Amtsblatt für die. 7. Jahrgang Wandlitz, den 2. April /2011. Seite 23 Verwaltung setzt zahlreiche Vorschläge der AG Bürgerkommune um

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Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz 7. Jahrgang Wandlitz, den 2. April 2011 3/2011 Seite 11 Geplante Windeignungsgebiete: überdimensioniert und im Erholungswald gelegen Seite 23 Verwaltung setzt zahlreiche Vorschläge der AG Bürgerkommune um

2 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Inhaltsverzeichnis AMTLICHER TEIL Seite 3 Bekanntmachung des Satzungsänderungsbeschlusses des Bebauungsplanes Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee 1. Änderung Seite 3 Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplans Nr. 1/93 der Gemeinde Wandlitz für das Gebiet In den Gründen in der Gemarkung Basdorf Seite 4 Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf Seite 4 Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Ausbau Langer Trödel in der Stadt Liebenwalde sowie in der Gemeinde Wandlitz in den Gemarkungen Liebenwalde, Kreuzbruch, Hammer und Zerpenschleuse Seite 5 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Klosterfelde im Bereich der Gemeinde Wandlitz Seite 6 Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Seite 6 Impressum Öffentliche Anhörung zu einem Antrag des Fördervereins Naturpark Barnim e.v. auf Sperrung von Waldflächen für das Erforschungsund Erprobungsvorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde Amtsblatt für die Gemeinde Wandlitz Herausgeber: Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung: Gemeinde Wandlitz, Der Bürgermeister, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz, Tel. 033397/66-0, Fax 033397/66-116, www.wandlitz.de Di. 9-12, 14-18 Uhr, Do. 10-12 Uhr, zusätzliche Sprechzeiten der Meldestelle und Kasse: Mo. 9-12 Uhr, Do. 13-15 Uhr, Fr. 10-12 Uhr Erscheinungsweise: Auflagenhöhe: Redaktion: mindestens 10-mal jährlich 10.500 Exemplare Gemeinde Wandlitz, Elisabeth Schulte-Kuhnt Tel. 033397/66-135 Fax: 033397/66-116 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 8 NICHTAMTLICHER TEIL Seite 10 Seite 11 ab Seite 25 Bodenrichtwerte Bekanntmachung über die Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße An der Sporthalle Bekanntmachung über die Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße Beusterstraße Bekanntmachung der Fundtiere und Fundsachen Der Bürgermeister hat das Wort Neuigkeiten aus der Verwaltung Nachrichten aus den Ortsteilen mit den Beiträgen der Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen Die Verteilung erfolgt kostenlos an alle Haushalte in der Gemeinde Wandlitz. Bei Postbezug wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 1,50 Euro in Rechnung gestellt. Vertrieb: Eberswalder Blitz, Werbe- und Verlags GmbH, Eisenbahnstr. 92-93, 16225 Eberswalde, Tel.: 03334/2020-0, Fax: 03334/2020-30 Verantwortlich für den Anzeigenteil und Druck des Amtsblattes: Druckerei Nauendorf, Druck- und Medienzentrum Angermünde, Nordring 16, 16278 Angermünde; Tel.: 03331/3017-0; Fax: 03331/3017-20 Die Redaktion behält sich sinnwahrende Kürzungen von eingesandten Beiträgen vor. Für die Inhalte von angegebenen Internetseiten wird keine Gewähr übernommen - dafür sind ausschließlich die Autoren verantwortlich. Foto Titelseite: bbroianigo/pixelio Die nächste Ausgabe erscheint am 30. April 2011. Redaktionsschluss: 11. April 2011; bitte senden Sie Ihre Texte und Termine per Diskette oder email an die Gemeinde Wandlitz, Pressestelle, Prenzlauer Chaussee, 16348 Wandlitz : elisabeth.schulte-kuhnt@ wandlitz.de

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 3 Amtliche Bekanntmachungen Geltungsbereich Satzungsänderungsbeschluss B-Plan Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden ist. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie des Absatz 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeibeführt wird. Die beiliegende Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Wandlitz, den 14. März 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister Bekanntmachung des Satzungsänderungsbeschlusses des Bebauungsplanes Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee 1. Änderung in der Gemarkung Wandlitz gemäß 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in der Sitzung am 17. Februar 2011 mit Beschluss-Nr. BV-GV/2010-0286 den Bebauungsplan Bernauer Chaussee/Prenzlauer Chaussee 1. Änderung als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Bahnhofsplatz 2, Zimmer 3 in 16348 Wandlitz während der Sprechzeiten dienstags von 9-12.00 Uhr und 14-18 Uhr donnerstags von 10-12 Uhr einsehen und Auskunft verlangen. Auf die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie deren Rechtsfolgen wird gemäß 215 Absatz 2 BauGB hingewiesen. Nach 215 Absatz 1 BauGB wird eine Verletzung der in 214 Absatz 1 3 BauGB genannten Vorschriften Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung der Satzung des Bebauungsplans Nr. 1/93 der Gemeinde Wandlitz für das Gebiet In den Gründen in der Gemarkung Basdorf, gemäß 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 20.05.2010 mit Vorlage Nr.: BV-GV/ 2010-0202 die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1/93 der Gemeinde Wandlitz für das Gebiet In den Gründen in der Gemarkung Basdorf als Satzung beschlossen. Mit Bescheid vom 03.03.2011 hat die höhere Verwaltungsbehörde des Landkreises Barnim diesen Bebauungsplan genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit seiner Begründung und die zusammenfassende Erklärung bei der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Bahnhofplatz 2, Zimmer 3 in 16348 Wandlitz, während der Sprechzeiten dienstags von 9-12 Uhr und 14-18 Uhr donnerstags von 10-12 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie deren Rechtsfolgen wird gemäß 215 Abs. 2 BauGB hingewiesen. Nach 215 Abs. 1 BauGB wird eine Verletzung der in 214 Abs. 1-3 BauGB genannten Vorschriften unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalt geltend gemacht worden ist. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 5 hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche nach

