Themen-Dossier Tierschutz

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Transkript:

Themen-Dossier Tierschutz Grundlage des täglichen Handelns Die deutsche Geflügelwirtschaft setzt sich in der täglichen Arbeit konsequent für den Schutz der Tiere ein. Die Erzeuger wissen, dass qualitativ hochwertige Geflügelerzeugnisse nur erreicht werden können, wenn die eigenen Hähnchen und Puten tiergerecht und gesund aufwachsen. Die gesamte Branche engagiert sich deshalb nicht zuletzt aus eigenem Interesse umfassend für das Wohlergehen der Tiere. Die Geflügelwirtschaft ist im engen Schulterschluss mit der Wissenschaft stets danach bestrebt, weitere Verbesserungen in der Geflügelaufzucht zu erzielen und die Nutztierhaltung im Einklang mit dem Tierschutz weiter voranzubringen. Die deutsche Geflügelwirtschaft setzt dabei an vier Hebeln an, um einen umfassenden Tierschutz zu gewährleisten: umfassende, auf das Tierwohl ausgerichtete Ausbildung der Tierhalter und seiner Mitarbeiter, Einhaltung der strengen gesetzlichen Vorgaben, Umsetzung einer täglichen tiergerechten Praxis, Ein- und Durchführung auf den Tierschutz fokussierter Systeme und Maßnahmen der Kontrolle. Umfassende Ausbildung für den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren Die Grundlage des gelebten Tierschutzes bildet die Fachkenntnis der Geflügelerzeuger. Geflügel darf in Deutschland nur halten, wer eine umfangreiche, auf das Tierwohl ausgerichtete Ausbildung absolviert. Die Sachkunde über optimale Haltung in den Bereichen Ernährung, Pflege, Gesundheit und Verhalten der Tiere muss zwingend über eine land- oder tierwirtschaftliche Ausbildung oder den Erwerb von speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Haltung der jeweiligen Tierart nachgewiesen werden dies gilt ausnahmslos für jedes Bundesland. Den klassischen Weg in die Geflügelhaltung bietet die dreijährige Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin, indem das Thema Tierschutz von Beginn an ein essenzieller Bestandteil ist. Der Ausbildungsplan sieht vor, dass fünf Wochen pro Ausbildungsjahr ausschließlich dem Tierschutz gewidmet werden. Der angehende Tierwirt/die angehende Tierwirtin wird befähigt, während der gesamten Aufzuchtzeit die Belange des Tieres konsequent zu berücksichtigen und alle notwendigen Maßnahmen zum Wohlergehen zu ergreifen. Nach der Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin und in Verbindung mit entsprechender Berufspraxis und Fortbildung kann der Beruf des Tierwirtschaftsmeisters/der Tierwirtschaftsmeisterin mit dem Schwerpunkt Geflügelhaltung angestrebt werden. Hier wird der tiergerechte Umgang mit Hähnchen und Puten weiter intensiviert, da Tierwirtschaftsmeister/Tierwirtschaftsmeisterinnen später wiederum mit der Ausbildung angehender Tierwirte betraut sind. Nur wer Tierschutz praxisnah an Tierwirtsanwärter/Tierwirtsanwärterinnen weitergeben kann, kann die Meisterprüfung erfolgreich absolvieren. 1

