September-November 2008



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Transkript:

Salesline Aktuell Spezial September-November 2008 Top Thema Wirtschaft & Politik 15 Maßnahmen gegen die Wirtschaftsflaute beschlossen Hauptsitz Karl-Marx-Straße 119 15745 Wildau Fon 03375. 213010 Fax 03375. 217006 info@salesline-consulting.com NL Holzminden Neue Straße 13 37603 Holzminden Tel.: 05531 9907280 Fax: 05531 948777 holzminden@saleslineconsulting.com NL Königsbrück Weißbacher Str. 23 01936 Königsbrück Fon 035795. 30126 Fax 035795. 31920 mail@salesline-consulting.com 06.11.2008 - Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem die Konjunkturschwäche überwunden werden soll. Die einzelnen Werkzeuge finden Sie hier. Ziele des Konjunkturpakets sind laut Bundesfinanzministerium (BMF): neue Impulse für Investitionen Entlastung der Bürger Sicherheitsnetz für Arbeitsplätze. Wie das BMF weiterhin mitteilt, sind die meisten Maßnahmen für die nächsten zwei Jahre vorgesehen. Insgesamt förderten sie Aufträge im Volumen von rund 50 Milliarden Euro. Hier die 15 Maßnahmen im Überblick: 1. Finanzierung der Wirtschaft wird gesichert Kredite an Unternehmen sind die Voraussetzung für Investitionen und Arbeitsplätze. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird deshalb ihr Kreditangebot ausbauen. Das Volumen dieses neuen Instrumentes der KfW beträgt 15 Milliarden Euro. Die Haftungsrisiken der Hausbank, die den Kredit gewährt, kann zu bis zu 80 Prozent übernommen werden. 2. Degressive Abschreibungen Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive Abschreibung in Höhe von 25 Prozent ermöglicht. Eingeführt wird die Möglichkeit am 1. Januar 2009. Sie ist auf zwei Jahre befristet. 3. Neue Sonderabschreibungen Kleinere und mittlere Unternehmen können zusätzlich zur degressiven Abschreibung auch Sonderabschreibungen nutzen. Die dafür relevanten Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen werden auf 335.000 Euro bzw. 200.000 Euro erhöht.

4. Keine Kfz-Steuer für Neuwagen Pkw mit Erstzulassung werden ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Damit soll die Kaufzurückhaltung bis zur Umstellung der Kfz-Steuer aufgelöst werden. Für Fahrzeuge, die die Euro-5 und Euro-6-Norm erfüllen, verlängert sich die maximale Steuerbefreiung auf zwei Jahre ab der Erstzulassung. Die Regelung gilt ab heute und endet in jedem Fall am 31. Dezember 2010. 5. Handwerkerleistungen sind besser absetzbar Bei Instandhaltung- und Modernisierungsmaßnahmen wird der Steuerbonus auf 20 Prozent von 6.000 Euro verdoppelt. Zwei Jahre nach Inkrafttreten wird überprüft, ob die verbesserte Absetzbarkeit wirksam ist. 6. Innovative Unternehmen werden gestärkt Die KfW wird Innovationen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien stärker fördern. Auch junge, innovative Unternehmen sollen einfacher eine Anschlussfinanzierung finden. Die KfW wird deshalb ihr Angebot an Beteiligungskapital aufstocken. 7. Kurzarbeitergeld wird verlängert Das Kurzarbeitergeld wird 18 Monate statt 12 Monate ausgezahlt. Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet. Die Kurzarbeit wird weiterhin für eine Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt. 8. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm wird aufgestockt Drei Milliarden Euro mehr fließen in den nächsten zwei Jahren in das Förderprogramm "CO2- Gebäudesanierung", in den altersgerechten Umbau von Wohnraum (durch die KfW) und in den Investitionspakt zur Sanierung von Schulden, Kindergärten, Sportstätten und sozialer Infrastruktur. 9. Berufsbegleitende Weiterbildung verhindert Entlassungen Mit einem zusätzlichen Sicherheitsnetz für Beschäftigte, das in der Krise greift, wird die Bundesregierung Beschäftigungssicherung mit Weiterqualifizierung verknüpfen. Die Bundesagentur für Arbeit baut das Sonderprogramm für ältere und geringqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer flächendeckend aus. 10. Bessere Infrastruktur in strukturschwachen Kommunen Die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen muss weiter gesichert sein. Strukturschwache Kommunen bekommen über Programme der KfW drei Milliarden Euro mehr. Auch die Zinskonditionen werden in einem befristeten Zeitraum besonders günstig gestaltet. 11. Job-to-Job-Vermittlung wird verbessert Arbeitnehmer sollen in der Kündigungsphase besser in neue Arbeitsplätze vermittelt werden. Dazu werden 1.000 zusätzliche Vermittlerstellen in den Arbeitsagenturen geschaffen. 12. Verkehrsinvestitionen werden beschleunigt Insgesamt zwei Milliarden Euro mehr gibt es für dringliche Vorhaben im Bereich Verkehr in den Jahren 2009 und 2010.

