T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ /10-06 Seite - 1. Religion Politische Bildung

Ähnliche Dokumente
RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KOCH I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KOCH I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF RESTAURANTFACHMANN/RESTAURANTFACHFRAU I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF RESTAURANTFACHMANN/RESTAURANTFACHFRAU I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SYSTEMGASTRONOMIEFACHMANN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SYSTEMGASTRONOMIEFACHMANN I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄPARATOR I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER, MASCHINSTICKER I. STUNDENTAFEL A. GOLD-, SILBER- UND PERLENSTICKER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HÖRGERÄTEAKUSTIKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BUCHBINDER, KARTONAGEWARENERZEUGER I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF POSAMENTIERER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DACHDECKER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZAHNTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SCHÄDLINGSBEKÄMPFER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FLEISCHVERARBEITUNG, FLEISCHVERKAUF I. STUNDENTAFEL A. FLEISCHVERARBEITUNG

Lehrplan für den Lehrberuf Restaurantfachmann Anlage A/6/3. Stundentafel

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE SPENGLER, KUPFERSCHMIED I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Steiermark für den Lehrberuf GASTRONOMIEFACHMANN/FRAU

A/17/7 METALLBEARBEITUNG. Aufsteigend gültig ab 09/10

Landeslehrplan für den Lehrberuf Fleischverarbeitung 1. *) 2. 3.

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENBAU I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BAUTECHNISCHER ZEICHNER/BAUTECHNISCHE ZEICHNERIN I. STUNDENTAFEL

SCHULVERSUCHSLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF PRÄZISIONSWERKZEUGSCHLEIFTECHNIK *) I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

Unterrichtsausmaß. Stundenausmaß. Gesamtstundenzahl aller Schulstufen im Pflichtgegenstände Jahres- Lehrgangsunterricht. Politische Bildung - 80

T.FBS für TOURISMUS und HANDEL LANDECK T.FBS für TOURISMUS ABSAM

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF WERKZEUGBAUTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für den Lehrberuf KOCH Anlage A/6/4. Stundentafel

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MALER UND ANSTREICHER I. STUNDENTAFEL. Religion 1)... 2)

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF A. HOHLGLASVEREDLER-GLASMALEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERMESSUNGSTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Burgenland. Lehrplan

Landesschulrat für Tirol

Lehrplan für Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Steiermark für den Lehrberuf RESTAURANTFACHMANN/FRAU

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE OBERTEILHERRICHTER, SCHUHMACHER, SCHUHFERTIGUNG, ORTHOPÄDIESCHUHMACHER I. STUNDENTAFEL A. OBERTEILHERRICHTER

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BAUMASCHINENTECHNIK, LANDMASCHINENTECHNIKER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BILDHAUEREI I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ZERSPANUNGSTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Tirol

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE KONDITOR (ZUCKERBÄCKER), LEBZELTER UND WACHSZIEHER, BONBON- UND KONFEKTMACHER A. FÜR KONDITOR (ZUCKERBÄCKER)

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Österreichische Post AG Info.Mail Entgelt bezahlt 69 VERORDNUNGSBLATT DES LANDESSCHULRATES FÜR BURGENLAND. Jahrgang Oktober 2007 Stück 10

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF MASSEUR I. STUNDENTAFEL

- 1 - RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MAURER, SCHALUNGSBAUER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF DRECHSLER/DRECHSLERIN I. STUNDENTAFEL

Landeslehrplan für den Lehrberuf Konditoren 1. *) 2. 3.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SONNENSCHUTZTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Lehrplan für Berufsschulen. für den Lehrberuf

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

2 3 Nahrungsmittel Behandlung, Verwendung und. Inhaltsstoffe der Nahrung und deren. Bedeutung für den Organismus Kompetenzen der SchülerInnen:

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF BOOTBAUER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE AUGENOPTIK, FEINOPTIK I. STUNDENTAFEL

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Ausbildungsdokumentation

Fachkraft im Gastgewerbe

Lehrplan für Berufsschulen im Amtsbereich des Landesschulrates für Steiermark für den Lehrberuf KOCH

Landesschulrat für Tirol

2 3 Gemüse. Inhaltsstoffe der Nahrung und deren. Bedeutung für den Organismus Kompetenzen der SchülerInnen: Inhaltsstoffe der Nahrung.

