Betriebssanitäter (BS) Themenbereich: Retten und Helfen (Rettungsdienst KatS Betriebssanitätsdienst) Themengruppe: Rettungsdienst-Ausbildung Lehrgangsbeschreibung: Der Betriebssanitäter (BS) ist in den Maßnahmen der erweiterten Ersten Hilfe, sowie in einer Vielzahl von notfallmedizinisch relevanten Themen geschult. Auf Grundlage der Zulassung der Unfallversicherungsträger qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter zu Betriebssanitäter weiter. Interessant ist diese Ausbildung auch als Ergänzung für Sicherheitsbeauftragte und beim Einsatz von Wachpersonal im Securitybereich. Gerne informieren wir Sie über die notwendigen Voraussetzungen. Für erfahrene Betriebssanitäter bieten wir im Rahmen ihrer Fortbildungspflicht (16 Std. alle 2 Jahre) eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung, in welcher das Wissen aufgefrischt wird und es genügend Raum für praktische Fallsimulationen gibt. Grundlehrgang BS - 65 Std. Aufbaulehrgang BS - 32 Std. Fortbildung BS - 16 Std. Lehrgangsbeschreibung Langfassung: Einrichtung, Organisation und Durchführung der Ersten Hilfe in Betrieben sind Teil der Fürsorge und des Arbeitsschutzes. Diese sind grundlegende Pflichten des Unternehmers und haben zum Ziel, einen umfassenden Schutz der im Betrieb Beschäftigten vor einer Gesundheitsgefährdung durch oder bei der Arbeit sicherzustellen. Die wichtigsten Regelungen hierzu findet man in den Unfallverhütungsvorschriften?Grundsätze der Prävention? (BGV A1) im Abschnitt?Erste Hilfe?. Der Betriebssanitäter verfügt über eine fundierte medizinische Ausbildung und führt erweiterte Maßnahmen der Ersten Hilfe (z.b. Beatmung mit Beatmungsbeutel, Blutdruckmessung,?) bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durch. Neben diesen Maßnahmen ist er Fachmann für die Gefahrenabwehr und kann dem Betriebsarzt bei seiner Tätigkeit assistieren. Die Johanniter-Akademie ist von den Unfallversicherungsträgern geprüft und genehmigt. Auf dieser Grundlage qualifizieren wir Ihre Mitarbeiter zu kompetenten Betriebssanitätern weiter. Interessant ist diese Ausbildung auch als Ergänzung für Sicherheitsbeauftragte und beim Einsatz von Wachpersonal im Securitybereich. Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern wird durch die berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (BGG 949 und BGVA 1) geregelt. Die Ausbildung umfasst mindestens 95 Stunden (zuzüglich Prüfung) und gliedert sich in einen Grund- und in einen Aufbaulehrgang. 1
1. Grundlehrgang (65 Stunden + Prüfung) Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen wird der angehende Betriebssanitäter mit medizinischen Grundlagen (Anatomie = Lehre vom Aufbau, Physiologie = Lehre von der regelrechten Funktion und Pathophysilogie = Krankheitslehre) vertraut gemacht. Besonderen Wert legen wir auf die Handlungskompetenz unserer Teilnehmer. In nachgestellten Szenarien aus dem betrieblichen Alltag erhalten die Kursteilnehmer ausreichend Gelegenheit das theoretische Wissen praktisch umzusetzen. Der 7 Tage dauernde Lehrgang schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Für Teilnehmer welche bereits über eine gleichwertige sanitätsdienstliche (insbesondere Sanitätshelfer 63 UE) bzw. rettungsdienstliche Ausbildung (insbesondere Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent aber auch examinierten Krankenpflegekräfte) verfügen besteht die Möglichkeit den Grundlehrgang erlassen zu bekommen und direkt mit Aufbaulehrgang zu beginnen. Zugangsvoraussetzungen - Erste-Hilfe-Kurs (8 Doppelstunden) oder Erste-Hilfe-Training innerhalb der vergangenen zwei Jahre. 