Moderne Geflügelhalter ergreifen verstärkt die Chance zur professionellen Vertiefung ihres Know-hows und schließen ein Studium der Landwirtschaft bzw. der Nutztierwissenschaften an. Das Thema Tierschutz ist auch hier von grundlegender Bedeutung: Über verschiedene Module wie Tierernährung, Grundlagen der Tierwissenschaften oder Tiergesundheit und Tierzucht wird sich intensiv dem Tierschutz gewidmet. Aufgrund der fundierten Ausbildungswege, die dem Wohlergehen der Hähnchen und Puten eine integrative Bedeutung beimessen, sind deutsche Geflügelhalter von Anfang an in besonderem Maße für den Tierschutz sensibilisiert. Die deutsche Geflügelwirtschaft ist stolz, mit ihren ausgezeichneten Ausbildungsstandards international hohe Maßstäbe zu setzen. Neben den Tierwirten, die den täglichen Umgang mit den Tieren pflegen, wird am Ende des Mastdurchgangs zusätzliches Personal eingesetzt, das beim Ausstallen und beim Transport der Tiere unterstützt. Auch an dieses Personal werden hohe Anforderungen gestellt. So werden regelmäßig Schulungen über das tierschutzgerechte Fangen und Verladen von Geflügel angeboten, die jährlich wiederholt werden sollten. Überträgt der Tierhalter die Betreuung der Tiere auf andere Personen, so hat er sicherzustellen, dass diese die genannten Anforderungen erfüllen oder unter seiner Aufsicht tätig sind. Wirkungsvolle Gesetze für echten Tierschutz In Deutschland gelten strenge gesetzliche Vorgaben für die Geflügelhaltung; dies gilt insbesondere für den Tierschutz. Die deutschen Regeln sind sogar deutlich strenger als von der EU vorgegeben. Dies zeigt sich zum Beispiel an der sogenannten Hähnchenhaltungsverordnung. In dieser vierten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist, hat Deutschland die EU-Richtlinie zur Hähnchenaufzucht bedeutend umfassender in nationales Recht umgesetzt, als es die europäische Kommission vorgesehen hatte. So ist in Deutschland bei der Hähnchenaufzucht eine maximale Besatzdichte von 35 Kilogramm pro Quadratmeter bei verlängerter Aufzucht mit größeren Tieren von 39 Kilogramm pro Quadratmeter vorgeschrieben. In anderen EU-Mitgliedsstaaten sind 42 Kilogramm pro Quadratmeter üblich. Grundlage des täglichen Handelns der Geflügelhalter sind das Tierschutzgesetz (TierSchG) und die darauf aufbauenden detaillierten Verordnungen: Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) und Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV). Sie dienen dem Schutz von Leben und Wohlbefinden der Tiere. Übergeordnet gilt für jede Form der Tierhaltung das Tierschutzgesetz (TierSchG). Es beschreibt die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf und besagt unter anderem, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf, das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend ernährt werden muss, das Tier gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss, die Möglichkeit zur artgerechten Bewegung nicht so stark eingeschränkt werden darf, dass dem Tier Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen, der Tierhalter über Kenntnisse und Fähigkeiten für die angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tiers verfügen muss, die Tötung eines Wirbeltieres nur unter Betäubung erfolgen darf. 2

In der täglichen Praxis greift vor allem die strikte Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die sicherstellt, dass landwirtschaftliche Nutztiere tierschutzgerecht behandelt werden. In dieser Verordnung sind die Details für die Haltungseinrichtungen der Tiere sowie die Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege geregelt. Außerdem hält sie fest, dass die Anlagen, wie beispielsweise die Lüftung, mindestens einmal täglich zu kontrollieren sind. Die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung besagt unter anderem für die Ställe, dass diese in ihrer Bauweise, den verwendeten Materialien und ihrem Zustand so beschaffen sein müssen, dass eine Verletzung oder sonstige Gefährdung der Gesundheit der Tiere so sicher ausgeschlossen wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist, diese mit Fütterungs- und Tränkeinrichtungen ausgestattet sind, die so beschaffen und angeordnet sind, dass jedem Tier Zugang zu einer ausreichenden Menge Futter und Wasser gewährt wird und dass Verunreinigungen des Futters und des Wassers sowie Auseinandersetzungen zwischen den Tieren auf ein Mindestmaß begrenzt werden, diese so ausgestattet sind, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, wobei es im Fall eines Auslaufes ausreicht, wenn den Nutztieren Möglichkeiten zum Unterstellen geboten wird. Adäquater Tierschutz bei Transport und Verarbeitung des Geflügels ist darüber hinaus in der Tierschutztransportverordnung und der Tierschutz-Schlachtverordnung geregelt. Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden. Die mit den Tieren umgehenden Personen müssen hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein und dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Gewalt anwenden. Sie dürfen den Tieren keine unnötigen Verletzungen oder Leiden zufügen und die Tiere nicht unnötig verängstigen. Daher geschieht auch beispielsweise das Ausstallen der Tiere unter blauem Licht, das sie beruhigt. Die deutsche Geflügelwirtschaft befolgt nicht nur konsequent die strengen deutschen Tierschutzgesetze, sie entwickelt sie auch stets in Abstimmung mit Tierschutzorganisationen, Wissenschaft und Politik weiter. Die deutsche Geflügelwirtschaft ist damit im internationalen Vergleich führend. Aktuelles Die deutschen Putenhalter nehmen ihre Verpflichtung für das Tierwohl ernst. Aus diesem Grund hat der Verband Deutscher Putenerzeuger (VDP) unter dem Dach des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) aus eigener Initiative eine Überarbeitung der sogenannten bundeseinheitlichen Eckwerte angestoßen, die als Regelwerk für die Putenhaltung eine freiwillige, für die Branche allerdings bindende Vereinbarung darstellen. Zu den Beratungen hat der VDP nicht allein Experten aus Wissenschaft, Politik und Wirtschaft an einen Tisch geholt, sondern insbesondere auch Vertreter von Tierschutzorganisationen: Uns ist wichtig, mit allen relevanten gesellschaftlichen Institutionen gemeinsam und konstruktiv an einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sämtlicher Aspekte der deutschen Putenwirtschaft zu arbeiten, betont VDP- Vorsitzender und ZDG-Vizepräsident Thomas Storck. Nach dem Auftakt der Beratungen im März 2011 widmen sich aktuell rund 30 Experten in Unterarbeitsgruppen den Themen Haltungsbedingungen, Tiergesundheit und Tierbetreuung. Zum Abschluss kommen sollen die Beratungen mit einem neuen Regelwerk voraussichtlich Mitte 2012. 3

