Information. zur Förderung von Projekten. im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A. in der Region

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Transkript:

2000-2006 Information zur Förderung von Projekten im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A in der Region Storstrøms Amt/Ostholstein-Lübeck www.fehmarnbeltregion.net

A. Hinweise zum Projektantrag 1. Allgemeines Gegenstand der Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A der Europäischen Kommission ist es, über nationale Grenzen hinaus, eine ausgewogene Entwicklung und Integration des europäischen Raumes zu schaffen. Aus diesem Grund muss ein Projekt einen grenzübergreifenden und strukturverbessernden Ansatz aufweisen. Die Region Storstrøm/Ostholstein-Lübeck erhält zur Unterstützung und Durchführung des INTERREG III A-Programms von der Europäischen Union 9,5 Mio. EURO. Diese Summe steht im Zeitraum 2000-2006 für grenzüberschreitende Projekte aus den Bereichen Wirtschaft, Forschung. Tourismus und Kultur, Umwelt und Energie, Arbeitsmarkt, Soziales, Bildung und Gesundheit, Grenzüberschreitende Strukturen zur Verfügung. Der grenzübergreifende Ansatz beinhaltet auch, dass an der Durchführung des Projektes mindestens ein dänischer und ein deutscher Partner beteiligt sein müssen. Der Zuschuss aus INTERREG-Mitteln für Einzelprojekte kann nach Förderentscheidung maximal 50% der förderfähigen öffentlichen oder öffentlich gleichgestellten Kosten betragen. Die Regelung setzt voraus, dass nur solche Projekte mit INTERREG-Mitteln gefördert werden können, an denen sich im Rahmen der Kofinanzierung Träger der öffentlichen Verwaltung oder diesen gleichgestellte Träger als Projektträger oder als Zuschussgeber mit einem gleich hohen Finanzierungsanteil beteiligen. Eine Kofinanzierung mit weiteren EU-Mitteln ist nicht möglich.

2. Wer kann förderfähiger Projektträger sein? Förderfähige Projektträger können im Allgemeinen Träger der öffentlichen Verwaltung sein. Dies sind - in Anlehnung an das allgemeine Verwaltungsrecht - die Körperschaften (u.a. Bund, Land, Kreise, Gemeinden, Zweckverbände, Kammern, Innungen), Anstalten (u.a. berufliche Schulen, kommunale Eigenbetriebe) und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Welche Institutionen/Organisationen den öffentlichen Trägern gleichgestellt sind und damit ebenfalls als Projektträger/Zuschussempfänger in Betracht kommen, ist nicht näher definiert. Ohne Zweifel gehören hierzu solche privaten Institutionen/Organisationen, die von Trägern der öffentlichen Verwaltung zum Zwecke der Wahrnehmung eigener/öffentlicher Interessen gegründet worden sind oder mit der Wahrnehmung solcher Aufgaben betraut worden sind, die der öffentliche Träger auch selbst durchführen könnte oder Zuschüsse für Aufgaben erhalten, deren Wahrnehmung im öffentlichen Interesse liegt. Hierzu können z.b. kommunale Spitzenverbände, Wirtschaftsfördergesellschaften, kommunale Touristikeinrichtungen, Beschäftigungsgesellschaften, Wohlfahrtsverbände, öffentlich geförderte Bildungsträger und kulturelle Organisationen gehören. Zu den gleichgestellten Trägern können ebenfalls Institutionen/Organisationen gehören, die kraft eigener Organisationsentscheidung Aufgaben erfüllen, an deren Wahrnehmung ein öffentliches Interesse besteht, wie z.b. Natur- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Herkunft der Kofinanzierung aus öffentlichen oder diesen gleichgestellten Mitteln - außer bei typischen Trägern der öffentlichen Verwaltung - in jedem Einzelfall nachgewiesen werden müssen. Im Zweifelsfall muss vor einer Förderentscheidung seitens des INTERREG-Sekretariates eine Klärung mit den zuständigen Ministerien oder auch der EU- Kommission herbeigeführt werden.

3. Inhaltliche Anforderungen an einen Projektantrag Grundsätzlich gilt für alle Projekte, dass sie den EU-Verordnungen, den Leitlinien für INTERREG III A, möglichen ergänzenden nationalen Regelungen und dem Programm INTERREG III A der Region Storstrøm/Ostholstein-Lübeck folgen müssen. Projekte sind förderfähig, wenn sie additionell sind, also zusätzlich durchgeführt werden und müssen sich somit von den ordinären Aufgaben und Aktivitäten in Umfang, Organisation und Zeit abgrenzen. Förderfähig sind Projekte von Trägern der öffentlichen Verwaltung und Institutionen/Organisationen, die öffentliche oder diesen gleichgestellte Aufgaben wahrnehmen. (siehe dazu auch Pkt. 2) Förderfähig sind Projekte soweit sie die folgenden Zielsetzungen und Kriterien erfüllen: Das Projekt fördert die Schaffung einer wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gemeinschaft, fördert die Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur, dient der Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen sowie der Qualifizierung von Arbeitslosen, insbesondere auch für Frauen, dient der Lösung grenzüberschreitender Probleme, fördert die Zweisprachigkeit, fördert das gegenseitige Verständnis, fördert die regionale Identität und den europäischen Gedanken, gibt der Zusammenarbeit in der Region neue Impulse, hat einen Pilot- und innovativen Charakter, fördert die Gleichstellung von Mann und Frau, unterstützt in den Bereichen Umwelt und Energie den Prozess der Nachhaltigkeit, wird im Rahmen der Zusammenarbeit der Projektträger nach Ablauf der Förderperiode fortgesetzt. Die beschriebenen Zielsetzungen sind gleichzeitig die Kriterien, nach denen die Förderfähigkeit der beantragten Projekte beurteilt wird. Nach den geltenden EU-Regelungen müssen INTERREG-Projektanträge daher u.a. eine Beschreibung der mit dem Projekt angestrebten Ziele in quantitativer und qualitativer Hinsicht enthalten. Der Bestimmung der Projektziele sollte auch deshalb besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, weil hieran nicht nur der abschließende Erfolg des Projektes, sondern auch der Erfolg des