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF GASTRONOMIEFACHMANN/GASTRONOMIEFACHFRAU I. STUNDENTAFEL

THEME Kompetenzmatrix Gastgewerbe/Koch/Köchin mit. Teilkompetenzen/ Lernergebnisse:

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE BÜCHSENMACHER, WAFFENMECHANIKER I. STUNDENTAFEL

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

Der Lehrberuf Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau ist mit einer Lehrzeit von drei Jahren eingerichtet.

STUNDENTAFELN DER BERUFSBILDENDEN MITTLEREN UND HÖHEREN SCHULEN

Landesschulrat für Tirol

Berufsbild Koch und Köchin

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KONSTRUKTEUR I. STUNDENTAFEL

LEHRPLAN DES KOLLEGS AN HANDELSAKADEMIEN FÜR BERUFSTÄTIGE I. STUNDENTAFEL 1)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF SKIERZEUGER I. STUNDENTAFEL

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF KLAVIERBAU I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF VERFAHRENSTECHNIK FÜR DIE GETREIDEWIRTSCHAFT. I. Stundentafel

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE FASSBINDER/FASSBINDERIN, WAGNER I. STUNDENTAFEL

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENT/ HOTEL- UND GASTGEWERBEASSISTENTIN I. STUNDENTAFEL

Landesschulrat für Tirol

RAHMENLEHRPLAN FÜR DIE LEHRBERUFE MASCHINENBAUTECHNIK, SCHLOSSER I. STUNDENTAFEL

Leistungsstandards Küche

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF ORTHOPÄDIETECHNIK I. STUNDENTAFEL

Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung Fachkraft im Gastgewerbe

Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildungsregelung Fachpraktiker Küche (Beikoch)/Fachpraktikerin Küche (Beiköchin)

RAHMENLEHRPLAN FÜR DEN LEHRBERUF OBERFLÄCHENTECHNIK I. STUNDENTAFEL

Ablauf der Praktischen Prüfung

Selbstcheck Fachkraft im Gastgewerbe

STUNDENTAFELN SCHULJAHR

Transkript:

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 1 Anlage A/6/4 (BGBl. 352/98 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 ) Zusätzliche Lehrplanbestimmungen für den Lehrberuf KOCH Lehrzeit: 3 Jahre 1. Stundentafel Lehrgang 1. Schulstufe: 8 Wochen 2. Schulstufe: 8 Wochen 3. Schulstufe: 8 Wochen Pflichtgegenstände Wochenstunden Schulstufe 1. 2. 3. 4. Summe Religion 2 2 2 48 Politische Bildung 3 3 4 80 Deutsch und Kommunikation 2 2 3 56 Berufsbezogene Fremdsprache Englisch 4 3 3 80 Zweite berufsbezogene Fremdsprache Französisch 4 3 3 80 Betriebswirtschaftlicher Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 2) 1) 2) Unterricht Rechnungswesen Fachunterricht Ernährungslehre und Warenkunde 1) 1) 3) 4) Speisen- und Menükunde Betriebsorganisation und Touristik 1) Praktische Arbeit 5) Kochen Einführung in Servieren Gesamtstundenanzahl (ohne Religion) 45 45 45 1080 Freigegenstände Lebende Fremdsprache 4 4 4 96 Deutsch 4 4 4 96 3 4 3 5 3 14 (12) (2) 3 5 4 5 3 14 (12) (2) 3 5 3 5 4 12 (12) 72 112 80 120 80 320 (288) (32) Angewandte Informatik (SV - GZ 17.021/14-II/1/01) 6 Module á 20 Stunden. Unverbindliche Übungen Leibesübungen 2 2 2 48 Önologisches Praktikum 1 2 2 40 Kreatives Kochen 1 2 2 40 Förderunterricht 1) Dieser Pflichtgegenstand kann in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt werden. 2) Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt. 3)

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 2 Speisen- und Menükunde kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Speisenkunde, Menükunde. 4) Praktische Arbeit kann in folgende Unterrichtsgegenstände geteilt werden: Kochen, Einführung in Servieren. Hinweis: Höchstzahl der Pflichtgegenstände mit LDU 3. 2 Stundenausmaß und Lehrpläne für den Religionsunterricht Siehe Anlage A/II/B/a 3 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 3.1 Allgemeinbildender Unterricht Siehe Anlage A/III 3.1.1 Politische Bildung Siehe Anlage A/III/A 3.1.2 Deutsch und Kommunikation Siehe Anlage A/III/B 3.1.3 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Siehe Anlage A/III/C 3.1.4. Berufsbezogene Fremdsprache Französisch 3.1.4.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll einfache Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der zweiten Fremdsprache bewältigen können. Er soll Stichworte und Redewendungen notieren und kurze Mitteilungen verfassen können. Er soll mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich ausdrücken können. Der Schüler soll die Bedeutung von Fremdsprachenkenntnissen für die Entwicklung seiner beruflichen Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kennen. 3.1.4.2 Lehrstoff: 1. Schulstufe Privater Alltag. Selbstdarstellung. Anbieten von Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. 2. Schulstufe Gästeberatung: Reservierungen. Anbieten von Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Handhabung des Wörterbuches.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 3 3. Schulstufe Empfang. Anbieten von Mahlzeiten. Speisen- und Getränkeberatung. Aktuelle Themen. Nachrichten. Privater Alltag. Persönliche Interessen. Handhabung des Wörterbuches. 3.1.4.3 Didaktische Grundsätze Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen Alltags der Schüler. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und vom Erlebnisbereich der Schüler auszugehen. Die Behandlung der Themen soll die Schüler auf die Begegnung mit fremdsprachlichen Texten oder auf Realkontakte in der zweiten Fremdsprache vorbereiten und Vergnügen bereiten. Das Schwergewicht des Unterrichts liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch die weitgehende Verwendung der zweiten Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch den Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen gefördert, zb mit Radio- und Fernsehberichten, Anzeigen und Rezepten, Chansons und Hörbeispielen. Die Verwendung fachspezifischer fremdsprachlicher Originaltexte, zb Speisen- und Getränkekarten, Prospekte und Lokalführer, Ausschnitte aus Fachzeitschriften und Zeitungen fördern nicht nur das Leseverstehen, sondern verstärken auch den Praxisbezug. Für das Hörund Leseverstehen sind Strategien für die zunehmend selbständige Sinnerschließung fremdsprachlicher Originaltexte von großer Bedeutung. Darüber hinaus soll das Interesse der Schüler an Lektüre und Hörtexten in der zweiten Fremdsprache gefördert werden. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Dialoge und Rollenspiele. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der zweiten Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. 3.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Siehe Anlage A/III/D 3.2.1 Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Siehe Anlage A/III/D/a 3.2.2 Rechnungswesen Siehe Anlage A/III/D/b