4 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 39 ff BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Die beiliegende Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Bekanntmachung. Wandlitz, den 14. März 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister Geltungsbereich Genehmigung - 2. Änderung der Satzung B-Plan In den Gründen Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Teilnahme am Termin ist Jedem, dessen Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde (Landesamt für Bauen und Verkehr, Dezernat 11, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten) zu geben. Wir weisen darauf hin, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann. Fristgerecht erhobene Einwendungen dieses Beteiligten gelten in diesem Fall als aufrecht erhalten und werden im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt. Nicht fristgerecht, z. B. im Erörterungstermin erstmalig erhobene Einwendungen, werden nicht berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet. Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Wandlitz, den 9. März 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister Bekanntmachung Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Neubau eines Radweges entlang der B 273 von Wandlitz nach Wensickendorf von Bau-km 0-014,062 bis Bau-km 5+173,000 (re) von Bau-km 0-010,284 bis Bau-km 0+174,020 (li) (von Abs. 030, km 0,014, NK 3246 6010 bis Abs. 050, km 2,786, NK 3246 6006) einschließlich landschaftspflegerischer Begleitmaßnahmen in den Gemarkungen Wandlitz und Stolzenhagen, der Gemeinde Wandlitz, im Landkreis Barnim sowie in der Gemarkung Wensickendorf, der Stadt Oranienburg, im Landkreis Oberhavel Im weiteren Verlauf des Anhörungsverfahrens zu der oben angeführten Straßenbaumaßnahme wird ein Erörterungstermin über die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen durchgeführt. Die Erörterung findet statt am 3. Mai 2011 ab 10.00 Uhr im Ratssaal Ort Gemeinde Wandlitz Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Ausbau Langer Trödel in der Stadt Liebenwalde sowie in der Gemeinde Wandlitz in den Gemarkungen Liebenwalde, Kreuzbruch, Hammer und Zerpenschleuse Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 1. April 2011 Für das o. a. Vorhaben wird auf Antrag des Wasser- und Bodenverbandes Schnelle Havel (Vorhabensträger) vom Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Regionalabteilung West, Genehmigungsverfahrensstelle West (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) ein Planfeststellungsverfahren nach 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes in Verbindung mit 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg, 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz sowie den 89 ff. des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit (UVPG) durchgeführt. Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wird ein Erörterungstermin durchgeführt. 1. Der Erörterungstermin beginnt am 04.05.2011 um 10.00 Uhr Ort: Ratssaal der Gemeindeverwaltung Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz Soweit die Erörterung nicht am 04.05.2011 abgeschlossen werden kann, wird diese am 05.05.2011 um 9.30 Uhr fortgesetzt. Hierüber wird spätestens am Ende der Verhandlung am 04.05.2011 entschieden. Die Bekanntgabe von ggf. weiteren erforderlichen Verhandlungs-

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 5 terminen erfolgt jeweils spätestens am Ende des jeweiligen letzten Verhandlungstages. 2. Die Teilnahme am Erörterungstermin ist jedem, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutzes, Genehmigungsverfahrensstelle West zu geben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann und dass nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobenen Einwendungen vom Verfahren ausgeschlossen sind. 3. Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Rechtsgrundlagen Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) Brandenburgisches Wassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl.I/05, [Nr. 05], S.50), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 (GVBl.I/10, [Nr. 28]) Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) vom 07. Juli 2009 (GVBl.I/09, S.262, 264) Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827) geändert worden ist Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163) Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West, Genehmigungsverfahrensstelle Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Aktenzeichen: 09.53 1797 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrags nach 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Klosterfelde im Bereich der Gemeinde Wandlitz Die Firma Dalkia Energie Service GmbH, August-Bebel-Straße 68 in 14482 Potsdam, hat mit Datum vom 14. Oktober 2010, eingegangen am 18. Oktober 2010, einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Fernwärmetrasse Klosterfelde) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für das Flurstück 804 (GB-Blatt 620) Flur 3 in der Gemarkung Klosterfelde in der Gemeinde Wandlitz gestellt. Dieser Antrag wird unter dem Aktenzeichen 09.53 1797 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2304), in Verbindung mit 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenR-DV) vom 20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Auslegung: Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (Haus 8A, Zimmer 218), Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam, nach Terminvereinbarung unter (0331) 866-1684 oder 1686 (montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr) - bzw. nach vorheriger Absprache auch außerhalb dieser Zeiten - eingesehen werden. Hinweis zum Einlegen von Widersprüchen: Gemäß 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundbuches erteilt wird. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage bzw. Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt und/oder am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen oder dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft (also anders als vom Unternehmen) dargestellt ist. Der Widerspruch kann innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten - Referat 24 -, Heinrich-Mann-Allee 107 in 14473 Potsdam durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Wir möchten Sie bitten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Potsdam, den 17. Februar 2011 Im Auftrag gez. Schmieder

6 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Förmliche Beteiligung zum Entwurf des Regionalplans Uckermark-Barnim sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung gemäß 2a Abs. 7 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 11. März 2011 Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim hat auf ihrer 23. Sitzung am 10. März 2011 den Entwurf 2011 des Regionalplans sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung bestätigt und die Eröffnung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes des sachlichen Teilplans einschließlich des Umweltberichtes beschlossen (Beschluss Nr. 01/2011). Hiermit wird den natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, ihre Stellungnahme zum Planentwurf abzugeben. Die Regionale Planungsgemeinschaft wird den Regionalplan sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Entwurf 2011 mit seiner Begründung und dem Umweltbericht in der Fassung vom 10. März 2011 ab dem 11. April 2011 bis 16. Juni 2011 für die Dauer von zwei Monaten öffentlich auslegen. Der Entwurf kann innerhalb dieser Frist während der Dienstzeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: Ort der öffentlichen Auslegung Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim Regionale Planungsstelle Paul-Wunderlich-Haus Haus D, Zi. 133 Am Markt 1, 16225 Eberswalde Landkreis Uckermark Dezernat I Amt für Kreisentwicklung, Wirtschaftliche Infrastruktur und Tourismus Karl-Marx-Str. 1 17291 Prenzlau 3. Etage, Räume 344 / 345 Landkreis Barnim Dezernat für Kreisentwicklung Strukturentwicklungsamt Paul-Wunderlich-Haus Haus D, 3. Etage (Counter) Am Markt 1 16225 Eberswalde Kontakt Mo. Fr. nach tel. Vereinbarung 03334 / 2141183 (Herr Felgenhauer) Mo. Do. von 8.00 12.00 Uhr Di. zusätzl. von 13.00 17.00 Uhr Fr. von 8.00 11.30 Uhr oder nach tel. Vereinbarung 03984 / 701180 (Frau Stordeur) Di. von 9.00 18.00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung 03334 / 2141858 (Frau Meyer) bzw. 03334 / 2141860 (Frau Jenichen) Mit Beginn der öffentlichen Auslegung sind die Plandokumente auch im Internet auf der Homepage der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim unter www. uckermark-barnim.de einsehbar. Anregungen und Bedenken können ab Beginn der Auslegung am 11. April 2011 innerhalb einer Frist von drei Monaten, bis zum 14. Juli 2011 vorgebracht werden. Möchten Sie von der Möglichkeit, zum Regionalplan sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung Entwurf 2011 mit seiner Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen, Gebrauch machen, senden Sie Ihre Stellungnahme bitte an die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde oder per E-Mail an beteiligung@uckermark-barnim.de. Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden im weiteren Verlauf des Beteiligungsverfahrens abgewogen und der Entwurf des Regionalplans sachlicher Teilplan Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung gegebenenfalls überarbeitet. Der Regionalplan einschließlich einer zusammenfassenden Erklärung wird nach In-Kraft-Treten öffentlich bekannt gegeben. Eberswalde, den 11. März 2011 gez. Bodo Ihrke Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim Landesbetrieb Forst Brandenburg Untere Forstbehörde Öffentliche Anhörung zu einem Antrag des Fördervereins Naturpark Barnim e.v. auf Sperrung von Waldflächen für das Erforschungs- und Erprobungsvorhaben Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde gemäß 18 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) und 2 der Verordnung zum Sperren von Wald (WaldSperrV) Der Förderverein Naturpark Barnim e.v. mit Sitz in Bernau bei Berlin hat eine Genehmigung zum Sperren von Waldflächen zur Durchführung des vom Bundesamt für Naturschutz geförderten Erforschungs- und Erprobungsvorhabens Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde beantragt. Der Förderverein ist der Träger des Vorhabens. Die Beantragung erfolgt für den Zeitraum von 01. Januar 2011 bis 31.12.2021. Lage der beantragten Flächen innerhalb der Gemeinde Wandlitz: Gemarkung Schönwalde Flur 8 Flurstücke 54, 58, 66, 72, 73, 76, 77 Art der Sperrung: Beantragt wurde die Einzäunung von Waldflächen. Die Sperrung soll mittels zweizügigen Elektroweidezauns, der an Robinienholzpfählen befestigt ist, erfolgen. Zweck der Sperrung: Die Sperrung der Flächen erfolgt für die Durchführung eines extensiven Waldweideprojekts mit Rindern und Pferden. Die

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 7 Tiere sollen in geringer Besatzdichte zur Biotoppflege, zur Förderung der Biodiversität (Vielfalt), zur Entwicklung einer naturnahen Waldlandschaft und zur Erhöhung der Attraktivität dieser Waldlandschaft im Sinne von Naherholung und Touristik beitragen. Es handelt sich um ein wissenschaftlich begleitetes Versuchsvorhaben. Gestattete und nicht gestattete Betretungsarten: Die Flächen bleiben über Eingänge und ausgewählte Wege für Fußgänger, Radfahrer und Fahrer von Krankenfahrstühlen zugänglich. Für Reiter und Gespanne sind die Flächen wegen artgleicher Weidetiere zum Schutz von Pferd und Reiter nicht zugänglich. Ein Wegesystem außerhalb der Weidekomplexe sichert jedoch die Zugänglichkeit des Gesamtgebietes für Reiter und Gespanne, ohne mit den Weidetieren in Kontakt zu kommen. Einsicht in die Antragsunterlagen und das Kartenwerk des Antrages: Die umfangreichen Antragsunterlagen liegen zur Einsicht bei der Oberförsterei Bernau während der Sprechzeit dienstags 14 bis 18 Uhr oder nach telefonischer Anmeldung (03338/703 671) aus. Die Öffentlichkeit wird hiermit aufgefordert, Bedenken, Anregungen und Hinweise, die in Zusammenhang mit der beantragten Waldsperrung stehen, bis zum 30. April 2011 bei der zuständigen unteren Forstbehörde schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Zuständige untere Forstbehörde ist: Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Bernau, Wandlitzer Chaussee 53, 16321 Bernau bei Berlin. Der Beschluss und seine Begründung kann in der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Bahnhofsplatz 2, 16348 Wandlitz, eingesehen werden. Die Einziehung wird hiermit gemäß 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ortsüblich bekannt gegeben und wird damit wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157 in 16348 Wandlitz, einzulegen. Wandlitz, den 7. März 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister Geltungsbereich Teileinziehung An der Sporthalle Bernau bei Berlin, den 2.März 2011 gez. i.a. Huhn, Leiter der Oberförsterei Bodenrichtwerte Am 26. Januar 2011 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Barnim die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2011 beschlossen. Die neuen Bodenrichtwerte können während der Sprechzeiten (dienstags: 9-12 Uhr und 14-18 Uhr und donnerstags von 10-12 Uhr) in der Gemeinde Wandlitz, Abtl. Liegenschaften, Prenzlauer Chaussee 155, Eingang Nr. 4 eingesehen werden. Wandlitz, den 21. Februar 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister Bekanntmachung über die Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße An der Sporthalle Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 (Beschluss Nr. BV-GV/2011-0289) die Einziehung für den östlichen Teil der Straße An der Sporthalle beschlossen. Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Bekanntmachung über die Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße Beusterstraße Die Gemeindevertretung Wandlitz hat in ihrer Sitzung am 17.02.2011 (Beschluss Nr. BV-GV/2011-0288) die Einziehung für den nördlichen Teil der Beusterstraße zwischen dem Tor und dem Heizwerk beschlossen. Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Der Beschluss und seine Begründung kann in der Gemeinde Wandlitz, Bauamt, Bahnhofsplatz 2, 16348 Wandlitz, eingesehen werden. Die Einziehung wird hiermit gemäß 8 Abs. 1 des Brandenburgischen Straßengesetzes (BbgStrG) ortsüblich bekannt gegeben und wird damit wirksam. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Wandlitz, Prenzlauer Chaussee 157 in 16348 Wandlitz, einzulegen. Wandlitz, den 7. März 2011 gez. Tiepelmann Bürgermeister

