Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte. Jahrestagung Governikus KG
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- Ingeborg Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Jahrestagung Governikus KG 24. November 2015 Bremen Ministerialrat Ju rgen Ehrmann Justizministerium Baden-Württemberg Vorsitzender der BLK AG IT-Standards
2 Text für die Ankündigung: Die Justiz in Deutschland wird mit Umsetzung des E-Justice-Gesetzes papierlos arbeiten und auch von den Verfahrensbeteiligten - den Kommunikationspartnern - dann einen rein elektronischen Dokumenten- und Aktenaustausch erwarten. Die Standards und Verfahren hierfür finden bereits jetzt in vielen Anwendungen des elektronischen Rechtsverkehrs und in der Verwaltung Anwendung. Diese Standards und deren Fortentwicklung sowie das Verhältnis des E- Justice-Gesetzes zum E-Government-Gesetz werden in dem Vortrag angesprochen.
3 Mit (IT-) Sicherheit zu ejustice und zur eakte Die Zeitschiene für das E-Justice-Gesetz Die IT-Standards der Justiz, Organisation EGVP Planungen Beispiel eakte BW, Akteneinsichtsportal E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e)
4 Die Justiz wird nicht jedem Trend hinterher laufen... Aber sich dem grundlegend veränderten Kommunikationsverhalten auch nicht verschließen können!
5 Gesetzliche Vorgabe 2014: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, gesetzlicher Zeitplan Möglichkeit der Einführung verpflichtender elektronischer Formulare Einrichtung der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (bea) durch die BRAK Einrichtung des zentralen elektronischen Schutzschriftenregisters Verpflichtung für Rechtsanwälte zur Nutzung des Schutzschriftenregisters Möglichkeit für Gerichte zur Zustellung gegen elektronisches EB Folie 5
6 Gesetzliche Vorgabe 2014: Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten, gesetzlicher Zeitplan * flächendeckende Öffnung des ERV nach neuem Recht (Verzicht auf qualifizierte elektronische Signatur bei Versendung per D und aus beap ) *kann von jedem Land um 1 oder 2 Jahre hinausgeschoben werden ( Opt- Out-Möglichkeit ) Land, das nicht ausoptiert hat, kann Rechtsanwälten, Behörden und juristischen Personen d.ö.r. die Nutzung der ERV flächendeckend oder für einzelne Gerichtsbarkeiten vorschreiben Möglichkeit zur Einführung des Nutzungszwangs für weitere Gerichtsbarkeiten (nun auch für die Länder, die ausoptiert haben) flächendeckende Einführung des obligatorischen ERV für alle o.g. professionellen Einreicher Folie 6
7 Die IT-Standards der Justiz Folie 7
8 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! Folie 8
9 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! ben, bea, bebpo ben ca Notare, EGVP - Umstellung läuft bea ca Anwälte, EGVP ab Das besondere elektronische Behördenpostfach ( bebpo ) ist gemäß 130a ZPO in der Fassung ab 1. Januar 2018 als zentraler elektronischer Kommunikationsweg zwischen Justiz und Behörden vorgesehen 9
10 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! Das Prinzip der sicheren Identitäten Geschlossener Nutzerkreis + authentifizierte Nutzer Folie 10
11 Die IT-Standards der Justiz Einmal registriert Immer akzeptiert! Vertrauensdomänen Trust Trust TD RAe TD deutsche Justiz TD Notare TD Portugal Rechtsanwalt / Notar TD Slowenien TD Frankreich * D.I.M. Distributed Identity Management DI.M. Folie 11
12 Die IT-Standards der Justiz Einmal registriert Immer akzeptiert! Sichere Identitäten Folie 12
13 Die IT-Standards der Justiz Einmal registriert Immer akzeptiert! Anwender Anwendungen des erv und deren Nutzer! Elektronisches Gerichtsund Verwaltungspostfach Zentrales Testamentsregister Vollstreckungsportal und Vollstreckungsgerichte der Länder Rechtsanwälte Notare Gerichtsvollzieher Bürger Firmen Gerichte Kommunen Zoll Finanzverwaltung Verwaltungsbehörden insgesamt derzeit Nutzer Folie 13
14 Die IT-Standards der Justiz Einmal registriert Immer akzeptiert! Anwender npa + Anbindung des npa an das SAFE-System der Justiz in Kooperation mit BMI: Registrierung im SAFE-System per npa Anmeldung an den Anwendungen per npa Proof of concept / ShowCase CeBIT 2014 Realisierung erfolgt Folie 14
15 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! XJustiz Folie 15
16 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! XJustiz Daten und Dokumente in Struktur bringen = Metadaten Fachdaten strukturiert bereitstellen Dokumente strukturiert einbringen z.b. Aktenstruktur - Metadaten Maschinenlesbarkeit garantieren Folie 16
17 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! XJustiz XJustiz Aktenstruktur Folie 17
18 Die IT-Standards der Justiz Erprobt! XJustiz Version 1.19 am veröffentlicht Inhalt: Fortschreibung: Grundmodul, Fachmodule Insolvenzwesen, Kommunikation mit BNOTK und Betreuungsstatistik, Neue Fachmodule: ZSSR Datenaustausch zwischen Gerichtsvollziehersoftwareprogrammen Zwangsvollstreckung Geplante neue Fachmodule für Version 1.20: Aktenstruktur Zustellungsurkunde Folie 18
19 Die IT-Standards der Justiz FAZIT Verlässliche und sichere Kommunikationsstandards sind etabliert! Und sollten allen Dienstleistern und der Verwaltung bekannt sein! Die IT-Standards der Justiz XJustiz für den Datenaustausch und Metadaten EGVP für den Datentransport SAFE für sichere Identitäten Folie 19
20 Die IT-Standards der Justiz FAZIT Eine Organisation, die die Kommunikationsstandards abstimmt und deren Einhaltung sicherstellt, ist unverzichtbar! Unsere Organisation Folie 20
21 Die IT-Standards der Justiz FAZIT - Organisation E-Justice Rat = StS-Gremium zur Abstimmung mit dem IT-Planungsrat B L K = BMJV und alle 16 Länder BLK AG ERV BLK AG Justizportal BLK AG IT- Standards Mitglieder: BMJV, LJVen, ZIB, HZD, IT- NRW, BSI, Kommission ERV Unterstützung: Externe Koordinatorin BLK AG Zukunft Folie 21
22 EGVP - Planungen Abkündigung EGVP-Classic zum Support bis Abschaltung am Migrationsclient (spezielle EGVP-Client-Version für den Umstieg, die ausschließlich den Zugang zu bereits empfangenen Nachrichten und das Löschen von Postfächern ermöglicht) Zugangsgewährung für Naturalparteien = WEB-EGVP Professionelle Nutzer nutzen eigene Software! (z.b. Anwälte, Notare, Gerichtsvollzieher, Kommunen, Behörden...) - Drittprodukte sind verfügbar - EGVP Enterprise steht zur Integration auf Antrag kostenlos zur Verfügung (Antrag siehe Folie 22
23 EGVP - Planungen Übertragung großer Nachrichten per OSCI Folie 23
24 EGVP - Planungen Übertragung großer Nachrichten per OSCI bestimmenden Schriftsätze (Schriftformerfordernis) immer per EGVP/OSCI-Transport große Anlagen (bundeseinheitlichen festgelegte Größe) immer per Up- und Download kleine Anlagen wahlweise per EGVP oder Up- und Download Zeitpunkt des Eingangs des Schriftsatzes gilt als fristwahrend, sofern die Anlagen alsbald nachgereicht werden technisch abgesichert, da zum Versandzeitpunkt Hashwert über Anlagen gebildet und der Nachricht beigefügt werden Prüfung beim Empfänger durch Hashwertvergleich möglich Folie 24
