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Transkript:

Jobcenter Berlin Mitte Jobcenter Berlin Mitte, 10086 Berlin '955A 123521', Ralph Boes Spanheimstr. 11 13357 Berlin Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 213.A-955A123521 Kundennummer: 955A 123521 (Bei jeder Antwort bille angeben) BG-Nummer: 96204/10026589 Name: Frau Servicerufnr.: 030 555545 2222 Telefax: 0305555452139 E-Mail: Jobcenter-Berlin-Mille. Muellerstrasse Datum: @jobcenter-ge,de 11. August 2016 Ihr Schreiben vom 31.07.16 Sehr geehrter Herr Boes, Ihr Schreiben vom 31.07.16 ist bei mir am 01.08.16 eingegangen. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung innerhalb der vereinbarten Frist. Ich wollte es Ihnen mit der vereinbarten Eigenrecherche ermöglichen, dass Sie einen für Sie passenden Träger finden und an einem Einzelcoaching zur Unterstützung Ihrer Reintegration in den allgemeinen Arbeitsmarkt, gefördert mit Hilfe eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines, teilnehmen können. In Ihrem Schreiben treffen Sie die Aussage, dass ich Ihnen eine bereits vorbereitete Eingliederungsvereinbarung (EGV) vorgelegt habe, ohne diese mit Ihnen zu besprechen, ggf. Änderungswünsche Ihrerseits im Rahmen meiner Möglichkeiten zu berücksichtigen. Dies entspricht so nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, die EGV wurde nach unserem Gespräch, während Sie und Ihre Begleitpersonen sich mit meinem Teamleiter unterhalten haben von mir erstellt. Ich bedauere es, dass Sie das anders empfunden haben. Da Sie von dem Angebot eines Einzelchoachings über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein keinen Gebrauch machen möchten, übersende ich Ihnen in der Anlage ein - Zuweisungsschreiben für eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger. Die Details zum Inhalt dieser Maßnahme entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Flyer. Diese 4-wöchtige Maßnahme soll mich als Ihre Arbeitsvermittlerin und Sie dabei unterstützen, zukünftig zielgerichtet Angebote für entlehnte Beschäftigungen im 1. Arbeitsmarkt gene- Postanschrift Jobcenter Berlin Mille 10086 Berlin Besucheradresse MüllersIr. 16 Bankverbindung BA-Serviee-Haus Bundesbank BIC: MARKOEF1760 IBAN: DE50760000000076001617 13353 Berlln Internet: www.berlin.de!iobcenter/mitte Öffnungszeiten Sieerreichenuns: Mo., m.. 00., Fr. 08:00-12:30 Uhr S+U-BahnhofWedding Mi. geschlossen 00 12.30-18.00 für Berufstätige Schüler/-innen, Studenten/-innen und Maßnahmeteilnehmerlinnen - 2 -

-2- rieren zu können. Auch kann ein Ergebnis Ihrer Teilnahme an dieser Maßnahme eine Konkretisierung ggf. notwendiger weiterer Unterstützungsangebote auf dem Weg in eine wie vorgenannt beschriebene Beschäftigung sein. Mit freundlichen Im Auftrag Grüßen,

Jobcenter Berlin Mitte, 1008S Berlin *955A123521* Ralph Boes Spanheimstr. 11 13357 Berlin Ihr Zeichen: Ihre Nachricht: Mein Zeichen: 213.A-955A 123521 Kundennummer: 955A 123521 (Bei jeder Antwort bitte angeben) Name: Servicerufnr.: Telefax: E-Mail: Datum: Frau 030 555545 2222 0305555452139 Jobcenter 8erlin-Mitte.Muellerstrasse @jobcenter.ge.de 11. August 2016 Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger Sehr geehrter Herr Boes, zur Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nach 16 SGB 11 LV.m. 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB 111 biete ich Ihnen folgende Maßnahme an: Nummer der Maßnahme: 962/9800/16 Bezeichnung der Maßnahme: Perspektiven entwickeln Maßnahmeträger: kiezküchen gmbh Adresse des Maßnahmeträgers: Nordendstr.50, 13156 Berlin Durchführungsort: Waldenser Str. 2-4 10551 Berlin Inhalt der Maßnahme: Konkrete Handlungsansätze entwickeln für Kunden mit Unterstützungsbedarf Beginn der Maßnahme: 12.09.2016 Ende der Maßnahme: 07.10.2016 zeitlicher Umfang: Vollzeit 4 Wochen a 30h/Woche Notwendige Kosten (z.b, Fahrkosten), die im Zusammenhang mit Ihrer Teilnahme an der Maßnahme entstehen, können übernommen werden. Zur Beantragung nutzen Sie bitte den Erklärungsbogen. Ihre Mitwirkungspflichten erstrecken sich auf die aktive Teilnahme an der Maßnahme. Die aktive Teilnahme umfasst den Antritt der Maßnahme, das Einhalten von Terminen und die Teilnahme an der Maßnahme bis zum vereinbarten Maßnahmeende. I PostanschrIft Jobcenter Berl;n Mitte 10086 Berlindooe.eAteF BefHn--Mitte 4-008&.ßefIift Besucheradresse MÜllerstr.16 Bankverbindung BA Service-Haus Bundesbank Ble: MARKDEF1760 IBAN: DE50760000000076001617 13353 BerlinMbl~ Internet: www.berlin.de/iobcenter/mitte Öffnungszeiten Sie erreichen uns; Mo., Dl., Da.. Fr. 08:00-12:30 Uhr S+U-Bahnhof Wedding Mi. geschlossen Do 12.30-18.00 für Berufstätige Schüler/-innen. Studenten/-innen und Maßnahmeteilnehmer/innen - 2 -

