ANWOHNERINFORMATION CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 FÜR IHREN INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ
CALMAR SCHALLSCHUTZPROGRAMM 2013-2019 AUF SCHNELLEM WEG ZUM INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ Das Thema Lärm- und Schallschutz ist dem Bremer Flughafen ein besonderes Anliegen. Um die Beeinträchtigung der Anwohner durch den Fluglärm am Tag und in der Nacht möglichst gering zu halten, entwickelt der Flughafen sein Schallschutzkonzept ständig weiter. Mit dem im November 2013 eingeführten freiwilligen Schallschutzprogramm CALMAR bietet er seinen Nachbarn neben dem behördlichen Verfahren nun eine zusätzliche Möglichkeit zur schnellen und unbürokratischen Erstattung von Schallschutzmaßnahmen in Wohn- und Schlafräumen. DIALOG MIT DEN NACHBARN Betroffene Eigentümer, deren Wohnung oder Haus in einer Schutzzone liegt, erhalten ohne hohen Verwaltungsaufwand den passenden Schallschutz. Vorleistungspflichten wie Gutachterkosten sind vermeidbar. Der Umfang der Erstattung wird bereits vor der Durchführung von Arbeiten vereinbart. Bei persönlichen Gesprächen und Begehungen vor Ort werden so auch individuelle Lösungen gefunden, die über rechtliche Ansprüche hinausgehen können. Zudem nehmen die Experten des Flughafens individuelle Anregungen zur Verbesserung des Schallschutzes in der Umgebung des Flughafens auf und prüfen deren Machbarkeit. VORREITER IN SACHEN SCHALLSCHUTZ Laut geltendem Bundesgesetz zur»verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen«sind die Bundesländer dazu verpflichtet, Schallschutzzonen für die von Fluglärm betroffenen Anwohner zu definieren. Bremen hat hierzu bereits 2009 als erstes Bundesland eine entsprechende Verordnung erlassen. Obwohl der Flughafen Bremen erst ab Dezember 2014 gesetzlich zahlungspflichtig ist, startete das Schallschutzprogramm CALMAR bereits Ende 2013. Das vereinfachte privatrechtliche Verfahren CALMAR wurde in Zusammenarbeit mit Experten der Luftaufsichtsbehörde beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen entwickelt. Insgesamt werden die Fluggesellschaften und der Flughafen während der sechsjährigen Laufzeit etwa 5 Millionen Euro für Schallschutzmaßnahmen zur Verfügung stellen. Diese Geldmittel sollen mit CALMAR schnell und effektiv bei den Anwohnern ankommen. Damit unterstreicht der Flughafen Bremen seine Vorreiterrolle in Deutschland. WWW.CALMAR-BREMEN.DE
IHRE ANSPRECHPARTNER Andrea Schmelzer, Harald Born und Dettmar Dencker Wir prüfen für Sie, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen haben und finden gemeinsam mit Ihnen passende Lösungen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Unsere Schallschutzexperten Andrea Schmelzer, Harald Born und Dettmar Dencker haben ein offenes Ohr für Ihre Fragen und schauen auch gerne bei Ihnen persönlich vorbei. Nutzen Sie für Ihre Anfrage das beiliegende Kontaktformular. Ochtu AUSSTELLUNG AM AIRPORT Eine Ausstellung im Terminal des Flughafens informiert Anwohner, Fluggäste, Besucher und Teilnehmer von Flughafenführungen über das Thema»Schallschutz«. Verteilt auf sieben Stationen werden Informationen rund um das Thema Schall bereitgestellt. Eine Infowand erläutert den Aufbau des Gehörs und wirft einen Blick in die Zukunft. Außerdem bietet ein nachgestellter Wohnraum mit eingebauten Schalldämmungsmaßnahmen modernen Lärmschutz zum Anfassen. Sie können verschiedene Geräusche und Lärmpegel interaktiv vergleichen und den Umgebungsgeräuschen diverser Reiseziele lauschend in die Ferne schweifen. Die für zwei Jahre angelegte Ausstellung ist ab Januar 2014 täglich geöffnet, der Eintritt ist selbstverständlich kostenlos.
