Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels

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Transkript:

FACHGRUPPENNEWS 1 14 Rundschreiben des Landesgremiums Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Editorial Sehr geehrtes Mitglied, das Neue Jahr startet mit großen steuerlichen Änderungen für unsere Berufsgruppe - die ab 1.1.2014 in Kraft getretene Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung. Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verstecken sich weitreichende Änderungen. Das bekannte Reverse Charge-System ist nun auch anzuwenden auf Lieferung von Metallen und vor allem neu: ANLAGEGOLD. Die Wirtschaftskammer hat sich sehr bemüht, hier Übergangsfristen bis 30.6.2014 durchzusetzen, dies ist aber abgelehnt worden. In dieser Verordnung findet sich lediglich die Auflistung der Zolltarifnummern der NICHT betroffenen Ware ein sogenanntes Ausschlussverfahren. Es obliegt dem Steuerpflichtigen, die ihn betreffende Ware aus den sehr komplexen Zolllisten selbst herauszusuchen. Auch das Rechnungswesen muss dahingehend umgestellt werden, sodass es ab 1.1.2014 Rechnungen mit MwSt, ohne MwSt und Übergang der Steuerschuld sowie gemischte Rechnungen gibt. Bei der USt-Voranmeldung erfolgt die Abwicklung ähnlich einer innergemeinschaftlichen Lieferung, jedoch mit anderen Eintragungszeilen. Ich habe versucht, die wichtigsten Fakten in Form von kurzen Fragen/Antworten möglichst verständlich zu erläutern bitte lesen Sie diese Informationen im Inneren dieser Branchen News sorgfältig durch und besprechen Sie diese unbedingt mit Ihrem Steuerberater. KommR Alfred Römer Obmann TOP AKTUELL! Einladung zum Informationsabend: Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr UMSATZSTEUER- BETRUGS- BEKÄMPFUNGS- VERORDNUNG Reverse Charge NEU Seit Beginn dieses Jahres ist die Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung (USt-BBKV) anzuwenden. Wir laden Sie daher sehr herzlich am 19.3.2014 zu einem Informationsabend ein. Experten von der ÖGUSSA informieren, was sich ab 1.1.2014 für unsere Mitgliedsbetriebe und deren Geschäftspartner im Umsatzsteuerrecht durch die Ausweitung der Reverse- Charge-Regelung ändert. Weitere Infos dazu auf S. 7. INHALT Nr. 1 Februar 2014 Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels Obmann: KommR Alfred Römer Geschäftsführer: Rudolf Vogt Sachbearbeiterin: Elisabeth Höger Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien T 01/514 50-3227 F 01/514 50-3288 E elisabeth.hoeger@wkw.at W wko.at/wien/schmuckhandel ADVENTKALENDER 2013 die Erfolgsgeschichte nimmt kein Ende... 2 Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung... 7 Beschränkung von PAKs in Armbändern etc... 8 Lehrlingsehrung/Die neue Pendlerverordnung ab 2014/Kollektivvertrag 2014... 9 Änderung der Absetzbarkeit von Umlaufvermögen... 10 Pensionsberechnung ab 1.1.2014: Kontoerstgutschrift... 10 Überbrückungshilfe/Selbstständigenvorsorge... 10 Entlastung für Gründer durch zinsenfreien Aufschub der Versicherungs-Nachzahlung... 10 Jahresrückblick... 11 Branchenmaterial... 12

FACHGRUPPENNEWS 2 Juwelen- und Uhrenhandel ADVENTKALENDER 2013 die Erfolgsgeschichte nimmt kein Ende Seit wann gibt es den Adventkalender und was war die Idee dahinter? Im Frühjahr 2010 beschloss das Gremium, eine neue Werbelinie ins Leben zu rufen weg von der Plakat- und Printwerbung hin zu neuen Medien. Das Hauptentscheidungskriterium war, mit möglichst effizient eingesetzten Mitteln den größtmöglichen Erfolg zu erzielen und nebenher auch noch neue Käuferschichten anzusprechen. Das Ergebnis all dieser Überlegungen war die Gründung der Konsumentenwebseite www.wiener-juweliere.at. Ziel dieser Webseite ist es, basierend auf einer intelligenten Suchmaschine, den Kunden schnell und zielsicher zum Juwelier seiner Wahl zu führen. Es