25 eakte BW Folie 25
26 Beispiel eakte BW Startbildschirm VIS eakte BW Folie 26
27 Beispiel eakte BW Meilensteine ejustice BW Vorbereitung Entwicklung Pilotierung Einführung o Strategieentwicklung o Ausschreibung durchführen o Kabinettsbefassung o Abstimmung im forumstar-verbund o Entwicklung der Software o Konzeption des ejustice-arbeitsplatzes o Planung und Aufbau der Infrastruktur o Softwarebetrieb aufsetzen o Pilotinstallation Hardund Software o Ausprobieren des Übergangs o Erfahrungen sammeln o Mitarbeiter schulen o Software installieren o Gerichte und Behörden vorbereiten o Organisatorische Veränderungen vor Ort etablieren 2013 / Kabinettsbeschluss ejustice-tag 2014 Startworkshop 16. Januar 2015 Zuschlag an PDV Systeme 2. Februar 2015 Start Pilotierung Freigabe Rollout Start Rollout Ende Folie 27
28 Beispiel eakte BW 2015 Test der Software Expertenevaluation durch das Fraunhofer-Institut Erstellen des Schulungsmaterials Sitzung des Praxisbeirats am 28. Oktober 2015 ejustice-tag am 5. November 2015 Start des Arbeitsplatzlabors im ArbG Stuttgart Folie 28
29 Beispiel eakte BW erste Hälfte 2016 Begleitung der Pilotierung zweitinstanzliche Zivilverfahren beim LG Verfahren vor dem LAG zweite Hälfte 2016 Verfahren vor den SG Verfahren vor den VG Verfahren vor dem FG zivil- und familienrechtliche Verfahren vor dem AG zivilrechtliche Verfahren beim OLG ab 2017 Verfahren vor dem LSG Verfahren vor dem VGH familienrechtliche Verfahren vor dem OLG restliche Fachbereiche des AG (InsO, Betreuung etc.) Justizverwaltung Strafrecht, wenn gesetzliche Grundlage geschaffen wurde Folie 29
30 Beispiel eakte BW Folie 30
31 Beispiel eakte BW Folie 31
32 Beispiel eakte BW Folie 32
33 Akteneinsichtsportal der BLK 4. Link(s) zur Akte + SAFE-ID des Einsichtnehmers AE-Portal
34 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Zeitliche Dimension: a. E-Justice-Gesetz: Das ERV-Gesetz tritt in weiten Teilen zum 1. Januar 2018 in Kraft. Ausnahmen: Die Regelungen zum bea treten bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft. Des Weiteren besteht eine Opt-Out-Möglichkeit bis spätestens zum 1. Januar a. EGovG: Das EGovG Bund tritt in weiten Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft. Das EGovG Baden-Württemberg tritt grundsätzlich ebenfalls in weiten Teilen zum 1. Januar 2016 in Kraft. Soweit Justizbehörden davon betroffen sind, wurde jedoch bislang erreicht, dass das Inkrafttreten - in Angleichung an das ERV-Gesetz - auf den 1. Januar 2018 verlagert wird. Folie 34
35 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Akten-/Dokumentenaustausch: a. E-Justice-Gesetz: Die elektronische Kommunikation bezieht sich auf bestimmende Schriftsätze, das heißt einzelne Dokumente. Ein elektronischer Austausch ganzer Akten ist nicht vorgesehen. a. EGovG Bund (verabschiedet) und Baden-Württemberg (Entwurf): Im EGovG Bund und Land ist nach derzeitigem Stand der elektronischer Austausch ganzer Akten vorgesehen ( 6 EGovG Bund und BW) ABER: Der Kabinettsbeschluss zum EGovG Baden-Württemberg sieht einen Prüfauftrag vor, wonach das Innenministerium zusammen mit dem Justizministerium bis Ende 2016 zu prüfen und zu berichten hat, ob und wie im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein elektronischer Dokumentenaustausch erfolgen und harmonisiert werden kann. Folie 35