Das heißt konkret: Der Staat investiert in die Schiene, in besseren Lärmschutz, in Instandhaltung und Ausbau der Bundesfernstraßen und in die Wasserwege. Beschleunigt werden Projekte, bei denen eine öffentlich-private Partnerschaft wirtschaftlich ist, zum Beispiel beim Straßenbau. 13. Mehr Geld für regionale Wirtschaftsstruktur Die Finanzmittel zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden am 1. Januar 2009 erhöht. Der Bund stellt den Ländern im Rahmen eines Sonderprogramms 2009 einmalig 200 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Davon werden 100 Millionen Euro als Barmittel genutzt und 100 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Folgejahre. 14. Belastungen für Autoindustrie werden begrenzt Die Autoindustrie muss die Belastungen verkraften können, die mit der angestrebten Regelung der CO2-Emissionen von Pkw ab 2012 einhergeht. Darauf wird die Bundesregierung auf europäischer Ebene drängen: Die Minderungen des Kohlendioxidausstoßes sollen stufenweise über mehrere Jahre erfolgen. Außerdem sollen unangemessene Strafzahlungen bei Nichterfüllung vermieden werden. Alle Maßnahmen der Unternehmen, die zur CO2-Reduzierung beitragen, sollen berücksichtigt werden. 15. Entwicklung moderner Fahrzeugtechnologie vorantreiben Die Finanzierungsziele der Europäischen Investitionsbank sollen 2009 auf zehn Milliarden Euro aufgestockt werden. Dafür will sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen ein höheres Kreditvolumen bei der EIB abrufen können (Erhöhung auf jeweils acht Milliarden Euro 2009 und 2010). Kleinere Zulieferer der Automobilindustrie können davon profitieren. Auch Großunternehmen sollen nach Willen der Bundesregierung während der Finanzkrise die Kreditvergabe der EIB stärker in Anspruch nehmen dürfen. Investieren & Finanzieren Finanzmarktkrise Erste Anzeichen einer Entspannung an den Kreditmärkten 06.11.2008 - Die weltweiten Rettungspakete zeigen Wirkung: Langsam entsteht wieder Vertrauen zwischen den Banken. Das sagt Rolf Schäffer in der Finanzzeitung des Handelsblatts. Er leitet die Kreditstrategie bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Niedrigere Versicherungsprämien Laut Schäffer sind die Risiko-Prämien der Investoren gesunken: Die Finanzierer zahlten solche Prämien, um sich über so genannte Credit Default Swaps (CDS) gegen Zahlungsausfälle von Banken abzusichern.

