Landkreis Schwäbisch Hall

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Transkript:

1 1 Tagesbetreuungsausbaugesetz; hier: Bericht über den Stand der Umsetzung im Landkreis Schwäbisch Hall OAR Werny erläutert die Tischvorlage sowie die Tabelle über die Betreuungsangebote für unter dreijährige Kinder (Platzzahlen): Mit Wirkung vom 01.01.2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Tagesbetreuungsausbaugesetz - TAG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist der qualitätsorientierte Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Der Landkreis hat als Jugendhilfeträger die Gewährleistungsverpflichtung und Planungsverantwortung für die Umsetzung. Für Kinder im Alter unter drei Jahren ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. In Baden- Württemberg ist, wie in allen anderen westlichen Bundesländern, ein solches bedarfsgerechtes Angebot nicht vorhanden, auch im Landkreis Schwäbisch Hall nicht. Der Kreistag hat deshalb in seiner Sitzung am 31.05.2005 von der in 24 a Sozialgesetzbuch VIII vorgesehenen Möglichkeit einer Übergangsregelung Gebrauch gemacht. Folge hieraus ist, dass die Verpflichtung zur Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebotes bis zum 01.10.2010 hinausgeschoben werden kann. Bis dahin ist der örtliche Jugendhilfeträger im Rahmen der Jugendhil-

2 feplanung verpflichtet, jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes zu beschließen und jährlich jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. Nach Abstimmung mit den Gemeinden und dem Tagesmütterverein im Kreis Schwäbisch Hall e. V. stellt sich im Jahr 2007 die Situation der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren wie folgt dar (Zahlen des Vorjahres sind kursiv): der Ausbaustand liegt zum 15.03.2007 bei insgesamt 480 (263) Plätzen (Versorgungsquote von 8,90 % - 4,83 %-); für das Jahr 2007 besteht nach Mitteilung der Gemeinden ein Bedarf an Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen von insgesamt 362 Plätzen; die Gemeinden haben beschlossen, im Jahr 2007 mindestens 104 Plätze in Tageseinrichtungen neu zu schaffen. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl eher die Untergrenze darstellt, da sich einige Gemeinden noch in der Planungsphase befinden. Ob und inwieweit über den Tagesmütterverein noch weitere Plätze in der Kindertagespflege geschaffen werden können, lässt sich nicht planen. Es wird hier davon ausgegangen, dass sich die Neuzugänge an Tagespflegepersonen mit den Abgängen an Tagespflegepersonen die Waage halten. Nach seinem Wissen, so KR Kraft, sei der tatsächliche Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren höher als der jetzt von der Verwaltung erhobene. Er möchte ferner wissen, ob der Personalschlüssel in Kinderbetreuungseinrichtungen angepasst werde, wenn unter dreijährige Kinder aufgenommen werden. In diesen Fällen müssten doch konzeptionelle Ände-

3 rungen der Arbeit erfolgen. Wenn Kinder unter drei Jahren in Kindergärten aufgenommen werden, so OAR Werny, habe dies eine Änderung der Betriebsform und damit der Betriebserlaubnis zur Folge. Es seien dann andere Voraussetzungen erforderlich. Momentan sei es so, dass bei Aufnahme eines Kindes unter drei Jahren zwei Kindergartenplätze wegfallen. Diejenigen Gemeinden, die Kindergartenplätze wie ausgeführt umgewandelt haben, haben auch die entsprechende Betriebserlaubnis erhalten. Zum tatsächlichen Bedarf erläutert er, dass es ein Stadt-/Landgefälle gebe. In den Städten bestehe tendenziell aufgrund verschiedener Faktoren eine größere Nachfrage. Seine Erfahrung sei jedoch, dass die Gemeinden sehr flexibel auf sich ändernde Nachfragen reagieren. Zur konzeptionellen Arbeit führt OAR Werny aus, dass die Betriebserlaubnis hierüber keine Regelungen enthalte. Es sei Aufgabe der Kindergartenträger, in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden die Konzeptionen entsprechend anzupassen. Landrat Bauer weist auf den bekannten Webfehler im Gesetz hin. Der jährliche Beschluss von Ausbaustufen sei aus seiner Sicht eigentlich Sache der Gemeinden und nicht des Landkreises. Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Die Ausbaustufe an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren wird für das Jahr 2007 mit mindestens 104 Plätzen beschlossen. Als erreichter Ausbaustand zum 15.03.2007 wird eine Zahl von 480 Plätzen festgestellt.