Täglich gelebte Praxis wir kümmern uns um unsere Tiere, jeden Tag Für den täglichen Umgang mit ihren Tieren sind die Geflügelhalter hervorragend ausgebildet und dazu bestens mit den geltenden Gesetzen vertraut. Um den Tierschutz auszubauen, haben sie auch stets die Optimierung verschiedenster Aspekte innerhalb des Haltungsmanagements im Blick. Dazu gehören Fütterung, Stallklima, Einstreumanagement und die gesundheitliche Betreuung der Bestände. Für eine umfassende Verbesserung erhalten die Geflügelhalter zudem Unterstützung von amtlichen Veterinären, die mindestens einmal pro Mastdurchgang und unmittelbar vor dem Ausstallen das Geflügel untersuchen und damit garantieren, dass die Tiere gesund aufwachsen und auch nur gesunde Tiere in einen Verarbeitungsbetrieb gelangen. Innerhalb ihrer täglichen Praxis gehört es zu den Aufgaben eines Tierwirts/einer Tierwirtin, das Befinden der Tiere zwei Mal pro Tag durch direkte Inaugenscheinnahme zu überprüfen. Die Tierhalter stellen sicher, dass ihren Tieren jederzeit eine ausreichende Menge an qualitativ hochwertigem Futter und Wasser zur Verfügung gestellt wird. Bei den Kontrollgängen ist die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen wie Lüftung, Tränkwasser- und Futterversorgung sowie die Beschaffenheit der Einstreu zu überprüfen und das mindestens ein Mal täglich. Wenn Tiere auffällig werden, die entweder abgestoßen, aggressiv, schwach, krank oder verletzt sind, zieht der Halter den Veterinär hinzu. Dies ist besonders wichtig, um Hinweise auf eine Bestandserkrankung oder einem Seuchenverdacht nachzugehen. Auf Basis der fachkundigen Untersuchung des Tierarztes wird entschieden, ob im Sinne des wirkungsvollen Tierschutzes die Behandlung mit Medikamenten notwendig ist. Die Medikation erfolgt niemals prophylaktisch, sondern nur im individuellen Krankheitsfall. Um kranken Tieren eine rasche Genesung zu ermöglichen, werden zudem kranke Tiere von gesunden separiert. In schwerwiegenden Fällen diagnostiziert der Tierarzt, ob es erforderlich ist, Hähnchen oder Pute tierschutzgerecht zu töten. Sollten bei den täglichen Kontrollgängen tote Tiere vorgefunden werden, werden diese unverzüglich entfernt und deren Kadaver ordnungsgemäß gelagert bzw. entsorgt. Alle Abläufe werden von den Fachkräften kontinuierlich und gewissenhaft dokumentiert. Ein essenzielles Kriterium in der täglichen Praxis stellt die Besatzdichte dar. Hier muss gewährleistet sein, dass alle Tiere während der gesamten Haltung Futter und Trinkwasser leicht erreichen, sich frei bewegen und normale Verhaltensmuster ausüben können. Am Ende der Aufzucht werden alle Tiere mit besonderer Sorgfalt ausgestallt. Vor dem Ausstallen kommt erneut der Tierarzt zum Einsatz, der die Tiere noch einmal sorgfältig überprüft ( Lebendtierschau ). Anschließend werden die Tiere unter Einhaltung strenger Vorschriften auf kürzestem Weg zum Verarbeitungsbetrieb transportiert und dort erneut von einem Amtsveterinär in Augenschein genommen. Niemand darf eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden. Konsequente Qualitätssicherung für einen artgerechten Umgang mit Tieren Die Einhaltung der tierschutzrelevanten Gesetze unterliegt in der deutschen Geflügelhaltung einer umfassenden behördlichen Kontrolle. Die Kontrollen bilden einen wesentlichen Bestandteil, um einen optimalen Tierschutz zu fordern, zu fördern und vor allem zu gewährleisten. Dabei geht die deutsche Geflügelwirtschaft aktiv über die bestehenden behördlichen Kontrollen hinaus: Im Rahmen des 2001 initiierten QS-Prüfsystems (QS Qualität und Sicherheit GmbH), dem System für durchgängige geprüfte Qualitätssicherung für 4

