Vertriebsinformation bav-tarifvertrag für Apothekenmitarbeiter Attraktiver Arbeitgeberbeitrag - Neuer Tarifvertrag gilt ab 1.1.2012 beste bav-verkaufschancen schon in 2011 Ab August 2011 mit der neuen Direktversicherung ReFlex Zum 1.1.2012 tritt bundesweit ein neuer "Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter in Apotheken und Auszubildende zur Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten in Kraft. Dieser sieht verpflichtende Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung vor. Bis 31.12.2011 besteht tarifvertraglich lediglich ein Anspruch auf bav durch Entgeltumwandlung in der Direktversicherung. Ab 1.1.2012 steht den Mitarbeitern in Apotheken gegenüber ihrem Arbeitgeber erstmalig ein Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zur bav zu: Gültigkeit des Tarifvertrages Wo? Bundesweit mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen (zu den besonderen Regelungen für Nordrhein und Sachsen s. Seite 5) Für welche Betriebe? Für alle tarifgebundenen Apothekeninhaber mit Ausnahme der Krankenhausapotheken Darüber hinaus auch die nicht tarifgebundenen Apothekeninhaber, soweit diese die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter an die tarifvertraglichen Regelungen angelehnt haben. Typische Klauseln in Arbeitsverträgen bestimmen beispielsweise: Es gelten die Tarifverträge für Mitarbeiter in Apotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung. In solchen Fällen gelten alle entsprechenden Tarifverträge also auch der neue Tarifvertrag zur bav. Für welche Personen? Apotheker Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) Apothekerassistenten Pharmazie-Ingenieure und Diplompharmazie-Ingenieure Apothekenassistenten Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Apothekenhelfer Apothekenfacharbeiter Pharmazeutische Assistenten Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten
Arbeitgeberbeitrag Wie viel? Mitarbeiter Die Höhe des monatlichen Arbeitgeberbeitrags steht in Abhängigkeit der wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters: 27,50 Euro bei mehr als 30 Stunden/Woche 22,50 Euro bei mehr als 20 Stunden/Woche 15,00 Euro bei mehr als 10 Stunden/Woche 10,00 Euro bei maximal 10 Stunden/Woche Auszubildende zu Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten erhalten nach einer Probezeit von maximal vier Monaten 10,00 Euro monatlich. Zusätzlicher Anreiz: Entgeltumwandlung mit 20% Arbeitgeberzuschuss Zusätzlich kann auch jeder Apothekenmitarbeiter Teile seines Bruttogehalts im Rahmen einer Entgeltumwandlung (steuerlich begünstigt) für seine Betriebsrente verwenden. Und der Arbeitgeber beteiligt sich daran durch einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent des umgewandelten Entgelts. Zuschuss bei Entgeltumwandlung Was kann umgewandelt werden? Laufendes Entgelt als auch jährliche Sonderzahlungen (auch anteilig) Wie viel darf umgewandelt werden? Maximal: Unter Berücksichtigung des Arbeitgeberbeitrags darf Entgelt bis zur Höhe von maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (in 2011 monatlich: 220,- Euro) umgewandelt werden. Minimum: Der Mindestbetrag für eine Entgeltumwandlung beträgt 1/160 der Bezugsgröße nach 18 SGB IV (in 2011 monatlich: 15,97 Euro). Beachten Sie bitte bei Direktversicherung ReFlex den monatlichen Mindestbeitrag in Höhe von 25,- Euro Wie hoch ist der Zuschuss des Arbeitgebers? Der Arbeitgeber gibt einen Zuschuss in Höhe von 20% des umgewandelten Entgelts Durchführungsweg Der Tarifvertrag gibt als einzig zulässigen Durchführungsweg die Direktversicherung vor. Ein Versorgungsträger wird nicht vorgeschrieben. Als tarifvertragskonforme Lösung können wir entsprechend die Gothaer Direktversicherung (sowohl Classic als auch Gothaer ReFlex als fondsgebundene Variante) anbieten. - 2 --
Tipps für die Praxis Vorteile sichern - Entgeltumwandlung schon in 2011 vereinbaren Zum 1.1.2012 wird der gesetzliche Garantiezins von 2,25% auf 1,75% gesenkt. Zudem gilt für Versorgungszusagen ab dem 1.1.2012 als Untergrenze für bav-leistungen im Regelfall das 62. statt das 60. Lebensjahr. Wird eine Entgeltumwandlung noch in 2011 vereinbart, erhält der Kunde sich sowohl die höheren Garantien (und das für die gesamte Vertragsdauer!) als auch das für die Inanspruchnahme von bav-leistungen jüngere Regel-Mindestalter von 60 Jahren. Das besondere Angebot der Gothaer: Mit einem Vertragsschluss bis zum 31.12.2011 können Sie Ihrem Kunden den höheren Garantiezins nicht nur für die Entgeltumwandlung, sondern zusätzlich auch für die ab 2012 tarifvertraglich vorgesehenen Arbeitgeberleistungen (Beitrag + Zuschuss) sichern. Diese können zu den gesicherten günstigen Konditionen in die bestehende Direktversicherung eingebunden werden. Die neue Direktversicherung ReFlex Ab August 2011 Mit der neuen Direktversicherung ReFlex bietet die Gothaer ab August 2011 (frühester Versicherungsbeginn 1.9.2011) für die bav die ideale Kombination von Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen. Das neue 3-Topf- Modell garantiert den Erhalt des eingezahlten Kapitals und eröffnet zugleich hohe Renditechancen durch eine hohe Beteiligung am Kapitalmarkt. Aufgrund seines hervorragenden Preis-Leistungs-Verhältnisses ist die neue Direktversicherung ReFlex zudem hervorragend am Markt positioniert. Optimiert auf die speziellen Bedürfnisse in der bav vereint die Direktversicherung ReFlex Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerwünsche in einem Produkt und eignet sich hervorragend als Tarifvertragslösung Apotheken. Jetzt geht s los... Wer zuerst kommt... Der Tarifvertrag tritt zum 1.1.2012 in Kraft, doch schon wesentlich früher werden Arbeitgeber sich auf einen Versorgungsträger festlegen wollen, an den sie die tariflichen Leistungen abführen können. Da die Apothekeninhaber vermutlich weit vor diesem Termin auch von Mitbewerbern angesprochen werden, sollten Sie schnell handeln. Veranschaulichen Sie die Vorteile unseres Angebots... Mit dem besonderen Angebot der Gothaer (Entgeltumwandlung schon in 2011) sichern Sie den Apothekenmitarbeitern den höheren Garantiezins (2,25%) sowie das für die Inanspruchnahme von bav-leistungen jüngere Regel-Mindestalter (60 Jahre). Die neue Direktversicherung ReFlex (ab August 2011) eröffnet den Mitarbeitern hohe Renditemöglichkeiten bei maximaler Sicherheit! - 3 --
Jetzt geht s los... So gehen Sie vor... Variante A: Der Kunde möchte das besonders attraktive Angebot der Gothaer nutzen und eine (zusätzliche) Entgeltumwandlung bereits mit Beginn in 2011 vereinbaren! 1.) Ausfüllen des Formulars Nachtrag zum Arbeitsvertrag für Apothekenmitarbeiter 2011 ReFlex oder Classic. Bitte beachten Sie, dass das besondere Angebot der Gothaer ausschließlich über dieses Sonder-Formular genutzt werden kann. Hinweis an den Arbeitgeber, bitte vorzumerken, ab 1.1.2012 den erhöhten Beitrag an die Gothaer anzuweisen. ReFlex) 3.) Zum 1.1.2012 erhält der Kunde automatisch eine neue Police, welche die neuen, (aufgrund der Arbeitgeberleistungen) höheren Beiträge berücksichtigt. Ein erneuter Antrag / Hinweis auf den höheren Beitrag ist also nicht erforderlich! Variante B: Bei zusätzlicher Entgeltumwandlung mit Beginn erst in 2012 1.) Ausfüllen des von den Tarifvertragsparteien entworfenen Musterformulars Entgeltumwandlungsvereinbarung. Beachten Sie bitte, dass die Nutzung des Formulars laut Tarifvertrag bei Entgeltumwandlung zwingend vorgeschrieben ist (Formvorschrift!). ReFlex). Variante C: Bei ausschließlicher Verwendung des Arbeitgeberbeitrags 1.) Ausfüllen des Musterdokuments Versicherungszusage AN sofort unverfallbar (ReFlex/ Classic). ReFlex). Ihre Unterstützung... Den Wortlaut des Tarifvertrags, die genannten Dokumente sowie weitere Informationen finden Sie im Maklerportal unter der Rubrik Lebensversicherung/BetrieblicheAltersversorgung/bAV-Verkaufsansätze/ Branchenlösung Apothekenmitarbeiter. Rückfragen beantworten Ihnen gerne die folgenden Ansprechpartner: Ihre Ansprechpartner: Ihr/e Maklerbetreuer/in Ihre Maklerdirektion - 4 --
Weitere Regelungen des Tarifvertrages formelle Voraussetzung Der neue Tarifvertrag bav (gültig ab 1.1.2012) gibt vor, dass eine Entgeltumwandlung zwischen Arbeitgeber (Apothekeninhaber) und Mitarbeiter zwingend schriftlich zu vereinbaren ist. Hierfür ist das in der Anlage des Tarifvertrags beigefügte Muster zur Entgeltumwandlungsvereinbarung zu verwenden. Das Muster haben wir für Sie ebenfalls an genannter Stelle hinterlegt. sofortige Unverfallbarkeit Sowohl die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberbeitrag beruht, als auch die Anwartschaft, die auf dem Arbeitgeberzuschuss (im Fall der Entgeltumwandlung) beruht, ist von Beginn an unverfallbar. Informationspflicht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber (Apothekeninhaber) ist verpflichtet, seine Mitarbeiter über die Grundzüge der im Tarifvertrag geregelten bav (Arbeitgeberbeitrag, Entgeltumwandlung, Zuschuss) zu informieren Besondere Regelungen für Nordrhein und Sachsen Kammerbezirk Nordrhein Für den Kammerbezirk Nordrhein gilt der neue (ab 1.1.2012 gültige)tv zur bav für Mitarbeiter in Apotheken nicht. Hier hat der Mitarbeiter lediglich einen Anspruch auf bav durch Entgeltumwandlung im Wege der Direktversicherung. Der betreffende Rahmentarifvertrag Nordrhein ermöglicht eine Entgeltumwandlung bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung West (= in 2011 monatlich: 220,00 Euro), eine Arbeitgeberleistung ist nicht vorgesehen. Kammerbezirk Sachsen Auch für den Kammerbezirk Sachsen gilt der neue (ab 2012 gültige)tv zur bav für Apothekenmitarbeiter nicht. Hier besteht aktuell die besondere Situation, dass die sächsischen Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind. Entsprechend haben die (Bundes-) TV in Sachsen keine Gültigkeit. Der Anspruch des Apothekenmitarbeiters auf bav durch Entgeltumwandlung richtet sich daher nach 1a BetrAVG. - 5 --