Programmverlaufes in der Region gemessen wird, der in jährlichen Zwischenberichten an die EU- Kommission dokumentiert wird (siehe auch Pkt. 5). Prüfen Sie daher bitte, ob das von Ihnen vorgeschlagene Projekt den beschriebenen Zielsetzungen in möglichst vielen Punkten entspricht. Zu Ihrer eigenen Kontrolle und zur Erleichterung der Projektbewertung wäre es hilfreich, wenn Sie im Antrag konkret auf die Erfüllung der einzelnen Zielsetzungen/Auswahlkriterien eingehen würden. Weitere Hinweise siehe im Antragsmuster für einen Projektantrag. 4. Kalkulation der Projektkosten Im Projektantrag müssen die Einnahmen und Ausgaben des Projektes in einer Finanzierungsübersicht zusammengefasst dargestellt werden. Zusätzlich muss eine detaillierte und nachvollziehbare Projektkalkulation beigefügt werden (siehe Antragsmuster). Eine derartige Projektkalkulation muss für alle vorgesehenen Projektschritte bzw. Projektbausteine vorgenommen werden. Sie muss dabei so aufgebaut sein, dass sie den Projektverlauf widerspiegelt und später auch als Grundlage des Verwendungsnachweises dienen kann. Die Projektkalkulation sollte mindestens folgende Angaben enthalten: Personalkosten auf Grundlage der Anzahl der erforderlichen Arbeitsstunden, einschließlich Stundensatz, Reisekosten, Materialbedarf/Sachkosten, Kosten für Fremdleistungen (Beauftragung Dritter), die jährlichen Folgekosten und deren Finanzierung. 1 (siehe dazu auch Ziffer 4.2), Sofern für die Durchführung des Projektes zusätzliches Personal erforderlich ist, werden die üblichen und tatsächlich anfallenden Personalkosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung und ggf. der betrieblichen Zusatzversorgung, als förderfähig anerkannt. Sofern vorhandene Mitarbeiter mit Projektarbeiten beauftragt werden, gilt die gleiche Regelung. Bei einer notwendigen Beauftragung Dritter, z.b. externer Fachleute, werden deren in Rechnung gestellte übliche Stunden- oder Gebührensätze als förderfähig anerkannt. 1 Zur weiteren Erläuterung und Herleitung von einzelnen Kostenpositionen, insbesondere von Personalkosten, kann als Anlage zur Projektkalkulation eine Kostenspezifizierung beigefügt werden.

Spezielle Hinweise zur Ermittlung der Personalkosten: Im Falle der Einbringung von Projektarbeit durch eigene Mitarbeiter sind förderfähig: die tatsächlich angefallenen Gehälter pro Stunde effektiver Arbeitszeit, die tatsächlich angefallenen Personalnebenkosten, die tatsächlich angefallenen Personalgemeinkosten. Die Berechnung ist im Antrag darzustellen und in nachvollziehbarer Form zu belegen. Handelt es sich um Einbringung von Personal, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt ist, kann die vom Ministerium für Finanzen und Energie des Landes Schleswig-Holsteins jährlich herausgegebene Personalkostentabelle 2 angewendet werden und die dort ausgewiesenen Pauschalzuschläge für Personalgemeinkosten (bis zu 30%) zum Ansatz gebracht werden. In diesem Falle ist lediglich die Angabe der Besoldungs- bzw. Vergütungsgruppe der an dem Projekt mitwirkenden Mitarbeiter, die tatsächlich angewandte Höhe der Pauschalzuschläge und die Angabe der für die einzelnen Mitarbeiter veranschlagten Stundenzahl erforderlich. Bei den späteren Zwischenverwendungsnachweisen bzw. der Schlussverwendung müssen dann jedoch die im Endeffekt tatsächlich angefallenen Kosten für das entsprechende Personal abgerechnet werden. Spezielle Hinweise zu den Sachkosten der Verwaltung Auch die Sachkosten der Verwaltung - hierzu gehören z.b. die Kosten des Arbeitsplatzes, der EDV, Reisekosten, Porto, Telefon, Fax, Kopien etc. - gilt der Grundsatz, dass nur die bei der Projektdurchführung tatsächlich entstehenden Kosten als förderfähig anerkannt werden können. Die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten ist außerdem zu belegen. Auf einen Einzelnachweis kann dann verzichtet werden, wenn der Antragsteller von der Pauschalregelung gemäß Ziffer 2.1 der Personalkostentabelle Gebrauch macht. Diese Regelung kann der Antragsteller in jedem Fall anwenden, d.h. wenn er mit eigenem Personal und somit mit tatsächlichen Kosten kalkuliert und/oder auf Grundlage der Personalkostentabelle seine Kosten berechnet. Diese Pauschalregelung unterstellt einen verwaltungsdurchschnittlichen Verbrauch (hierunter fallen auch die Reisekosten). 2 Kann im INTERREG-Sekretariat abgefordert werden.

