Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten, Oberösterreich

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Transkript:

Schnittstelle der Bundesländer Steiermark, Kärnten, Oberösterreich DI Heinrich MALINA, Amt der Steiermärkischen Landesregierung 30. Juni 2010, Linz 1/ 12

Was ist eine Schnittstelle? t Exakte Festlegung in welcher Art und Weise Daten des Leitungskatasters geliefert werden Beispiele: Welches Koordinatensystem ist zulässig? Wie werden Attribute (Felder) benannt? z.b. H_MAT Inhalte eines Attributs, z.b. zulässig nur Werte einer definierten Auswahlliste (GG=Grauguss, GGG=duktiler Guss) Welche Datenlieferungen sind verpflichtend, welche unterliegen def. Bestimmungen, welche optional? 30. Juni 2010, Linz 2/ 12

Vorteile einer Schnittstelle t -1 Ermöglicht die einheitliche itli h Datenlieferung in einer genormter Art und Weise Ermöglicht EDV-gestützte Prüfung der Daten (händische Prüfung ist illusorisch!) Ermöglich die Zusammenführung aller Daten (z.b. benachbarte Gemeinden) Ermöglicht eine gemeinsame Auswertung der Daten (z.b. Alterstruktur r in Bundesland) 30. Juni 2010, Linz 3/ 12

Vorteile einer Schnittstelle - 2 schwammige Vorgaben (z.b. Hausanschlüsse, 10 Jahresfrist, unbekannt usw.) individuelle Auslegungen (z.b. zugeschütteter Kanaldeckel usw.) werden ersetzt t durch exakte Festlegungen egu ge und ein klar definiertes Anforderungsprofil 30. Juni 2010, Linz 4/ 12

Nachteile einer Schnittstelle? Softwarefirmen müssen neuen Export programmieren (Aufwand, Kosten) funktioniert in der Praxis von sehr gut bis sehr schlecht Einzelne Planer erstellen LK gleich im Format der Schnittstelle auf diese Weise entstehen LK auf niedrigstem Niveau, Software ohne Funktionalitäten - Nachteil für Gemeinde??? 30. Juni 2010, Linz 5/ 12

Warum eine neue Schnittstelle? Es gibt im Bereich des Leitungskatasters kein allgemein anerkanntes, einheitliches Format (so wie MS-Word in der Textverarbeitung) Die am Markt bestehenden Schnittstellen haben verschiedene Nachteile: Sind im allgemeinen nur maschinenlesbar Sie setzen Software voraus, die man kaufen muss Sie erfüllen nicht die Vorgaben der KPC/Bundes 30. Juni 2010, Linz 6/ 12

Ziel der neuen Schnittstelle t EINFACH EINFACH EINFACH! Einfache Struktur: im Bereich Abwasser genügen 3 Layer (Haltungen, Schächte und Sonderbauwerke) keine Zwischentabellen, keine komplexen Datenbankstrukturen Einfache Befüllung und Verarbeitung: Alle erforderlichen Attribute können direkt im Shapefile bearbeitet werden (dbf <> Excel) Einfache Feldinhalte, z.b. Gemeinsame Schnittstelle ISYBAU Häusliches Abwasser: H 0 Gewerbliches Abwasser: G 1 Industrielles Abwasser: I 2 30. Juni 2010, Linz 7/ 12

Bisherige Versionen der Schnittstelle Version 1: Das Land Stmk. hat schon im Jahre 2002 eine Schnittstelle für LK entwickelt und LK auch gefördert Version 2: Oktober 2008, der Bund fördert nun LK; die alte Schnittstelle wird angepasst Version 3: seit 2010, die Bundesländer Steiermark, Kärnten und Oberösterreich entscheiden sich die bestehende S. gemeinsam weiterzuentwickeln. http://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/ziel/4581173/de/ 30. Juni 2010, Linz 8/ 12

Ausschnitt aus der Schnittstelle Kurz- Bez. Art Länge Anmerkung/Beschreibung Prüfung H_ABW T 1 Art des Abwassers Wenn H_Leit = e x t (überwiegender Anteil) - ist nur bei Hausanschlüssen auszufüllen! AL, dann 1 Wenn H_LEIT = L, dann 3 H häusliches Abwasser G gewerbliches Abwasser I industrielles i Abwasser M Misch-Abwasser R Regenwasser Der Wert unbekannt ist für dieses Attribut nicht zulässig (für Anschlussleitungen verpflichtend, für alle anderen Leitungen optional) 30. Juni 2010, Linz 9/ 12

Prüfung des Leitungskatasters Das Prüfprogramm wurde in FME und Python geschrieben (Spezialprogramme p für die Bearbeitung von GIS-Daten) Derzeit erfolgt Prüfung durch Sach- Bearbeiter in der Landesregierung Eine Online-Prüfung (Web-Applikation) ist in Planung 30. Juni 2010, Linz 10 / 12

Was wird geprüft? Einhaltung der Fördervorgaben, so wie sie von der KPC vorgegeben wurden: Prüfung auf Vollständigkeit (wurde alle Pflichtattribute geliefert, wurden die Pflichtattribute und bedingte Attribute t befüllt?) Prüfung auf Übereinstimmung mit der Schnittstelle (wurden die vereinbarten Feldinhalte, z.b. GG für Grauguss verwendet?) Prüfung auf Plausibilität Prüfung der angegebenen Leitungslängen (= Ausmaß der Förderung) 30. Juni 2010, Linz 11 / 12

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 30. Juni 2010, Linz 12 / 12