Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit Flex Neuregelungen für Geburten ab dem 01.07.2015
Dozent: Marcel Petermann, M.A. Fachreferent für Elterngeld, ElterngeldPlus, Elternzeit und Mutterschutz Interesse an einem Vortrag oder Seminar zu den genannten Themen? Kontakt: marcel.p@gmx.de
Junge Familien wünschen sich: Beruf und Familie partnerschaftlich zu leben dass beide Partner für das Familieneinkommen sorgen 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 3
Familie & Beruf: Was junge Menschen erwarten Männer Frauen Ich erwarte von meinem Partner/meiner Partnerin, dass er/sie selbst 76% 93% für seinen/ihren Lebensunterhalt sorgt 92% Es sollten sich beide um die Kinder kümmern 91% 77% Es sollten beide für das Einkommen sorgen 84% 52% Väter sollten für ihre Kinder beruflich kürzer treten 64% Jeweils Zustimmung zur Aussage Quellen: Aussagen 1+2: WZB (2013): Lebensentwürfe heute: Wie junge Frauen und Männer in Deutschland leben wollen, Altersgruppe 21-34 Jahre; restliche Aussagen: BiB(2013): Familienleitbilder. Vorstellungen, Meinungen, Erwartungen, Altersgruppe 20-39 Jahre 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 4
Mütter wollen mehr arbeiten 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 5
Väter wollen mehr Zeit mit ihren Kindern 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 6
Eltern mit Kindern zwischen 1 und 2 Jahren 60% stimmen der Aussage zu: Am besten ist es, wenn Mann und Frau beide gleich viel erwerbstätig sind und sich beide in gleichem Maße um Haushalt und Familie kümmern. Aber: nur 14% realisieren dieses Modell 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 7
Zunahme der Müttererwerbstätigkeit (Kinder unter 3 Jahren) 2007 33 % 2013 42 % 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 8
Spitzenreiter 2014: Sachsen: 44,2 %; Bayern: 41,7 %; Thüringen: 40,5 % 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 9
Immer mehr Väter beziehen immer länger Elterngeld! 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 10
unterzeichnet am 21. September 2015 zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik und Wirtschaft auf einem Konvent in Berlin gemeinsame Leitsätze für eine NEUE Vereinbarkeit Ziel: Partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Lebensverlauf zu fördern http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/familie,did=219384.html 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 11
Bausteine für die NEUE Vereinbarkeit ElterngeldPlusmit Partnerschaftsbonus und flexibler Elternzeit Familienarbeitszeit 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 12
(Basis-)Elterngeld Eltern: zusammen Anspruch auf 14 Monate Elterngeld Alleinerziehende können auch allein 14 Monate Elterngeld beziehen alleiniger Bezug von 14 Monaten Elterngeld auch in Härtefällen möglich Anspruch: in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes ein Elternteil: mindestens 2 und maximal 12 Monate freie Aufteilung der Monate untereinander möglich (Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen werden Mutter zugewiesen Anrechnung der Mutterschaftsleistungen auf das Elterngeld) Eltern können nacheinander, im Wechsel oder auch gleichzeitig Elterngeld beziehen 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 13
ElterngeldPlus 1 Monat Basis-Elterngeld 2 Monate ElterngeldPlus (Verdopplung des Bezugszeitraumes) Lebensmonate mit Mutterschaftsleistungen werden Mutter automatisch als Basis-Monate zugewiesen (keine Umwandlung möglich) ElterngeldPlus kann in den ersten 14 Lebensmonaten und/oder auch darüber hinaus bezogen werden ab dem 15. Lebensmonat durchgängiger Bezug Eltern können nacheinander, im Wechsel oder auch gleichzeitig Basis-Elterngeld und/oder ElterngeldPlus beziehen 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 14
