ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR FÜR DIE VERWALTUNG

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1 ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR FÜR DIE VERWALTUNG Dataport Hausmesse 2017 Dr. Sonja Zaplata (Justizbehörde Hamburg) 19. September 2017

2 Agenda Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft Schritt 2: Sendebereitschaft Mögliche Softwarelösungen Einzelarbeitsplatzlösungen Weiterleitung als Zugriff über Web-Anwendung Weitere Lösungen Zusammenfassung und Handlungsempfehlung 2

3 Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab Abs. 3 und 4 ZPO: Zustellung gegen elektronisches Empfangsbekenntnis Verfahren nach StPO und OWiG: z. B. Strafantrag nach 158 Abs. 2 StPO, Einspruch gegen Bußgeldbescheid, Rechtsbeschwerde, Vertretungsvollmacht nach 73 Abs. 3 OWiG, Erklärung nach 66 Abs. 2 Nr. 2b OWiG Gerichte Verfahren nach ZPO, ArbGG, SGG, VwGO, FGO: Vorbereitende Schriftsätze inkl. Anlagen, Anträge und Erklärungen der Parteien, Auskünfte, Aussage, Gutachten, Übersetzungen und Erklärungen Dritter Behörden (und juristische Personen des öffentlichen Rechts) Verfahrensbeteiligte 3

4 Hintergrund Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Ziel: Rechtswirksame Zustellung von elektronischen Schriftsätzen Eindeutige Identifizierung des Empfängers Eindeutige Identifizierung des Absenders: Verzicht auf qualifizierte elektronische Signatur von Schriftsätzen möglich Als sichere Übermittlungswege sind ab zugelassen Besondere elektronische Postfächer auf der Basis von OSCI* (EGVP*-Postfächer mit einem vorgeschalteten Identifizierungsverfahren) Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (bea) Besonderes elektronisches Behördenpostfach (bebpo) D in der Form absenderbestätigt *OSCI = Online Services Computer Interface *EGVP= Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach 4

5 Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Besonderes elektronisches Behördenpostfach (bebpo) Einmalige Identifizierung Behörde Software Postfach bebpo Sichere Transportinfrastruktur (OSCI / EGVP) Postfach Software Gericht Öffentlich-rechtliche Identifizierungsstelle 5

6 Agenda Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft Schritt 2: Sendebereitschaft Mögliche Softwarelösungen Einzelarbeitsplatzlösungen Weiterleitung als Zugriff über Web-Anwendung Weitere Lösungen Zusammenfassung und Handlungsempfehlung 6

7 Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft (verpflichtend ab ) Bereitstellung eines sicheren Übermittlungsweges nach Maßgabe des E-Justice-Gesetzes für Zustellungen der Gerichte mit (zukünftig elektronischem) Empfangsbekenntnis (eeb): + eeb eeb bebpo oder D Was muss man können? Postfach bereitstellen PDF lesen, prüfen, drucken bzw. elektronisch weiterverarbeiten eeb lesen, ausfüllen und zurücksenden (Tool) Gericht Behörde 7

8 Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft (verpflichtend ab ) Ermittlungsbehörden (Verfahren nach StPO und OWIG): zusätzlich Bereitstellung der sicheren Übermittlungswege für die Kommunikation mit (eigenen) Verfahrensbeteiligten (z. B. Bürger, Anwälte, Unternehmen) bebpo und D Die Details werden noch festgelegt! Gerichte und Staatsanwaltschaften Straf-/OWI- Behörde Verfahrensbeteiligte 8

9 Anforderungen an die Verwaltung Schritt 2: Sendebereitschaft in Verfahren nach ZPO, ArbGG, SGG, VwGO, FGO (verpflichtend ab zu erwarten): Übermittlung elektronischer Dokumenten über einen zulässigen Übermittlungsweg im PDF-Format, barrierefrei + maschinenlesbarer Strukturdatensatz (XJustiz-Format) bebpo oder D + Eingangsbestätigung Was muss man können? PDF erstellen Word? Scannen + OCR? Konvertieren + OCR? XJustiz-Datensatz für Einreichung erstellen Behörde Gericht 9

10 Agenda Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft Schritt 2: Sendebereitschaft Mögliche Softwarelösungen Einzelarbeitsplatzlösungen Weiterleitung als Zugriff über Web-Anwendung Weitere Lösungen Zusammenfassung und Handlungsempfehlung 10

11 Mögliche Softwarelösungen Einzelarbeitsplatzlösung Governikus Communicator für EGVP Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Nachrichten bis zur Ebene des Sachbearbeiters erhältlich bei Dataport (vorkonfiguriert für Behörden) 11

12 Mögliche Softwarelösungen Empfangen und Senden von EGVP- oder D -Nachrichten über ein - Funktionspostfach (Outlook) mittels Governikus MultiMessenger (GMM) Einrichtung für GMM-Kunden über Dataport 12

13 Mögliche Softwarelösungen Nutzung der elektronischen Poststelle im Government Gateway (Web-Anwendung) in Vorbereitung durch Dataport 13

14 Mögliche Softwarelösungen Weitere Lösungen Individuallösungen zur Anbindung von Fachverfahren (auf Nachfrage bei Dataport), z. B. über Governikus MultiMessenger (GMM) über EGVP Enterprise Nutzung oder Entwicklung von EGVP-Drittanbieteranwendungen siehe Achtung: bebpo-fähigkeit nicht überall vorhanden Einrichtung/Nutzung von D -Postfächern Hamburg: über die Finanzbehörde (FB 172) über Dataport 14

15 Agenda Hintergrund Elektronischer Rechtsverkehr ab Sichere Übermittlungswege nach dem E-Justice-Gesetz Anforderungen an die Verwaltung Schritt 1: Empfangsbereitschaft Schritt 2: Sendebereitschaft Mögliche Softwarelösungen Einzelarbeitsplatzlösung Weiterleitung als Zugriff über Web-Anwendung Weitere Lösungen Zusammenfassung und Handlungsempfehlung 15

16 Zusammenfassung und Handlungsempfehlung Elektronischer Rechtsverkehr ab : Gerichte (alle Behörden) bebpo D (Straf- und OWi- Behörden) Verfahrensbeteiligte Behörden (und juristische Personen des öffentlichen Rechts) 16

17 Ansprechpartner Dataport Governikus Support Stand auf der Dataport Hausmesse: V10 E-Government-Plattformen Nachrichten rechtskonform transportieren Projekt zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akten in der Hamburger Justiz Dr. Sonja Zaplata Justizbehörde Hamburg Tel.:

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