Qualität. in der außerklinischen Intensivpflege. aus MDK Sicht

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Transkript:

MDK-Nord Qualität in der außerklinischen Intensivpflege aus MDK Sicht 9. Kölner Heimbeatmungs-Workshop 21.02.2014 E. Probsthein, FÄ für Allgemeinmedizin

Häusliche Krankenpflege 37 SGB V Bei der außerklinischen Intensivpflege oder auch Beatmungspflege handelt es sich um eine spezielle Krankenbeobachtung, die Patienten benötigen, die aus vitaler Bedrohung eine permanente Interventionsbereitschaft bedürfen

Problemfelder Steigende Patientenklientel die einer außerklinischen Intensivpflege bedürfen: demographische Entwicklung, Fortschritt in der Medizin Patienten und Angehörige in Ausnahmesituationen die einen besonderen Schutz bedürfen Hohe Kosten für die außerklinische Intensivpflege, die die KK/ Solidargemeinschaft erbringen muss Pflegefachkräftemangel Die außerklinische Intensivpflege ist ein lukrativer Markt mit Grauzonen für Non-Performer, da keine ausreichende Qualitätssicherung vorgegeben ist

Qualitätskriterien Ist-Analyse HKP Verträge nach 132a SGB V, für die klassische Behandlungspflege die besonderen qualitativen Anforderungen an die spez. Krankenbeobachtung werden nicht abgebildet Versorgung erfolgt in der Häuslichkeit, WGen, Wohneinrichtungen und stat. Einrichtungen diese unterliegen den Bestimmungen und Gesetzen der einzelnen Bundesländer, im ambulanten Bereich: keine definierten Mindestpersonalschlüssel

Qualitätskriterien: Ist-Analyse S2-Leitlinie der DPG (12/2009), Durchführungsempfehlungen zur invasiven außerklinischen Beatmung DIGAB akkreditierten Basis-/ Expertenkurse für Pflegefachkräfte Zahlreiche Gesetze/ Richtlinien: Krankenpflegegesetz, Infektionsschutz, Arbeitsschutz, Brandschutz, Hygiene... Empfehlungen der lokalen Arbeitskreise, runden Tische

Dies führt zu Insellösungen Beispiel Hamburg: Personalverordnung des Hamburgischen Wohn- /Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG) Es dürfen nur 3 jährig examinierte und 1 Jahr beatmungserfahrene Pflegefachkräfte zum Einsatz kommen Bundesweit die höchsten Qualifikationsanforderungen!

Es fehlt...... eine gesetzliche und damit bindende Grundlage für ganz Deutschland!

Aktuelle Qualitätssicherungsmaßnahmen MDK, bundesweit: Jährliche Prüfung der ambulanten Pflegedienste/ stat. Einrichtungen nach 114 Individuelle PV- Begutachtung, nach SGB XI Individuelle Begutachtung i.r. SGB V Behörde, länderbezogen: z.b. Anmeldepflicht für ambulante Wohngruppen Prüfungen der stat. Einrichtungen Es fehlen spezifische Messparameter/ Kennzahlen für die außerklinische Intensivpflege

Beispiele für fehlende Strukturqualität Aus dem Begutachteralltag... Welche Funktion könnten die nächsten beiden Gegenstände in der außerklinischen Intensivpflege übernehmen? Laut Aussage des Betreibers einer Wohneinrichtung seien diese Gegenstände geeignet, um im Notfall am Bettgitter zu klopfen und Hilfe einzufordern

Beispiele für fehlende Strukturqualität In einer anderen Wohneinrichtung wurden die Patienten für den Notfall mit Janosch Babyphonen ausgerüstet. Zum Zeitpunkt der Begutachtung war die Verbindung zum Netzstecker diskonnektiert, die Batterien des Gerätes leer

Beispiele für fehlende Prozessqualität Auszug aus einer Behandlungspflegedokumentation:

Beispiele für fehlende Prozessqualität Auszug aus einer Behandlungspflegedokumentation:

MDK

Bundeseinheitliche: Was brauchen wir? Bauliche und technische Mindestvoraussetzungen für ambulante Wohneinrichtungen Mindestpersonalschlüssel für die Behandlungspflege in amb. Wohneinrichtungen Feste Qualifikationsanforderungen an die Pflegefachkräfte (3 jährig examiniert und 1 Jahr beatmungserfahren, nur DIGAB Basiskurs nicht ausreichend) Qualitätssicherung durch Prüfung spezifischer AKI- Messparameter/ Kennzahlen durch eine neutrale Instanz, z.b. MDK

Fazit Es gibt viele hoch engagierte Pflegedienste, die in der außerklinischen Intensivpflege tätig sind Patienten haben ein Recht auf Sicherheit und Qualität, eine maximale Gewinnorientierung auf Kosten der Patienten darf nicht erfolgen! Die Krankenkassen stellen hohe finanzielle Mittel zur Verfügung, um eine qualitative Versorgung der AKI-Patienten zu gewährleisten PAY FOR PERFORMANCE Wir brauchen einen spezifischen Vertrag für die außerklinische Intensivpflege

Ausblick Ein Vertrag über eine spezialisierte außerklinische Intensivpflege (SAKI) bietet die Möglichkeit: gemeinsam Qualitätskriterien zu entwickeln und Qualität zu leben faire Entlohnung für eine gute Performance Kostenreduktion durch bessere Versorgung und Verhinderung des Drehtüreneffektes Kann eine neue ambulante interdisziplinäre Versorgung schaffen mit einer spezialfachärztlichen-/ therapeutischen Versorgung Patientensicherheit und Zufriedenheit

Ein Blick über den Tellerrand... In der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) konnte in wenigen Jahre eine flächendeckende Patientenversorgung geschaffen werden Es gibt klare strukturelle und qualitative Vorgaben die vom Leistungserbringer erfüllt werden müssen z.b. Qualifikation der Pflegefachkraft: 3 jährig examinierte PFK, 160 Stunden Kurs, 2 Jahre Berufserfahrung in der Palliativversorgung SAKI kann gelingen, packen wir es an!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit