Fotografieren an militärischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland

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Transkript:

Fotografieren an militärischen Anlagen in der Bundesrepublik Deutschland Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes, Saarbrücken, 25.05.2014 Wirtschaftsjurist Johnny Chocholaty, LL.B.

Warum sollte man überhaupt in der Nähe dieser Einrichtungen fotografieren? (Ramstein Air Base 29.03.2014 - Air Force One mit Barack Obama)

Hobby oder Spionage? 14 Planespotter (Flugzeugbeobachter) aus Großbritannien und den Niederlanden wurden am Freitag, 26. April 2002, in Griechenland wegen leichterer Fälle von Spionage zu je drei Jahren Haft, bzw. zu je einem Jahr Haft verurteilt. Die Gruppe wurde festgenommen, als sie bei einer Flugschau bei Kalamata Militärflugzeuge fotografiert hatte. Sie kamen für fünf Wochen ins Gefängnis, welches Sie dann auf Kaution wieder verlassen durften. 1 1 Deutsche Welle 26.04.2002 (abgerufen am: 24.05.2014)

Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung ( Schutzbereichgesetz ) 5 Schutzbereichgesetz: (1) [...] (2) Es ist verboten, ein als Schutzbereich gekennzeichnetes Gebiet oder seine Anlagen ganz oder teilweise ohne Genehmigung zu fotografieren oder Zeichnungen, Skizzen oder andere bildliche Darstellungen davon anzufertigen.

27 Schutzbereichgesetz: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. eine Handlung nach 3 oder 5 Abs. 2 ohne Genehmigung vornimmt, 2. [...] (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. (3) Bildgeräte, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit 5 Abs. 2 gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, sowie Lichtbilder, Zeichnungen, Skizzen und andere bildliche Darstellungen, auf die sich eine solche Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden. (4) [ ]

Nach dem Wortlaut des 5 II Schutzbereichgesetz: Gebiet oder Anlage Das Schutzbereichgesetz gilt nur für Anlagen auf dem Boden. Flugzeuge in der Luft werden von diesem Gesetz nicht erfasst. Fazit: - Das Fotografieren von militärischen Anlagen auf dem Boden ist verboten! Das Fotografieren von Flugzeugen in der Luft ist nach diesem Gesetz nicht verboten.

109g Strafgesetzbuch 2 : Sicherheitsgefährdendes Abbilden (1) Wer von einem Wehrmittel, einer militärischen Einrichtung oder Anlage oder einem militärischen Vorgang eine Abbildung oder Beschreibung anfertigt [...] und dadurch wissentlich die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) [ ] (3) Der Versuch ist strafbar. (4) [ ] (In Kraft seit: 01. November 1975) 2 Gilt auch für in der Bundesrepublik stationierte Truppen nichtdeutscher Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages - 1 Abs 2 Nr 4 NATO-Truppen-Schutzgesetz

Hier: Flugzeug = Wehrmittel 3! Schutzbereich (+) Aber: Taterfolg: Durch die Tathandlung muss die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe konkret gefährdet 4 werden. 3 Müller in Münchener Kommentar zum StGB - 2. Auflage 2012 Rn 9 - StGB 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden 4 Valerius in Beck'scher Online-Kommentar StGB - Stand: 22.07.2013 Edition: 23 III - StGB 109g Sicherheitsgefährdendes Abbilden

109k Strafgesetzbuch: Einziehung Ist eine Straftat nach den 109d bis 109g begangen worden, so können 1.Gegenstände, die durch die Tat hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, und 2.Abbildungen, Beschreibungen und Aufnahmen, auf die sich eine Straftat nach 109g bezieht, eingezogen werden. [...]

Auch spannend: 96 Strafgesetzbuch: Landesverräterische Ausspähung (1) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten ( 94), wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. (2) [ ]

Wie sieht nun eine Kontrolle vor Ort aus? In der Regel (US-) Militärpolizei und / oder deutsche Landespolizei

Bewaffnete (US-) Soldaten fordern ID-Card und blockieren den Weg:

Risiko, wenn man sich ausweist: Völlig unklar, was mit den Daten passiert. Identitätsfeststellung nur durch deutsche Polizei zulässig! Der deutschen Polizei gegenüber, sollte man sich kooperativ verhalten.

163b StGB: (1) Ist jemand einer Straftat verdächtig, so können die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes die zur Feststellung seiner Identität erforderlichen Maßnahmen treffen; 163a Abs. 4 Satz 1 gilt entsprechend. Der Verdächtige darf festgehalten werden, wenn die Identität sonst nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter den Voraussetzungen von Satz 2 sind auch die Durchsuchung der Person des Verdächtigen und der von ihm mitgeführten Sachen sowie die Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen zulässig. (2) [...]

Datenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz nach Ausweiskontrolle durch deutsche Polizei und Übergabe der Personalien an US Militärpolizei in Spangdahlem (US Air Base): "... dass auch eine auf Grundlage des Artikels VII Abs. 6a NATO-Truppenstatut 5 an sich rechtmäßige Datenübermittlung dann unzulässig wird bzw. ist, wenn der Verdacht einer Straftat (oder Ordnungswidrigkeit) bereits vor Ort ausgeräumt werden kann." 5 Artikel VII Abs. 6a NATO-Truppenstatut: Die Behörden des Aufnahme- und des Entsendestaates unterstützen sich gegenseitig bei der Durchführung aller erforderlichen Ermittlungen in Strafsachen sowie bei der Beschaffung von Beweismitteln, einschließlich der Beschlagnahme und Geeignetenfalls der Aushändigung von Gegenständen, die mit einer strafbaren Handlung im Zusammenhang stehen. Die Aushändigung derartiger Gegenstände kann jedoch von deren Rückgabe innerhalb einer von der aushändigenden Behörde bestimmten Frist abhängig gemacht werden.

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