8 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Geltungsbereich Teileinziehung Beusterstraße Bekanntmachung der Fundtiere im Bereich der Gemeinde Wandlitz Lfd.Nr. Fundtier Fundort Registr.Nr. 1 Katze Feldweg, OT Lanke 18982 2 4 Katzen Am Güterbahnhof, OT Wandlitz 19055-19058 3 Katze Am Güterbahnhof, OT Wandlitz 19085 4 Katze Mühlenbecker Damm, OT Basdorf 19089 5 2 Katzen Mühlenbecker Damm, OT Basdorf 19093-19094 6 Katze Mühlenbecker Damm, OT Basdorf 19097 7 2 Katzen Am Walde, OT Klosterfelde 19101 + 19104 8 Katze Prenzl.Chaussee, OT Wandlitz 19106 Eigentümer oder Interessenten melden sich bitte beim Tierschutzverein Niederbarnim e.v, Biesenthaler Weg 23, 16321 Ladeburg Tel.: 03338/38 642. Wandlitz, den 15. März 2011 im Auftrag gez. Luther Bekanntmachung der Fundsachen im Bereich der Gemeinde Wandlitz für den Zeitraum Januar - Februar 2011 Lfd.Nr. Fundsache Fundort Registr.Nr. 1 Rosa Schal Bibliothek Basdorf 771/11 2 Handy Wildbahnstr., OT Klosterfelde 772/11 3 Herrenfahrrad Prenzlauer Str., OT Basdorf 774/11 4 Herrenfahrrad Hortensienstr., OT Basdorf 775/11 5 Handy Berliner Volksbank, OT Wandlitz 777/11 6 Schlüsselbund Bahnhof Wandlitzsee 778/11 7 1 Schlüssel Bushaltestelle, OT Wandlitz 779/11 8 Regenschirm Schule/Hort Wandlitz 780/11 9 Weste grau Schule/Hort Wandlitz 781/11 10 Sommerjacke grün Schule/Hort Wandlitz 782/11 11 Shirtjacke grau Schule/Hort Wandlitz 783/11 12 Strickjacke beige Schule/Hort Wandlitz 784/11 13 Pullover blau Schule/Hort Wandlitz 785/11 14 Strickjacke rosa Schule/Hort Wandlitz 786/11 15 Weste braun Schule/Hort Wandlitz 787/11 16 Windjacke schwarz Schule/Hort Wandlitz 788/11 17 Shirtjacke grau/lila Schule/Hort Wandlitz 789/11 18 Shirtjacke schwarz Schule/Hort Wandlitz 790/11 19 Strickjacke blau Schule/Hort Wandlitz 791/11 20 Sweatshirt weiß Schule/Hort Wandlitz 792/11 21 Shirtjacke weiß Schule/Hort Wandlitz 793/11 22 Shirtjacke lila/grau Schule/Hort Wandlitz 794/11 23 Fleecejacke grau Schule/Hort Wandlitz 795/11 24 Shirtjacke beige Schule/Hort Wandlitz 796/11 25 Windjacke blau Schule/Hort Wandlitz 797/11 26 Windjacke blau Schule/Hort Wandlitz 798/11 27 Jacke blau kariert Schule/Hort Wandlitz 799/11 28 Sportjacke blau Schule/Hort Wandlitz 800/11 29 Strickjacke blau Schule/Hort Wandlitz 801/11 30 Strickjacke rosa Schule/Hort Wandlitz 802/11 31 Jacke rosa Schule/Hort Wandlitz 803/11 32 Strickmütze gelb Schule/Hort Wandlitz 804/11 33 Fahrradhelm Schule/Hort Wandlitz 805/11 34 Shirt grün Schule/Hort Wandlitz 806/11 35 Unterhemd weiß Schule/Hort Wandlitz 807/11 36 Unterhemd grau Schule/Hort Wandlitz 808/11 37 Leggins schwarz Schule/Hort Wandlitz 809/11 38 Unterhose blau-gestr: Schule/Hort Wandlitz 810/11 39 Leggins schwarz Schule/Hort Wandlitz 811/11 40 Leggins schwarz ¾ Schule/Hort Wandlitz 812/11 41 Sporthose kurz blau Schule/Hort Wandlitz 813/11 42 Jogginghose blau Schule/Hort Wandlitz 814/11 43 Radler blau-geblümt Schule/Hort Wandlitz 815/11 44 Leggins rosa Schule/Hort Wandlitz 816/11 45 Strickpullover grau Schule/Hort Wandlitz 817/11 46 Shirt lila Schule/Hort Wandlitz 818/11 47 Strickjacke rosa Schule/Hort Wandlitz 819/11 48 Shirt blau Schule/Hort Wandlitz 820/11 49 Shirt schwarz Schule/Hort Wandlitz 821/11 50 Shirt weiß Schule/Hort Wandlitz 822/11 51 Strickpullover hellblau Schule/Hort Wandlitz 823/11 52 Shirt lang grau Schule/Hort Wandlitz 824/11 53 Regenschirm Knirps Schule/Hort Wandlitz 825/11 54 Strickmütze gestreift Schule/Hort Wandlitz 826/11 55 Strickmütze rot Schule/Hort Wandlitz 827/11 56 Wintermütze blau Schule/Hort Wandlitz 828/11 57 Strickmütze blau/weiß Schule/Hort Wandlitz 829/11 58 Strickmütze Lacoste Schule/Hort Wandlitz 830/11 59 Strickmütze grün Schule/Hort Wandlitz 831/11 60 Strickmütze grün Schule/Hort Wandlitz 832/11 61 Strickmütze addidas Schule/Hort Wandlitz 833/11 62 Fleecemütze grau Schule/Hort Wandlitz 834/11 63 Rucksack addidas Schule/Hort Wandlitz 835/11 64 Sporttasche rosa +Sportsachen Schule/Hort Wandlitz 836/11 65 Rucksack + Judosachen Schule/Hort Wandlitz 837/11 66 Stirnband gestreift Schule/Hort Wandlitz 838/11 67 Stirnband rosa Schule/Hort Wandlitz 839/11 68 Stirnband rosa Schule/Hort Wandlitz 840/11 69 Halstuch blau/weiß Schule/Hort Wandlitz 841/11 70 Halstuch schwarz/weiß Schule/Hort Wandlitz 842/11 71 Halstuch rot/weiß Schule/Hort Wandlitz 843/11 72 Strickmütze grau Schule/Hort Wandlitz 844/11 73 Strickmütze grau Schule/Hort Wandlitz 845/11 74 Bascap Tigger beige Schule/Hort Wandlitz 846/11 75 Basecap Island beige Schule/Hort Wandlitz 847/11 76 Basecap beige Schule/Hort Wandlitz 848/11 77 Basecap beige/blau Schule/Hort Wandlitz 849/11

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 9 78 Jeans Basecap Schule/Hort Wandlitz 850/11 79 Basecap DEKRA Schule/Hort Wandlitz 851/11 80 Basecap DEKRA Schule/Hort Wandlitz 852/11 81 rotes Basecap Schule/Hort Wandlitz 853/11 82 rote/blaues Basecap Schule/Hort Wandlitz 854/11 83 Strickmüt. Spiderman Schule/Hort Wandlitz 855/11 84 blaue Strickmütze m. orange-weiße Str. Schule/Hort Wandlitz 856/11 85 schwarze Strickmütze Schule/Hort Wandlitz 857/11 86 Strickmütze Totenkopf Schule/Hort Wandlitz 858/11 87 Strickmütze Schule/Hort Wandlitz 859/11 88 Regenponcho Schule/Hort Wandlitz 860/11 89 türkisfarbendes Tuch Schule/Hort Wandlitz 861/11 90 Tuch Schule/Hort Wandlitz 862/11 91 grünes Tuch Schule/Hort Wandlitz 863/11 92 großes Tuch Schule/Hort Wandlitz 864/11 93 weißes Tuch mit Str. Schule/Hort Wandlitz 865/11 94 schwarz-weißes Tuch Schule/Hort Wandlitz 866/11 95 gestreifter Schal Schule/Hort Wandlitz 867/11 96 oranger Schal Schule/Hort Wandlitz 868/11 97 rosafarbender Schal Schule/Hort Wandlitz 869/11 98 blau-grün-beige Schal Schule/Hort Wandlitz 870/11 99 schwarzer Schal Schule/Hort Wandlitz 871/11 100 roter Schal mit Bär Schule/Hort Wandlitz 872/11 101 Schal Spiderman Schule/Hort Wandlitz 873/11 102 Schal lila-schwarz Schule/Hort Wandlitz 874/11 103 Schal blau-grau Schule/Hort Wandlitz 875/11 104 Schal türkis-grau Schule/Hort Wandlitz 876/11 105 rosa Strickschal Schule/Hort Wandlitz 877/11 106 Schal Winnie Pooh Schule/Hort Wandlitz 878/11 107 dunkelgrauer Schal Schule/Hort Wandlitz 879/11 108 Schal mit Fransen Schule/Hort Wandlitz 880/11 109 dunkelblauer Schal Schule/Hort Wandlitz 881/11 110 blauer Strickschal Schule/Hort Wandlitz 882/11 111 rote Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 883/11 112 blaue Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 884/11 113 gelbe Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 885/11 114 rosa Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 886/11 115 blaue Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 887/11 116 lila-beige Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 888/11 117 schwarze Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 889/11 118 graue Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 890/11 119 schw-graue Fäustlinge Schule/Hort Wandlitz 891/11 120 schwarze Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 892/11 121 blaue Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 893/11 122 schwarze Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 894/11 123 schwarze Handschuhe Schule/Hort Wandlitz 895/11 124 Turmschuhe addidas Schule/Hort Wandlitz 896/11 125 rosa Hausschuhe Gr. 34 Schule/Hort Wandlitz 897/11 126 blaue Sandalette Gr. 35 Schule/Hort Wandlitz 898/11 127 Wanderschuhe Gr. 33 Schule/Hort Wandlitz 899/11 128 schwarze Turnschuhe Schule/Hort Wandlitz 900/11 129 Schlüsselbund Vor Zeitungsgeschäft Wandlitz 901/11 Wandlitz, den 15. März 2011 im Auftrag gez. Luther Ende der amtlichen Bekanntmachungen

10 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Der Bürgermeister hat das Wort Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeinde Wandlitz ist ein guter Ort zum Leben und Wohnen. Nicht nur für jüngere Menschen und Familien mit Kindern, sondern auch für die ältere Generation. Das breite Spektrum an Einkaufsmöglichkeiten, zahlreiche Fachärzte, Vereine und Institutionen, die attraktive Freizeitangebote für ältere Menschen bieten und nicht zuletzt die immer besser ausgebauten Geh- und Radwege sowie Straßen bieten insgesamt doch sehr gute Voraussetzungen für einen schönen Lebensabend in unserer Gemeinde. Was bisher noch fehlt, ist ein gutes und bezahlbares Angebot im Bereich seniorengerechtes Wohnen und Pflege. Allein von zahlreichen Mietern in unseren kommunalen Wohnungen erreichen uns dazu immer wieder Anfragen. Um hier Lösungen anbieten zu können, hatte die Gemeindevertretung bereits Anfang 2006 einen Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs-Plans für das Grundstück Kirchstraße 11 im historischen Ortskern von Wandlitz gefasst. Für das wunderschöne, direkt am Wandlitzsee gelegene Grundstück sollten damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Seniorenwohnanlage geschaffen werden. Gleichzeitig sollte der Zugang zum See für die Öffentlichkeit erhalten bleiben. Die Anlage eines Bürgerparks und vielleicht sogar der Bau eines Anlegers für eine Fährverbindung zwischen Wandlitzsee und Stolzenhagener See waren im Gespräch. Dem vorgelegten Konzept eines privaten Investors für das Grundstück konnte sich die Gemeindevertretung gut anschließen. Mit dem Vorhabenträger wurde ein städtebaulicher Vertrag über die Errichtung einer Seniorenresidenz mit 50-60 Pflegeplätzen und acht bis zwölf altersgerechten Wohnungen abgeschlossen. Leider ist von all dem auf dem Grundstück Kirchstraße bis heute nichts zu sehen. Vielmehr wurden seitens des Vorhabenträgers mehrmals geänderte Nutzungskonzepte vorgelegt. So ging es im Winter 2009 nicht mehr um eine Seniorenresidenz mit Pflegeplätzen, sondern um den Bau teilweise altersgerechter Mehrfamilienhäuser. Diesen Vorschlag lehnten die beteiligten gemeindlichen Gremien und Ausschüsse mehrheitlich ab. Ende vergangenen Jahres legte der Vorhabenträger ein nochmals überarbeitetes Nutzungskonzept vor. Er wirbt jetzt für die Realisierung eines Seniorenwohnparks mit Einzelhausbebauung im Bungalowstil im Privateigentum. Die ambulante Betreuung von dort lebenden pflegebedürftigen Menschen soll nach den Vorstellungen des Investors durch einen regional ansässigen Pflegedienstleister erfolgen. Inzwischen ist durch die mehrmalige Überarbeitung des Konzeptes von der ursprünglichen Idee, Realisierung einer Seniorenwohnanlage mit Pflegeplätzen, so gut wie nichts mehr übrig. Es ist die Frage, was wir hier in Wandlitz wirklich benötigen: Bungalows im Privateigentum für solvente Senioren oder nicht vielleicht doch eher altersgerechte und bezahlbare Mietwohnungen für ältere Menschen und stationäre Pflegeplätze? Ich bin deshalb sehr gespannt, wie sich die Gemeindevertreter in der nächsten Sitzung am 7. April entscheiden werden. Aber es gibt auch eine gute Nachricht in diesem Bereich: Da es offensichtlich nicht so einfach ist, private Investoren zu finden, die altersgerechten Wohnraum in unserer Gemeinde schaffen, erwäge ich, dass die Gemeinde künftig selbst als Bauherr auftritt. Im Rahmen eines Modellprojektes für ein mehr als 4.500 m 2 großes Grundstück im Heideweg in Schönwalde soll noch in diesem Jahr eine Machbarkeitsstudie für den Neubau altersgerechter Wohnungen durchgeführt werden. Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich wünsche Ihnen ein frohes Osterfest, den Kindern ein reichlich gefülltes Osternest und schöne Ferientage. Ihr Bürgermeister Udo Tiepelmann