2. Aufbaulehrgang (32 Stunden + Prüfung) Im Aufbaulehrgang liegt der Schwerpunkt in der Vermittlung rechtlich relevanter Grundlagen (Unfallverhütungsvorschriften, Hygienebestimmungen, Arzneimittelgesetz,?) sowie der Bearbeitung von Notfallbildern in praxisnahen Fallbeispielen. Während der intensiven Nachbesprechung werden Themen aus dem Grundlehrgang wiederholt und vertieft. Der Lehrgang schließt mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung ab. Zugangsvoraussetzungen - Erfolgreicher Abschluss eines Grundlehrgangs, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf. 3. Fortbildung (16 Stunden in 3 Jahren) Die Inhalte der regelmäßigen Fortbildung werden unter Berücksichtigung der betriebsspezifischen Gegebenheiten und der Wünsche der Lehrgangsteilnehmer gemeinsam mit uns abgestimmt. Die Fortbildung dient der kontinuierlichen Qualitätssicherung des Aufgabengebietes des Betriebssanitäters. Themen können, neben dem Training der Herz-Lungen- Wiederbelebung, zum Beispiel Neuerungen in der medizinischen Versorgung, Arbeitsplatzsicherheit oder Prävention sein. 2
Ferner haben die Teilnehmer die Möglichkeit, Erfahrungen aus ihren bisher gemachten Notfällen im Betrieb miteinander auszutauschen und kritisch mit den erfahrenen Ausbildern zu diskutieren. 3
Termine und Preise Nr. Lehrgangs-Nr. Zeitraum EZ DZ SP Bemerkungen 1 B BSF 16-01 10.11.2016-11.11.2016 269,- - 200,- Fortbildung EZ=Einzelzimmer/DZ=Doppelzimmer/SP=Seminarpreis Erstellungsdatum: 09.10.2016 Die Abkürzungen bei den Lehrgangs-Nr. stehen für folgende Bildungsinstitute. Bei Fragen können Sie sich an die entsprechenden Servicestellen wenden: TROI = 53840 Troisdorf Fachseminar für Altenpflege Troisdorf Von-Loe-Str. 1 Tel. 02241 14537-20 Fax 02241 14537-49 H = 30165 Hannover Bildungsinstitut Hannover Büttnerstr. 19 Tel. 0511 438346-0 Fax 0511 438346-29 bildungsinstitut.hannover@johanniter.de E = 45136 Essen Bildungsinstitut Essen Henricistrasse 100 Tel 0201 89646-141 Fax 0201 89646-100 bildungsinstitut.essen@johanniter.de K = 50679 Köln Bildungsinstitut Köln Siegburger Str. 197 Tel. 0221 99399-0 Fax 0221 99399-499 B = 12099 Berlin Bildungsinstitut Berlin Colditzstraße 34 Tel. 030 9235854-20 Fax 030 9235854-49 bildungsinstitut.berlin@johanniter.de L = 04317 Leipzig Bildungsinstitut Mitteldeutschland Witzgallstr. 20 Tel. 0341 224760-0 Fax 0341 224760-10 bildungsinstitut-mitteldeutschland@johanniter.de F = 60437 Frankfurt am Main Bildungsinstitut Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar Berner Straße 103-105 Tel. 069 366 006-555 Fax 069 366 006-690 MS = 48151 Münster Bildungsinstitut Münster Weißenburgstraße 60-64 Tel. 0251 97230-230 OB = 46047 Oberhausen Fachseminar für Altenpflege Oberhausen Musikweg 2 Tel. 02041 567196-14 OF = 63110 Rodgau BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Rodgau) Borsigstraße 56 Tel. 06106 8710-57 Fax 06106 8710-20 V = 68519 Viernheim BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Viernheim) Johanniterplatz 1 Tel. 06204 9610-100 Fax 06204 9610-960 LU = 67063 Ludwigshafen BI Hessen/Rheinland-Pfalz/Saar (Rettungsdienstschule Ludwigshafen) Sternstraße 195 Tel. 0621 63526-50 Fax 0621 63526-33 FAQ: Für Betriebe zwischen 250-1500 Mitarbeitern besteht die Verpflichtung "... zu prüfen, ob nach dem betrieblichen Unfallgeschehen ein oder mehrere Betriebssanitäter einsatzbereit zur Verfügung stehen müssen" ( 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"). Sind innerhalb einer Schicht mehr als 1500 Mitarbeiter anwesend, muss wenigstens ein Betriebssanitäter ständig zur Verfügung stehen. Aber auch Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen bei besonderen Gefahrenlagen überprüfen, ob sie einen Betriebssanitäter benötigen. Eine präzise Einschätzung, ob in Ihrem Betrieb ein oder mehrere Betriebssanitäter notwendig sind, erhalten Sie von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft. Worin unterscheidet sich ein Betriebshelfer von einem Betriebssanitäter? 4