CDS funktionierten im Prinzip wie ein Versicherungsgeschäft: Ein Investor zahle einem anderen eine Prämie, um sich vor einem Forderungsausfall zu schützen. Diese Risiko-Prämien seien gesunken. Zwar lägen die Aufschläge seit der Insolvenz der Investmentbank Lehman Brothers noch immer fast zehnmal höher als im Sommer 2007. Jedoch kommt Schäffer zufolge langsam etwas von dem Vertrauen wieder, das durch die Insolvenz von Lehman zerstört worden ist. Kostenloser Leitfaden für Bankgespräche 10.11.2008 - Ein Unternehmer mit Kreditwunsch sollte vorbereitet in das Bankgespräch gehen - gerade in Zeiten der Finanzmarktkrise. Was Sie wissen müssen, verrät ein Merkblatt. Der Bund der Selbständigen (BDS) Baden-Württemberg stellt das vierseitige Merkblatt zum Download bereit. http://www.bds-bw.de/pdf/leitfaden_bankgespraeche.pdf Laut BDS-Geschäftsstellenleiter Klaus Schäfer sollten sich Unternehmer für das Bankgespräch wappnen und die Qualität ihrer Präsentationen verbessern. Der Leitfaden informiert detailliert: Unternehmer finden eine Checkliste zur allgemeinen Vorgehensweise bei einem Bankgespräch und Informationen darüber, wie Sie ein Gespräch ergebnisorientiert abwickeln. Außerdem lesen Sie, welche Standard-Unterlagen Sie mitbringen müssen. Gründung & Nachfolge Sonderregelung für Firmenerben durchgesetzt 05.11.2008 - Künftig müssen Firmenerben für 85 Prozent des Betriebsvermögens zehn Jahre lang keine Erbschaftssteuer zahlen. Voraussetzung: Sie führen den Betrieb mindestens 15 Jahre weiter. Das habe Bundesfinanzminister Peer Steinbrück bekannt gegeben, berichtet das Handelsblatt. Konstante Lohnsumme, konstantes Betriebsvermögen Das neue Modell sehe vor, dass 15 Prozent des gesamten Betriebsvermögens auf jeden Fall versteuert werden müssen. Die Stundung von zehn Jahren der übrigen 85 Prozent greife nur, wenn die Lohnsumme in der Firma während dieser Zeit bei mindestens 70 Prozent des Ursprungswertes bleibt. Zudem dürfe das Betriebsvermögen 15 Jahre lang nicht verringert werden.

Ursprünglicher Gesetzentwurf in der Kritik Der ursprüngliche Gesetzentwurf habe vorgesehen, dass jährlich zehn Prozent der Erbschaftssteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen gestrichen werden soll, wenn der Betrieb fortgeführt wird. Damit wäre die Erbschaftssteuer nach zehn Jahren komplett entfallen. Dieses Modell sei aber mit zunehmender Diskussion stark kritisiert worden. Neues Recht tritt rückwirkend in Kraft Die Reform soll laut Handelsblatt rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Firmenerben könnten sich jedoch 2007 auch noch nach dem alten Erbschaftssteuerrecht veranlagen lassen. Union und SPD müssten die letzten Details des neuen Rechts im weiteren Gesetzgebungsverfahren klären es gebe nach wie vor strittige Punkte. Kostenloses Merkblatt zum neuen GmbH-Recht 04.11.2008 - Seit dem 1. November 2008 ist das neue GmbH-Recht in Kraft. Ein IHK-Merkblatt informiert über alle wesentlichen Änderungen. Die Industrie- und Handelskammer Berlin stellt das Merkblatt "Die GmbH und UG Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung" kostenlos zur Verfügung. www.berlin.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/anlagen/_download/gmbh_ug.pdf Auf 14 Seiten klärt das PDF die wichtigsten Aspekte zum neuen GmbH-Recht, zum Beispiel: Was sind GmbH und UG? Wie gründe ich eine GmbH oder eine UG? Inhalt eines Gesellschaftsvertrages Haftung des Geschäftsführers Gründungskosten So gründen Sie eine Mini-GmbH Hier lesen Sie, wie. Die Mini-GmbH sei eine kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH, schreibt das Gründer-Portal foerderland.de. Die Gründung soll außerdem wesentlich schneller und unkomplizierter ablaufen. Foerderland.de hat das Gründungsverfahren skizziert: 1. Stammkapital auf Gesellschaftskonto einzahlen Das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Zahlen Sie es bereits vor der Anmeldung zum Handelsregister in bar auf das Gesellschaftskonto ein.

