitere untergesetzliche Regelungen zu treffen. Diese beziehen sich vor allem auf die zusätzlichen Ressourcen, die das Land bei der Einführung der inklusiven Schule zur Verfügung stellt. Fakt ist: Wir gehen über alle vorliegenden und bekannten Zuweisungen hinaus. Alle Vorgaben, die der Erlass Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung enthält, bleiben bestehen und unangetastet. In Erweiterung dazu nehmen wir folgende Veränderungen vor: 1. Flächendeckende Einführung der sonderpädagogischen Grundversorgung in allen Klassen aller Grundschulen.

Seite 15 von 17 2. Doppelzählung für alle Kinder und Jugendlichen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allen Schulformen und Schulstufen bei der Ermittlung der Klassenfrequenz. 3. Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Schwerpunkt geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung in allgemeinen Schulen bei Bedarf. 4. Bereitstellung von 50 Lehrkräften im Primarbereich und 50 Lehrkräften im Sekundarbereich für Schulen mit besonderen Belastungen. 5. Bereitstellung von zusätzlichen Förderschullehrerstunden für den Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung im Primarbereich. Wir werden darüber hinaus andere Maßnahmen fortsetzen und weitere Maßnahmen treffen. Auch die Senkung der Klassenfrequenzen in den Grundschulen, mit der wir begonnen haben, ist ein wichtiger Beitrag, die Gelingensbedingungen für die Inklusion noch weiter zu verbessern. Dazu gehört auch eine

Seite 16 von 17 umfassende Qualifizierungsmaßnahme für alle Schulleiterinnen und Schulleiter Niedersachsens, die wir noch im November auf den Weg bringen werden. Ich werde dabei sein, wenn wir auf vier großen Auftaktveranstaltungen in Melle bei Osnabrück, Braunschweig, Hannover und Lüneburg diese Maßnahmen für die Schulleitungen eröffnen. Neben den ressourcenbezogenen Regelungen ist einiges in vielen Verordnungen und Erlassen zu regeln. Wir werden das alles noch in diesem Jahr auf den Weg bringen. Im Dezember sollen alle betroffenen Verordnungen und Erlasse mit den notwendigen inhaltlichen Änderungen in die Anhörung gehen. Damit ist gewährleistet, dass im 2. Schulhalbjahr zügig die weiteren Vorbereitungen auf den Beginn der inklusiven Schule zum 1.8.2013 aufsteigend mit den Schuljahren 1 und 5 erfolgen können. Von zentraler Bedeutung ist die Vorbereitung der Lehrkräfte. Mittlerweile haben wir eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Nach Fortbildungsmaßnahmen für über 2000 Grundschullehrkräfte hat nun auch der erste Kurs für Lehrkräfte des Sekundarbereichs I begonnen.

Seite 17 von 17 Regelungen, Ressourcen und Qualifizierungen sind jedoch nichts oder wenig ohne die Bereitschaft der Menschen, die Ziele umzusetzen. Bei allen Auseinandersetzungen um die Regelungen dürfen wir nie aus den Augen verlieren, dass die Zielsetzung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ein verbriefter Anspruch, eben ein Menschenrecht ist. Dazu gehört die Entwicklung einer Haltung, dazu gehört die Herausbildung eines Bewusstseins. lassen Sie mich zum Abschluss für Ihr Engagement an den Schulen danken und ich wünsche Ihnen, dass durch diese Tagung neue Impulse für Ihre Arbeit vor Ort gesetzt werden und dass die sich daraus ergebenden Projekte dem Wohl unserer Kinder dienen werden. (Ende)