Der Betriebshelfer erhält einen speziellen, von den Berufsgenossenschaften finanzierten, Erste Hilfe Lehrgang mit einem Zeitumfang von 16 Stunden (8 Doppelstunden). Am Ende des Lehrgangs kann der Betriebshelfer Maßnahmen der Ersten Hilfe sicher anwenden. Alle zwei Jahre müssen die erworbenen Fertigkeiten in einem Erste-Hilfe-Training wiederholt werden. Informationen zu Terminen erhalten Sie von den Johanniter Verbänden vor Ort. Wer bezahlt die Ausbildung von Betriebssanitätern? Im Gegensatz zu den Betriebshelfern müssen die Kosten für die Ausbildung zum Betriebssanitäter vom Unternehmen selbst getragen werden. Für Geringqualifizierte und Arbeitnehmer über 45 Jahre besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Bundesagentur für Arbeit (WeGebAu Projekt)? gerne informieren wir Sie über diese Variante. Lässt sich der Betriebssanitäter weiterhin im Tagesgeschäft einsetzen? Grundsätzlich erfüllt der Mitarbeiter die Aufgaben eines Betriebssanitäters neben seiner eigentlichen Tätigkeit im Betrieb. In Fällen eines Notfalls verlässt er seinen Arbeitsplatz und eilt den Betroffenen zu Hilfe. Häufig wird die Aufgabe eines Betriebssanitäters mit der Funktion des Sicherheitsbeauftragten gekoppelt. In großen Unternehmen wird die Sanitätsstation oft mit einem oder mehreren fest angestellten Betriebssanitätern besetzt. Gibt es Fördermöglichkeiten? Die Johanniter-Akademie Münster ist nach AZWV (SGB III) zertifiziert. Personen welche von der Arbeitsagentur für Arbeit und deren ARGE einen Bildungsgutschein erhalten haben können diesen Aufgrund unserer Anerkennung für die Ausbildung zum Betriebssanitäter einsetzen. Wertvolle Informationen rund um den Bildungsgutschein finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de? Startseite>Bürgerinnen&Bürger>Finanzielle Hilfen>Berufliche Weiterbildung. Gefördert werden vor allen Personen welche in Ihrem erlernten Beruf nicht mehr eingesetzt werden können (z.b. Bäcker mir Mehlstauballergie) oder Langzeitarbeitslose welche mit der bestehenden Qualifikation nur schwer vermittelt werden können. Am besten Sie setzen sich direkt mit Ihrem Arbeitsberater zusammen und nehmen die Infomaterialien mit zu Ihrem Gespräch. Gerade für Arbeitnehmer im Bereich der Sequrity und Wachdienste bietet die zusätzliche Qualifizierung zum Betriebssanitäter die Möglichkeit das Einsatzspektrum zu erweitern. Können Vorqualifikationen auf den Lehrgang angerechnet werden? An die Stelle der Grundausbildung kann insbesondere eine Ausbildung als examinierter Krankenpfleger, Rettungsassistent, Rettungssanitäter sowie Sanitätspersonal der Bundeswehr mit sanitätsdienstlicher Fachausbildung treten. Für die Teilnahme am Aufbaulehrgang darf die berufliche Tätigkeit in einem der oben angeführten Qualifikationen nicht länger als 2 Jahre 5
zurückliegen (siehe hierzu BGG 949, unter 2 "Grundlegendes"). Die Ausbildung zum Rettungshelfer NRW oder Sanitätshelfer ist von der Berufsgenossenschaft nicht vorgesehen. Aufgrund der Vorgaben der Berufsgenossenschaften besteht hier für die Ausbildungsstätten kein Ermessensspielraum. Kann ich für die Ausbildung Weiterbildungsurlaub beantragen? Als anerkannte Ausbildungsstätte nach dem Weiterbildungsurlaubsgesetz (AWbG) von Nordrhein-Westfalen können Sie für unsere Lehrgänge bei Ihrem Arbeitgeber Weiterbildungsurlaub (pro Jahr 5 Tage, bzw. innerhalb von zwei Jahren 10 Tage) beantragen. Mehr erfahren Sie unter www.callnrw.de/bildungsurlaub.php Antragssteller aus anderen Bundesländern sollten im Vorfeld überprüfen ob das entsprechende Bundesland über ein Weiterbildungsurlaubsgesetz verfügt und wenn ja ob die Bescheinigungen aus anderen Bundesländern anerkannt werden können. 6