Zur Deckung der Gründungskosten und für die Ausstattung sollten Sie jedoch mehr als einen Euro auf das Konto einzahlen. 2. Satzungssitz in Deutschland festlegen Der Satzungssitz muss sich zwingend in Deutschland befinden. Legen Sie den Satzungssitz frühzeitig fest: Diese Adresse muss spätestens beim Eintrag ins Handelsregister angegeben werden. 3. Musterprotokoll verwenden Der Gesetzgeber hat Standard-Gründungen erleichtert mit vorgefertigten Musterprotokollen. Verwenden Sie es, wenn maximal drei Gesellschafter und höchstens ein Geschäftsführer für Ihr Unternehmen vorgesehen sind. Das Musterprotokoll enthält drei Dokumente: Gesellschafterliste, Geschäftsführer-Bestellung und Gesellschaftsvertrag. Es eignet sich besonders für Ein-Personen-Gründungen. 3.1. Gesellschaftsvertrag vom Anwalt aufsetzen lassen Falls Sie keine Standard-Gründung vornehmen, ziehen Sie einen Rechtsanwalt hinzu: Er muss den Gesellschaftsvertrag aufsetzen. Bei Mehr-Personen-Gründungen darf das Musterprotokoll verwendet werden. Jedoch sollten Sie sich überlegen, ob der Gesellschaftsvertrag nicht doch von einem Anwalt aufgesetzt wird. 4. Zum Notar gehen Ob Musterprotokoll oder individueller Gesellschaftsvertrag alle Gründer müssen zum Notar. Er muss das jeweilige Dokument beurkunden. Dabei gilt: je niedriger das Stammkapital, desto niedriger die Notargebühren. Bei einer Standardgründung mit einem Euro Stammkapital betragen die Gebühren meist rund 50,00 Euro. Etwaige Genehmigungen, zum Beispiel eine Gewerbe-Erlaubnis, müssen Sie beim Notar nicht vorlegen. Jedoch müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie die Genehmigungen beantragt haben. Außerdem braucht der Notar den Nachweis über die tatsächliche Einlagenleistung. 5. Ins Handelsregister eintragen lassen Der finale Schritt der Gründung: Erst mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die Mini- GmbH, die so genannte Unternehmergesellschaft. Über ein elektronisches Standard-Formular nimmt der Notar die Anmeldung vor. Für den Handelsregister-Eintrag wird eine Gebühr von 100,00 Euro fällig, außerdem ca. 200,00 Euro für die Veröffentlichung des Eintrags in den Printmedien. Letztere Kosten fallen ab 2009 jedoch weg: Die Einträge werden nur noch digital publiziert. Dann soll die Eintragung innerhalb von 24 Stunden erfolgen.

Strategie & Management So loben Sie richtig 10.11.2008 - Führungskräfte sollten die Leistung ihrer Mitarbeiter regelmäßig anerkennen. Doch vielen Chefs fällt das schwer. Hier lesen Sie, wie Sie richtig loben. Die meisten Führungskräfte sagten oft nichts oder nähmen sich zu wenig Zeit für ein Lob, schreibt Managertrainer Alexander Groth auf computerwoche.de. Für Kritik hätten Chefs meist mehr Zeit. Jedoch könne einen Mitarbeiter nichts mehr motivieren als ein positives Feedback für seine Arbeit. Wie man es richtig macht, hat Alexander Groth auf computerwoche.de kurz erläutert: 1. Präzisieren Sie Ihr Lob Ein pauschales Lob verpufft schnell. Loben Sie also detailliert: Überlegen Sie, was Ihnen genau gefallen hat und verkneifen Sie sich ein kurzes: "Super! Weiter so!". Das differenzierte Lob zeigt dem Mitarbeiter, dass Sie sich mit seiner Arbeit wirklich auseinander gesetzt haben. 2. Loben Sie zeitnah Loben Sie einen Mitarbeiter dann, wenn er emotional noch bei der Sache ist und stolz auf seine Leistung. Nach ein paar Wochen hat das Lob weniger Wirkung. 3. Loben Sie, was Sie beobachtet haben Fällen Sie keine pauschalen, wenn auch gut gemeinten Urteile über seine Person. Sagen Sie nicht: "Wissen Sie, was ich an Ihnen so schätze? Dass Sie so ein Machertyp sind und mit den Leuten gut können." Geben Sie ein spezifisches Feedback zu dem Verhalten, das Sie beobachtet haben: "Ich weiß, dass Sie in letzter Zeit häufig Überstunden gemacht haben, um das Projekt so erfolgreich und termingerecht abzuschließen. Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz. Außerdem haben Sie das Team gut koordiniert. Das mache ich daran fest, dass " 4. Loben Sie die außergewöhnliche Leistung Sie sollten einen Mitarbeiter immer dann loben, wenn er etwas geleistet hat, was für seine Person ungewöhnlich ist. Bei Berufseinsteigern können das auch kleinere Dinge sein. 5. Loben Sie kontinuierliche Leistungen Loben Sie auch die Kontinuität einer guten Arbeit. Nicht jeder hat in seinem Beruf die Chance, etwas Außergewöhnliches zu leisten. 6. Loben Sie auf Augenhöhe Loben Sie nicht von oben nach unten: "Na, Herr Schulze, das mit dem Projekt haben Sie aber fein gemacht. So lob ich es mir. Machen Sie mal schön weiter so. Guter Mann!" Der Mitarbeiter hat dann das Gefühl, dass Papa ihm sagt, dass er brav war. Loben Sie auf Augenhöhe: Wenn Sie das Lob im selben Tonfall und mit derselben Körpersprache

