Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung

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Transkript:

Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Schweißtechnische Arbeiten sind nur bei Einhaltung umfangreicher Vorsichtsmaßnahme sicher durchführbar; Erlaubnisschein beachten Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen sind: Brenn- und Schutzgase, Freisetzung von Rauch und Staub, elektrischer Strom, Lärm, Hitze und heiße Teile, Lichtbögen oder Funken Persönliche Schutzausrüstung tragen, insbesondere Augen- und Gesichtsschutz, Gehörschutz, Handschutz, Körperschutz und Fußschutz Brandrisiken im Umfeld von schweißtechnischen Arbeitsplätzen vermeiden im Brandfall wie folgt vorgehen: Brand melden, in Sicherheit bringen, Löschversuche unternehmen, falls dies ohne Eigengefährdung möglich ist beim Umgang mit Gefahrstoffen immer die Kennzeichnung sowie die Betriebsanweisungen beachten Merkblatt 2014

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Willkommen Herzlich willkommen zur Unterweisung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 1

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Themenübersicht Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3 Folien) Rechte der Beschäftigten Pflichten der Beschäftigten Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (5 Folien) Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3 Folien) Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle Verhalten im Brandfall Gefahrstoffe Verhalten bei Unfällen 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 2

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Schweißtechnische Arbeiten sind nur bei Einhaltung umfangreicher Vorsichtsmaßnahmen sicher durchführbar. Einzelheiten regeln verschiedene Erlaubnisscheine: z.b. allgemeine Arbeitserlaubnis z.b. Schweiß- bzw. Heiß-/ Feuerarbeitserlaubnisschein z.b. Befahrerlaubnisschein für Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen Alle auf den Erlaubnisscheinen genannten Maßnahmen sind vor Arbeitsbeginn vollständig umzusetzen. 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 65 43 21 3

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Rechte der Beschäftigten Machen Sie dem Arbeitgeber Vorschläge zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit. Sicherheitswidrige Anordnungen müssen und dürfen nicht befolgt werden. Sind Beschäftigte aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung, dass die vom Arbeitgeber getroffenen Maßnahmen und bereitgestellten Mittel nicht ausreichen, um sicheres und gesundes Arbeiten zu erlauben, und hilft der Arbeitgeber entsprechenden Beschwerden nicht ab, können sich Mitarbeiter an die zuständige Behörde wenden. Dadurch dürfen den Beschäftigten keine Nachteile entstehen. 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 32 1 4

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Lärm Durch mechanische Bearbeitung, Lichtbögen, Strömungsgeräusche entsteht Lärm, der schnell über 85 db(a) laut wird (bis 120 db(a) = startender Düsenjäger) und damit bleibende Gehörschäden bis zur völligen Taubheit verursachen kann. Gehörschutz tragen! Hitze Lichtbögen und Flammen von Brennern können mehrere 1.000 C heiß sein und sehr schnell Verbrennungen, auch ohne direkten Kontakt, hervorrufen. Abstand halten! Heiße Teile Schleifen und die Hitze der Schweiß-/Brennstellen erhitzen Bauteile auf Temperaturen, die bei Kontakt Verbrennungen verursachen. Kontakt vermeiden/heiße Teile nur mit Schutzhandschuhen anfassen! 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 98 76 54 32 1 5

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Gehörschutz In Lärmbereichen (> 80 db(a)) Gehörschutz tragen! Ab 85 db(a) ist das Pflicht (!). Möglich sind Gehörschutzstöpsel, Bügel, Kapselgehörschutz. Gehörschutz auch bei nur kurzer Lärmeinwirkung tragen! Handschutz Lederstulpenhandschuhe tragen (nach den Normen EN 407 und EN 388)! 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 65 43 21 6

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit Schweißhelfer tragen dieselbe Schutzausrüstung wie Schweißer. zum Schutz von Außenstehenden vor optischer Strahlung Stellwände oder Schweißerschutzvorhänge nach DIN EN 1598 verwenden Zutritt nur für befugte Personen; alle anderen Personen von der Arbeitsstelle abweisen Schweißarbeitsbereiche genügend weit absperren (siehe Angaben zur Reichweite von Funkenflug) auf eventuelle Arbeiten unter- und oberhalb der Schweißarbeitsstelle achten; diese möglichst vermeiden 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 54 32 1 7

