Leitfaden Photovoltaikanlagen Genehmigung, Errichtung, Inbetriebnahme und Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen
INHALT 1. Einführung... 2 2. Ablauf für den Netzanschluss der Eigenerzeugungsanlage... 2 3. Voranfrage an den Netzbetreiber... 3 4. Inanspruchnahme von Anlagen oder Netze Dritter... 4 5. Errichtung und Betrieb der Eigenerzeugungsanlage... 5 6. Inbetriebsetzung... 6 7. Vergütungszahlung... 7 8. Einspeisemanagement... 9 9. Systemstabilitätsverordnung (SysStabV) / 50,2 Hz...10 10. Formulare...11 10.1. Anmeldung zum Genehmigungsverfahren...11 10.2. Datenblatt Photvoltaikanlage...12 10.3. Inbetriebsetzungsantrag...13 10.4. Inbetriebsetzungsprotokoll...14 10.5. Zeugennachweis...15 10.6. Einbaubestätigung Einspeisemanagement...16 1
1. EINFÜHRUNG Sie planen, eine elektrische Erzeugungsanlage, wie z. B. eine Photovoltaikanlage, zu bauen? Wir freuen uns über den Anschluss Ihrer geplanten Eigenerzeugungsanlage. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sind wir als Netzbetreiber dazu verpflichtet, Anlagen zur Eigenerzeugung von Strom an unser Netz anzuschließen. Um einen möglichst schnellen und unkomplizierten Anschluss Ihrer Eigenerzeugungsanlage zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen bei der Errichtung der Erzeugungsanlage nach diesem Leitfaden vorzugehen. 2. ABLAUF FÜR DEN NETZANSCHLUSS DER EIGENERZEUGUNGSANLAGE Voranfrage an den Netzbetreiber Netzverträglichkeitsprüfung vom Netzbetreiber Anschlussgenehmigung durch den Netzbetreiber Errichtung der Erzeugungsanlage Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage Abschlagszahlungen 2
3. VORANFRAGE AN DEN NETZBETREIBER Für die Überprüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit sowie die Festlegung des Netzverknüpfungspunktes, müssen alle Erzeugungsanlagen vor Inbetriebnahme schriftlich angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass mindestens die nachstehenden Unterlagen vollständig einzureichen sind: - Anmeldung Eigenerzeugungsanlage - Datenblatt Photovoltaik - Lageplan (sollten sich mehrere Gebäude auf dem Grundstück befinden, so ist die genaue Lage der Anlage zu kennzeichnen) - behördliche Genehmigung (soweit erforderlich) - Konformitätsbescheinigung (Erzeugungseinheit und NA-Schutz) - Unbedenklichkeitsbescheinigung Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Netzprüfung. Die Netzprüfung ist acht Wochen gültig. Wenn Sie eine Anschlusszusage von uns erhalten haben, können Sie innerhalb dieser Gültigkeit mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Eine Netzverträglichkeitsprüfung wird nur durchgeführt, wenn die oben angegebenen Unterlagen vollständig eingereicht sind. Bitte beachten Sie den Bearbeitungszeitraum von bis zu 10 Werktagen. 3
4. INANSPRUCHNAHME VON ANLAGEN ODER NETZE DRITTER Wenn zur Einspeisung der erzeugten Energie Anlagen oder Netze Dritter benutzt werden, benötigen wir eine Einverständniserklärung des Dritten. Dieser Fall tritt z. B. dann ein, wenn ein Anlagenbetreiber für seine Eigenerzeugungsanlage das Hallendach eines Gebäudes mietet und über die vorhandene Elektroinstallation den erzeugten Strom ins Netz einspeist. Der Anlagenbetreiber und der Dritte erklären mit der Einverständniserklärung, - dass der Anlagenbetreiber die Installationsanlagen des Dritten zur Einspeisung der erzeugten Energie nutzen darf, - der auftretende Strombezug der Eigenerzeugungsanlage in dem Strombezug des Dritten enthalten ist und ihm auch in Rechnung gestellt wird, - der Dritte die Kosten für Messeinrichtung mit erweitertem Funktionsumfang übernimmt, - dass für die Abrechnung sowohl die Erzeugungsanlage als auch der Kundenanlage die Messwerte der jeweils anderen Anlage herangezogen und zwecks Plausibilitätsprüfung der Abrechnung an den Dritten bzw. den Anlagenbetreiber weitergegeben werden dürfen und - der Netzbetreiber bei einer berechtigten Sperrung der Kundenanlage von Schadensersatzforderungen freigestellt wird. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. 4