umfassende Lebensmittelsicherheit, lässt sich nahezu die gesamte deutsche Geflügelwirtschaft kontinuierlich von unabhängiger Stelle kontrollieren (siehe Dossier Sicherheit). Die Kontrollkriterien des QS-Systems sind im Leitfaden Landwirtschaft Geflügelmast zusammengefasst. Der tierschutzgerechten Haltung wird auch hier ein hoher Stellenwert beigemessen. So sind Kriterien, die einen besonders kritischen Einfluss auf das Wohlergehen der Tiere haben, als K.-o.-Kriterien definiert und führen unverzüglich zum Verlust der Lieferberechtigung, zur Sanktionierung des gesamten Unternehmens sowie zum Ausschluss vom Prüfsystem. Die Kontrolle der tierschutzgerechten Haltung konzentriert sich dabei erstens auf allgemeine Haltungsanforderungen, die vorrangig die Beschaffenheit bzw. Ausstattung der Stallungen betreffen. So prüft das QS-System die tiergerechte Steuerung der Temperatur, Lüftung und Beleuchtung im Stall. Außerdem wird geprüft, ob die Ver- und Entladeeinrichtungen für den Tiertransport alle Anforderungen des Tierschutzes erfüllen. Der zweite zentrale Kriterienkomplex befasst sich mit der tiergerechten täglichen Praxis der Geflügelerzeuger. Zunächst wird mit Blick auf den Tierschutz konsequent die fachliche Eignung der handelnden Personen geprüft. Die verantwortlichen Personen müssen über die erforderlichen anerkannten Fähigkeiten, Kenntnisse und Qualifikationen der Geflügelhaltung verfügen, die notwendig sind, um die permanente Überwachung und Pflege der Hähnchen und Puten zu gewährleisten. Kontrollkriterien für die Beurteilung der Tiergesundheit sind unter anderem: Tierverteilung auf der nutzbaren Fläche Futter- und Wasseraufnahme Fortbewegung der Tiere Frequenz und Art der Atmung Veränderungen an Augen Beschaffenheit des Gefieders Kotbeschaffenheit Ferner legt das Prüfsystem großen Wert auf einen tierschutzgerechten Umgang beim Verladen und Transport der Tiere und stellt hier klare K.-o.-Kriterien auf: So dürfen die Tiere nicht unnötig verängstigt oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zugefügt werden. Es ist verboten, Geflügel zu schlagen oder zu treten, auf besonders empfindliche Körperteile Druck auszuüben, der für die Tiere unnötige Schmerzen oder Leiden verursacht, Tiere an Kopf, Ständern, Stoß oder Gefieder zu zerren oder zu ziehen. Das Fangen der Tiere darf nur bei blauem Licht geschehen, das die Tiere beruhigt. Das umfassende QS-Prüfsystem gewährleistet, dass der Tierschutz in jedem der Betriebe umfassend umgesetzt wird und dass bei Verstößen klare Sanktionen erfolgen. Auf diese Weise hat die deutsche Geflügelwirtschaft zusätzlich zu den behördlichen Kontrollen ein engmaschiges Kontrollsystem zum Wohle der Tiere installiert, auf das sich die Verbraucher verlassen können. 5

Aktuelles Zusätzliche unangekündigte Kontrollen im QS-System deutsche Geflügelwirtschaft nimmt Tierschutz ernst Für die zusätzliche Überprüfung des Tierschutzes hat die deutsche Geflügelwirtschaft sogenannte Spotaudits finanziert, die im Februar 2012 bereits gestartet sind und den Fokus auf Tierschutz, Tiergesundheit und Hygiene legen. Zusätzlich werden auch die Lagerung von Arzneimitteln sowie die Sicherheit in Bezug auf Futtermittel in Augenschein genommen. Bis Ende 2012 werden zu diesem Zweck rund 1.200 unangekündigte Kontrollen durchgeführt. Wir haben in unseren Ställen nichts zu verbergen, sagt Leo Graf von Drechsel als Präsident des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG). Bei uns können sich Experten jederzeit davon überzeugen, dass das Stallmanagement funktioniert und dass es den Tieren gut geht. Sollten innerhalb der Spotaudits Mängel oder gar Verstöße festgestellt werden, werden entsprechende Sanktionsverfahren eingeleitet, die den Betrieb im schlimmsten Fall sogar die Lieferberechtigung kosten können. Dieses Engagement in Bezug auf zusätzliche Kontrollen für den Verbraucher ist innerhalb der deutschen Veredelungswirtschaft bisher einmalig. Um dies möglich zu machen, investiert die deutsche Geflügelwirtschaft rund 300.000 Euro. 6