36 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Kommunikationsweg: a. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (kurz ERV-Gesetz oder ugs. ejustice-gesetz ) Im ERV-Gesetz sind folgende Kommunikationswege (sog. sichere Übermittlungswege nach 130a Abs. 4 ZPO n.f. und entspr. Parallelvorschriften) vorgesehen: 1. D 2. besondere elektronische Postfächer für Anwälte (bea), Notare (ben) oder Behörden (bebpo): Diese werden auf Basis der EGVP- Infrastrukturkomponenten (OSCI-Standard, SAFE) umgesetzt. 3. sonstige bundeseinheitliche sichere Übermittlungswege, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates noch festgelegt werden. a. EGovernmentgesetz Bund (verabschiedet) und Baden-Württemberg (Entwurf): Im EGovG Bund und Land ist nach derzeitigem Stand lediglich D als Kommunikationsweg vorgesehen. ABER: Der Kabinettsbeschluss zum EGovG Baden-Württemberg sieht einen Prüfauftrag vor, wonach das Innenministerium zusammen mit dem Justizministerium bis Ende 2016 zu prüfen und zu berichten hat, ob und wie ein elektronischer Zugang zu den Behörden mittels EGVP bzw. bea, ben oder sonstige bundesrechtlich eröffnete Übermittlungswege erfolgen kann. Folie 36
37 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Schnittstellen und Synergien Beispiel: OSCI - Nachrichtenprofil Gewerbeanzeigen(DVDV) gut ist: einheitlicher Transportstandard besser wäre: Kompatibilität zwischen den Verzeichnisdiensten SAFE und DVDV, einheitliche Nachrichtenprofile zuversichtlich stimmt: gemeinsame Abstimmungen zur Erweiterung des Standards zur Übertragung großer Nachrichten von KoSIT initiiert BLK-AG IT-Standard in enger Abstimmung mit BVA zur Föderation von SAFE und DVDV Folie 37
38 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Schnittstellen und Synergien Beispiel: Umsetzung von 3 IT-NetzG für die OSCI-Kommunikation Ab 1. Januar 2015 muss der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern über das Verbindungsnetz erfolgen ( 3 IT-NetzG). Umsetzung von 3 IT-NetzG befassten Arbeitsgruppen mit den Anschlussbedingungen für sichere außerhalb des Netzes befindliche OSCI-Infrastrukturen. gut ist: besser wäre: einheitlicher Standard DOI für sichere Kommunikation zwischen Bund und Ländern adäquate Berücksichtigung auch anderer sicherer, bereits etablierter Kommunikationsstandards, insbesondere OSCI zuversichtlich stimmt: Abstimmung zwischen BLK-AG IT-Standards und AG Netze des IT-Planungsrates zur Berücksichtigung von OSCI bei der Umsetzung Steckbrief der BLK zur Berücksichtigung von OSCI fand Niederschlag in Beschluss des IT-Planungsrates Folie 38
39 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Angebot der Justiz Wir erfinden grundsätzlich keine eigenen Standards und Verfahren! IT-Standards der Justiz z.b. XJustiz EGVP, SAFE webservices-verzeichnis Standards des IT-Planungsrats z.b. XÖV, OSCI, SAFE Offene Marktstandards z.b. XML, WS-Trust, SOA Folie 39
40 E-Justice-Gesetz und E-Government-Gesetz(e) Angebot der Justiz kostenlose Bereitstellung der Komponenten EGVP-Enterprise und SAFE für die Verwaltungen Aktenaustausch auf der Basis von XDomea (integriert in XJustiz) Falls erforderlich: Mapping von XÖV-Standards zu XJustiz-Standards Bereitstellung der Infrastruktur zur Einrichtung von bebpos... Folie 40
41 www. xjustiz.de Danke! Folie 41
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