Als Pauschale für Sachkosten der Verwaltung können 10% der Personalkosten (einschließlich der Personalgemeinkosten) angesetzt werden und weitere 10%, wenn für die Projektarbeit eine vorhandene EDV-Anlage eingesetzt wird, so dass dann insgesamt eine Sachkostenpauschale von 20% zum Ansatz gebracht werden kann. (Eine Ausgliederung einzelner Kosten aus dieser Pauschale und deren individuelle Veranschlagung ist nicht möglich. In diesem Falle müssen alle Verwaltungskosten entsprechend der tatsächlichen Höhe veranschlagt und durch Belege nachgewiesen werden.) Werden mit einem INTERREG-Projekt Einnahmen geschaffen, so sind zur Ermittlung der förderfähigen Kosten die Einnahmen vorweg von den Projektkosten abzuziehen. 5. Sonstiges Projektzeitraum Die Projektdauer sollte einen Zeitraum von maximal 36 Monaten nicht überschreiten. Entscheidung zur Projektförderung Die Entscheidung darüber, ob ein Projekt gefördert und damit einen Zuschuss aus INTERREG erhält, erfolgt durch den Deutsch-Dänischen Lenkungsausschuss, der mehrmals jährlich tagt. Sollte es zu einer positiven Entscheidung kommen, wird nach Entscheidung zur Bewilligung durch den Lenkungsausschuss der Bewilligungsbescheid ausgestellt. Dabei erhalten der dänische und der deutsche Projektträger aufgrund unterschiedlicher nationaler Regelungen jeweils getrennte Bewilligungsbescheide. Hinweise zum Bewilligungsbescheid Der Bewilligungsbescheid enthält alle wichtigen Angaben, Auflagen und Hinweise, die zur Durchführung eines Projektes zu beachten sind. Insbesondere Angaben zu den Auszahlungsmodalitäten des INTERREG-Zuschusses und zum Berichtswesen. Zahlungen: Grundsätzlich gilt, dass die Projektträger im Verlauf des Projektes in Vorleistung gehen müssen, da sie Auszahlungsanträge erst bei Vorlage von Belegen bereits getätigter Zahlungen stellen können und nach deren Prüfung die Mittel dann angewiesen werden. Die getätigten Ausgaben müssen von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder einer vergleichbaren Prüfinstitution geprüft und bestätigt werden. Insgesamt erhält der Projektträger bis zum Projektende 95% seines Zuschusses. Die restlichen 5%, d.h. die letzte Rate, wird erst ausgezahlt, wenn das Gesamtprogramm INTERREG III A in der Region abgeschlossen ist. Dies wird voraussichtlich Mitte 2009 sein.

Berichtswesen: Um die entsprechenden Voraussetzungen zur Auszahlung zu erfüllen, muss der Projektträger u.a. zu den im Bewilligungsbescheid festgelegten Fristen seiner Berichtspflicht nachkommen. Die Jahresberichte sollen über den Stand der Durchführung und der Kosten des Projektes informieren, damit diese Angaben dann durch das INTERREG-Sekretariat an die EU-Kommission weitergeleitet werden können. Der Jahresbericht muss außerdem einen Prüfbericht eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers oder einer vergleichbaren Prüfinstitution über die getätigten Ausgaben enthalten. Am Ende des Projektes muss der Projektträger im Schlussbericht über den Stand der durchgeführten Aktivitäten und der erzielten Ergebnisse insgesamt informieren und die getätigten Gesamtkosten ebenfalls durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder eine vergleichbare Prüfinstitution prüfen und bestätigen lassen. Öffentlichkeitsarbeit: Die Projektträger sind verpflichtet ausreichende Informations- und Publikationsmaßnahmen durchzuführen. Dies kann z.b. durch Pressemitteilungen, Internet oder die Herausgabe von Flyern und Broschüren erfolgen. Dabei soll nicht nur Information über die durchgeführten Maßnahmen gegeben werden, sondern auch auf die Möglichkeiten von INTERREG III A und die Rolle der EU-Kommission hingewiesen werden. Organisation: Der Dänisch-Deutsche Begleitausschuss begleitet und bewertet das Programm und vergewissert sich hinsichtlich der Effizienz und Qualität der Durchführung des Programms. Der Dänisch-Deutsche Lenkungsausschuss entscheidet über die Vergabe der EU-Mittel und trifft alle Verwaltungsentscheidungen. Gemeinsames Technisches Sekretariat: Das gemeinsame INTERREG-Sekretariat, das sich aus dänischen Mitarbeitern bei Storstrøms Amt und deutschen Mitarbeitern bei der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und der Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH (zuständig für die Lübecker Projektträger) zusammensetzt, steht zur Unterstützung des Projektträgers während aller Phasen des Projektes als Ansprechpartner zur Verfügung. Das Sekretariat ist dabei auch bei der Suche nach einem Projektpartner behilflich und begleitet den Prozess von einer Projektidee bis zu einem fertigen Antrag. Aus diesem Grund ist es wünschenswert und hilfreich, bei einer Projektidee frühzeitig Kontakt mit dem Sekretariat