auch ihrem Chef sagen würden, dann passt es. 7. Nutzen Sie Symbole Verstärken Sie Ihr Lob mit kleinen Gesten und Symbolen. Gratulieren Sie einem Mitarbeiter, bevor Sie loben. Geben Sie ihm ein Lob für eine außergewöhnliche Leistung auch schriftlich als Brief. Schenken Sie ruhig auch etwas Kleines. Menschen lieben Symbole für Ihren Erfolg: Selbst bei den kleinsten Vereinsmeisterschaften gibt es Pokale für die Gewinner. 8. Loben sie viel bei jungen Mitarbeitern und Menschen in der Krise Junge, unerfahrene Menschen brauchen Lob, um sich zu orientieren. Öfters loben sollten Sie auch erfahrene Mitarbeiter, wenn sich diese in einer Krise befinden, zum Beispiel auf Grund privater Probleme. 9. Loben Sie unter vier Augen und öffentlich Introvertierten Menschen ist ein öffentliches Lob eher peinlich. Extrovertierte empfinden ein Lob unter vier Augen als schwach, weil keiner etwas davon mitbekommt. Darum: Loben sie so, wie es dem Empfänger gefällt. Bei Leistungen, die jeder erbringen kann, sollten Sie aber immer öffentlich loben. 10. Führen Sie ein "Lobbuch" Notieren Sie jede ungewöhnliche Leistung eines Mitarbeiters. Zählen Sie der Person im Mitarbeitergespräch auf, was sie alles geleistet hat und wofür Sie ihr danken. Versichern & Vorsorgen IHK-Beiträge Beitragspflicht auch für ruhende GmbHs 30.10.2008 - Eine GmbH ist ein beitragspflichtiges Mitglied in der Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, solange die GmbH im Handelsregister eingetragen ist. Das habe das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden, schreibt selbstständig.com, ein Unternehmensbereich der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG. Demnach spielt es für die Beitragszahlung keine Rolle, ob die GmbH gewerblich tätig ist oder nicht: Die Mitgliedschaft sei nicht an die gewerbliche Ausübung gebunden. Sie hänge davon ab, ob das Unternehmen zur Gewerbesteuer veranlagt wird. Für eine ruhende GmbH seien somit Mitgliedsbeiträge fällig. Laut selbstständig.com kann sich aber die Höhe der Beiträge verringern, weil ein Teil der Beiträge vom Gewerbe-Ertrag der Firma abhängt.

Termine: Volkswirtschaftliche Daten kompetent interpretieren 24.11. in Berlin Betriebswirtschaftliches Handeln 24.11. - 26.11. in Mannheim Expofin - Chancen und Möglichkeiten der mittelständischen Unternehmenssicherung 20.11. in Augsburg Tino Schaar