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Gefahrstoffe Kennzeichnung von Gefahrstoffen beachten Achtung: Nicht alle Gefahrstoffe sind gekennzeichnet, z.b. in Flammen/Lichtbögen entstehende giftige Gase. Angaben zum sicheren Umgang mit Gefahrstoffen können den Betriebsanweisungen nach 14 GefStoffV entnommen werden. Weitere Informationen stehen in den Sicherheitsdatenblättern der Gefahrstoffe. Transport möglichst nur in Originalbehältern; nie in Getränkeflaschen u.ä. umfüllen Lagermengen vor Ort möglichst klein halten Restmengen/ungereinigte Gebinde und Abfälle von Gefahrstoffen zur sicheren Entsorgung geben 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 76 54 32 1 8

Leseprobe (Auszug) Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen Unterweisung : Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Unterweisung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 2014 WEKA MEDIA GmbH & Co. KG Unterweisungspaket Arbeitsschutz beim Schweißen 9

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung TT.MM.JJJJ Referentenunterlage Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung bzw. Schweißhelfer benötigen eine extra Unterweisung, in der sie bezüglich der wichtigsten bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefährdungen sensibilisiert werden. Diese sollen erkannt und damit bereits im Vorfeld vermieden werden. Kennenlernen sowie Verinnerlichen der besonderen Gefährdungen kann mithelfen, Unfälle zu vermeiden und Risiken zu senken.

Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung Inhalt: 1. Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen 2. Rechte der Beschäftigten 3. Pflichten der Beschäftigten 4. Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen 5. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen 6. Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit 7. Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle 8. Verhalten im Brandfall 9. Gefahrstoffe 10. Verhalten bei Unfällen Thema: Zielgruppe: Teilnehmerzahl: Methode und Zeit: Lernziele: Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung (Erstbzw. Basisschulung für Schweißhelfer und Mitarbeiter mit verwandten Aufgaben) Mitarbeiter eines Unternehmens, die als Schweißhelfer o.ä. tätig sind und keine schweißtechnische Fachausbildung haben entsprechend der Größe des Seminarraums, jedoch nicht mehr als 25 Teilnehmer Lehrgespräch: ein bis zwei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten Die Unterweisung soll Mitarbeiter für die wichtigsten bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefährdungen sensibilisieren und sie in die Lage versetzen, diese zu erkennen und zu vermeiden. 2

Folie 1: Begrüßung Begrüßen Sie die Teilnehmer zur Schulung Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung. Verweisen Sie auf Unfälle oder Beinaheunfälle, die im Unternehmen geschehen sind. Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung bzw. Schweißhelfer benötigen eine extra Unterweisung, in der sie bezüglich der wichtigsten bei ihrer Tätigkeit auftretenden Gefährdungen geschult werden. Diese sollen erkannt und damit bereits im Vorfeld vermieden werden. Eine Sensibilisierung bezüglich der besonderen Gefahren kann maßgeblich dazu beitragen, die Risiken zu senken und Unfälle zu verhindern. 3

Folie 2: Themenübersicht Den Teilnehmern sollen die Inhalte der folgenden Schulung bekannt sein: Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Rechte der Beschäftigten Pflichten der Beschäftigten Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle Verhalten im Brandfall Gefahrstoffe Verhalten bei Unfällen 4

Folie 3: Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Alle Arten schweißtechnischer Arbeiten erfordern besondere Vorsichtsmaßnahmen, um sicher durchgeführt werden zu können. Für Arbeiten, die innerhalb ausgewiesener und voll eingerichteter Schweißarbeitsplätze ausgeführt werden, sind alle Gefährdungen und die zu ihrer Minderung erforderlichen Maßnahmen in Gefährdungsbeurteilungen erfasst und festgelegt. Schweißarbeitsplätze außerhalb solcher Bereiche, insbesondere auf Baustellen Dritter (Auftraggeber), beinhalten oft zusätzliche Gefährdungen. Diese Gefährdungen sind besonders zu ermitteln und erforderlichenfalls sind weitere Maßnahmen festzustellen und umzusetzen. Dies geschieht in aller Regel mithilfe besonderer Erlaubnisscheine. Je nach Unternehmen und Gefährdungsart gibt es unterschiedliche Arten von Erlaubnisscheinen. Fragen Sie die Teilnehmer, welche Typen von Erlaubnisscheinen sie kennen und für welche Fälle sie sie bereits benutzt haben. 5

