Aktuelle Fragen des Signatureinsatzes und der Authentifizierung im Justizbereich Dr. Wilfried Bernhardt Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im Unterabteilungsleiter und Ressortbeauftragter für IT im
Signaturen Signaturgesetz und Signaturverordnung 1. elektronische Signatur: Daten zur Prüfung a) der Identität des Unterzeichners / Signaturerstellers und b) der Integrität der signierten Daten 2. elektronische fortgeschrittene Signatur: b) ausschließlich dem Unterzeichner zugeordnet c) mit Mitteln unter alleiniger Kontrolle des Signaturerstellers erzeugt d) sichere Verknüpfung mit Bezugsdaten so, dass nachträgliche Veränderung der Daten erkannt werden kann 3. elektronische qualifizierte Signatur: e) gültiges qualifiziertes Zertifikat einer akkreditierten Stelle f) mit einer sicheren Signaturerstellungseinheit (SSEE) erstellt
Signaturen im Recht 126a BGB gesetzlich schriftliche Form - elektronisches Dokument -Name - zwingend mit qualifizierter Signatur 130a ZPO gesetzlich schriftliche h Form: - elektronisches Dokument - Name - qualifizierte Signatur soll verwendet werden
292a ZPO Signaturen im Recht Anscheinsbeweis - Signatur begründet Vermutung der Echtheit 690 ZPO Online-Mahnverfahren ab 01.12.2008 ArbGG, SozGG, VwGO, FGO - qualifizierte Signatur soll verwendet werden - nur qualifizierte Signatur ersetzt Unterzeichnung
Signaturen im Recht 12 HGB - Dokumente sind elektronisch einzureichen - qualifizierte Signatur der notariellen Beurkundung 125a PatentG, 96a MarkenG qualifizierte Signatur bei elektronischen Anträge und Rechtsbehelfen
Aktuelle Entwicklungen Versorgungsausgleichsverfahren h - Datenaustausch Gerichte Versorgungsträger - Regelfall: Empfangsbekenntnis - Qualifizierte Signatur bei Zustellung - Alternativen? Mehrfach-/Stapelsignatur - teilmanuelle Erstellung jeder einzelnen Signatur - 15 SigV: Stapelverarbeitung - Unterschriftenmappe / elektronische Ausfertigung? - Reformerwägungen der Bundesregierung
Aktuelle Entwicklungen Elektronisches Dienstsiegel - Signaturen sind personenbezogen - Funktion/Behördenangehörigkeit: nur durch Attribute - Personalfluktuation und administrativer Aufwand - Regelung nur für Einzelbereiche: TR des BSI - Alternative? Elektronische Form des Dienstsiegels
Authentisierung ti i Aktuelle Entwicklungen - keine zentrale Authentisierung - kein Austausch von Authentisierungsdaten - Projekt SAFE (Secured Access to Federated E- Justice/E-Government): 1x zentral anmelden, überall authentisiert sein - Interoperabilität durch standardisierte Schnittstellen - Circle Of Trust : Vertrauen über die Domäne hinweg - mögliche Anwendung: Authentisierung EU-weit?
Fragen? Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Referat ZB 6 (Informationstechnologie im Geschäftsbereich) Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Internet: www.bmj.de