- 2 - Weiterhin sind Sie verpflichtet, das Ergebnis der Maßnahme sowie nach Aufforderung Einzelheiten über die Durchführung der Maßnahme zur Qualitätsprüfung mitzuteilen. Kommen Sie Ihrer Mitwirkung ohne wichtigen Grund nicht nach, prüft das Jobcenter, ob eine Pflichtverletzung vorliegt. Zu den Mitwirkungspflichten zählen beispielsweise: aktive Teilnahme bis zum Ende der Maßnahmedauer, die Auskunftspflicht über den Eingliederungserfolg sowie alle weiteren Auskünfte, die zur Qualitätsprüfung der Maßnahme die von dem Jobcenter benötigt werden, die Annahme von Arbeitsangeboten durch den Maßnahmeträger. (Der Maßnahmeträger ist verpflichtet, Ihnen nur zumutbare Arbeitsangebote zu unterbreiten.) Hinweise: Erkranken Sie während der Maßnahme, haben Sie Ihrem Maßnahmeträger die Zeiten Ihrer Arbeitsunfähigkeit sofort mitzuteilen und ab dem ersten Tag durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ihre aktive Maßnahmeteilnahme wird durch den Maßnahmeträger beurteilt. Dem Maßnahmeträger wird ein selektiver Zugriff auf das bei Ihrem Jobcenter geführte Bewerberprofil eingeräumt. Beachten Sie bitte die nachfolgende Rechtsfolgenbelehrung. Rechtsfolgenbelehrung: Nach dem Grundsatz des Forderns ( 2 Zweites Buch 80zialgesetzbuch - 8GB 11)sind Sie verpflichtet, in eigener Verantwortung alle Möglichkeiten zu nutzen, um Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln und Kräften sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere auch die Teilnahme an einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit. Die 31 bis 31 b SGB 11sehen bei Nichtantritt oder Abbruch einer zumutbaren Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit Leistungsminderungen vor. Auch Verhalten, welches Veranlassung zum Abbruch einer solchen Maßnahme gibt, führt zu Minderungen. Das Arbeitslosengeld 11kann danach- auch mehrfach aufeinander - gemindert werden oder vollständig entfallen. Wenn Sie die mit diesem Schreiben angebotene zumutbare Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit nicht antreten, abbrechen oder durch Ihr Verhalten Anlass für den Abbruch geben, wird das Ihnen zustehende Arbeitslosengeld 11um einen Betrag in Höhe von 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs zur Sicherung des Lebensunterhalts nach 20 8GB 11gemindert. Die Leistungsminderung tritt nicht ein, wenn Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten darlegen und nachweisen können. Ein nach Ihrer Auffassung wichtiger Grund, der jedoch nach objektiven Maßstäben nicht als solcher anerkannt werden kann, verhindert nicht den Eintritt der Leistungsminderung. Die Minderung dauert drei Monate (Sanktionszeitraum) und beginnt mit dem Kalendermonat nach Zugang des Sanktionsbescheides; Während dieser Zeit besteht kein Anspruch auf ergänzende Hilfen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe). Wichtiae Hinweise: Sanktionszeiträume aufgrund der Verletzung von Meldepftichten und der wegen des Nichtantritts oder Abbruchs von zumutbaren Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit können sich überschneiden. In den Überschneidungsmonaten werden die Minderungsbeträge addiert. Führen die Leistungsminderungen dazu, dass kein Arbeitslosengeld 11mehr gezahlt wird, werden auch keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgeführt. Wird Ihr Arbeitslosengeld 11um einen Betrag von mehr als 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs gemindert, können ggf. ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen erbracht werden. Diese sind zu erbringen, wenn minderjährige Kinder in der Bedarfsgemeinschaft leben. Bei einer Gewährung von Sachleistungen oder geldwerten Leistungen bleibt der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bestehen. Während eines Sanktionszeitraumes sind Sie weiterhin verpflichtet, aktiv an den Maßnahmen zu Ihrer Eingliederung in Arbeit mitzuwirken, u. a. ist den Vermittlungsvorschlägen des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit nachzukommen. Auch die Verpflichtung, sich bei dem Jobcenter persönlich zu melden oder auf Aufforderung zu einer ärztlichen oder psychologischen Untersuchung zu erscheinen, bleibt während des Sanktionszeitraumes bestehen. - 3-

- 3 - Mit I freundl' ichen Grüß m Auftrag en,