Tipp: Betonen Sie besonders, dass nur die vollständige Beachtung aller angeordneten Schutzmaßnahmen vor Arbeitsbeginn das Risiko von Verletzungen so weit wie möglich minimiert. 6

Folie 4: Rechte der Beschäftigten 17 des Arbeitsschutzgesetzes erlaubt den Beschäftigten, sich an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden zu wenden. Wenn Beschäftigte dies tun, befinden sie sich insoweit im Recht und dürfen diese Möglichkeit auch nutzen, ohne dass ihnen daraus Nachteile ( Strafarbeiten, Mobbing, Bossing [Mobbing durch Vorgesetzte, den Boss] oder gar Kündigung) entstehen dürfen. Allerdings ist das als letztes Mittel gedacht. Erster Ansprechpartner, auch für alle sicherheitstechnischen Themen, ist immer der jeweilige Vorgesetzte bzw. dessen nächster Vorgesetzte, wenn der direkte Vorgesetzte keine Abhilfe schafft. Bei Zweifelsfragen gibt es auch in allen Abteilungen Sicherheitsbeauftragte, also Kollegen mit zusätzlicher sicherheitstechnischer Ausbildung und Erfahrung, mit denen man solche Themen besprechen kann. Diese haben oft auch einen guten Draht zur Sicherheitsfachkraft. Die Mitarbeiter können die Sicherheitsfachkraft natürlich auch selber ansprechen und um ihre Beurteilung der zweifelhaften Situation und ggf. um Hilfe bei der Abstellung bitten. Auch der Betriebsrat ist kraft Amtes dazu verpflichtet, sich für die Sicherheit der Mitarbeiter einzusetzen. 7

Erst wenn trotz konkreter Hinweise auf weiterhin bestehende Gefährdungen dann immer noch keine Abhilfe stattfindet, ist der Weg zur Behörde angemessen. 8

Folie 5: Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen (3) Häufig unterschätzt man die Gefährdung durch Lärm. Ohren schmerzen nicht, wenn man sie zu hohem Lärm aussetzt. Erst wenn man einen Teil der Gespräche von Kollegen und Familie nicht mehr versteht, merkt man, welche Schäden das Gehör erlitten hat. Aber dann ist es zu spät für eine Heilung. Maximal kann man dann noch eine weitere Schädigung verhindern. Auch bei variierenden Bedingungen auf Baustellen kann man immer wieder einmal orientierende Lärmmessungen durchführen. Hierzu reichen dann auch vergleichsweise einfache und preiswerte Geräte aus, um festzustellen, ob Gefährdungen tatsächlich möglich sind und ob dann vor allem technische Maßnahmen zur Lärmminderung ergriffen werden müssen (Lärmminderungsplan aufstellen). Hitze von Brennerflammen und Lichtbögen und die dadurch entstehenden Verbrennungsgefährdungen sind durch die Hitzestrahlung vergleichsweise einfach erkennund vermeidbar. Weniger leicht erkennbar ist hingegen, dass auch durch die mechanische Bearbeitung von Stählen Temperaturen auftreten, die zwar nur wenig erkennbare Wärmestrahlung freisetzen, aber dennoch Verbrennungen verursachen können. 9

Folie 6: Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Beim Lärmschutz sollte das Motto gelten: Lieber einmal zu oft Gehörschutz tragen (das ist höchstens etwas lästig) als einmal zu wenig. Bei hohen Werten deutlich oberhalb von 85 db(a), wie sie auch bei Schweißarbeitsplätzen herrschen können, reichen ggf. schon wenige Minuten pro Tag, um bleibende Gehörschäden zu verursachen. Handschuhe müssen wie übrigens auch alle anderen persönlichen Schutzausrüstungen den jeweils einschlägigen Normen entsprechen und normgerecht gekennzeichnet sein. Ein CE-Kennzeichen allein sagt da noch gar nichts aus! Merke: PSA gegen bedeutende Gefahren immer beim Fachhändler und nie im Baumarkt kaufen! 10