4 2 Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Bildung Bereits in den 90er Jahren habe das Jugendamt ein Konzept für die Kooperation zwischen den Schulen und der Jugendhilfe im Landkreis entwickelt, so Kreisoberverwaltungsrätin Pauli-Weidner. Aktuell haben die Fachbereiche für Jugend und Bildung und Soziale Dienste gemeinsam einen Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Amtes für Jugend und Bildung entwickelt. Die Aufstellung erfolgte unter Beteiligung der Schulpsychologin. Der Leitfaden werde jetzt noch mit einigen Schulleitern besprochen und dann an den Schulen vert. Die Verwaltung habe vorgesehen, den Leitfaden in der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Herbst 2007 ausführlich vorzustellen. Der Ausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

5 Schulsozialarbeit; 3 hier: Bericht aus dem Arbeitskreis Jugendhilfeplanung OAR Werny verweist auf die nachfolgende Tischvorlage: In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 09.11.2006 hat die Verwaltung über den Stand der Schulsozialarbeit im Landkreis berichtet. Es wurde angekündigt, dass das Thema Anfang 2007 im Arbeitskreis Jugendhilfeplanung behandelt wird. Der Arbeitskreis hat sich am 25.01. und 18.04.2007 mit der Thematik der Schulsozialarbeit im Landkreis befasst. Ergebnis der Diskussionen war, dass für den Landkreis Fördergrundsätze und eine Konzeption zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis erarbeitet werden sollten. Der Arbeitskreis hat die Verwaltung beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss zu berichten und vorzuschlagen, Fördergrundsätze und eine Konzeption zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis zu erarbeiten. Er ergänzt, es sei vorgesehen, das Konzept zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis in die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses im Herbst 2007 einzubringen. KR Miola regt an, die Gemeinden in die Erarbeitung der Konzeption mit einzubeziehen. Landrat Bauer sagt dies zu.

6 Der Ausschuss fasst folgenden einstimmigen Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem Arbeitskreis Jugendhilfeplanung ein Konzept zur Umsetzung der Schulsozialarbeit im Landkreis zu erarbeiten.

7 4 Thesen zur Jugendkriminalität aus Sicht der Polizei und Informationen zur Situation im Landkreis Kriminaloberrat Kroll informiert die Ausschussmitglieder über die Situation im Landkreis anhand einer PowerPoint-Präsentation. Er erläutert hierbei insbesondere die statistische Entwicklung der Jugendkriminalität in den Jahren 2002 bis 2006 im Landkreis und geht auf zehn Thesen zur Jugendkriminalität ein. Bei der Straftatenbelastung bewege sich der Landkreis Schwäbisch Hall im Landesvergleich im letzten Drittel, bei den Gewaltdelikten im hinteren Mittelfeld. Bei den Tatverdächtigen-Belastungszahlen im Bereich der Jugendkriminalität zeige sich auch im Landkreis der bundesweite Trend, nachdem es keine wesentlichen Änderungen, sogar einen leichten Rückgang gebe. Im Landkreis Schwäbisch Hall falle ein Anstieg im Jahr 2004 auf. Dieser müsse erläutert werden: Am 06.03.2004 habe in Schwäbisch Hall eine gewalttätige Demonstration mit über 350 Festnahmen in der Altersgruppe Kinder und Jugendliche stattgefunden. Insgesamt sei der Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg im Bereich der Jugendkriminalität eine Insel der Glückseligen. Der Bereich der Jugendkriminalität umfasse Kinder und Jugendliche unter 21 Jahren, so Kriminaloberrat Kroll. Die Zahlen seien im Landkreis, wie bereits erwähnt, leicht rückläufig. Die Gruppe, die der Polizei die größten Probleme bereite, die auch die geringste Furcht habe, seien diejenigen zwischen 21 und 25 sowie über 25 bis 30 Jahren. Diese jungen Menschen fühlen sich besonders stark, seien mit dem höchsten Maß an Straftaten beteiligt, haben aber auch das