5. ERRICHTUNG UND BETRIEB DER EIGENERZEUGUNGSANLAGE Nachdem Sie von uns eine Anschlusszusage erhalten haben, können Sie mit der Errichtung Ihrer Photovoltaikanlage beginnen. Eigenerzeugungsanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass ein störungsfreier Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Netz gewährleistet ist. Bei der Errichtung und dem Betrieb sind die jeweils gültigen gesetzlichen Regeln und technischen Bedingungen zu beachten. Insbesondere sind die folgenden Regelwerke zu beachten: - die jeweils gültigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, - die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz in Verbindung mit den VDN-Ergänzungen, - die VDEW-Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz in Verbindung mit den BDEW-Ergänzungen, - die einschlägigen DIN-VDE Normen insbesondere der VDE AR-N 4105. - die Bestimmungen und Richtlinien des Netzbetreibers, insbesondere die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die Sie auf unserer Internetseite http://www.stadtwerke-bad-salzuflen.de/produkte/netze/ einsehen können, 5
6. INBETRIEBSETZUNG Nachdem die Photovoltaikanlage angemeldet und die Installationsarbeiten abgeschlossen sind, erfolgt durch ein Elektrofachunternehmen, dass in ein Installationsverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist, die Inbetriebnahme. Während der Inbetriebnahme ist durch den eingetragenen Installateur das Inbetriebsetzungsprotokoll auszufüllen. Durch das Inbetriebsetzungsprotokoll wird dem Netzbetreiber versichert, dass die Photovoltaikanlage nach den oben genannten Regelwerken errichtet wurde. Das vollständig ausgefüllte Inbetriebsetzungsprotokoll reichen Sie bitte unaufgefordert bei uns ein. Für die Zählermontage sind wir mit einem Inbetriebsetzungsantrag zu beauftragen. Die Zählersetzung kann nur erfolgen, wenn alle oben genannten Unterlagen vollständig eingereicht worden sind. Bitte planen Sie für den Zählersetzungstermin eine Vorlaufzeit von mindestens fünf Werktagen ein. Bitte beachten Sie, dass für betriebsbereite Photovoltaikanlagen, die vor einem Stichtag zur Vergütungsänderung aus terminlichen Gründen nicht in Betrieb gesetzt werden konnten, ein schriftlicher Nachweis eingereicht werden muss. Dieser Nachweis muss durch Zeugen und Fotos von den Modulen und Wechselrichtern sowie von einem sichtbaren Abnehmer, wie zum Beispiel eine Glühlampe, erfolgen. Dadurch besteht ein Anspruch auf die jeweils geltende Vergütung. Die Nachweise sind vor dem Stichtag bei den Stadtwerken Bad Salzuflen GmbH einzureichen, gerne auch per E-Mail an info@stwbs.de. Das entsprechende Formular finden Sie in unserem Downloadbereich. 6
7. VERGÜTUNGSZAHLUNG Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikanlagen durch den Anlagenbetreiber bei der Bundesnetzagentur zu melden sind. Die Meldung kann auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter folgendem Link durchgeführt werden: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1912/de/sachgebiete/elektrizitaetundgas/unternehm en_institutionen/erneuerbareenergien/photovoltaik/photovoltaik-node.html. Bitte reichen Sie die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur mit der Registriernummer bei uns ein. Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene PV-Anlagen zu melden. Der Netzbetreiber ist anderenfalls nicht zur Vergütung von Stroms nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verpflichtet (Information der Bundesnetzagentur). Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie ein Datenblatt, auf dem Sie bitte Ihre Bankverbindung und ggf. Ihre Steuernummer eintragen. Da das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zulässt (z. B. Kleinunternehmerregelung), empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt als Rat hinzuzuziehen. Wie der Anlagenbetreiber steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen. Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Größe Ihrer Photovoltaikanlage, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und die Art der Einspeisung (z. B. Selbstverbrauch). Auf Basis der Anlagendaten errechnen wir Ihren Vergütungsanspruch und teilen Ihnen diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme mit. Wirtschaflichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten führt die Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH nicht durch. Nach dem 21 EEG wird die Vergütung für zwanzig Jahre gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten von uns elf angemessene monatliche Abschläge. Im Januar erstellen wir auf Grundlage der Zählerstände vom 31. Dezember des Vorjahres eine Jahresabrechnung. 7
Voraussetzung für die Vergütungszahlungen ist die Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement. 8
8. EINSPEISEMANAGEMENT Wir weisen darauf hin, dass Anlagenbetreiber nach den gesetzlichen Bestimmungen, gemäß 6 Absatz 1 und 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 (EEG), ihre Photovoltaikanlage so auszulegen haben, dass diese am Einspeisemanagement teilnehmen kann. Das Einspeisemanagement bedeutet eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-Anlagen. Die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen, werden bei einer Netzüberlastung durch ein ferngesteuertes Signal zur Reduzierung der Einspeiseleistung aufgefordert. Nach der Netzüberlastung wird die Anlage durch ein erneutes Signal wieder zur vollständigen Einspeiseleistung aufgefordert. Die dabei anfallenden Kosten für die Umrüstung sind von dem Anlagenbetreiber zu tragen. Sind die Anforderungen für das Einspeisemanagement nicht erfüllt, besteht gemäß 17 Abs. 1 EEG kein Anspruch auf Vergütungszahlung. Dem Anlagenbetreiber werden die eventuell durch das Einspeisemanagement entstandenen Vergütungsausfälle gemäß 12 Abs. 1 EEG erstattet. Geltungsbereich Einspeisemanagement: Anlagen < 30 kwp Anlagen > 30 bis < 100 kwp Anlagen > 100 kwp Inbetriebnahme Ab dem 01.01.2012 Ab dem 01.01.2009 Alle Anlagen Technische Vorgaben Fernregelbarkeit oder 70 %- Reduzierung Fernregelbarkeit Fernregelbarkeit und Abruf der Ist- Einspeiseleistung Weitere Informationen finden Sie in unserem Downloadbereich in den technischen Spezifikationen der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH und einem Gesetzesauszug. 9
9. SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG (SYSSTABV) / 50,2 HZ Anlagen Anlagen Anlagen >10 bis < 30 kwp > 30 bis < 100 kwp > 100 kwp Inbetriebnahme Nach 31.08.2005 und vor dem Nach 31.08.2005 und vor dem Nach 30.04.2001 und vor 1.01.2012 1.01.2012 1.01.2012 Erfüllung bis 31.12.2014 31.05.2014 31.08.2013 In unserem Downloadbereich finden Sie Informationen von der Bundesnetzagentur zur Systemstabilitätsverordnung, einen Fragen- und Antwortkatalog zum 50,2 Hz Problem sowie das von uns versandte Anschreiben und den Abfragebogen. 10
10. FORMULARE 10.1. ANMELDUNG ZUM GENEHMIGUNGSVERFAHREN 11
10.2. DATENBLATT PHOTVOLTAIKANLAGE 12
10.3. INBETRIEBSETZUNGSANTRAG 13
10.4. INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL 14
10.5. ZEUGENNACHWEIS 15
10.6. EINBAUBESTÄTIGUNG EINSPEISEMANAGEMENT 16