Aufteilung der Elterngeldmonate 14 Monate Elterngeld Mutter: Vater: 12 Monate 2 Monate Elterngeld und / oder ElterngeldPlus Elterngeld und / oder ElterngeldPlus Partnerschaftsbonusmonate (jeweils 4 Monate ElterngeldPlus pro Elternteil) 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 15
ElterngeldPlus 3 Bezugsmöglichkeiten für jeden Elternteil: alle Anspruchsmonate als Basis-Elterngeld alle Anspruchsmonate als ElterngeldPlus Kombination: einige Anspruchsmonate als Basis- Elterngeld, andere Monate als ElterngeldPlus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 16
Verteilung der Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 17
Verteilung der Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 18
ElterngeldPlus - Partnerschaftsbonusmonate Wenn beideelternteile gleichzeitigfür 4 Monate am Stück(ohne Unterbrechung) jeweils 25-30 Wochenstundenim Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind, dann erhalten sie in diesen Monaten jeweils 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus(insgesamt also 8 zusätzliche Monate). Alleinerziehende können auch allein 4 Bonusmonate beziehen. Nichterfüllung der Voraussetzungen führt dazu, dass der künftige Anspruch für beide Eltern verfällt und die gesamte bis dahin gezahlte Summe zurückgefordert werden kann. 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 19
ElterngeldPlus - Partnerschaftsbonusmonate = reguläres ElterngeldPlus können sowohl innerhalb der ersten 14 Lebensmonate als auch darüber hinaus bezogen werden können vor, während, nach oder ganz ohne sonstigen Elterngeld(Plus)-Bezug genommen werden 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 20
Verteilung der Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 21
Verteilung der Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 22
Verteilung der Bezugsmonate 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 Mutter Vater Basis-Elterngeld (Mutterschutzfrist) Basis-Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 23
ElterngeldPlus ElterngeldPlus kann maximal die Hälftedes Basis-Elterngelds betragen oder auch weniger, wenn entsprechend viel Teilzeit gearbeitet wird Bezug ElterngeldPlus auch ohne Teilzeittätigkeit möglich ( alte Dehnungsoption) dann immer genau die Hälfte vom Basis-Elterngeld 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 24
ElterngeldPlus ElterngeldPlus letztlich eine weitere Bezugsvariante Ermittlung des Bemessungszeitraums, Berechnung der Höhe des Elterngeldes, Anrechnung von (Teilzeit-) Einkommen etc. wie beim Basis-Elterngeld auch lediglich der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann sich unterscheiden (beim ElterngeldPlus gibt es einen Deckelungsbetrag (= Hälfte vom Basis-Elterngeld)) doppelt so lang, maximal halb so hoch 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 25
Elterngeld ElterngeldPlus errechneter Betrag Auszahlungsbetrag Basis-Elterngeld Ø Einkommen vor der Geburt minus Ø Einkommen = Differenzbetrag im EG-Bezug = % = ElterngeldPlus Ø Einkommen vor der Geburt Ø Einkommenim EG Plus-Bezug minus % = Differenz- betrag = = Hälfte Basis-Elterngeld ohne TZ 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 26
Berechnung Anspruch ElterngeldPlus mitdeckelungsbetrag Elterngeld soll das im Bezugszeitraum tatsächlich wegfallende Erwerbseinkommen prozentual ersetzen!!! Einkommen vor der Geburt 1.800 Netto Anspruch Basis-Elterngeld 1.170 65 % von 1.800 Deckelungsbetrag (= halbes Elterngeld) 585 1.170 / 2 Einkommen Teilzeit 400 Minijob Einkommensverlust 1.400 1.800-400 Anspruch auf Basis-Elterngeld 910 65 % von 1.400 Anspruch auf ElterngeldPlus 585 910 liegen über Deckelungsbetrag 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 27