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 11 Neuigkeiten aus der Verwaltung Im Wandlitzer Gemeindegebiet sollen zwei neue Windeignungsgebiete ausgewiesen werden. Eines in Wandlitz, nahe der A 11-Abfahrt (Karte links) sowie ein zweites Windeignungsgebiet in Prenden, im Bereich der Autobahn (Karte rechts). Überdimensioniert und im Erholungswald gelegen Bürgermeister will Pläne zu neuen Windeignungsgebieten so nicht akzeptieren Am 10. März legte die Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim den Mitgliedern der Regionalversammlung den Entwurf des sachlichen Teilplans Windnutzung, Rohstoffsicherung und -gewinnung zur Beschlussfassung und damit zur in Kürze geplanten Eröffnung des Beteiligungsverfahrens vor. Mit dem Teilplan soll die Maßgabe des Landes Brandenburg umgesetzt werden, den Anteil der erneuerbaren Energien am Verbrauch bis zum Jahr 2020 auf ein Fünftel zu erhöhen. Und das geht nur mit Hilfe der Ausweisung neuer Windeignungsgebiete. Gleich zwei davon sollen, wenn es nach den Vorstellungen der Regionalplaner geht, künftig zu einem Gutteil auf Wandlitzer Gemeindegebiet liegen. Eine 418 ha große Wald- und Freifläche in Prenden im Bereich der Autobahn sowie ein 577 ha großes Areal an der A 11-Abfahrt in Wandlitz sollen für Windmühlen ausgewiesen werden. Auch die Gemeinde Wandlitz steht in der Pflicht, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung regenerativer Energien zu leisten, ist Bürgermeister Udo Tiepelmann überzeugt, aber die jetzt zur Diskussion stehenden zwei neuen Windeignungsgebiete lehne ich sowohl hinsichtlich ihrer Lage, insbesondere aber aufgrund ihrer Größe ab. Deshalb habe ich als Mitglied der Regionalversammlung mit einigen anderen gegen den Teilplan gestimmt. Was den Verwaltungschef in erster Linie stört, ist, dass bei beiden Windeignungsgebieten die normalerweise geltende Abstandsregelung von fünf Kilometern zum nächsten Windeignungsgebiet auf 2,5 Kilometer aufgrund bestehender Vorbelastungen reduziert wurde. Das in Wandlitz geplante Windeignungsgebiet soll außerdem zu einem Großteil im Liepnitzsee-Wald liegen. Dass ein Erholungswald Windeignungsgebiet werden soll, halte ich sowohl aus naturschutzrechtlichen Gründen, als auch unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit für mehr als fragwürdig, meint Udo Tiepelmann. Er will deshalb für die nächste Sitzung der Gemeindevertreter Anfang April eine Beschlussvorlage vorbereiten, die ihn legitimiert, im Beteilungsverfahren gegen den Entwurf des Regionalplans zu intervenieren wahrscheinlich sogar mit fachkompetenter anwaltlicher Unterstützung. Wir haben bereits in Klosterfelde und Schönerlinde je ein Windeignungsgebiet. Zusätzliche neue wären nur tolerierbar, wenn unsere Mindestanforderung Einhaltung der Abstandsflächen von fünf Kilometern zum nächsten Windeignungsgebiet eingehalten wird. Denn dadurch würde sich für die auf Wandlitzer Gemeindegebiet geplanten neuen Gebiete für Windräder zumindest eine deutliche Reduzierung hinsichtlich der Größe ergeben. Die Verriegelung und Verspargelung der Landschaft immerhin liegt die Gemeinde Wandlitz im Naturpark Barnim würde dadurch erheblich reduziert. Aber Udo Tiepelmann gibt auch zu bedenken: Mit Blick auf die atomare Katastrophe in Japan erscheinen die nachteiligen Auswirkungen der Windenergieerzeugung noch einmal in einem ganz anderen Licht. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen und unser `Päckchen tragen. Auf die Wandlitzer Gemeindevertreter wartet da wohl eine sehr anspruchsvolle und differenziert zu betrachtende Aufgabenstellung.

12 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Unfallschwerpunkt auf der B 167 bei Hammer wird beseitigt Notwendige Vollsperrung für Deckenerneuerung ab Mitte April Seit Februar finden auf der B 167 im Bereich der S-Kurve bei Hammer, zwischen Zerpenschleuse und Liebenwalde, Baumfällarbeiten statt. Diese Arbeiten sind notwendig, um Baufreiheit für eine neue Trasse der B 167 zu schaffen. Im Anschluss daran wird die neue B 167 gebaut. Der Neubau ist notwendig, da sich mehrere schwere Unfälle im Bereich der S-Kurve ereignet haben. Deshalb wurde dieser Bereich auf 60 km/h begrenzt und der Gefahrenbereich mit besonderen neonfarbenen Kurvenzeichen kenntlich gemacht. Die neue Strecke ist jetzt, als Schneise durch den Wald, zu erkennen. Neben der Neutrassierung der B 167, wird die Fahrbahn zwischen der Kreuzung mit der L 100/B 109 in Zerpenschleuse und der Kreisgrenze Barnim/Oberhavel instand gesetzt. Die alte Fahrbahn wird durch eine neue Asphaltdeckschicht ersetzt. Die Ausbaulänge der neuen B 167 beträgt 1.03 km. Die Straße erhält eine 8 m breite Fahrbahn mit beidseitigen Banketten von 1,50 m Der Bau der Straße erfolgt hier unter halbseitiger Sperrung der B 167. Der Verkehr wird mit Ampelanlagen geregelt. Die Deckenerneuerung umfasst 3,364 km Straße. Für die Deckenerneuerung ist eine Vollsperrung der B 167 notwendig. Die Vollsperrung wird ca. zwei Wochen dauern. Die Umleitung wird über die B 109 Wandlitz - L 29 Stolzenhagen-Zehlendorf - L 21 Liebenwalde geführt. Die Kosten der Baumaßnahme betragen 700.000 Euro. Mit dem Roden der Stubben haben die Bauarbeiten bereits begonnen. Ab Mitte April wird die Straße zur Deckeninstandsetzung für zwei Wochen voll gesperrt. Ende Juli sind die Arbeiten an der B 167 beendet. Hans-Jürgen Otte, Landesbetrieb Straßenwesen Straßensanierung der B 109 in Schönwalde seit 21. März Voraussichtliche Vollsperrung ab dem 18. April Die vom Landesbetrieb Straßenwesen beauftragte Fahrbahn-Instandsetzung der B 109 in den Ortslagen Schönerlinde und Schönwalde wird fortgeführt. Hierzu wird die B 109 bereits seit dem 21. März von der Straße An den Heubergen bis zum Knoten Mühlenbecker Chaussee zunächst halbseitig gesperrt. Das heißt, der Verkehr wird mittels Ampelregelung einspurig durch die Baustelle geführt. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer und Anwohner sich auf die veränderte Verkehrsführung einzustellen und bitten um Verständnis für die notwendigen Verkehrsraumeinschränkungen. Hans-Jürgen Otte, Landesbetrieb Straßenwesen Voraussichtlich ab dem 18. April wird dieser Abschnitt zum Einbau der Deckschicht voll gesperrt werden. In den Osterferien, also vom 20. bis 30. April, wird der Knotenpunkt B 109/ Mühlenbecker Straße voll gesperrt werden. Ab dem 2. Mai soll dann das letzte Teilstück vom Knoten bis etwa 50 m hinter dem Heideweg saniert werden. Hierzu wird dann zunächst wieder eine halbseitige Straßensperrung mit Ampel-Regelung eingerichtet. Lediglich für den Einbau der Deckschicht ist voraussichtlich Ende Mai eine Vollsperrung für ca. eine Woche erforderlich. Entsprechende Umleitungsstrecken werden jeweils ausgeschildert. Werbeanzeige

