Forderungen in der Krise sicher managen: Wie komme ich sicher an mein Geld. Wirtschaftsförderung des Landkreises Nürnberger Land

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Transkript:

Wirtschaftsauskunft Forderungen in der Krise sicher managen: Wie komme ich sicher an mein Geld zur Vermeidung von Forderungsausfällen Wirtschaftsförderung des Landkreises Nürnberger Land Referent Bernhard Lotter Creditreform Nürnberg 1 1

Ursache und Wirkung wie komme ich an mein Geld was gilt es bei Mahnläufen zu beachten was tun bei Zahlungsauffällig keiten derzeitige Situation Zahlungsverhalten in Deutschland Risiken durch Zahlungsverzug Fristen beachten Formulierungen bei Rechnungen und Mahnungen gesetzl. Regelungen beachten warum steigt die Bedeutung dieses Unternehmensbereiches Sondervereinbarungen treffen Risiken frühzeitig erkennen Information verwerten 2 2

Bonitätsatlas Deutschland über alle Branchen - kreisspezifische Risiko- und Potenzialanalyse 2008 - Risikoklassen für alle deutschen Kreise 1 sehr geringes Ausfallrisiko 4 erhöhtes Ausfallrisiko 2 geringes Ausfallrisiko 5 hohes Ausfallrisiko 3 mittleres Ausfallrisiko 6 sehr hohes Ausfallrisiko 3 3

Unternehmensinsolvenzen Entwicklung in Deutschland 4 4

Unternehmensinsolvenzen Entwicklung in Deutschland 5 5

Die Empfehlung in der Umsetzung?!?! 6 6

Ergebniswirkung von Forderungsausfällen Schon geringe Forderungsausfälle reduzieren positive Umsatzeffekte vollständig Die Höhe der Finanzierungskosten ist i.d.r. größer als die Forderungsausfälle p.a. Verweildauer der Forderungen muss Steuerungsgröße im Kreditmanagement sein 7 7

Ergebniswirkung von Forderungsausfällen Situation vor Forderungsausfall Einspareffekt bei Verkürzung der Verweildauer der Forderungen Bilanzsumme Umsatz 58 Mio.Euro 116 Mio.Euro 1 Tag 43.500 Forderungen in Höhe von 30% der Bilanzsumme 17,4 Mio. Finanzierungskosten: 10% 1,74 Mio. p.a. Verweildauer der Forderungen: 40 Tage 3 Tage 5 Tage 10 Tage 130.500 217.500 435.000 8 DSO ist wichtige Zielgröße! 8

DSO Days Sales Qutstanding (durchschnittlich Außenstandsdauer offener Forderungen) durchschn. Forderungsbestand Umsatz * 365 = DSO Days Sales Outstanding ist nicht zuletzt aufgrund der steigenden Insolvenzzahlen eine wichtige Messgröße, sondern auch aufgrund der ansteigenden Bedeutung des Working Capitals. Je niedriger der Wert, desto besser läuft das Debitorenmanagement im Unternehmen. 9 9

Zahlungsverhalten in Deutschland Gründe 1, warum Kunden nicht zahlen 2 Gewerbliche Schuldner: schlechte Auftragslage (85 %) momentaner Engpass (71 %) zu wenig Eigenkapital (65 %) Ausnutzung von Lieferantenkrediten (47 %) Vorsatz (23 %) 1 Quelle BDIU 2 Mehrfachnennungen möglich 10 private Schuldner Überschuldung (84 %) Arbeitslosigkeit (80 %) momentaner Engpass (50 %) Vorsatz (47 %) Vergesslichkeit (4 %) 10

Wichtige Warnsignale im aktiven Kundenbestand Verändertes Zahlungsverhalten Schlechte Zahlungsbeurteilung in der Auskunft Außergewöhnliche Vergleichsangebote Löhne werden nicht mehr bezahlt Umsatzrückgänge Verändertes Bestellverhalten Kapitalerhöhung ohne Investitionen Bestimmte Rechtsformen 11 11

Wirkungsvolles Forderungsmanagement Ursachen für Forderungsausfälle Ungenügende Informationen über den Auftraggeber Keine Abschlagszahlungen vereinbart Weiterbelieferung und arbeiten trotz Zahlungsrückstände Gutgläubigkeit bei Ausreden der Kunden keine Forderungsausfallversicherung oder Vorleistungssicherheiten bei Großaufträgen Fehlerhafte Kalkulation durch Preisdruck bewusste Inkaufnahme negativer Deckungsbeiträge 12 12

Probleme des Lieferantenkredites bonitätsschwache Kunden nehmen überproportional Lieferantenkredit in Anspruch! bei schwacher Konjunktur steigt die Bereitschaft, höhere Lieferantenkredite zu gewähren, um Umsatz zu generieren 13 13

Hohe Bestellmengen führen oft zu Freudentänzen im Verkauf 14 14

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzug und Verzugsfolgen (Korrektur des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen) a) Neuregelungen zur Entbehrlichkeit der Mahnung ( 286, Absatz 2) b) Automatischer Verzug nach der 30-Tage-Regel schließt früheren Verzug durch Mahnung nicht mehr aus ABER: 30-Tage-Regel gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen besonders hingewiesen worden ist, z. B. auf der Rechnung ( 286, Absatz 3) 15 15