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 4 3.3 Fachunterricht Gemeinsame didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrer untereinander wichtig. Bei Vermittlung der Ernährungslehre und Warenkunde ist das Hauptaugenmerk auf das Erkennen der Angebotsvielfalt, der Marktlage und der fachgemäßen Verwendung, jedoch nicht auf die Herstellung, zu legen. Die Lehrstoffthemen Behandlung, Veränderung und Aufbewahrung für die einzelnen warenkundlichen Themen werden im Pflichtgegenstand Speisen- und Menükunde vertiefend behandelt. Der Unterrichtsgegenstand Speisen- und Menükunde ist in engem Zusammenhang mit den Pflichtgegenständen Ernährungslehre und Warenkunde, Betriebsorganisation und Touristik und Praktische Arbeit zu führen. Die einzelnen Lehrstoffinhalte sollen nach Möglichkeit durch labormäßige Demonstrationen ergänzt werden. Es ist mehr Gewicht auf das Erkennen und die Beurteilung der Qualität der Getränke und Speisen als auf die Gewinnung bzw. Herstellung zu legen. In allen Bereichen des Fachunterrichts sind EDV-unterstützte Maßnahmen zur Bewältigung der Aufgaben einzusetzen. Projektorientierte Aufgaben sind im Rahmen des regionalen Tourismus besonders zu berücksichtigen. Zur Aktualisierung aller Themenbereiche sind Lehrausgänge oder Exkursionen empfehlenswert. Praktische Arbeit soll dem Schüler vor allem die Einsichten in die Zusammenhänge zwischen der theoretischen Erkenntnis und der praktischen Anwendung vermitteln und ihn zum Lernen jener Kochverfahren, Arbeitstechniken und Arbeitsabläufe (Zeitplanung) Gelegenheit geben, die die betriebliche Ausbildung vertiefen und ergänzen. Verkaufsgespräche und Servierarbeiten sollen durch Rollenspiele und den Einsatz audiovisueller Medien unterstützt werden. Bei allen Arbeiten ist auf die geltenden Sicherheitsvorschriften, auf die sonstigen in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit sowie auf die notwendigen Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen hinzuweisen. 3.3.1 Ernährungslehre und Warenkunde 3.3.1.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Zusammenhang zwischen ausgewogener Ernährung und Gesundheit verstehen und über psychologische und ästhetische Aspekte der Speisenpräsentation Bescheid wissen. Er soll die Nahrungs- und Genussmittel sowie die Kostformen unter Beachtung der Lebensmittelgesetzgebung kennen. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 5 3.3.1.2 Lehrstoff: 1. Schulstufe Biologische Grundlagen: Energie- und Nährstoffbedarf. Ernährungstheorien. Kostformen: Ernährungsfehler und Folgeschäden. Lebensmittel: Nährstoffe. Begleitstoffe. Arten. Eigenschaften. Behandlung. Veränderung. Pflanzliche Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Tierische Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Rechtliche Bestimmungen: Codex alimentarius austriacus. Lebensmittel, Nahrungsmittel. 2. Schulstufe Lebensmittel: Nährstoffe. Begleitstoffe. Arten. Eigenschaften. Behandlung. Veränderung. Pflanzliche Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Tierische Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Getränke: Alkoholfreie Getränke. Alkoholische Getränke. Genussmittel: Arten (Alkohol, Tee, Kaffee, Kakao). Eigenschaften. Verwendung. Qualitätsmerkmale. Aufbewahrung. Rechtliche Bestimmungen: Codex alimentarius austriacus. Psychologie und Ästhetik der Nahrung: Einfluss von Farbe, Form, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Aromastoffe.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 6 Lebensmittel. Nahrungsmittel. 3. Schulstufe Biologische Grundlagen: Verdauungsorgane. Stoffwechsel. Pflanzliche Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Tierische Nahrungsmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung. Behandlung und Veränderung. Kostformen: Vollwertige Ernährung. Diätformen. Leichte Vollkost. Rohkost. Vegetarische Kost. Functional food. Ernährungsfehler und Folgeschäden. Psychologie und Ästhetik der Nahrung: Aromastoffe. Würzmittel: Arten. Eigenschaften. Qualitätsmerkmale. Verwendung. Aufbewahrung und Veränderung. Getränke: Alkholische Getränke. Rechtliche Bestimmungen: Lebensmittelgesetz. Lebensmittelkennzeichnungsverordnung. Nahrungsmittel. Kostformen. 3.3.1.3 Didaktische Grundsätze: Siehe 3.3 3.3.2 Speisen- und Menükunde 3.3.2.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die Kochverfahren kennen und über die Zusammensetzung und Herstellung und das Anrichten von Speisen, unter Berücksichtigung der Hygienevorschriften und der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, Bescheid wissen. Er soll jeweilige Trends analysieren und realisieren können und Soeisen und Getränke in Einklang bringen können. Er soll über Speisenfolgen und Kostformen Bescheid wissen und Menüs zu verschiedenen Anlässen erstellen können. Er soll berufsspezifische Rechenaufgaben lösen können.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 7 Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 8 3.3.2.2 Lehrstoff: 1. Schulstufe Kochverfahren: Vorbereitungsarten. Garverfahren. Zubereitungen. Anrichtearten. Kochtechnische Hilfsmittel. Konservierung. Speisen: Regionale, nationale Speisen: Suppen, Saucen, Fleisch, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate, Süßspeisen und Nachspeisen. Fachliches Rechnen: Materialberechnungen. Menükunde: Speisenfolgen: Menüarten. Menügestaltung. Kochverfahren. Speisen. Fachliches Rechnen. 2. Schulstufe Speisen: Regionale, nationale und internationale Speisen: Saucen, Vorspeisen, Fleisch, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Süßspeisen und Nachspeisen. Fachliches Rechnen: Nährstoff- und Nährwertberechnungen. Materialberechnungen. Menükunde: Speisenfolgen: Menüarten. Menügestaltung. Speisen. Fachliches Rechnen. 3. Schulstufe Speisen:

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 9 Regionale, nationale und internationale Speisen: Vorspeisen, Eiergerichte, Fische, Krustenund Schalentiere, Fleisch, Kalte Platten, Süßspeisen und Nachspeisen. Fachliches Rechnen: Energiebedarfs- und Energiegehaltsberechnung. Materialberechnungen. Menükunde: Speisenfolgen: Menüarten. Menügestaltung. Korrespondierende Getränke. Kostformen: Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends. Speisen. Speisenfolge. Fachliches Rechnen. 3.3.2.3 Didaktische Grundsätze: Siehe 3.3 3.3.3 Betriebsorganisation und Touristik 3.3.3.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll die gastgewerblichen Betriebsformen, Betriebsorganisationen und betrieblichen Kommunikationsmedien kennen, über die einschlägigen Rechtsvorschriften Bescheid wissen sowie die betriebswirtschaftliche Bedeutung des Controllings kennen. Er soll die Bedeutung Österreichs als Tourismus- und Kulturland kennen und dem Gast Tourismusangebote empfehlen können. Er soll die aktuellen Bedürfnisse der verschiedenen Gästezielgruppen beschreiben können, über Maßnahmen der Verkaufsförderung im österreichischen Tourismus Bescheid wissen und die elektronische Datenverarbeitung gezielt einsetzen können. Der Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. der Schüler, der sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereitet, soll zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. 3.3.3.2 Lehrstoff: 1. Schulstufe Gastgewerbebetriebe: Arten und Betriebsformen. Touristik: Voraussetzung und Bedingungen. Bedeutung. Freizeittrends. Umweltaspekte.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 10 Marketing in der Gastronomie: Marktforschung. Werbung und Werbemedien. Marketing in der Gastronomie: Werbung und Werbemedien 2. Schulstufe Gastgewerbebetrieb: Betriebsorganisation. Abrechnung. Controlling. Veranstaltungen. Marketing in der Gastronomie: Strategien der Verkaufsförderung. Marktforschung. Gastgewerbebetrieb: Controlling 3. Schulstufe Gastgewerbebetrieb: Gesetze. Verordnungen. Abkommen. Betriebliche Kommunikationsmedien. Touristik: Freizeittrends. Umweltaspekte. Tourismuseinrichtungen und Organisationsformen. Marketing in der Gastronomie: Marktforschung. Analysen über Bedürfnisse und Motive von Gästen. Zielentwicklung für Gästegruppen. Animation. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle. Marketing in der Gastronomie: Animation 3.3.3.3 Didaktische Grundsätze: Siehe 3.3 3.3.4 Praktische Arbeit Lehrstoffgruppen: Kochen Einführung in Servieren 3.3.4.1 Bildungs- und Lehraufgabe:

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 11 Der Schüler soll die berufsspezifischen Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Maschinen sicher handhaben können und die berufseinschlägigen Sicherheits- und Unfallverhütungsbestimmungen anwenden können. Er soll die Kochverfahren beherrschen und unter Beachtung der Hygienevorschriften Speisen, Speisenfolgen und Kostformen zubereiten und anrichten können. Er soll die für das Service notwendige Inventar und Zubehör handhaben und unter Beachtung der berufsspezifischen Umgangsformen und der Hygiene Servicearbeiten durchführen können. 3.3.4.2 Lehrstoff: Kochen 1. Schulstufe Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften. Küchenorganisation: Ablauforganisation. Lagerung der Lebensmittel und Waren. Küchentechnologie: Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte. Maschinen und Geschirr (Handhabung, Pflege). Speisen: Vorbereiten, Zubereiten, Anrichten von Suppen, Saucen, Fleisch, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Salate, Süßspeisen und Nachspeisen. Konservieren. 2. Schulstufe Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften. Küchenorganisation: Ablauforganisation. Einkauf und Lagerung der Lebensmittel und Waren. Küchentechnologie: Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte. Maschinen und Geschirr (Handhabung, Pflege). Speisen: Vorbereiten, Zubereiten, Anrichten von Saucen, Vorspeisen, Fleisch, Gemüse, Beilagen und Garnituren, Süßspeisen und Nachspeisen. Konservieren. Speisenfolgen: Menüarten. Menügestaltung. Kostformen: Gemeinschaftsverpflegung. 3. Schulstufe Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften.