aufzunehmen. Das Sekretariat ist auch Adressat für die Auszahlungsanträge, Berichte etc. und wickelt das INTERREG-Programm in der Region ab. (siehe als Anlage beigefügtes Organigramm) Projektanträge und -vorschläge können bei den aufgeführten Stellen des INTERREG-Sekretariates eingereicht werden. INTERREG-Sekretariat INTERREG-Sekretariat INTERREG-Sekretariat Entwicklungsgesellschaft Wirtschaftsförderung Storstrøms Amt, Kontor Ostholstein mbh Lübeck GmbH for regional udvikling Susanne Dreckötter Dario Arndt Jane Errebo Röntgenstraße 1 Falkenstraße 11 Parkvej 37 23701 Eutin 23564 Lübeck DK-48000 Nykøbing F. fon 04521/808 825 fon 0451/7065517 fon +45/54 84 47 93 fax 04521/808 11 fax 0451/7065520 fax +45/54 84 47 97 Email: sdreckoetter@egoh.de Email: arndt@luebeck.org Email: fsjae@stam.dk

Antrag auf Förderung eines Projektes aus dem Programm INTERREG III A Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Storstrøms Amt Der Antrag ist in einer gleichlautenden deutschen und dänischen Version anzufertigen und als gemeinsamer Antrag einzureichen. Zwei Fassungen müssen daher sowohl von dem dänischen als auch von dem deutschen Projektpartner unterschrieben werden. Ein gemeinsames Budget aus dem eine deutsche und eine dänische Kostenaufstellung ersichtlich wird, ist ebenso Bestandteil des Antrags (s. Excel-Tabelle als Anlage). Bitte füllen Sie die grau unterlegten Felder aus. Die Felder werden automatisch erweitert. B. Musterantrag Ansøgning om tilskud under EU s INTERREG IIIA Program Kreis Ostholstein, Hansestadt Lübeck, Storstrøms Amt Ansøgningen skal udfærdiges i en enslydende tysk og dansk version og fremsendes som en fælles ansøgning. Begge versioner skal derfor underskrives af både den danske og den tyske projektpartner. Der skal ligeledes opstilles et fælles budget, hvoraf det tyske hhv. det danske omkostningsbudget er synligt (se excel-tabel i bilag). Udfyld venligst de grå felter. Felterne udvides automatisk, mens man skriver. 1. Titel des Projektes (möglichst Kurztitel sowie gleicher Name in Dänisch und Deutsch) 1. Projekttitel (så kort som muligt samme titel på dansk og på tysk) (haftbarer) deutscher Projektpartner/ (ansvarlig) Tysk projektansøger 2. Projektpartner/ Projektpartnere (haftbarer) dänischer Projektpartner/ (ansvarlig) Dansk projektansøger Name/ Navn: Name/ Navn: SE nr.: Ansprechpartner/ Kontaktperson: Adresse: Telefon: Fax: Email: Bankverbindung/ Pengeinstitut, Konto nr: IBAN Nr./BIC: Prüfer/revisor: Ansprechpartner/ Kontaktperson: Adresse: Telefon: Fax: Email: Bankverbindung/ Pengeinstitut, Konto nr: IBAN Nr./BIC: Prüfer/ revisor: (ggf. weitere Projektpartner)/ (evt. øvrige projektpartnere): (ggf. weitere Projektpartner)/ (evt. øvrige projektpartnere): Beantragter INTERREG-Zuschuss in Euro/ Ansøgt INTERREG tilskud i EURO: Beantragter INTERREG-Zuschuss in Euro/ Ansøgt INTERREG tilskud i EURO:

3. Kurzbeschreibung des Projektes (max. 20 Zeilen) 3. Kort resumé af projekt (max. 20 linier) 4. Projektzeitraum/ Tidsplan for projektet Start, Datum / Start, dato: Ende, Datum/ Slut, dato: Gesamtlaufzeit in Monaten (max. Laufzeit 36 Monate)/ Antal måneder i alt (max. 36 måneder): 5. Projektbeschreibung 5. Projektbeskrivelse Bitte ausführliche Erläuterung zu: Hintergrund, Ziel, Zielgruppe, geplante Aktivitäten, Organisation der Zusammenarbeit, zeitlicher Ablauf/ Phaseneinteilung, Additionalität des Projektes, gemäß Programm Angaben zu "Priorität" und "Maßnahme" Hintergrund Venligst beskriv udførligt følgende punkter i den nævnte rækkefølge: Baggrund, formål, målgruppe, planlagte aktiviteter, organisation for samarbejdet, tidsplan/faseinddeling, projektets additionalitet, angiv "prioritet" og "foranstaltningsområde" i henhold til programmet. Baggrund Ziel Formål Zielgruppe Målgruppe Geplante Aktivitäten (einschl. Öffentlichkeitsarbeit) Planlagte aktiviteter (inklusive PR-aktiviteter) Organisation der Zusammenarbeit Organisation for samarbejdet Zeitlicher Ablauf/Phasenplan (kann auch in gesonderter Anlage erfolgen) Tidsplan/faseinddeling (vedlæg eventuelt bilag) Additionalität des Projektes Projektes additionalität Angabe zu "Priorität" und "Maßnahme" Angiv "prioritet" og "foranstaltningsområde"