Berechnung Anspruch ElterngeldPlus ohnedeckelungsbetrag Elterngeld soll das im Bezugszeitraum tatsächlich wegfallende Erwerbseinkommen prozentual ersetzen!!! Einkommen vor der Geburt 1.800 Netto Anspruch Basis-Elterngeld 1.170 65 % von 1.800 Deckelungsbetrag (= halbes Elterngeld) 585 1.170 / 2 Einkommen Teilzeit 1.300 Teilzeit Einkommensverlust 500 1.800-1.300 Anspruch auf Basis-Elterngeld 325 65 % von 500 Anspruch auf ElterngeldPlus 325 325 liegen unter Deckelungsbetrag 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 28
Wann rechnet sich ElterngeldPlus? Einkommen vor der Geburt 1.800 Netto Anspruch Basis-Elterngeld ohne Teilzeit 1.170 (Hälfte = 585 ) x 12 Monate 14.040 Anspruch Basis-Elterngeld mit Teilzeit (Minijob) Teilzeit = 400 Wegfall Einkommen = 1.400 Elterngeld = 910 x 12 Monate 10.920-3.120 AnspruchElterngeldPlus mit Teilzeit (Minijob) Teilzeit = 400 Wegfall Einkommen = 1.400 Elterngeld = 910 Deckelung= 585 x 24 Monate 14.040 +/-0 ElterngeldPlus kann den Verlust beim Elterngeld in diesem Fall in vollem Umfang auffangen! 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 29
Wann rechnet sich ElterngeldPlus? Einkommen vor der Geburt 1.800 Netto Anspruch Basis-Elterngeld ohne Teilzeit 1.170 (Hälfte = 585 ) Anspruch Basis-Elterngeld mit Teilzeit Teilzeit = 1.300 Wegfall Einkommen = 500 Elterngeld = 325 AnspruchElterngeldPlus mit Teilzeit Teilzeit = 1.300 Wegfall Einkommen = 500 Elterngeld = 325 x 12 Monate 14.040 x 12 Monate 3.900-10.140 x 24 Monate 7.800-6.240 Auch mit ElterngeldPlus gibt es in diesem Fall einen Verlust beim Elterngeld, der aber geringer ausfällt als beim Basis-Elterngeld! 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 30
Elterngeld im Verhältnis ohne Teilzeit Basis-Elterngeld 100 % (der maximal möglichen Höhe) mit Teilzeit <=50 % Basis-Elterngeld 80 % ElterngeldPlus 50 % 2 x 50 % = 100 % mit Teilzeit > 50 % Basis-Elterngeld 30 % ElterngeldPlus 30 % 2 x 30 % = 60 % 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 31
1400 1200 1000 800 600 400 1.300 Verlust 1.040 650 Kein Verlust 650 400 400 400 Netto = 2.000 EG = 1.300 (65 %) Hälfte = 650 Basis-EG EG Plus TZ-Gehalt 200 0 Basis-Elterngeld Basis-EG mit TZ EG Plus mit TZ EG Plus mit TZ Variante 1 Variante 2 Variante 3 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 32
ElterngeldPlus Auf die Gesamtbetrachtung kommt es an Netto (Vollzeit) = 1.800 / Basis-Elterngeld = 1.170 11. 12. 13. 14. Vater TZ TZ VZ VZ gesamt Teilzeit 1.300 1.300 1.800 1.800 6.200 Elterngeld 325 325 650 6.850 11. 12. 13. 14. Vater TZ TZ TZ TZ gesamt Teilzeit 1.300 1.300 1.300 1.300 5.200 ElterngeldPlus 325 325 325 325 1.300 6.500-1.000 +650 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 33
Gegenüberstellung (Basis-)Elterngeld ElterngeldPlus Partnerschaftsbonus Anzahl Monate max. 14 max. 28 4 (als Block) Bezugszeit (LM = Lebensmonat) nur in den ersten 14. LM (Unterbrechungen möglich) Höhe max. 1.800 min. 300 Teilzeit möglich (max. 30 Wochenstunden) sowohl in den ersten 14. LM (Unterbrechungen möglich) als auch ab dem 15. LM (ohneunterbrechung, durchgängig durch mind. einen Elternteil) max. 900 mind. 150 möglich (max. 30 Wochenstunden) sowohl in den ersten 14. LM als auch ab dem 15. LM entspricht ElterngeldPlus Muss 25-30 Wochenstunden für jeden Elternteil 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 34
Elternzeit
