Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Transkript:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Richtlinie über die Förderung von Innovationen zur sicheren, ressourcenschonenden und nachhaltigen Lebensmittelherstellung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung vom 30. Mai 2016 1 Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen Die Ernährungsindustrie stellt den drittgrößten Industriezweig in Deutschland und ist durch einen hohen Anteil an kleinen und mittleren Unternehmen sowie handwerkliche Strukturen geprägt. Mit rund 170.000 Produkten präsentiert sich das Lebensmittelangebot mit hoher Vielfalt, Qualität und Sicherheit (BVE, 2016). Mit den verschiedenen Teilgebieten der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung ist sie die bedeutendste Wertschöpfungskette innerhalb der Bioökonomie (Bioökonomierat, 2012). Auch der Lebensmittelsektor wird direkt oder indirekt von den Herausforderungen unserer Zeit, wie weltweites Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Verknappung der Ressourcen sowie nicht zuletzt Verbrauchererwartungen, beeinflusst. Diese machen eine stetige Entwicklung des Sektors erforderlich, wobei die Akteure in einem stark wettbewerbsbasierten und preisorientierten Markt agieren. Herausforderungen für die Lebensmittelproduzenten und verarbeiter liegen insbesondere in der Bereitstellung von sicheren, qualitativ hochwertigen, erschwinglichen und dem modernen Leben angepassten Produkten, die zudem nachhaltig produziert werden sollen. Reststoffströme werden nur unzureichend neuartigen Verwertungsprozessen zugeführt und Prozesstechnologien sind zum Teil noch nicht optimal auf effiziente Energie- und Stoffkreisläufe hin ausgerichtet. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 Unser Weg zu einer bio-basierten Wirtschaft diese Thematik als zentrales Handlungsfeld aufgegriffen. Die ressourceneffiziente und nachhaltige Produktion gesunder und sicherer Lebensmittel entspricht der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung. Um den Ernährungs- und Lebensmittelsektor für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu unterstützen, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Aktivitäten zur Forschung und Innovation in den relevanten Bereichen. Unabhängig von der globalen Dimension der angesprochenen Problemstellungen müssen auch in Deutschland die Anstrengungen verstärkt werden, um zukünftig eine ressourceneffiziente Ernährung der Bevölkerung zu sichern. Dabei ist der Verknappung von Agrarflächen und anderer Ressourcen Rechnung zu tragen. Diese Herausforderungen der nächsten Jahrzehnte gilt es anzunehmen. Hierzu ist es dringend erforderlich, Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen entlang der Wertschöpfungskette Lebensmittelproduktion deutlich zu erhöhen, damit in zunehmendem Maße umweltschonend produzierte Lebensmittel dazu beitragen, die Versorgung mit sicheren und gesunden Lebensmitteln zu gewährleisten.

2 Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beabsichtigt, im Rahmen seines Programms zur Innovationsförderung (http://www.ble.de/innovationsfoerderung/) entsprechende Vorhaben zu fördern. Vorhaben können durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, des Programms zur Innovationsförderung, der Standardrichtlinien des BMBF einschließlich Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet aufgrund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die eingereichten Projektvorschläge stehen miteinander im Wettbewerb. 2 Gegenstand der Förderung Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung unterstützt werden, die Produkte, Technologien, Verfahren oder Arbeitstechniken für eine sichere und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion zum Ziel haben. Effizienzsteigerung durch innovative Verwertungswege von Nebenprodukten bei der Lebensmittelherstellung und verarbeitung; u.a. die Nutzung von Energie- und Stoffströmen sowie die verfahrenstechnische/biotechnologische Aufbereitung von Reststoffen aus der Lebensmittelindustrie sind von großer Bedeutung. Dies geschieht idealer Weise im Sinne einer Wertschöpfungskette. In diesem Rahmen kann unter anderem auch die Entwicklung intelligenter Verpackungen gefördert werden, welche die Informationen zu Qualität eines Lebensmittels, die derzeit durch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) repräsentiert werden, anzeigen können und so geeignet sind mittel- und langfristig, das MHD zu ersetzen. Folgende Bereiche stehen im Vordergrund: Maßnahmen und neuartige Verfahren zur Verlängerung und Erhaltung der Haltbarkeit von Lebensmitteln auf allen Stufen (z.b. durch intelligente Verpackungen, Cold Chain Management und Sensortechnik) Lebensmittel schonende/ ressourceneffiziente Reinigungssysteme einschließlich Entkeimung in der Lebensmittelproduktion Automatisierung und Simulation von Produktionsabläufen eine akzeptanzfähige und ressourcenschonende Produktion von Lebensmitteln durch Kopplungs- und Kaskadennutzung innerhalb von Prozess- und Verarbeitungsketten beispielsweise durch den Einsatz von Sensoren optimierte Lager-, Logistik- und Verpackungssysteme etc., u.a. zur Ressourcenschonung Vermeidung von Verlusten und Reduzierung von Abfällen entlang der gesamten Lebensmittelkette von der Produktion über den Lebensmitteleinzelhandel zu den Verbrauchern und der Gemeinschaftsverpflegung Produktionsübergreifende Konzepte zur Vermeidung von Überproduktion bzw. Überbeständen durch u.a. bedarfsgerechte Produktion, Verpackung, Konsum und Lagerhaltung Innovative und nachhaltige Verfahren, Produkte und Technologien zur Steigerung der Hygiene, Qualität und Sicherheit von Lebensmitteln Allergenmanagementsysteme und Untersuchungsmethoden für Allergene und Pseudoallergene

