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Transkript:

03.02.2012 Dr. Ernst Ulrich Dobler Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Klausur Bilanzkunde WS 2011/2012 Beantworten Sie alle der folgenden Fragen durch Ankreuzen der zutreffenden Antwort oder Ausfüllen von Textlücken. Mehrfachantworten sind möglich. Die Anzahl der pro Aufgabe insgesamt zu vergebenden Punkte präjudiziert nicht die Anzahl der zutreffenden Antworten. Die Bearbeitungszeit beträgt 45 Minuten. Bitte unterschreiben Sie Ihre Arbeit an der dafür vorgesehenen Stelle. Nachname: Vorname: Matr.-Nr.: Unterschrift: Zulässige Hilfsmittel: Unkommentierte Textausgabe HGB oder Schönfelder Deutsche Gesetze. Viel Erfolg!

1. Welche der folgenden Aussagen zur Inventur sind zutreffend? (5 Punkte) Jeder Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bestandsaufnahme seiner Vermögensgegenstände und Schulden sowie seiner Rechnungsabgrenzungsposten durchzuführen (Inventur). Der Schluss eines jeden Geschäftsjahres (Bilanzstichtag) kann vom Kaufmann auf jeden beliebigen Tag gelegt werden. Bei der Inventur bedarf es in jedem Fall einer Stichtagsinventur, zulässig ist allenfalls noch die erweiterte Stichtagsinventur innerhalb von 10 Tagen vor bzw. nach dem Bilanzstichtag. Die Inventur führt zum Inventar, welches allerdings auch immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten kann. Mit Hilfe des Inventars wird die Eröffnungsbilanz aufgestellt. Diese ist wiederum Grundlage für den nachfolgenden Jahresabschluss. 2. a) Welche der folgenden Aussagen zur Buchführung sind zutreffend? (5 Punkte) Unter kaufmännischer Buchführung versteht man die Dokumentation von Geschäftsvorfällen durch systematische und laufende Eintragung in Handelsbücher. Die Buchführung kann auch in russischer Sprache erfolgen. Handelsrechtlicher Primärzweck der Buchführung ist der Gläubigerschutz, steuerrechtlicher Primärzweck hingegen die Sicherstellung der Besteuerungsgrundlagen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) sind lediglich zum Teil kodifiziert. Sie stellen daher auch nur insoweit Anforderungen, ansonsten bloße Handlungsempfehlungen, an die kaufmännische Buchführung dar. Im System der doppelten Buchführung wird jeder Geschäftsvorfall sowohl auf einem Bestandskonto als auch auf einem Erfolgskonto gebucht. Jeder Buchungssatz folgt dem Schema (Per) Soll an Haben, Betrag. b) Sie erwerben am 01.01.2011 einen Geschäftswagen im Wert von EUR 30.000,-- auf Kredit. Wie und mit welchen bilanziellen Auswirkungen buchen Sie diesen Geschäftsvorfall? (5 Punkte) Buchungssatz: Per Kfz an Bank, EUR 30.000,--. Buchungssatz: Per Kfz an Verbindlichkeiten, EUR 30.000,--. Buchungssatz: Per Bank an Kfz, EUR 30.000,--. Buchungssatz: Per Forderung an Kfz, EUR 30.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Die Anschaffung wird erfolgswirksam gebucht und reduziert das Jahresergebnis um EUR 30.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Erfolgsneutraler Passivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Erfolgsneutraler Aktivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Erfolgsneutrale Bilanzverlängerung um EUR 30.000,--. 2