gibt die Möglichkeit, nach Bezirk, bestimmten Produktgruppen und Volltextsuche seine Auswahl zu treffen. In der Suchmaschine sind ALLE Juweliere mit den Daten des Firmen A-Z automatisch und kostenlos erfasst. Das Firmen A-Z Das Firmen A-Z ist eine Datenbank der WKO, frei zugängig für ALLE. Hier werden alle Mitgliedsbetriebe automatisch mit den Daten der Gewerbeanmeldung (sind öffentlich zugängliche Daten) erfasst. Die weitere Wartung, Erweiterung um Kontaktdaten, Öffnungszeiten, besondere Produkte usw. muss das einzelne Mitglied selbst vornehmen (Zugang über PIN, erfragbar über die Hotline 0800/221223). Über eine automatisierte Schnittstelle werden alle Mitgliederdaten des Einzelhandels für den Juwelen- und Uhrenhandel aus dem Firmen A-Z in die Konsumentenseite www. wiener-juweliere.at übertragen. Somit ist jeder Betrieb zumindest namentlich und mit Adresse bereits 2 mal gratis im WWW präsent (wie oben schon erwähnt, ist die Wartung der Daten im Firmen A-Z vom Mitglied selbst vorzunehmen Telefon, Mail usw.) für die Aktualität dieser Daten ist das Gremium nicht verantwortlich! Es gibt allerdings die Möglichkeit, auf Basis einer standardisierten Seite seinen Betrieb vorzustellen und von hier auf die eigene Homepage zu verlinken (kostenpflichtig). Ein weiteres Ziel dieser Webseite war und ist es, gezielt Werbekampagnen, Gewinnspiele und sonstige Aktionen zu lancieren, wie: Gewinnspiel ADVENTKALENDER Die Idee hinter diesem äußert erfolgreichen Werbemodell war, auch kleinen Juwelieren eine Plattform zu bieten. Mit der Spende eines Schmuckstückes/Uhr ab einem VK von 200 ist man dabei, die Grenzen nach oben sind offen. Der Gewinn muss vor Ort beim jeweiligen Juwelier abgeholt werden. Während der ganzen 24 Tage sind die Logos und Firmenanschriften online, der Gewinn allerdings erst ab dem entsprechenden Fenstertag. Wie optimieren Sie die Werbewirksamkeit für Ihre Firma? Mit einer individuellen Seite auf www.wiener-juweliere.at sind Sie um einmalig 200 dabei. (Die Juweliere mit den meisten Zugriffen haben auch Großteils eine solche Seite). Sichern sie sich schon jetzt ein Fenster im Adventkalender 2014 so können Ihre Wünsche bezüglich des Fenstertages berücksichtigt werden. Die Erfolgskurve zeigt jedoch mit dem heurigen Adventkalender ganz steil nach oben im internationalen und nationalen Vergleich sind die Teilnehmerzahlen sensationell hoch. So wurde der Adventkalender beworben: Beispiele von Bannern in den Online-Medien: Ghost Company JULIUS Ghost Company

3 Wiener Juweliere Onlinekampagne und Google Adwords Zahlen, Daten und Fakten: Sponsored Stories Schaltungen in den Onlineportalen kurier.at und woman.at haben im Kampagnenzeitraum 216.500 Adimpressions ausgeliefert und über 1.100 Klicks generiert. Die Klickrate von 0,51 % war im Vergleich zu den Bannerschaltungen im Vorjahr erheblich höher. (0,16%) Kampagnenende: 18.12.13 Reporting-Zeitraum: 27.11.2013-18.12.2013 Kampagnenstart: 27.11.13 Kampagnenende: 18.12.13 Beobachtungszeitraum 1. Dezember bis 24. Dezember 2013 Google Analytics 01.12.2013 24.12.2013 Besuche: 29.607 (2013:16.723) Eindeutige Besucher: 8.394 (2013: 5.553) Seitenaufrufe: 122.899 (2013: 76.316) Seiten/Besuch: 4,15 (2013: 4,56) Durchschnittliche Besuchsdauer: 00:02:11 Absprungrate: 6,38 % Vergleich zum Vorjahr: Blaue Linie 01. 24.12.2013 Orange Linie 01. 24.12.2012 Es sind deutliche Steigerungen (Zahlen in grün) ersichtlich. Die Besuche wurden um 40 Prozent, die Seitenaufrufe um fast 50 Prozent gesteigert. Die schönen Preise und die neue Optik des Kalenders wurden positiv aufgenommen, die Absprungrate auf dieser Seite hat sich um fast 40 Prozent gesenkt zum Vorjahr. Beispiel Advertorial: Unser Hauptgewinn: 24.12.2013 Firma: Hübner Uhrmachermeister seit 1914, Graben 28, 1010 Wien Gewinn: Damenarmbanduhr Marke VENTURA, Design Paolo Fancelli, Gehäuse aus Durinox, Generator-betriebene Automatik-Digitaluhr (benötigt keine Batterie), Saphirglas, wasserdicht bis 3 bar Gewinnerin: Gabriela MUCK Gremium