8 größte Opferrisiko. Ein bestimmtes Klientel, bundesweit zwischen 5 und 7 %, sei für 40 % der Straftaten verantwortlich. Wichtig sei auch das Vorgehen bezüglich von Sanktionen gegen die betreffenden Personen. Diesbezüglich gebe es deutschlandweit ein Nord-/Süd-Gefälle. In den nördlichen Bundesländern sei es so, dass erst nach fünf, spätestens nach sieben Straftaten scharf sanktioniert werde, im südlichen Bereich bereits bei der dritten Straftat. Die Erkenntnisse zeigen, dass, wenn scharf sanktioniert werde, die Wahrscheinlichkeit, erneut straffällig zu werden, extrem höher sei, als bei milderen Sanktionen. Bei den statistischen Daten handle es sich um Straftaten im Landkreis Schwäbisch Hall. Seit dem Jahr 2006 sei es so, dass bei der Polizei das Wohnortprinzip gelte, welches aussage, dass, wenn z. B. ein Straftäter aus dem Landkreis Schwäbisch Hall in einem anderen Landkreis eine Straftat begehe, die Polizei aus dem Landkreis Schwäbisch Hall zuständig sei. Anschließend geht Kriminaloberrat Kroll auf verschiedene Thesen zum Bereich Jugendkriminalität ausführlich ein und belegt diese mit Beispielen. These 1: Das Risiko eines Kindes, von einem Erwachsenen sexuell missbraucht zu werden, ist um ein Vielfaches höher als das eines Erwachsenen, von einem Jugendlichen beraubt zu werden. These 2: Gewalt findet in unserer Gesellschaft vor allem in der Familie statt. Direkte oder indirekte Opfer sind auch Kinder und Jugendliche. These 3: Der wirtschaftliche Schaden durch Jugendkriminalität ist marginal. Erwachsene sind eher Täter schwerer Straftaten.

9 These 4: Die Jugendkriminalität hat sich möglicherweise gar nicht verändert. Die Toleranzschwelle hat sich möglicherweise verändert. These 5: Jugendliche werden häufiger Opfer von Straftaten. These 6: Die Diskussion über Jugendgewalt lenkt von den tatsächlichen Problemen der Gesellschaft ab. These 7: Der Ruf nach Polizei und Justiz kommt schneller, obwohl dadurch das Problem nicht beseitigt, sondern verschärft wird. These 8: Es sind wenige Jugendliche, die das Image dieser Altersgruppe verderben. These 9: Die Suche nach Ursachen von Jugendkriminalität führt leicht dazu, Kinder und Jugendliche mit dem Bade auszuschütten. These 10: Das tatsächliche Problem sind nicht die Kinder und Jugendlichen, sondern deren Lebensbedingungen zu Hause, in der Schule und in der Freizeit. Der Ausschuss nimmt vom Bericht über die Jugendkriminalität im Landkreis Schwäbisch Hall Kenntnis und berät darüber.

10 5 Informationen zu den Gewaltpräventionswochen Kreisoberverwaltungsrätin Pauli-Weidner weist auf die Gewaltpräventionswochen im Landkreis hin. Diese Veranstaltungsreihe finde im Rahmen des Jugendschutzkonzeptes statt. Man müsse leider feststellen, dass bisher manche Veranstaltungen sehr schwach besucht gewesen seien. Sie bittet die Ausschussmitglieder nochmals, für die Veranstaltungen in der Öffentlichkeit und auch bei Verbänden und Gruppe zu werben.

11 6 Anfragen 6.1 Anfrage von KR Miola zum Sachstand bezüglich des Zuschusses an den Tagesmütterverein Landrat Bauer antwortet auf die entsprechende Frage, dass am heutigen Abend ein Gespräch zwischen dem Tagesmütterverein und der Ersten Landesbeamtin Dr. Leuze-Mohr stattfinde. 6.2 Anfrage von KR Kraft zu Tischvorlagen KR Kraft bittet, künftig Vorlagen, wie die heutige zu 1, nicht als Tischvorlage zur Kenntnis zu bringen. Es sei in der kurzen Zeit nicht mehr möglich, sich damit auseinanderzusetzen. OAR Werny bittet um Verständnis. Im angesprochenen Fall seien der Verwaltung die letzten Daten erst am gestrigen Abend zugegangen. Selbstverständlich sei man bemüht, die Ausschussmitglieder möglichst frühzeitig zu informieren.

12 7 Bekanntgaben 7.1 Neubesetzung des Jugendhilfeausschusses Landrat Bauer gibt bekannt, dass Frau Krystofiak-Fust eine neue Stelle beim Amtsgericht Öhringen angetreten habe und deshalb aus dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied ausscheide. Nachfolgerin werde voraussichtlich Frau Jörg-Unfried. Die entsprechende Beschlussfassung erfolge in der nächsten Sitzung des Kreistags.