6. Erwartete Ergebnisse 6. Forventede resultater Bei den im Folgenden aufgeführten qualitativen Kriterien handelt es sich zugleich um die Auswahlkriterien, anhand derer der Antrag bewertet wird. Erläutern Sie daher, inwieweit das Projekt zur Erfüllung der einzelnen Kriterien beiträgt, d.h. welche Ergebnisse Sie hinsichtlich der einzelnen Kriterien bei Durchführung des Projektes erwarten. De følgende kvalitative indikatorer benyttes samtidig som udvælgelseskriterier ved vurdering af ansøgning. Beskriv derfor venligst hvorledes projektet bidrager til opfyldelse af de enkelte kriterier. Det vil sige, beskriv for hver enkelt kriterier, hvilke resultater der forventes at blive opnået ved gennemførelse af projektet. A. Qualitative Ergebnisse A. Kvalitative resultater a. Regionale Entwicklung der Grenzregion a. Regional udvikling af grænseregionen Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur Styrkelse af den regionale erhvervsstruktur Schaffung einer wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gemeinschaft Styrkelse af de økonomiske, kulturelle og sociale strukturer Unterstützung in den Bereichen Umwelt und Energie für den Prozess der Nachhaltigkeit Styrkelse af områderne miljø, energi og bæredygtighed Pilot- und innovativen Charakter Projektets pilot og innovative karakter b. Verbesserung der Arbeitsmarktsituation b. Forbedring af arbejdsmarkedssituationen direkt: Schaffung und Erhaltung von direkte: Skabelse og opretholdelse af Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen arbejdspladser, navnlig for kvinder indirekt: Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen, insbesondere für Frauen indirekte: Skabelse og opretholdelse af arbejdspladser, navnlig for kvinder Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau Fremme af ligestillingen af mænd og kvinder c. Förderung des Regionalbewusstseins und der grenzüberschreitenden Struktur Förderung der Zweisprachigkeit c. Fremme af den regionale bevidsthed og de grænseoverskridende strukturer Fremme af tosprogethed Förderung der regionalen Identität und des europäischen Gedankens Fremme af den regionale identitet og de europiske tanker

Förderung des gegenseitigen Verständnisses Fremme af gensidig forståelse Neue Impulse für die Zusammenarbeit Nye impulser for det regionale samarbejde B. Quantitative Ergebnisse B. Kvantitative resultater Aus der Liste in der Anlage 1 (Blatt 1, Excel-Tabelle) sind Udvælg fra listen i bilag 1 (ark 1, excel-tabel) indikatorer jeweils die Indikatoren für den betreffenden for den relevante foranstaltning og udfyld med antal det Maßnahmenbereich auszuwählen und das erwartete Ergebnis forventede resultat ved projektets afslutning. bei Projektende zu beziffern. 7. Finanzierung 7. Finansiering a. Projektkalkulation a. Projektkalkulation Die Kostenaufstellung erfolgt sowohl für die deutsche als auch für die dänische Seite. Alle Angaben sind in EURO bzw. für den dänischen Partner in Dkr zu machen. Die Kosten des Projektes sind aufzuteilen in die einzelnen Jahre des Projektzeitraumes und sollten folgende Angaben enthalten: Personalkosten (inkl. Personalgemeinkosten), Sachkosten (z.b. Bürokosten, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Anschaffungen, Referenten, externe Fachleute), Gesamtkosten, beantragter INTERREG- Zuschuss. Ein Beispiel für eine Kostenaufstellung befindet sich in der Anlage 2 (Blatt 2, Excel-Tabelle) zu diesem Antragsmuster. Unter Umständen ist es hilfreich eine zusätzliche Budgetspezifizierung aufzustellen, um die einzelnen Kosten näher zu erläutern. b. Finanzierungsübersicht Hier soll die Gesamtfinanzierung des Projektes aufgezeigt werden, unter Angabe der Quelle der Kofinanzierung (s. Anlage 2; Blatt 3, Excel-Tabelle). Der skal udarbejdes et budget for den tyske projektpartner såvel som for den danske projektpartner. Alle poster skal opgøres i EURO for den tyske partner og i Dkr. for den danske partner. Projektomkostningerne skal opdeles i de enkelte år i projektets løbetid og skal indeholde følgende poster: Lønninger, sagsomkostninger ( f.eks. administrationsomkostninger, rejseomkostninger, PRarbejde, investeringer, Oversættelse, eksterne rådgivere, revision), de samlede omkostninger, det ansøgte INTERREG tilskud. Se venligst et eksempel i bilag 2 (ark 2, excel-tabel). Det kan være formålstjenligt at opstille et detailbudget med yderligere specifikationer, for at beskrive de enkelte poster nærmere b. Finansieringsoversigt I dette skema skal projektets samlede finansiering angives, samt information om hvorfra medfinansieringen stammer (se bilag 3; ark 3, excel-tabel).