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 13 Verträge zur Fernwärmeversorgung in Klosterfelde verlängert Mieter in kommunalen Wohnungen in Klosterfelde sparen mehr als einhundert Euro Heizkosten pro Jahr Die Firma Dalkia Energie Service GmbH (Dalkia) versorgt seit dem Jahr 2001 kommunale Wohngebäude und Einrichtungen im Wandlitzer Ortsteil Klosterfelde mit Fernwärme. Dazu gehören auch die Ende 2010 erworbenen Wohngebäude der 1892 eg. Insgesamt werden aktuell zwanzig Wohngebäude mit insgesamt 238 Wohnungen mit Fernwärme geheizt, außerdem die Schule, die Kita, die Sporthalle und das Arbeitslehregebäude. Dalkia ist für die Verteilung der Fernwärme und den sicheren Betrieb der Hausanschlussstationen in den Gebäuden verantwortlich. Die Wärme bezieht Dalkia aus dem Heizkraftwerk der Firma Biopower in Klosterfelde. Hier werden auf Basis des regenerativen Primärenergieträgers Holz im gekoppelten Prozess elektrischer Strom und Wärme erzeugt - grüne Wärme sozusagen. Die Gemeinde Wandlitz hat nun die bestehenden Verträge mit Dalkia über die Lieferung von Fernwärme um weitere fünf Jahre verlängert. Im Zentrum der Vertragsverhandlungen standen naturgemäß die Bezugspreise und hier gelang eine spürbare Reduzierung ab dem kommenden Jahr. So sinken ab 2012 die Heizkosten im Bereich der Wohngebäude gegenüber den derzeitigen Kosten um insgesamt etwa 27.000 Euro. Das bedeutet für jeden unserer Mieter in Klosterfelde etwa 110 Euro weniger Heizkosten, freut sich Bürgermeister Udo Tiepelmann über das Verhandlungsergebnis. Mein Verhandlungsziel war es, die `grüne Wärme nicht teurer als andere Heizmöglichkeiten zu beziehen. Dieses Ziel wurde mit dem Abschluss der Vertragsverlängerung erreicht. Für die kommunalen Gebäude Schule, Kita, Sporthalle und Arbeitslehrekabinett konnten die Preise für den Fernwär- Am 22. März unterzeichneten Sebastian Hentschel, Dalkia Energie Service GmbH, und Bürgermeister Udo Tiepelmann die neuen Verträge über die Lieferung von Fernwärme in Klosterfelde für die kommenden fünf Jahre mebezug insgesamt um etwa 17.000 Euro jährlich gesenkt werden. Zusammen mit der energetischen Sanierung der Schule in Klosterfelde, die vor allem die benötigte Wärmemenge reduziert, kann so eine Heizkostenersparnis von bis zu 35 Prozent erreicht werden. Sebastian Hentschel, Leiter Kundenbetreuung und Vertragsmanagement der Firma Dalkia ist ebenfalls zufrieden: Wir haben mit der Vertragsverlängerung unter Beweis gestellt, dass Dalkia bestrebt ist, gemeinsam mit der Gemeinde Wandlitz, eine bessere Lösung für alle Einwohner zu finden. Wir freuen uns auf eine Fortsetzung der guten Zusammenarbeit. Schnelles Internet für Prenden und Zerpenschleuse Live-Vorführungen in beiden Ortsteilen am 6. April 2011 Seit dem 31. März gibt es sowohl in Prenden als auch in Zerpenschleuse die notwendige Infrastruktur, um ab sofort die Bürgerinnen und Bürger beider Ortsteile mit einer schnellen Verbindung ins Internet per Richtfunklösung zu versorgen. Die mit der Realisierung der Breitbandversorgung beauftragte Firma CNS führt aus diesem Anlass am Mittwoch, den 6. April Informationsveranstaltungen in Prenden und Zerpenschleuse durch. Im Rahmen dieser Veranstaltungen stellt CNS nicht nur ihr Leistungsprofil vor, sondern es gibt auch eine Livevorführung. Dazu baut die Firma einen Rechner und ein Telefon auf, um die Qualität der Internet- und Telefonverbindung vorzustellen. Außerdem wird Interessenten ein Probezugang zur Verfügung gestellt. Termine der Info-Veranstaltungen Prenden: Mittwoch, 6. April, um 18 Uhr im Bürgerhaus, Hellerstraße 1 Zerpenschleuse: Mittwoch, 6. April, um 20 Uhr im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Berliner Straße 4