FACHGRUPPENNEWS 4 Juwelen- und Uhrenhandel Werbeaktion Dezember 2013 Online-ADVENTKALENDER 01.12.2013 Firma: Alfred Römer e.u. Alserbachstraße 4, 1090 Wien Gewinn: Ring 585 Weißgold mit Zirkonia Gewinnerin: Nina STOCKINGER 8.12.2013 Firma: Georgia Goldfisch Juwelenschmiede/ Patricia Tudosze, Rauhensteingasse 7,1010 Wien Gewinn: rubinrotes Rochenlederarmband aus der exklusiven Vitamincocktail-Kollektion mit einem Di Vienna Würfel aus schwarz rhodiniertem Silber Gewinnerin: Barbara LICHTENSTEIN 2.12.2013 Firma: 84 Karat Juwelen Heinrich Schulz Ges.m.b.H. Teinfaltstraße 4, 1010 Wien Gewinn: trendige Schaumkorallenkette Gewinnerin: Alexandra NOVAK 3.12.2013 Firma: Uhrmachermeister Hofer Schulhof 2, 1010 Wien Gewinn: exklusive Armbanduhr Marke Cerruti, Quarz, mit Swarovski-Steinen, Metallarmband Gewinnerin: Birgit PROSKOWETZ 4.12.2013 Firma: Dorotheum GmbH & Co KG Dorotheergasse 17, 1010 Wien Gewinn: Armband aus Tahitiankultur perlen mit Weißgoldschließe Gewinnerin: Gertrude ZETTELMAYR 5.12.2013 Firma: Juwelier Leo Müller Währinger Straße 109, 1180 Wien Gewinn: stylische Ohrhänger in Silber 925 von Momentoss Gewinnerin: Maria HEROLD 6.12.2013 Firma: Tauerngold, Wipplingerstraße 20, 1010 Wien Gewinn: Kollektion Aura von Tauerngold, extravagantes Herz als Anhänger in 585 Gold Gewinnerin: Karina SCHIEDLER 7.12.2013 Firma: Juwelier Günther Schmidt, Sandleitengasse 49, 1170 Wien Gewinn: exklusiver Goldring 585, Citrin, Bergkristall und Diamanten Gewinnerin: Annabel BRANDL 9.12.2013 Firma: Golddiskont Luitschi Schmuckhandelsund Erzeugungsgesellschaft m.b.h. Hormayrgasse 1, 1170 Wien Gewinn: Camee, gefasst in 585 Gold Gewinnerin: Stephanie KRONBERGER 10.12.2013 Firma: Akoya Perlenstudio, Gabriele Faly e. U. Gymnasiumstraße 1, 1180 Wien Gewinn: elegante Süßwasserzuchtperlen kette mit silbervergoldeter Magnetschließe Gewinnerin: Margarete SLAVIK, abgeholt durch Ehemann. 11.12.2013 Firma: Bemarol HandelsgmbH. Westbahn City, Eben 0, 1150 Wien Gewinn: Tommy Hilfinger Damenarmbanduhr, rosefarben, Lünette mit Steinchen besetzt, Multi-Eye Gewinner: Thomas ASCHENBRENNER 12.12.2013 Firma: Juwelier My Style Donau Gold GesmbH. & Co.KG, Hafnersteig 4, 1010 Wien Gewinn: Ohrstecker aus Lapislazuli, Verzierung aus 585 Gold mit Diamanten Gewinnerin: Isabella PESCHTA 13.12.2013 Firma: Juwelier Brandstetter Taborstraße 39a, 1020 Wien Gewinn: trendiges Silbercollier mit Beads von GOOIX Gewinnerin: Andrea HAJEK

5 14.12.2013 Firma: Peter Eckel Goldschmied Hernalser Hauptstraße 164, 1170 Wien Gewinn: Kreativring bestehend aus 3 einzelnen kombinierbaren Ringen aus 585 Gold, handgemacht mit 3 Diamanten im Brillantschliff Gewinnerin: Sandra GATTERMANN 15.12.2013 Firma: M.B. gold & more e.u. Landstraßer Hauptstraße 1, 1030 Wien Gewinn: Ring 925 Silber, vergoldet und verziert mit 3 Perlen und Zirkonia Gewinner: Markus RESCH 16.12.2013 Firma: Alfred Römer e.u. Alserbachstraße 4, 1090 Wien Gewinn: Ring 585 Gold mit grünem Stein Gewinnerin: Natalie PREISER 17.12.2013 Firma: Juwelier FABRINI Helvetia-International Susanne Forstinger Ges.m.b.H. Mariahilfer Straße 88, 1070 Wien Gewinn: exklusive Armbanduhr Marke Helvetia, Quarzuhr Tungsten Steel mit Saphire Glas und lebens - langer Garantie auf das Werk Gewinnerin: Katharina PRINZ 19.12.2013 Firma: Juwelier Gunsam Uhren- Gold- und Silberwaren Handelsgesellschaft m.b.h. Am Spitz 17, 1210 Wien Gewinn: Ring 585 Gold mit Diamant (0,02ct) Gewinnerin: Marlis UHLIK 20.12.2013 Firma: Roszet & Fischmeister Kammerjuwelier Kohlmarkt 11, 1010 Wien Gewinn: Armband aus 925 Sterlingsilber Gewinnerin: Monika KARALL 21.12.2013 Firma: Dorotheum GmbH & Co KG Dorotheergasse 17, 