8. Unterschrift der finanziell verantwortlichen Projektpartner lt. Pkt.2 Mit den folgenden Unterschriften wird der Inhalt des Antrages bestätigt. Außerdem wird bestätigt, dass die Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln erfolgt und dass keine weiteren EU-Mittel in diesem Projekt verwendet werden. Deutscher Projektträger/ Tysk projektansøger 8. Underskrift af den ansvarlige projektpartner iht. pkt. 2 Ved underskrift af denne ansøgning bekræfter projektansøger indholdet af denne ansøgning, samt at medfinansieringen sker med offentlige midler og at der ikke anvendes andre EU midler i projektet. Dänischer Projektträger/ Dansk projektansøger Datum/Dato: Ort/Sted: Name/Navn: Institution und Stempel/Institution og stempel: Datum/Dato: Ort/Sted: Name/Navn: Institution und Stempel/Institution og stempel:

Anlage 1 zu 6b; Quantitative Ergebnisse Bilag 1 til 6b; kvantitative resultater B. Quantitative Ergebnisse Aus der Liste sind jeweils die Indikatoren für den betreffen-den Maßnahmenbereich auszuwählen und das erwartete Ergebnis bei Projektende zu beziffern. B. Kvantitative resultater Udvælg fra listen indikatorer for den relevante foranstaltning og udfyld med antal det forventede resultat ved projektets afslutning. Maßnahme 1: Wirtschaft, Forschung, Tourismus und Kultur/ Foranstaltning 1: Erhverv, forskning, turisme og kultur Indikator Anzahl der grenzüberschreitenden Kooperationen/Netzwerke Antal grænseoverskridende kooperationer/netværk Anzahl der Partner an den Kooperationen/ Antal partner i samarbejdet Anzahl der beteiligten KMU/ Antal SMV er i projektet Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal skabte arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal bevarede arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl neuer Produkte/Methoden/Technologien/ Antal nye produkter/metoder/teknologi Anzahl/Auflage neuer touristischer Produkte/ Antal/oplag af nye turistprodukter Anzahl von gemeinsamen Werbemaßnahmen/ Antal fælles markedsføringstilta Anzahl v. Besuchern bei tourist./kultur. Veranstaltungen/ Antal besøgende til turist- og kulturforanstaltninger Anzahl von Kulturaktivitäten/ Antal kulturaktiviteter Anzahl von grenzüberschreitenden Konzepten/ Antal grænseoverskridende koncepter Anzahl gemeinsamer Workshops/Seminare/Veranstaltungen/ Antal fælles workshops/seminarer/arrangementer Anzahl d. Teiln. bei Workshops/Seminaren/Veranstaltungen/ Antal deltagere i workshops/seminarer/arrangementer Anzahl/Auflage von Veröffentlichungen/Presse Antal/oplag pubiceringer/pressemeddelelser erwartetes Ergebnis gem. Antrag/ forventede resultater iht. ansøgning

Indikator Maßnahme 2: Umwelt und Energie/ Foranstaltninger 2: Miljø og Energi Anzahl der grenzüberschreitenden Kooperationen/Netzwerke Antal grænseoverskridende kooperationer/netværk Anzahl der Partner an den Kooperationen/ Antal partner i samarbejdet Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal skabte arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal bevarede arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl neuer Produkte/Methoden/Technologien/ Antal nye produkter/metoder/teknologi Anzahl von grenzüberschreitenden Konzepten Antal grænseoverskridende koncepter Anzahl gemeinsamer Workshops/Seminare/Veranstaltungen/ Antal fælles workshops/seminarer/arrangementer Anzahl d. Teiln. bei Workshops/Seminaren/Veranstaltungen/ Antal deltagere i workshops/seminarer/arrangementer Anzahl/Auflage von Veröffentlichungen/Presse Antal/oplag pubiceringer/pressemeddelelser erwartetes Ergebnis gem. Antrag/ forventede resultater iht. ansøgning Maßnahme 3: Arbeitsmarkt, Soziales, Bildung, Gesundheit/ Foranstaltninger 3: Arbejdsmarked, sociale spørgsmål, uddannelse og sundhed Indikator Anzahl der grenzüberschreitenden Kooperationen/Netzwerke Antal grænseoverskridende kooperationer/netværk Anzahl der Partner an den Kooperationen/ Antal partner i samarbejdet Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal skabte arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal bevarede arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl gemeinsamer Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungskurse/Antal fælles uddannelses-, videreuddannelses- og opkvalificeringskurser Anzahl von qualifizierten Teilnehmern/ Antal opkvalificerede deltagere Anzahl gemeinsamer Workshops/Seminare/Veranstaltungen/ Antal fælles workshops/seminarer/arrangementer Anzahl d. Teiln. bei Workshops/Seminaren/Veranstaltungen/ Antal deltagere i workshops/seminarer/arrangementer Anzahl/Auflage von Veröffentlichungen/Presse Antal/oplag pubiceringer/pressemeddelelser erwartetes Ergebnis gem. Antrag/ forventede resultater iht. ansøgning