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Verzug spätestens nach 30 Tagen - 286, Abs.(3), Satz 1 BGB: Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung die Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. 16 16

Richtig mahnen Es muss hierbei darauf geachtet werden, dass der Fristbeginn möglichst eindeutig dokumentiert ist! Das können Unterschrift und Datum auf dem Lieferschein oder eine Empfangsbestätigung sein. Achten Sie im Vorfeld bzw. bei Vertragsabschluß auf die Nennung des Ereignisses, das den Fristbeginn festlegt. 17 17

Richtig mahnen Fazit: Geben Sie auf Ihren Rechnungen ein kalendermäßig bestimmtes Zahlungsziel oder einen bestimmbaren Leistungszeitraum laut 286, Abs.(2), Satz 1 und 2 BGB an. 18 18

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen - gesetzlicher Verzugszins 5 % bzw. 8 % (Verbraucher bzw. Kaufleute) über dem Basiszinssatz der Bundesbank - derzeit Basiszinssatz (seit 01.07.2009) 0,12 % (also 5,12 % bei Verbrauchern) ohne weiteren Nachweis - höhere Zinsen (z.b. Kontokorrentzinsen) können gegen entsprechenden Nachweis (Bankbestätigung) geltend gemacht werden - wenn Schuldner nicht Verbraucher und der Rechnungszugang unsicher ist, tritt der Verzug spätestens 30 Tage nach Empfang der Gegenleistung ein. 19 19

Richtig mahnen Empfehlung: Schreiben Sie auf Ihr erstes Mahnschreiben Zahlungserinnerung und auf das zweite dann letzte Mahnung. Mehr als zwei Mahnungen schicken Sie nicht raus. Die zweite Mahnung ist auch die letzte vor weiteren gerichtliche Schritten. 20 20

Sicherung von Bauforderungen Der Umgang mit falschen Mängelrügen Der Alltag: unsinnige und nicht nachvollziehbare Mangelrügen sollen Bauhandwerker um einen Teil ihres Werklohnes bringen oft schlägt aber bereits ein Einbehalt des Auftraggebers von 5 % der Auftragssumme aufgrund der geringen Renditen in einen Verlust um Es soll dabei nicht das Prinzip gegenseitiger werkvertraglicher Pflichten kritisiert werden, sondern der Umgang mit falschen und vorgeschobenen Mangelrügen, Die einzig und allein dazu dienen, Teil des Werklohns zurückzubehalten oder gar nicht zu zahlen. 21 21

Sicherung von Bauforderungen. die ausstehenden Gelder gesichert werden! 22 22

Sicherung von Bauforderungen Gemäß VOB/B 17 Abs. 6 ist ein Sicherheitseinbehalt binnen 18 Werktagen nach Mitteilung vom Auftraggeber auf ein Sperrkonto einzuzahlen. Kommt er trotz einer angemessenen Nachfrist der Einzahlung nicht nach, kann der Auftraggeber die Auszahlung des einbehaltenen Betrages verlangen und braucht keine Sicherheit mehr leisten. Wichtig! Im Fall einer Insolvenz unterliegen diese Einbehalte bei Separierung auf einem als Und Konto geführten Gemeinschaftskonto dem Absonderungsrecht! 23 23

Richtig mahnen Ratenzahlung / Stundung Bei einer Ratenzahlung wird vereinbart, dass die Forderung in Teilbeträgen zu bestimmten Terminen abgetragen wird, die Fälligkeit wird hinausgeschoben. Besicherung von Forderungen Unter der Besicherung versteht man, dass der Schuldner dem Gläubiger ein weiteres Recht einräumt, aus dem der Gläubiger vorgehen kann, falls die eigentliche Forderung nicht fristgerecht bezahlt wird. Vergleich (außergerichtlich) Begriff laut BGB 779:Ein Vergleich ist ein Vertrag, durch den der Streit zwischen Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird. 24 24

Richtig mahnen Informationsbeschaffung - Ratenvereinbarung / Stundung setzt immer persönliches Vertrauen voraus - Allgemeine Daten zum Schuldner Bonitätsprüfung Genaue Rechtsform Vollständiger Vor und Zuname... Genaue Adresse... Selbstauskunft... (Wirtschaftsauskunft, Bankauskunft) (Handelsregister für GmbH, OHG, KG AG, Partnerschaftsregister für freie Berufe, Gewerberegister bzw. Vertrag und Briefbogen) (Vertrag, Briefbogen) (Postanschriftenprüfung/Adress- und Telefonbuch) (vom Schuldner) Angaben zum Schuldnerunternehmen Lassen Sie sich vom Schuldner eine Aufstellung seiner wirtschaftlichen Lage geben. Er sollte eine aktuelle Bilanz vorlegen können. Der Schuldner sollte darlegen können, wie er seine Zahlungsschwierigkeiten überwinden will, um dann nach Ablauf der Stundungszeit auch zahlen zu können. 25 25

Kausalitäten sind oftmals nicht vorhanden! 26 26

Kontakt Bernhard Lotter BA Creditreform Nürnberg Aumüller KG Tel: 0911 / 5395-600 E-mail b.lotter@nuernberg.creditreform.de VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT. 27 27