14 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ 2. APRIL 2011 Klosterfelder Schüler in der Rolle von Kommunalpolitikern Planspiel Kommunalpolitik zum 3. Mal in Wandlitz Werbeanzeige Ohne Jugend ist kein Staat zu machen. Alle wissen es, doch jeder geht anders damit um. Politiker beklagen landauf, landab das mangelnde Interesse der Jugendlichen an Politik, die Jugendlichen ihrerseits die fehlenden Möglichkeiten der Beteiligung wenn denn Politik für sie überhaupt ein Thema ist. Doch wie bekommt man das zusammen, Jugend und politisches Interesse? Die Friedrich Ebert Stiftung bietet dafür schon seit Jahren einen Weg an. Politik soll nach dem Willen der Stiftung von den Jugendlichen nicht passiv als Zuschauer, sondern mittendrin als aktive Gestalter erlebt werden. In dem 1988 entwickelten Planspiel Kommunalpolitik lernen Jugendliche die Grundlagen der Kommunalpolitik, sie besuchen eine echte Sitzung des Stadtrates oder wie in Wandlitz der Gemeindevertreter, suchen sich eigene Themen, schreiben Anträge und Anfragen in Zusammenarbeit mit echten Kommunalpolitikern und sind selber Gemeindevertreter und Gestalter einer eigenen Sitzung. Am 3. März war für 22 Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a der Klosterfelder Oberschule der Showdown im Goldenen Löwen : ihre eigene Gemeindevertretersitzung. Unter der Leitung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Reinhold Dellmann, beantwortete Bürgermeister Udo Tiepelmann zunächst die vorbereiteten Anfragen und zeigte sich, wohl mit Blick auf den manchmal rauen Ton in den realen Gemeindevertretersitzungen, höchst beeindruckt über die Höflichkeit und formal vollendet vorgetragenen Anfragen. In diesen ging es z.b. um die dauerhafte Einrichtung einer direkten Bahnverbindung zwischen Wandlitz und Gesundbrunnen oder um einen neuen Radweg entlang der B 273 zwischen Wandlitz und Stolzenhagen. Danach folgte eine zunächst etwas verhaltene, dann aber zunehmend mutiger werdende Debatte über die vorgelegten Anträge der Fraktionen. Ob spezielle Sprayerwände in Basdorf und Klosterfelde, die Instandsetzung unbefestigter Straßen, ein neuer Jugendclub im Ortsteil Wandlitz und Bolzplätze in allen Ortsteilen - die mehrheitlich jugendrelevanten Themen wurden wie in den echten Gemeindevertretersitzungen sowohl vom Bürgermeister als auch von den Fraktionen kritisch hinterfragt und nicht jeder Antrag bestand die Frage nach der Finanzierbarkeit. Chris Hausdorf, Vorsitzender der Fraktion der CDU, am Ende der gespielten Gemeindevertretersitzung: Ich fand das Debattieren und die Möglichkeit, sich einzubringen, toll. Ich könnte mir vorstellen, später auch in der Kommunalpolitik mitzumachen. Und auch Dietmar Seefeldt, der wie einige andere echte Gemeindevertreter die Jugendlichen im Vorfeld bei der Erstellung der Anträge unterstützt hatte, war angetan: Ich fand es klasse, den Schülerinnen und Schülern zu erklären, wie Kommunalpolitik funktioniert. Ich hatte wirklich den Eindruck, dass wir sie begeistern konnten.

2. APRIL 2011 AMTSBLATT FÜR DIE GEMEINDE WANDLITZ Wieder jede Menge Arbeit für regionale Unternehmen 38 Bauvorhaben beim Wandlitzer Handwerkerabend vorgestellt 15 Zünftig ging es wieder zu beim Handwerkerabend am 8. März im Wandlitzer Rathaus. Bei Bier und Schmalzstullen ließen sich mehr als zwanzig Vertreter der regionalen Handwerkerschaft von Bauamtsleiter Lars Gesch und seinem Stellvertreter Rüdiger Stumpf über die für dieses Jahr geplanten Baumaßnahmen informieren. Bürgermeister Udo Tiepelmann, der die Begrüßung übernommen hatte, betonte: Wir sind stets bemüht, möglichst viele Aufträge in der Gemeinde zu vergeben, zumindest aber im Landkreis. Dafür werden die Aufträge, wo es geht, in viele kleine Lose aufgeteilt. Für die lokalen Handwerksbetriebe ist der Wandlitzer Handwerkerabend schon beinahe eine Pflichtveranstaltung, denn hier erfahren sie aus erster Hand, welche Bauvorhaben in den nächsten Monaten anstehen, wann mit der Ausschreibung zu rechnen ist und welchen finanziellen Umfang die einzelnen Projekte haben. Und dass dieses Jahr für das Handwerk vor Ort durchaus interessant sein dürfte, belegen die vom Wandlitzer Bauamtsleiter vorgestellten Projekte. Insgesamt 38 Bauvorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 13 Millionen Euro stehen für 2011 in der Gemeinde an. Die drei größten Projekte dabei sind der Bau des Besucherzentrums für das Wandlitzer Agrarmuseum und den Naturpark Barnim mit allein in diesem Jahr eingeplanten rund 2,2 Millionen Euro, der Erweiterungsbau für das Wandlitzer Rathaus mit 3,5 Millionen Euro und die Errichtung des Bauhofs Nord in Klosterfelde für mehr als eine Millionen Euro. Bei allen drei Projekten werden eine Vielzahl von Gewerken zum Zuge kommen - vom Erdbauer, über Zimmerleute, Dachdecker, Trockenund Metallbauer, Elektroinstallateure, Maler u.a.m. Andere allein vom Auftragsvolumen interessante Projekte sind z.b. die anstehenden Sanierungsarbeiten an den Ende 2010 von der 1892 eg angekauften Wohnblocks in Klosterfelde, der Kita-Neubau in Stolzenhagen oder auch die Errichtung des geplanten Spielplatzes in der Basdorfer Rosenstraße. Die Gewerke aus den Bereichen Tief- und Straßenbau sowie Elektro sind gefragt bei den zahlreichen Straßenbaumaßnahmen im gesamten Gemeindegebiet. So stehen u.a der dritte Bauabschnitt des Straßenausbaus in der Siedlung Waldheim in Basdorf, der Straßenbau inklusive Beleuchtung der Straße am See in Stolzenhagen, der Gehwegebau plus Beleuchtung am Wandlitzer Jünemannplatz ebenso wie die Schaffung neuer Parkmöglichkeiten in der Thälmannstraße sowie der Ausbau des Mittelwegs und der Straße Unter den Eichen in Zerpenschleuse. Die vollständige Liste der geplanten Baumaßnahmen in der Gemeinde Wandlitz ist im Bauamt erhältlich. Maria Brandt, Wandlitzer Gemeindevertreterin und selbst Unternehmerin, ließ eine Liste kursieren, in der sich Interessenten für einen ab Sommer geplanten Unternehmerstammtisch eintragen konnten. Ich glaube, so etwas fehlt hier in der Gemeinde, zeigte sich Maria Brandt überzeugt. Und mit ihrer Vermutung lag sie wohl ziemlich richtig. Bis kurz vor Ende der Veranstaltung hatten sich bereits 17 Interessenten in ihre Liste eingetragen. Weitere Interessenten können sich bei Maria Brandt unter Tel. 033056-433063 melden. Werbeanzeige Werbeanzeige