1010 Wien Gewinn: Anhänger mit Brillanten aus 585 Weißgold Gewinnerin: Ingrid WEISS 22.12.2013 Firma: Dieter Holzhammer Juwelier Hernalser Hauptstraße 78, 1170 Wien Gewinn: 1/4 Kt. Brillant, Qualität GSI, lose Gewinnerin: Gabi ROTTENSTEINER 23.12.2013 Firma: Michael W. Fischer Juwelier Franziskanerplatz 6, 1010 Wien Gewinn: Ring aus 585 Gold mit Opal und Diamanten Gewinnerin: Marianne PETZ 18.12.2013 Firma: Golddiskont Luitschi Schmuckhandels- und Erzeugungsgesellschaft m.b.h. Hormayrgasse 1, 1170 Wien Gewinn: Ring 585 Gold mit grünem Zirkonia Gewinner: Sergui LONGODOR Fotos Schmuckschachteln: Ghost Company Fotos Übergabe: Gremium, Juweliere 24.12.2013 Firma: Hübner Uhrmachermeister seit 1914, Graben 28, 1010 Wien Gewinn: Damenarmbanduhr Marke VENTURA, Design Paolo Fancelli, Gehäuse aus Durinox, Generator-betriebene Automatik-Digitaluhr (benötigt keine Batterie), Saphirglas, wasserdicht bis 3 bar Gewinnerin: Gabriela MUCK

FACHGRUPPENNEWS 26 Juwelen- und Uhrenhandel Besucherquelle Die externe Verlinkung (Referral) macht 13.731 Klicks aus, direkte Aufrufe schlagen sich mit 8.961 Seitenaufrufen zu Buche. Die organische Suche erzielt 5.988 Besuche, gefolgt von Google Adwords mit 537 Klicks und Links über 390 Seiten. Standard-Channel- Gruppierung Akquisition Besuche % neue Besuche Neue Besuche 29.607 27,18% 8.048 % des Gesamtwertes: 100,00 % (29.607) Website-Durchschnitt: 27,16 % (0,07 %) % des Gesamtwerts: 100,07 % (8.042) 1. Referral 13.731 21,08% 2.894 2. Direct 8.961 33,59% 3.010 3. Organic Search 5.988 26,90% 1.611 4. Paid Search 537 83,80% 450 5. Social 390 21,28% 83 Klicks durch Verweise Zubringerstärkstes Medium war gewinnspielsammlung.at mit 4.551 Besuchern, gefolgt von der Plattform genuss-fee.at und vickyliebtdich.at. Das Portal Kurier scheint mit 1.762 Besuchen auf, gefolgt von woman mit 1.581 Besuchern. Medien Akquisition Verhalten Quelle Besuche % neue Besuche Neue Besuche Absprungsrate Seiten/Besuche Durchschnttl. Besuchsdauer 13.731 % des Gesamtwerts: 46,38 % (29.607) 21,08 % Website- Durchschnitt: 27,16 % (-22,41 %) 2.894 % des Gesamtwerts: 35,99 % (8.042) 3,47 % Website- Durchschnitt. 6,38 % (-45,52 %) 3,90 Website- Durchschnitt: 4,15 (-6,12 %) 00:02:02 Website- Durchschnitt: 00:02:11 (-6,95 %) 1. gewinnspielsammlung.at 4.551 22,43% 1.021 2,97% 3,55 00:01:51 2. genuss-fee.at 2.935 19,25% 565 3,13% 3,51 00:02:11 3. vickyliebtdich.at 1.856 21,28% 395 2,32% 3,39 00:02:17 4. kurier.at 1.762 16,52% 291 4,09% 4,60 00:02:08 5. woman.at 1.581 21,19% 335 3,67% 4,88 00:01:59 6. webheimat.at 349 26,07% 91 4,87% 4,12 00:01:27 7. krone.at 260 33,08% 86 10,38% 4,13 00:02:08 8. forum.wkw.at 167 8,38% 14 6,59% 6,87 00:02:23 9. wienerjuweliere.at 30 6,67% 2 0,00% 5,67 00:02:22 10. golddiskont.at 21 4,76% 1 0,00% 7,62 00:03:05

7 BRANCHENNEWS Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung Was versteckt sich konkret dahinter? Welche Auswirkungen hat diese Verordnung speziell auf den Großhandel - aber nicht nur? INFO-Abend der Innung der Goldschmiede am 13.2.2014: Spezialisten der WK Wien (Mag. Martina Schrittwieder) und ÖGUSSA (Mag. Marcus Fasching und Wolfgang Fröhlich) trugen die bis jetzt gemachten Erfahrungen und gewonnen Erkenntnisse mit der seit 1.1.2014 wirkende Verordnung (BGBl. II 369/2013 Veröffentlichung am 26. November 2013) und deren Auswirkungen auf die Branche verständlich und praxisbezogen vor. Die WKÖ sammelt häufig auftretende Problemfälle und trägt diese an das BMF heran und versucht so entsprechende Antworten/praktische Lösungen zu erarbeiten. Dies ist aber ein laufender Prozess und muss auf Grund der Kürze der Vorlaufzeit vor in Kraft treten der Verordnung nun leider im Nachhinein schrittweise erfolgen. Der von der WKO eingebracht Vorschlag, Übergangsfristen bis 30.6.2014 einzuführen, wurde abgelehnt. Die