3 3 Zuwendungsempfänger und -voraussetzungen Antragsberechtigt sind Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, mit Niederlassung in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, soweit eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt ist. Bei Verbundprojekten ist von den Partnern ein Projektkoordinator zu benennen, der für das Vorhaben eine Projektskizze vorlegt und dem Projektträger in allen Fragen der Abwicklung als Ansprechpartner dient. 4 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Abl. EU L 187 vom 26.6.2014, S. 1. 5 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98). Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest- BMBF 98). 6 Verfahren 6.1 Projektträger Mit der Umsetzung dieser Fördermaßnahme hat das BMEL die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) als Projektträger beauftragt. Postadresse: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung 53168 Bonn Hausanschrift: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Projektträger ptble Innovationsförderung Deichmanns Aue 29 53179 Bonn http://www.ble.de/ Ansprechpartnerin: Dorothea Weißengruber Telefon: 0228 6845-3851

4 E-Mail: innovation@ble.de 6.2 Vorlage von Projektskizzen Um eine hohe Qualität sowie eine effiziente Umsetzung der geförderten Vorhaben zu gewährleisten, wird die Förderwürdigkeit im wettbewerblichen Verfahren auf der Grundlage von Projektskizzen beurteilt. Soweit möglich sollten in den Projektskizzen auch Folgenabschätzungen für die beabsichtigten Innovationsmaßnahmen aufgeführt werden. Das Einreichen der Projektskizzen erfolgt ausschließlich über das Internet-Portal https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Dort stehen weitere Informationen und Hinweise zum Verfahren und zu den einzureichenden Unterlagen zur Verfügung. Die Skizzen sind in deutscher Sprache abzufassen. Der unterschriebene Ausdruck der online erstellten Unterlagen ist beim Projektträger auf dem Postweg (nicht per Telefax oder E-Mail) bis einzureichen (Eingang bei der BLE). Donnerstag, den 15. September 2016, 12.00 Uhr, Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizzen mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. 6.3 Auswahl- und Entscheidungsverfahren Die eingegangenen Projektskizzen werden nach Ablauf der Vorlagefrist nach den Vorgaben des Programms vom Projektträger insbesondere nach folgenden Kriterien geprüft: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Zuwendungsempfängers, vorhandene Vorleistungen/Ressourcen, wissenschaftliche Qualität und Erfolgsaussichten des Vorhabens, Innovationsgrad und Plausibilität des Ansatzes, agrar-, ernährungs- und verbraucherpolitische Bedeutung, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen, Erhöhung der Innovationskraft, Übernahme neuer Ergebnisse aus der Wissenschaft, Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft, überzeugendes Konzept zur Verwertung, hohe Praxisrelevanz. Das BMEL und der Projektträger behalten sich vor, bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen Experten hinzuzuziehen. Der Projektträger informiert die Skizzeneinreicher über das Ergebnis. Bei positiver Bewertung werden die Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

5 7 Inkrafttreten Die Förderrichtlinie tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Bonn, den 30. Mai 2016 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Im Auftrag Dr. S t a l b