SCHALLSCHUTZBEREICHE FÜR DEN FLUGHAFEN BREMEN m Weser TAG-SCHUTZZONE 1 ECKPUNKTE DER ZONE A 281 Westen // Norderländer Straße Osten // Hinterm Sielhof Werdersee Karl-Carstens-Brücke B 75 Norderländer Straße Neuenlander Straße Flughafen Autobahnzubringer NACHT-SCHUTZZONE ECKPUNKTE DER ZONE Kattenturmer Heerstraße Westen // An der Höhpost Osten // Tägtmeyerstraße Die Tag-Schutzzone 2 findet in dieser Grafik keine Berücksichtigung, da sie lediglich für Bebauungseinschränkungen gilt. DEFINITION DER SCHUTZZONEN SCHALLSCHUTZZONEN UM DEN FLUGHAFEN BREMEN Die Berechnung der Lärmschutzbereiche erfolgte auf Basis einer Luftverkehrsprognose für das Jahr 2020, der Daten zu den voraussehbaren Flugbewegungen, Flugstrecken und Fluggeräten zugrunde gelegt wurden. Die Lärmschutzbereiche wurden in einer bremischen Verordnung festgelegt und werden in den kommenden Jahren überprüft. Unterschieden wird nach Tag- und Nacht-Schutzzonen, aus denen sich die Ansprüche für die Bezuschussung von Schallschutzmaßnahmen an Wohngebäuden ergeben. Die definierten Schutzzonen bilden die Richtlinie für die Erstattung, sowohl beim behördlichen Verfahren als auch beim CALMAR-Programm. Zuschüsse für neue Schallschutzmaßnahmen werden nur für Wohn- und Schlafräume gewährt. Sie sind unter anderem abhängig von der Lage des Gebäudes im Lärmschutzbereich. Kosten für die Unterhaltung oder Reparatur des Schallschutzes werden nicht ersetzt. Tag-Schutzzone 1 (Bereich Neuenlander Straße/ Ecke Kattenturmer Heerstraße Ecke Arsterdamm): Kostenerstattung bis maximal 150 Euro pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche für bauliche Schallschutzmaßnahmen in Wohnräumen, wie etwa bauliche Verbesserungen an Fenstern, Türen, Rolladenkästen, Wänden und Dächern. Nacht-Schutzzone (Kirchhuchting bis Hemelingen): Kostenerstattung bis maximal 150 Euro pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche für bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie Belüftungseinrichtungen (keine Klimaanlagen), und an Fenstern in Schlafräumen.
Mit CALMAR bietet Ihnen der Flughafen Bremen eine alternative Lösung auf dem Weg zu Ihrem individuellen Schallschutz. Die Vorteile haben wir hier für Sie noch einmal zusammengefasst. Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, ob Sie sich direkt mit dem Flughafen verständigen oder den behördlichen Weg wählen. Schnelle Umsetzung IHRE VORTEILE AUF EINEN BLICK Persönlicher Kontakt und Gespräche vor Ort Individuelle Lärmschutzlösungen Keine Vorleistungen Weniger bürokratisches Verfahren SO GELANGEN SIE ZU IHREM INDIVIDUELLEN SCHALLSCHUTZ (1) Nehmen Sie Kontakt zum Schallschutzteam des Flughafens auf. Nutzen Sie dafür gern das beiliegende Formular. (2) Die Experten prüfen, ob Ansprüche auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen bestehen. (3) Besichtigung Ihrer Wohnung zur Prüfung der vorhandenen Schallschutzelemente und Gespräch über Ihren Bedarf. (4) ggf. Prüfung der vorhandenen Schallschutzmaßnahmen durch einen Gutachter. (5) Schließen einer Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Flughafen. (6) Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen.
Flughafen Bremen GmbH Flughafenallee 20 28199 Bremen Postanschrift: Postfach 28 61 52 28361 Bremen Tel.: +49 (0) 421 5595-0 Fax: +49 (0) 421 5595-474 calmar@airport-bremen.de WWW.CALMAR-BREMEN.DE