nachstehend angeführten Erklärungen und Erläuterungen sind eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten. Diese Ausführungen sind nur als Hinweis zu sehen, bitte Details mit Ihrem Steuerberater oder der WKW- Fachabteilung zu besprechen und zu klären. Was bedeutet Reverse Charge? Die Verordnung regelt den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (muss immer eine UID-Nummer haben) also: verkauft eine Firma bestimmte genau deklarierte Produkte an eine andere Firma, wird keine USt verrechnet, es gibt daher auch keinen Vorsteuerabzug. Erst wenn die Ware an den Endkunden verkauft wird, wird die MwSt verrechnet. Hinweis: Es ist auch bei einer Reverse Charge Rechnung der Vorsteuerabzug möglich. Der Leistungsempfänger führt die USt ab und holt sich auch gleichzeitig die Vorsteuer. D.h. der Leistungserbringer macht eine Meldung mit seiner UVA und es fließt kein Geld. Der Empfänger muss die USt nicht vorfinanzieren. Was war der Grund für die Einführung dieser Verordnung? In den letzten Jahren kam es europaweit zu Umsatzsteuerhinterziehungen im Umfang von geschätzten 100 Milliarden! Was betrifft diese Verordnung (auch unter Reverse Charge kurz RC ein Begriff)? Gilt nun auch für Anlagegold!! Die Aufzählung ist nur beispielhaft: Alle Betriebe, die mit Rohstoffen, Halbfertigprodukten, Schrott, Edelmetallen (Verbindungen). handeln (die Liste umfasst ca. 47 Seiten). Ausgenommen sind auf alle Fälle jene Produkte, die in der Verordnung mit den Zolltarifnummern angeführt werden (Ausschlussverfahren). D.h. konkret, jeder Betrieb muss die für ihn geltenden Produkte aus der Referenz-Liste selbst heraussuchen (BMF). Die WKÖ hat eine unverbindliche Positiv- Liste erstellt, zu finden unter: https:// www.wko.at/content.node/branchen/ Das Landesgremium Wien des Juwelen- und Uhrenhandels lädt Sie und ganz besonders diejenigen Personen/Firmenvertreter ein, die für Sie das Finanzwesen / Buchhaltung erledigen, zum hochaktuellen INFOABEND REVERSE CHARGE NEU: Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Verordnung am Donnerstag, 19. März 2014, um 19.00 Uhr im Blauen Saal, Spartenhaus am Schwarzenbergplatz 14, 1040 Wien Was verbirgt sich Neues hinter dem Begriff Reverse Charge? NEU: Die seit 1.1.2014 in Kraft getretene Verordnung zur Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfung (USt-BBKV)? Wo von ist unsere Branche ganz besonders betroffen? NEU: Anlagegold sowie Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Schrott, Edelmetalle (Verbindungen), usw. Was ist finanztechnisch zu beachten? PROGRAMM BEGRÜSSUNG: Obmann KommR Alfred Römer und Bundesgremialobmann KommR Moch VORTRÄGE: Mag. Martina Schrittwieser Mag. Marcus Fasching und Wolfgang Fröhlich Anschließend stehen die Vortragenden für intensive Einzelfragen, Diskussionen, Austausch von Erfahrungen usw. zur Verfügung, Bitte melden Sie sich telefonisch bei Frau Elisabeth Höger unter T 01/514 50-3227, per E-Mail an elisabeth.hoeger@wkw.at bis spätestens 17. März 2014 zum Infoabend an. ooe/elektro-gebaeude-alarm-und-kommunikationstechniker/umsatzsteuerbetrugsbekaempfungsverordnung.html Hier eine kurze Aufzählung der wichtigsten Metalle, die unsere Branche betrifft: Kupfer, Kupfer-Zink-Legierungen (Messing) und Kupfer-Zinn-Legierungen (Bronze), Kupfervorlegierungen (Kapitel 74) Kupferkathoden (auch Abschnitte), Barren, Knüppel, Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien und dünne Bänder Nickel und Nickellegierungen (Kapitel 75) Rohformen, Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien Zink und Zinklegierungen (Kapitel 79) Rohformen, Staub und Pulver, Stangen, Stäbe, Profile, Draht, Bleche, Bänder, Folien Besonders zu beachten: Bereits ein Bearbeitungsschritt an der Ware kann die Zolltarifnummer des Produkts ändern, was auch zu einer anderen Behandlung im