c) Der am 01.01.2011 erworbene Geschäftswagen hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 6 Jahren. Wie und mit welchen bilanziellen Auswirkungen erfassen Sie diesen Geschäftsvorfall am 31.12.2011 (Bilanzstichtag)? (4 Punkte) Buchungssatz: Per Abschreibung (AfA) an Kfz, EUR 5.000,--. Buchungssatz: Per Verbindlichkeiten an Kfz, EUR 30.000,--. Buchungssatz: Per Abschreibung (AfA) an Kfz, EUR 30.000,--. Buchungssatz: Per Kfz an Abschreibung (AfA), EUR 5.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Erfolgsneutraler Passivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Erfolgsneutraler Aktivtausch. Bilanzielle Auswirkung: Die Abschreibung wird erfolgswirksam verbucht und reduziert das Jahresergebnis um EUR 5.000,--. Bilanzielle Auswirkung: Die Abschreibung wird erfolgswirksam verbucht und reduziert das Jahresergebnis um EUR 30.000,--. 3. Welche der folgenden Aussagen zur Buchführungspflicht sind zutreffend? (4 Punkte) Lediglich Gewerbetreibende können handels- und steuerrechtlich zur Buchführung verpflichtet sein. Das Handelsrecht differenziert zwischen Minder-, Ist-, Kann- und Formkaufleuten. Einzelkaufleute können handelsrechtlich in keinem Fall von der Buchführungspflicht befreit werden. Gewerbetreibende, die handelsrechtlich zur Buchführung verpflichtet sind, sind stets auch nach Steuerrecht hierzu verpflichtet. 4. a) Welche der folgenden Aussagen zur Bilanzierung sind zutreffend? (10 Punkte) Gegenstand der Bilanzierung ist die Aufstellung des Jahresabschlusses. Die (Bestände)-Bilanz ist eine Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden in Staffelform zu einem bestimmten Stichtag. Auf der Aktivseite der Bilanz werden grundsätzlich Vermögensgegenstände und aktive Rechnungsabgrenzungsposten, auf der Passivseite grundsätzlich Eigen- und Fremdkapitalposten sowie passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Unter dem Anlagevermögen werden Vermögensgegenstände bilanziert, welche dazu bestimmt sind, dauernd (d.h. grundsätzlich länger als ein Jahr) dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) stellt den Ausweis der Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres in Staffelform dar. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung zum Bilanzstichtag lässt sich der Jahresüberschuss bzw. der Jahresfehlbetrag eines Geschäftsjahres ablesen. 3

Der Jahresabschluss einer Kommanditgesellschaft (KG, nicht Kapitalgesellschaft & Co. KG) besteht grundsätzlich aus Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Anhang. Kapitalflussrechnung. Eigenkapitalspiegel. Lagebericht. Der Jahresabschluss einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) besteht grundsätzlich aus Inventar. Bilanz. Gewinn- und Verlustrechnung. Anhang. Kapitalflussrechnung. Eigenkapitalspiegel. Lagebericht. b) Unter welcher Position (Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Eigenkapital, Fremdkapital, Rechnungsabgrenzungsposten, Ertrag, Aufwand) bilanzieren Sie (5 Punkte) ein Betriebsgebäude: ein Bankdarlehen: Abschreibungen: eine Pensionsrückstellung: ein Girokonto: das Stammkapital: 4

5. Welche der folgenden Aussagen zu den bilanziellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sind zutreffend? (16 Punkte) Im Zuge der Bilanzerstellung sind handelsrechtliche Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschriften zu beachten. Bei den Ansatzvorschriften wird differenziert zwischen Bilanzierungsgeboten, Bilanzierungsverboten und Bilanzierungswahlrechten. Ein spezielles handelsrechtliches Bilanzierungsverbot gilt für selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und ähnliche immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Erfolgsabgrenzung. Eventualverbindlichkeiten erscheinen niemals in, sondern stets außerhalb der Bilanz, namentlich unter dem Strich. Für den derivativen Firmenwert gilt handels- wie steuerrechtlich ein Bilanzierungswahlrecht. Grundsätzlich ist jeder Vermögensgegenstand am Bilanzstichtag einzeln zu erfassen und zu bewerten. Nach dem Imparitätsprinzip sind handelsrechtlich grundsätzlich bei mehreren möglichen Wertansätzen die Vermögensgegenstände mit dem niedrigsten, die Schulden mit dem höchsten zulässigen Wertansatz zu berücksichtigen. Vermögensgegenstände sind handelsrechtlich höchstens mit ihren Anschaffungsoder Herstellungskosten zu bewerten. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens sind allerdings Abschreibungen zur Berücksichtigung ihres Werteverzehrs vorzunehmen. Abschreibungen dienen der periodengerechten Aufteilung von Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die Nutzungsdauer eines Vermögensgegenstandes. (54 Punkte insgesamt) 6. Bonusfrage: Was ist der Unterschied zwischen einem Geschäftsjahr und einem Wirtschaftsjahr? (3 Punkte) Wieso Unterschied? Wirtschaftsjahr ist die handelsrechtliche Bezeichnung für das steuerrechtliche Geschäftsjahr, beide sind identisch. Wieso Unterschied? Wirtschaftsjahr ist die steuerrechtliche Bezeichnung für das handelsrechtliche Geschäftsjahr, beide sind identisch. Ganz klar: Als Wirtschaftsjahr wird der Zeitraum bei Gastronomiebetrieben zwischen zwei Bilanzstichtagen, als Geschäftsjahr derselbe Zeitraum bei allen sonstigen Gewerbetreibenden bezeichnet. 5