Maßnahme 4: Grenzüberschreitende Strukturen/ Foranstaltninger 4: Grænseoverskridende strukturer Indikator erwartetes Ergebnis gem. Antrag/ forventede resultater iht. ansøgning Anzahl der grenzüberschreitenden Kooperationen/Netzwerke Antal grænseoverskridende kooperationer/netværk Anzahl der Partner an den Kooperationen/ Antal partner i samarbejdet Anzahl der geschaffenen Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal skabte arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl der gesicherten Arbeitsplätze (Männer/Frauen)/ Antal bevarede arbejdspladser (mænd/kvinder) Anzahl von Teilnehmern in Sprachkursen Antal deltagere i sprogkurser Anzahl gemeinsamer Workshops/Seminare/Veranstaltungen/ Antal fælles workshops/seminarer/arrangementer Anzahl d. Teiln. bei Workshops/Seminaren/Veranstaltungen/ Antal deltagere i workshops/seminarer/arrangementer Anzahl/Auflage von Veröffentlichungen/Presse Antal/oplag pubiceringer/pressemeddelelser

Anlage 2 zur Projektkalkulation - Haupttabelle - Beispiel (siehe Pkt. 4 Infobroschüre) Bilag 2 Projektkalkulation - hovedposter - eksempel (se punkt 4 infobrochure) (diese Anlage sollte ergänzt werden durch eine Budgetspezifizierung/dette bilag skal suppleres med detailbudget(ter) Betrag in Euro/Dkr/ Jahr/år: Jahr/år: Jahr/år: Jahr/år: Gesamt/I alt Beløb i Euro/Dkr Kosten/ D in Euro DK i Dkr D in Euro DK i Dkr D in Euro DK i Dkr D in Euro DK i Dkr D in Euro DK i Dkr DK i Euro Omkostninger Personalkosten/ Lønninger, overhead* -Personalgemeinkostenpauschale (nur D) -Sachkostenpauschale (nur D) Bürokosten/ Materiale udgifter Reisekosten/ Rejseudgifter Anschaffungen/Investitionen Anskaffelser/Investitioner Referenten, externe Berater Eksterne rådgivere Übersetzung/ Oversættelse Seminare, Workshops/ Seminar, Workshops Öffentlichkeitsarbeit/ Markedsføring/offentliggørelse Wirtschaftsprüfung/ Revision abzüglich Einnahmen/ Indtægter (fratrækkes) förderfähige Gesamtkosten Samlede støtteberettigede omkostninger beantragter INTERREG-Zuschuss Ansøgt INTERREG-tilskud

* overhead beregningen skal dokumenteres Anlage 3; Finanzierungsübersicht Bilag 3; Finanseringsoversigt Hier soll die Gesamtfinanzierung des Projektes aufgezeigt werden, unter Angabe der Quelle der Kofinanzierung. I dette skema skal projektets samlede finansiering angives, samt information om hvorfra medfinansieringen stammer. Euro/Dkr Jahr/år: Jahr/år: Jahr/år: Jahr/år: Gesamt/Total D Dk D DK D DK D DK D DK Förderfähige Gesamtkosten/ Samlede støtteberettigede omkostninger beantragter INTERREG-Zuschuss/ Ansøgt tilskud fra INTERREG Öffentliche Kofinanzierung gesamt/ Offentlig medfinansiering total national (Landesmittel) durch/gennem: D: DK: regional durch/gennem: D: DK: lokal durch/gennem: D: DK: Einnahmen/ Indtægter

Eventuelle Anmerkungen: Eventuelle bemærkninger:

C. Maßnahmenbereiche INTERREG III A (Auszüge aus dem Entwurf des Programms für die Gemeinschaftsinitiative INTERREG III A zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit in Storstrøms Amt/Ostholstein-Lübeck) Maßnahme: Wirtschaft, Forschung, Tourismus und Kultur Projekte, die auf Grundlage der regionalen Wirtschaftspolitik, zusammen mit den Wirtschaftsakteuren in der Region, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Unternehmen in der Region im europäischen Wettbewerb stärken. Handlungsbezogene Konzepte, Vermarktungsstrategien, Netzwerke, Kooperationen und Projekte, die das Wissen und die Kompetenz im Bereich Forschung, Entwicklung und Technologietransfer ausbauen, um den wirtschaftlichen Standort der Region zu sichern. Dazu gehören Projekte, die einen verbesserten Austausch von Informationen und Daten zwischen den Wirtschaftsakteuren in der Region gewährleisten und zur Entwicklung und Verbreitung der modernen Informationstechnologien beitragen. Unter dieses Handlungsfeld fallen auch Maßnahmen für den Bereich der Landwirtschaft. Maßnahmen zur Förderung einer innovativen nachhaltigen Flächenwirtschaft. Hierzu gehören neben gewerblichen auch landwirtschaftliche Flächen. Projekte aus diesem Handlungsfeld sollen im Rahmen von Konzeptionen und Netzwerken auf sozio-ökonomische Veränderungen, ausgelöst durch raumwirksame Entscheidungen, reagieren können (z.b. Fehmarnbelt-Querung). Maßnahmen zur Ausweitung des grenzüberschreitenden Tourismus sollen gefördert werden, insbesondere die grenzüberschreitende Vermarktung attraktiver Produkte und Angebote, um die Tourismusregion im internationalen Wettbewerb zu stärken. Gefördert werden außerdem Projekte, die die Zielsetzung eines nachhaltigen Tourismus verfolgen. Es werden Kulturprojekte gefördert, die einen Nutzen für die regionale Wirtschaft darstellen und neue Arbeitsplätze schaffen. Somit können solche Kulturprojekte gefördert werden, die Wissen und Information über die Nachbarregion vermitteln und so zum Verständnis zwischen den Menschen in der Region beitragen. Hierzu zählt auch die Errichtung sogenannter Welcome Center oder Begegnungszentren.