Umsatzsteuerrecht führen kann. Betrifft die Verordnung auch Edelsteine und Perlen? Die Ebenfalls im Kapitel 71 (siehe Aufzählung unten folgend) erfassten Edelsteine und Perlen sind nicht betroffen, da sich die Verordnung ausschließlich auf die Lieferung von Metallen bezieht. Für welche Geschäftsfälle ist die Verordnung anzuwenden? Auf Geschäfte zwischen zwei Firmen (Betrieben) bei allen Produkten der Verordnung, die nicht dezidiert ausgenommen sind. Was ist bei der Ausstellung einer Rechnung zu beachten? WICHTIG: Auf der Rechnung müssen zwingend die UID-Nummern beider Geschäftspartner angeführt werden (Verkäufer und Käufer). Es muss der Hinweis auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers expliziert angeführt werden ( Die Steuerschuld geht gem. 19 Abs. 1 UStG 1994 auf den Empfänger über. ) Bei Mischrechnungen (Produkte mit und ohne MwSt.) müssen die Positionen klar erkenntlich getrennt und sichtlich gemacht werden. Sonstige anfallende Zusatzleistungen wie z.b. Transportkosten, Verpackungskosten usw. müssen aliquote berechnet und angeführt werden. fotolia/vadim Ponomarenko

FACHGRUPPENNEWS 28 Juwelen- und Uhrenhandel Sollte eine Rechnung fälschlich mit Umsatzsteuer verrechnet ausgestellt worden sein: Kein VSt-Abzug des Leistungsempfängers möglich Leistungserbringer schuldet Umsatzsteuer Kraft Rechnung Wichtig: Rechnungsberichtigung möglich!! Sollte es zu Unklarheiten kommen, ob die Lieferung unter diese Verordnung fällt, so kann vom Leistungserbringer und vom Leistungsempfänger vereinbart werden, Originaltext der Verordnung: Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung weitet System der Umkehr der Steuerschuld aus. Für Umsätze, die nach dem 31.12.2013 getätigt werden, gibt es in einigen Produktbereichen Änderungen bei der Verrechnung der Umsatzsteuer. Während in den Normfällen der liefernde oder leistende Unternehmer Schuldner der Umsatzsteuer ist, gibt es in speziellen Bereichen bei Warenlieferungen und bei Dienstleistungserbringungen schon bisher die Regelung, dass die Steuerschuld vom liefernden/leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übergeht. Hintergrund dieser Regelungen ist es, die Möglichkeiten des Umsatzsteuerbetrugs einzudämmen bzw. diesen gänzlich zu verhindern. Neben der schon bisher im Reverse Charge Verfahren zu verrechnenden Lieferung von Bruchgold, wird nunmehr auch die Lieferung von Anlagegold einbezogen. Es fällt auch die Lieferung von Metallen (aus Kapitel 71 sowie aus Abschnitt XV der Kombinierten Nomenklatur, ausgenommen Positionen 7113 bis 7118, Kapitel 73, Positionen 7411 bis 7419, 7507, 7508, 7608, Unterpositionen 7609 0000 bis Position 7616, Unterpositionen 7806 00, 7907 0000, 8007 0080, 8101 9990, 8102 9900, 8103 9090, 8104 9000, 8105 9000, 8106 0090, 8107 9000. 8108 9060, 8108 9090, 8109 9000, 8110 9000, 8111 0090, 8112 1900, 8112 2900, 81 12 5900, 8112 99, Unterposition 8113 0090, Kapitel 82 und 83) unter dieses Verfahren außer die Lieferung fällt unter die schon bestehende Schrott Verordnung oder es wird die Differenzbesteuerung angewendet. Eine unverbindliche Liste der von der Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung (BGBl II 369/2013) erfassten Metalle ( 2 Ziffer 4) finden Sie als Download unter: wko.at, Suchbegriff: Reverse Charge dass es zum Übergang der Steuerschuld kommt. Was ist zu beachten, wenn man Halbfertigprodukte beim Detailhandel kauft? Sollte ein Goldschmied (produzierender Betrieb) in einem normalen Geschäft Halbfertigprodukte kaufen (z.b. Kupferrohre usw.), so darf auf der Rechnung keine MwSt angeführt werden. Wie das zukünftig praktisch durchgeführt werden soll, muss von den betroffenen Hinweis der WKO zur Wahl der richtigen Kennzahl bei der Steuererklärung: In Erläuterungen zur neuen Verordnung klärt das Finanzministerium auf, dass die übergangene