Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kampfmitteln Referent: LB FAStR Florian Englert RA F. Englert

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1 Strafrechtliche Risiken im Zusammenhang mit Kampfmitteln Referent: LB FAStR Florian Englert

2 RA Florian Englert Fachanwalt für Strafrecht Lehrbeauftragter für Strafrecht Partner bei TOPJUS Rechtsanwälte Straf- und Strafprozessrecht Baustrafrecht Revisionsrecht Wirtschaftsstrafrecht Umweltstrafrecht

3 Einführung In der Vergangenheit vermehrt Funde und Detonationen Unsicherheit der Ermittlungsbehörden. Unvorhersehbarkeit der Folgen. Komplexe Rechtslage. Großer Kreis der möglichen Täter Timo Jann

4 Beispiel: Euskirchen Quelle:

5 Beispiel: A 3 Aschaffenburg FOCUS Online

6 Beispiel: A 3 Aschaffenburg 1 Toter Viele Abwürfe im 2. WK: über 3000 Bomben! Letzte Untersuchung: 1958! Behörde: Allgemeines Lebensrisiko StA: Ermittlungen eingestellt. DPA

7 Beispiel: Göttingen 3 Tote. Bombe bei Entschärfung detoniert. StA ermittelt mit 25-köpfigem Team. EV wegen fahrlässiger Tötung. Ausgang unbekannt. Ursache für Explosion unbekannt. Stefan Rampel/DPA

8 Probleme: Exploration unterbleibt oftmals. Unsichere Rechtsfragen: Täterschaft/Teilnahme Vorsatz/Fahrlässigkeit

9 Probleme: Falscher Ermittlungseifer Gegen die öffentliche Hand (fast) nie! Gegen Private: sehr häufig: Vgl. Bad Reichenhall (Eissporthalle)

10 Probleme: Hohe Strafrahmen 319 StGB 5 J. 222 StGB 5 J. 308 StGB > 1 J.

11 Täterschaft / Teilnahme 25 StGB: (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

12 Täterschaft/Teilnahme Behördenleitung Unternehmensleitung Delegation

13 Täterschaft/Teilnahme Übertragungspflichten Auswahlpflicht Instruktionspflicht Kontrollpflicht Eingriffspflicht

14 Täterschaft/Teilnahme Haftung für die Unternehmensleitung Ledersprayfall (BGHSt 37, 106 ff.) Holzschutzmittel (BGH, NStZ 1995, 590 ff.)

15 Täterschaft/Teilnahme

16 Tathandlungen: Tun und Unterlassen Aktives Tun Unterlassen: 13 StGB

17 Dolus Eventualis Der Täter hält den Taterfolg als Folge seines Handelns für ernsthaft möglich und nimmt ihn zugleich billigend in Kauf, findet sich also damit ab.

18 Abgrenzung: Dolus Eventualis Na wenn schon Bewusste Fahrlässigkeit Wird schon gut gehen Wichtig, denn manche Straftaten nur als Vorsatztat strafbar ( 15 StGB)!

19 Leichtfertigkeit Bewusste Fahrlässigkeit Bedingter Vorsatz

20 308 StGB: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (1) Wer... eine Explosion herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

21 308 StGB: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (2) Verursacht der Täter... eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen.

22 308 StGB: Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion (3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

23 308 StGB: Tatbestand bei Kampfmitteldetonation erfüllt. (P) Ausführender zumeist tot, somit keine Strafbarkeit. Strafbarkeit durch Unterlassen. ODER von Kampfmittel wusste. Vorsatz/Fahrlässigkeit: Rechtsfolgen! Abs. 3: lebenslange FS! Suche nach dem Garanten. Garant ist jeder, der die Verpflichtung zur Exploration hat.

24 319 StGB: Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

25 Lösung: Dokumentation! AG muss Kampfmittel- Freiheit schriftlich bescheinigen! Belehrung an Mitarbeiter schriftlich! Dokumentation der Sondierung! Bei Abweichung von Standardmaßnahmen! Bei Verdacht: B&B!

26 Wenn etwas passiert ist... Strafverteidiger einschalten! KEINE Angaben machen! Auch Zeugenaussagen nur schriftlich! Grundlage für Verteidigung schaffen!

27

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