Elternzeit Flex alte Regelungen für Geburten bis 30.06.2015 Anspruch auf Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre (Anmeldefrist 7 Wochen) Übertragung von maximal 12 Monatennicht genutzter Elternzeit pro Kind bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres mitzustimmung des Arbeitgebers keine Antragsfrist gegenüber dem Arbeitgeber (Übertragung kann abgelehnt werden) neue Regelungen für Geburten ab 01.07.2015 Anspruch auf Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre (Anmeldefrist 7 Wochen) Inanspruchnahme von maximal 24 Monatennicht genutzter Elternzeit pro Kind bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres ohnezustimmung des Arbeitgebers Elternzeit ab 3. Geburtstag muss spät. 13 Wochen vorher angemeldet werden (Kündigungsschutz 14 Wochen vor Beginn Elternzeit) ab dem 3. Geburtstag kein Bindungszeitraum mehr 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 36
Elternzeit Flex alte Regelungen für Geburten bis 30.06.2015 Anspruch auf 2 Zeitabschnitte weitere Zeitabschnitte mit Zustimmung des Arbeitgebers neue Regelungen für Geburten ab 01.07.2015 Anspruch auf 3 Zeitabschnitte weitere Zeitabschnitte mit Zustimmung des Arbeitgebers ein dritter Zeitabschnitt kann aus dringenden betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber abgelehnt werden, wenn dieser Abschnitt vollständig zwischen dem 3. Geburtstag und der Vollendung des 8. Lebensjahres liegt 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 37
Elternzeit Flex alte Regelungen für Geburten bis 30.06.2015 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß 15 Abs. 7 BEEG Antragsfrist: 7 Wochen Antrag muss Beginnund Umfangder verringerten Arbeitszeit enthalten, die gewünschte Verteilungsoll im Antrag angegeben werden neue Regelungen für Geburten ab 01.07.2015 Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gemäß 15 Abs. 7 BEEG Antragsfrist: 7 Wochen ab dem 3. Geburtstag: 13 Wochen Antrag muss Beginnund Umfangder verringerten Arbeitszeit enthalten, die gewünschte Verteilungsoll im Antrag angegeben werden 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 38
Elternzeit Flex alte Regelungen für Geburten bis 30.06.2015 will Arbeitgeber ablehnen, muss er dies innerhalb von 4Wochen mit schriftlicher Begründung tun neue Regelungen für Geburten ab 01.07.2015 will Arbeitgeber ablehnen, muss er dies innerhalb von 4bzw. 8Wochen mit schriftlicher Begründung tun stimmt der Arbeitgeber nicht oder stimmt Arbeitgeber nicht zu nicht rechtzeitig zu Klage vor Arbeitsgericht möglich Klage vor Arbeitsgericht möglich stimmt Arbeitgeber nicht rechtzeitig zu dann gelten Verringerung sowie Verteilung als festgelegt Antrag kann nur als Ganzes abgelehnt werden, daher ist auch die Verteilung der Arbeitszeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen abzulehnen (BAG, 09.05.2006, Az: 9 AZR 278/05) sowohl der Beginn, der Umfang als auch die Verteilung der Arbeitszeit können nur aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 39
Vorteile für den Arbeitgeber früherer Wiedereinstieg von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern fachliches Wissen gelangt schneller wieder ins Unternehmen berufliche Kenntnisse bleiben auf dem aktuellen Stand durch die frühere Rückkehr sinken darüber hinaus die Kosten kein Ersatzpersonal, keine Qualifizierung Stärkung des Fachkräftepotenzials (vollzeitnahe Teilzeit) Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber Nachfrage nach Teilzeitangeboten dürfte steigen Arbeitgeber mit familienbewussten Teilzeitmodellen können bei beschäftigten Eltern punkten und damit Fachkräfte gewinnen und halten 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 40
Broschüren Publikationsversand der Bundesregierung Telefon: 030 / 182722721 Mail: publikationen@bundesregierung.de 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 41
Service-Team des BMFSFJ Servicetelefon: 030 / 201 791 30 E-Mail: info@bmfsfjservice.bund.de 03.11.2016 Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit 42
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!