Steuerschuld in der Umsatzsteuervoranmeldung sowie in der Jahreserklärung in Kennzahl 032, die korrespondierende Vorsteuer in Kennzahl 089 einzutragen ist. Beachten Sie, dass unter dieser Kennzahl der dazugehörige Text auf Schrott und Abfallstoffe hinweist, auch wenn Sie tatsächlich Anlagegold gekauft haben. In Zweifelsfällen kann bei der Lieferung in Anlehnung an die Regelung zu den Bauleistungen vom Leistenden und vom Leistungsempfänger davon ausgegangen werden, dass es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger kommt. Wir empfehlen dies schriftlich festzuhalten. Auskünfte bei Abgrenzungsproblemen: Bundesmministerium für Finanzen Zentrale Auskunftsstelle/Zoll T 01/51 433-564053 F 01/51433-5964053 Erreichbarkeit: Mo bis Fr, 6:00 bis 22:00 Uhr Weitere Fragen zur Durchführung: WKW, Abteilung Finanzpolitik Mag. Martina Schrittwieser T 01/514 50-1625, F 01/514 50-1482 E: martina.schrittwieser@wkw.at Nützliche Links: wko.at/steuern wko.at/content.node/service/steuern/umsatzsteuer/allgemeines-zur-umsatzsteuer/w/muster.html www.bmf.gv.at Handelsbetrieben noch umgesetzt werden (zu kurze Einführungsperiode der Verordnung lediglich 6 Wochen). Durchgeführt wird dies jedoch bereits im einschlägigen Großhandel! Geschäfte mit ausländischen Geschäftspartnern: Das Gesetz sieht vor, dass das inländische Unternehmen dafür haftet, dass der ausländische Geschäftspartner seine Steuer- Leistung korrekt durchführt. Merkblatt auf wko.at, Suchbegriff: Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungsverordnung Beschränkung von PAKs in Armbändern etc. Neuer Grenzwert Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) ab 27. Dezember 2015 Ab 27. Dezember 2015 gilt ein neuer Grenzwert für PAKs, das sind krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe. Dieser neue Grenzwert beträgt dann 1 mg/kg und betrifft folgende Erzeugnisse: Uhrenarmbänder, Armbänder Sportgeräte wie Fahrräder, Golfschläger, Schläger Bekleidung, Schuhe, Handschuhe und Sportbekleidung Masken, Stirnbänder Haushaltsgeräte, mit Rädern versehene Wagen, Laufhilfen Werkzeuge für den privaten Gebrauch Text der EU-Verordnung: PAKs können unter anderem in den Griffen von Fahrrädern, Bekleidung oder Sportartikeln aus Kunststoff oder Gummi enthalten sein. Dies PAKs sind krebserregend, können das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden. Sie können sich im menschlichen Körper oder in der Umwelt anreichern und gelangen über die Haut, den Mund oder die Lunge in den Körper und werden in der Umwelt kaum abgebaut. Produkte, die einen höheren Grenzwert als 1 mg/kg enthalten, dürfen nach dem 27. Dezember 2015 nicht mehr erstmalig in Verkehr gebracht werden. wko.at, Suchbegriff: Beschränkung von PAKS in Armbändern Die Wiener Wirtschaft präsentiert: Ihre Erlebniswelt wartet! Willkommen in der besten Zeit Ihres Lebens! VON 26.03.2014 BIS 29.03.2014 9.30 18.00 Uhr, Wiener Stadthalle EINTRITT FREI! www.senior-aktuell.at

9 LEHRLINGE Leider ist die Zahl unserer Lehrlinge stagnierend bzw. leicht abnehmend. Im letzten Schuljahr 2012/2013 haben insgesamt 19 Auszubildende die Lehre als Schmuck- und UhrenverkäuferIn abgeschlossen, davon 8 mit gutem Erfolg und 5 mit ausgezeichnetem Erfolg. Die Absolventen mit ausgezeichnetem Erfolg wurden zu einer kleinen Feier in die Räume des Landesgremiums geladen, leider meldeten sich nur zwei Absolventen an (Herr Lukas Simek und Herr Josef Oberlerchner). Das wurde zum Anlass genommen, den beiden auszuzeichnenden Lehrlingen durch Vertreter des Gremiums in Ihrem Ausbildungsbetrieb vor Ort eine Urkunde sowie jeweils einen Golddukaten zu überreichen (Obmann Gremium Hübner Uhrmachermeister seit 1914; Josef Oberlerchner mit Urkunde; Obmann KommR Alfred Römer; Rudolf Hübner; Andrea Daum-Hübner; Mag. Astrid Stüger-Hübner; Geschäftsführer Rudolf