Maßnahme: Umwelt und Energie Grundsätzlich sollen Maßnahmen zum Schutze der Umwelt gefördert werden. Es werden Netzwerke, Foren und Kooperationen gefördert, die die nachhaltige Entwicklung unterstützen, die Umwelt schützen und die Umweltsituation in der Region verbessern. Dazu gehört insbesondere die Kooperation und Einbindung der regionalen und lokalen Akteure, die den Prozess der Agenda 21 begleiten. Gefördert werden Informationskampagnen zur Stärkung des Bewusstseins und der Handlungskompetenz in Bezug auf eine nachhaltige Entwicklung, zur Produktion und Nutzung erneuerbarer Energien und Verwendung umweltfreundlicher Materialien sowie Forschungs- und Entwicklungsprojekte, die sich mit nachhaltigen, umweltfreundlichen Technologien und Managementsytemen befassen, insbesondere Umweltmanagementsysteme öffentlicher Einrichtungen. Projekte, die den nachhaltigen Schutz von Gewässern und Küsten sichern und fördern. Projekte zur Minimierung und Recycling von Abfall. Naturschutzinitiativen, die die biologische Vielfältigkeit fördern. Initiativen zu einer nachhaltigen Stadtplanung und einem nachhaltigen Flächenmanagement. Projekte aus diesem Handlungsfeld sollen, soweit möglich, die Ziele der Baltic 21 einbeziehen, die im Juni 1998 vom Ostseerat beschlossen wurde.

Maßnahme: Arbeitsmarkt, Soziales, Bildung und Gesundheit Gefördert werden Kooperationen und Wissenstransfer sowie die Vernetzung zwischen den unterschiedlichen Bildungseinrichtungen, um gemeinsame Ausbildungspläne und module zu entwickeln. Projekte, die das Wissen, die Anwendung und die Kompetenz im Bereich Neuer Medien fördern und die Strukturen für eine Informationsgesellschaft schaffen. Initiativen, die die Entwicklung eines grenzüberschreitenden Arbeitsmarktes fördern und die Integration durch den Abbau von Hindernissen erleichtern, die diesen Zugang erschweren und somit die Mobilität bei den Erwerbstätigen erschweren. Weiterhin sollen Maßnahmen gefördert werden, die die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern fördern. Dazu können z.b. Maßnahmen in den Bereichen Teilzeitarbeit, Qualifizierung für Frauen und Erfahrungsaustausch im Bereich Kinderbetreuung zählen. Gründung von Netzwerken zwischen Einrichtungen des Arbeits-, Sozial- und Gesundheitswesens im Hinblick auf den Austausch von Erfahrung und Wissen sowie die Nutzbarmachung von Wissen, Technologie und Methoden. Maßnahme: Grenzüberschreitende Strukturen Grenzüberschreitende Strukturen, Netzwerke und Informationssysteme zur Förderung und Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der Region. Hierzu gehören auch Projekte, die die Weiterentwicklung der Zweisprachigkeit fördern sowie insbesondere solche Projekte, die den Umgang der Menschen in der Region und das regionale Bewusstsein fördern und die Bevölkerung auf das zukünftige Europa vorbereiten, z.b. durch bereits o.g. Begegnungszentren.

Maßnahme: Durchführung und Verwaltung des Programms Die Erfahrungen von INTERREG I und II haben gezeigt, dass ein gemeinsames Sekretariat, das das Programm verwaltet und die Projektträger optimal unterstützt, der Motor für die funktionierende grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist. Das gemeinsame Sekretariat ist vertraut mit den jeweils nationalen Verwaltungs- und Rechtsvorschriften, kennt die Strukturen in der Region und ist gleichzeitig Multiplikator für die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten. Das gemeinsame Sekretariat hat eine Arbeitsmethode entwickelt, die eine gute Zusammenarbeit und einen reibungslosen Ablauf bei der Durchführung und Verwaltung des Programmes gewährleistet. Auf dieser Basis kann durch technische Hilfe auch unter INTERREG III A weitergearbeitet werden. Hierzu zählen insbesondere die Koordinierung, Weiterentwicklung, Durchführung und Verwaltung des Programmes und der grenzüberschreitenden Projekte. Dabei werden die Empfehlungen der Zwischenevaluierung berücksichtigt und entsprechend umgesetzt.

INTERREG IIIA Storstrøm / Ostholstein -Lübeck Organisationsstruktur EU KOMMISSION Zahlungen Zahlstelle (Storstrøms Amt Regnskabsafdeling) Zahlungen entscheidet über Förderung von Projekten Am Programm beteiligte Behörden Storstrøms Amt KreisOstholstein Hansestadt Lübeck INTERREG-Vereinbarung über Verwaltungsbehörde und Zahlstelle Bericht & Gesamtverantwortung Verwaltungsbehörde (Storstrøms Amt) LENKUNGSAU SSCHUSS Gemeinsames technisches Sekretariat (bei Storstrøms Amt, Intern. Sekretariat) / EGOH / WiFö HL) technisches Management Teilnahme DEUTSCH-DÄNISCHER BEGLEITAUSSCHUSS = strategisches Managem ent PROJEKTTRÄGER

Stand: Januar 2004