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 12 Küchentechnologie: Berufskleidung. Arbeitsplatz. Einrichtung und Zubehör. Arbeitsgeräte. Maschinen und Geschirr (Handhabung, Pflege). Speisen: Vorbereiten, Zubereiten, Anrichten von Vorspeisen, Eiergerichte, Fische, Krusten- und Schalentiere, Fleisch, Kalte Platten, Süßspeisen und Nachspeisen. Konservieren. Speisenfolgen: Menüarten. Menügestaltung. Kostformen: Gemeinschaftsverpflegung. Natur- und Vollwertküche. Aktuelle Trends. Einführung Servieren 1. Schulstufe Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften. Einrichtungen und Zubehör beim Servieren: Arten. Handhaben. Instandhalten. Pflege. Hygiene. Berufsverhalten: Kleidung. Umgangsformen. Servierarbeiten: Mise en place. Servierorganisation. 2. Schulstufe Sicherheitsbestimmungen. Unfallverhütung. Hygienevorschriften. Servierarbeiten: Servierorganisation. Büffetservice. Arbeiten beim Tisch des Gastes. 3.3.4.3 Didaktische Grundsätze: Siehe 3.3 3.4 Freigegenstände 3.4.1 Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A/III/F 3.4.2 Deutsch Siehe Anlage A/III/G 3.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A/III/SV - GZ 17.021/14-II/1/01 3.5. Unverbindliche Übungen Siehe Anlage A/III/E 3.5.1 Önologisches Praktikum

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 13 3.5.1.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll den Gast in der Auswahl von Getränken, insbesondere von Wein, beraten können und die wirtschaftliche Bedeutung gehobener Weinkultur kennen. Er soll über Käse, seine Präsentation und Korrespondenz zu Wein Bescheid wissen sowie Kombinationen von Wein und Speisen kennen. Er soll befähigt und motiviert sein, sich in Eigeninitiative zum Weinkellner, Sommelier bzw. Fromagier fortzubilden. 3.5.1.2 Lehrstoff: Wein: Besonderheiten des Weines. Weinpflege. Präsentation und Verkostung. Klassifizierung und Beurteilung. Beratung: Fachsprache. Korrespondenz von Getränken zu Käse. Kombination von Wein und Speisen. Getränkeempfehlungen. Käse: Herstellung. Arten. Klassifizierungen. Aufbewahrung. Präsentation. 3.5.1.3 Didaktische Grundsätze: Der Lehrstoff soll auf die Vorkenntnisse aus dem Pflichtgegenstand Getränke- und Menükunde aufbauen, weshalb die Querverbindung zu pflegen ist. 3.5.2 Kreatives Kochen 3.5.2.1 Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll kreative Speisen im Bereich der kalten Küche, der Haute Cuisine und der Pâtisserie selbständig herstellen können. Er soll sich für kulinarische Trends interessieren und Degustationsmenüs planen und gestalten können. Im Bereich der Pâtisserie soll er insbesondere Dekors herstellen können. 3.5.2.2 Lehrstoff: Gardemanger: Herstellen von Pasteten, Terrinen und kalten Platten. Gestalten von Dekorationen, Garnituren, Skulpturen. Degustationsmenüs: Planen, Zusammenstellen, Zubereiten und Anrichten von Vorspeisen, Suppen, Fisch-, Fleischspeisen und Meeresfrüchten. Desserts. Pâtisserie:

T-LLP: Koch - A/6/4 - BGBl. 352/1998 VO-LSR f. T. 3/06, GZ 106.58/10-06 Seite - 14 Dekors aus Zucker, Schokolade, Marzipan. 3.5.2.3 Didaktische Grundsätze: Der Unterricht baut auf Vorkenntnisse und fertigkeiten aus dem Fachunterricht auf. Demonstrationen von Experten der Branche sowie Exkursionen erhöhen die Motivation. Der Umgang mit Fachliteratur ist zu fördern. Die Schulung der Kreativität steht im Vordergrund. Die Motivation wird erhöht, wenn die von den Schülern hergestellten Produkte adäquat präsentiert und verkostet werden. 3.5.3 Leibesübungen Siehe Anlage A/III/E 3.6 Förderunterricht Siehe Anlage A/III/H