Vogt KommR Römer, Geschäftsführer Vogt, Lehrlingsbeauftragter Mag. Wieser). Ein großer Dank für die ausgezeichneten Ausbildungsbedingungen ergeht auch an die Lehrbetriebe. Gremium Dorotheum GmbH & Co KG; Lukas Simek mit Urkunde; Links: Lehrlingsbeauftragter Mag. Wieser; Rechts: Obmann KommR Alfred Römer; Geschäftsführer Rudolf Vogt STEUERN UND RECHT Die neue Pendlerverordnung ab 2014 - Der Pendlerrechner Der Pendlerrechner ist da! Die im September veröffentlichte Pendlerverordnung beinhaltet neue Regelungen für die Pendlerförderung. Das zentrale Element ist der neue Pendlerrechner, der ab 2014 auf der Homepage des BMF zur Verfügung gestellt wurde. Der Online-Rechner berücksichtigt die neuen Kriterien der Verordnung, die im Einzelnen relativ komplex sind. Für Unternehmer und Dienstnehmer bleibt trotzdem zu hoffen, dass mit der Anwendung dieses Rechners die Handhabung der Pendlerpauschale und des Pendlereuros endlich vereinfacht und die Rechtssicherheit erhöht wird. Die neue Verordnung gilt ab 1. Jänner 2014. Die Ergebnisse des Rechners werden ausgedruckt und den Lohnunterlagen beim Arbeitgeber beigefügt. Eine Aufrollung hat bis spätestens 30. September 2014 zu erfolgen. Der Arbeitnehmer hat bis spätestens 30. Juni 2014 einen Ausdruck des Ergebnisses vom Pendlerrechner vorzulegen, auch wenn er bereits in der Vergangenheit ein Formular L 34 abgegeben hat. Die einzelnen Kriterien für den Online- Pendlerrechner: Die Ermittlung der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: Dabei wird jene Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte herangezogen, die in der kürzest möglichen Zeit zurückgelegt werden kann. Oft gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen (z. B. nehme ich die Bahn oder fahre ich mit dem Bus?). Dementsprechend ergeben sich unterschiedliche Wegstrecken von der Wohnung zur Arbeit bzw. auch unterschiedliche Zeiterfordernisse. Die Zeitdauer umfasst die gesamte Zeit, die vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn bzw. vom Arbeitsende bis zum Eintreffen bei der Wohnung verstreicht, wobei Wartezeiten eingerechnet werden können. Dabei sind die Verhältnisse bis 60 Minuten vor bzw. bis 60 Minuten nach Arbeitsende heranzuziehen. Bei Gleitzeit ist die Dauer der optimalsten Verbindung im möglichen Zeitraum zu berücksichtigen. Ist die Benützung von Öffis zumutbar, gelten die Streckenkilometer des öffentlichen Verkehrsmittels als Maß für die Wegstrecke für Pendlerpauschale und Pendlereuro; ist die Benützung von Öffis unzumutbar, gelten die Kilometer der schnellsten Straßenverbindung. Ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar oder unzumutbar? Der Online- Berechnung werden dabei folgende Kriterien zugrunde gelegt: Neu ist die Entfernungsabhängige Höchstdauer als Vergleichsmaßstab bei Fahrtzeiten zwischen 60 und 120 Minuten. Diese beträgt 60 Minuten plus 1 Minute pro Kilometer der Fahrstrecke (höchstens 120 Minuten) und wird der tatsächlichen Dauer gegenübergestellt. Ist die tatsächliche Dauer länger als die Entfernungsabhängige Höchstdauer wird die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar, andernfalls bleibt sie zumutbar. Definition des Begriffs Familienwohnsitz Der Familienwohnsitz ist dort, wo der Steuerpflichtige seine engsten persönlichen Beziehungen hat. Bei Personen, die nicht alleinstehend sind, wird das jedenfalls dort sein, wo sich die Familie oder Partner aufhält. Zusätzlich zu den engsten persönlichen Beziehungen ist ein eigener Hausstand erforderlich; darunter ist eine Wohnung zu verstehen ist, deren Einrichtung den Lebensbedürfnissen entspricht. https://www.bmf.gv.at Kollektivvertrag 2014 Seit 1. Jänner 2014 gilt der neue Kollektivvertrag für Handelsangestellte. Sie finden alle Details und die Lohntafeln auf der Gremialwebsite unter: wko.at/wien/schmuckhandel