Folie 7: Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit Personen, die als Helfer in der unmittelbaren Nähe von Schweißern tätig werden, und erst recht alle Unbeteiligten in der Nähe der Arbeitsplätze, sind genauso zu schützen wie die Schweißer selber. Jeder Schweißhelfer erhält die gleiche PSA wie der Schweißer! Mitarbeiter mit Arbeitnehmerüberlassungsverträgen sind vom ausleihenden Unternehmen, hier dem Schweißbetrieb, genau so zu behandeln, also auch mit PSA auszustatten, wie eigene Mitarbeiter. Sie haben lediglich einen Arbeitsvertrag mit der verleihenden Firma und nicht mit dem Schweißbetrieb. Ausnahme: Im Vertrag ist das ausdrücklich anders geregelt (Stellung der PSA durch Verleiher). Aber auch dann dürfen Sie einen Leiharbeitnehmer nicht auf der Baustelle arbeiten lassen, wenn er eben vertragswidrig doch keine angemessene PSA mitbekommen hat. 11

Folie 8: Gefahrstoffe Auf allen Baustellen sind Gefahrstoffe vorhanden. In erheblichem Umfang sind diese auch ordnungsgemäß gekennzeichnet. Allerdings verbieten das Chemikaliengesetz und die Gefahrstoffverordnung, dass man sich als Vorgesetzter darauf verlässt! Zum einen sind eben nicht alle Gefahrstoffe mit den richtigen Gefahrstoffkennzeichnungen versehen. Zum anderen können bei der Arbeit neue Gefahrstoffe entstehen, die dann einfach nicht gekennzeichnet sein können. Beispiel: Bei Verwendung CO 2 -haltiger Schutzgase kann in der Flamme giftiges Kohlenmonoxid entstehen. Es gibt daher das Gebot der Ermittlungspflicht. Das heißt, Vorgesetzte müssen aktiv nachforschen, um festzustellen, ob und welche Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorhanden sind bzw. entstehen können. Die Teilnehmer müssen wissen, wie und wo sie Informationen zu Gefahrstoffen erhalten können. Fragen Sie die Teilnehmer einmal, welche Stoffe sie als Gefahrstoffe kennen und welche Gefahren von ihnen ausgehen. Die folgenden Beispiele zeigen, wie schnell man sich anhand von Namen irren kann und wie wichtig es daher ist, sich zu vergewissern, welche Risiken bestehen: 12

Flussmittel: manchmal je nach Zusammensetzung giftig und ätzend Flusssäure: sehr stark ätzend Ascorbinsäure: in Maßen gesundheitsfördernd; chemische Bezeichnung für Vitamin C Desoxyribonucleinsäure: zwingend nötig, da die menschliche Erbsubstanz Buchen- und Eichenholzstaub: krebserregend, wie alle Hartholzstäube Mennige: gesundheitsschädlich, da bleihaltig (Gefahr bei Schweißarbeiten an alten, mit Mennige gestrichenen Trägern und Leitungen) 13

Folie 9: Abschluss Gehen Sie in die Abschlussdiskussion. Sind alle offenen Fragen geklärt? 14

TEILNAHMEBESTÄTIGUNG... Vor- und Nachname Teilnehmer hat erfolgreich an der Unterweisung Schulung für Mitarbeiter ohne schweißtechnische Fachausbildung teilgenommen. Folgende Themen wurden behandelt: Sicherheitsorganisation an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Rechte und Pflichten der Beschäftigten Gefahren an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Persönliche Schutzausrüstung (PSA) an schweißtechnischen Arbeitsplätzen Schock (z.b. nach Stromschlag) Schutzmaßnahmen für Helfer bzw. unbeteiligte Personen im Gefahrenbereich der Tätigkeit Vermeidung von Brandrisiken im Umfeld der Arbeitsstelle Verhalten im Brandfall Gefahrstoffe Verhalten bei Unfällen Datum Unterschrift Teilnehmer Unterschrift Unterweisender WEKA MEDIA GmbH & Co. KG