Strafrecht Allgemeiner Teil
|
|
|
- Adrian Sternberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Strafrecht Allgemeiner Teil Strafbarkeitsvoraussetzungen Prof. Wohlers Seite 1
2 Straftatbestände des BT als Ausgangspunkt der Strafbarkeitsprüfung Art. 111 StGB: "Wer vorsätzlich einen Menschen tötet,... wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." Art. 111 i.v.m. Art. 19 Abs. 1 und Art. 15 StGB: "Wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne dass seine Tat durch Notwehr geboten war, macht sich strafbar, es sei denn, er war zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft." Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 2
3 Zusammenspiel der Normen des AT und BT Normen des BT = Umschreibung der spezifischen Verhaltensweisen, die eine strafrechtliche Verantwortlichkeit zur Folge haben können. Normen des AT = Normen, die als allgemeine Regelungen für alle Straftatbestände des BT gelten. Verbrechenslehre = Versuch, den in den Normen des AT leider nur teilweise kodifizierten Straftatbau systematisch zu ordnen und darzustellen Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 3
4 Gliederungsstufen der Straftat Vorwerfbarkeit des Verhaltens Dem Täter kann sein Verhalten als persönliches Verschulden vorgeworfen werden Schuld (= Fehlen von Schuldausschliessungsgründen) Unrechtsurteil Verhalten gehört zu einem Tatbestandsverwirklichung Typus von Verhaltensweisen, die grundsätzlich als Unrecht einzustufen sind Es liegen keine Gründe vor, aufgrund dessen die Einstufung als Unrecht für den konkreten Fall zu korrigieren ist Rechtswidrigkeit (= Fehlen von Rechtfertigungsgründen) Vgl. WOHLERS, S. 117 ff Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 4
5 Der Tatbestand als Prüfungsstufe Tatbestand objektiver subjektiver Was sich in der Aussenwelt abspielt. Was sich im Kopf des Täters abspielt. Beispiel: Art. 139 Ziff. 1 StGB Wer eine fremde bewegliche Sache wegnimmt. zur Aneignung, um sich oder einen anderen damit unrechtmässig zu bereichern Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 5
6 Der allgemeine Straftataufbau im Überblick a) Tatbestandsverwirklichung aa) objektiver Tatbestand bb) subjektiver Tatbestand b) Rechtswidrigkeit c) Schuld d) sonstige Strafbarkeitsvoraussetzungen Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 6
7 Typen des strafrechtlichen Delikts Erfolgsdelikt = Straftatbestände, bei denen der Täter durch sein Verhalten eine von der Handlung zeitlich und räumlich abschichtbare Wirkung herbeiführen muss. Tätigkeitsdelikt = Straftatbestände, bei denen die Vornahme einer bestimmten Handlung ausreicht, um das Delikt zu vollenden. Vgl. auch DONATSCH/TAG, S. 90 ff Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 7
8 Typen des strafrechtlichen Delikts Verletzungsdelikt = Straftatbestände, bei denen die Vollendung des Delikts eine tatsächliche Verletzung des geschützten Rechtsguts zur Folge hat. konkretes Gefährdungsdelikt = Straftatbestände, bei denen die Vollendung des Delikts nicht zwingend eine tatsächliche Verletzung des geschützten Rechtsguts zur Folge haben muss, bei denen aber zumindest eine tatsächliche (= konkrete) Gefahr einer solchen Verletzung eingetreten sein muss. abstraktes Gefährdungsdelikt = Straftatbestände, die Verhaltensweisen erfassen, durch die in der Regel Gefahren für bestimmte Rechtsgüter geschaffen werden Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 8
9 Die verschiedenen Deliktsformen Das vorsätzlich und durch aktives Tun verwirklichte vollendete Erfolgsdelikt Das fahrlässig und durch aktives Tun verwirklichte vollendete Erfolgsdelikt Das fahrlässig/vorsätzlich durch Unterlassen verwirklichte vollendete Erfolgsdelikt Das vorsätzlich und durch aktives Tun/durch Unterlassen versuchte (= nicht zur Vollendung gelangte) Delikt Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 9
10 Vorgehensweise in der Veranstaltung Das vorsätzlich und durch aktives Tun verwirklichte Erfolgsdelikt Das Versuchsdelikt Besonderheiten des Unterlassungsdelikts Besonderheiten des Fahrlässigkeitsdelikts Strafrecht AT, Prof. Wohlers Seite 10
Strafrecht Allgemeiner Teil I
Strafrecht Allgemeiner Teil I 6 Strafbarkeitsvoraussetzungen Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, LL.M., RA Vgl. DONATSCH/TAG, S. 82 ff., S. 100 ff.; STRATENWERTH, 7, 8 Leitende Fragestellung WER hat sich WODURCH
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Zusammenfassung Kategorisierung nach Rechtsfolge a. Verbrechen b. Vergehen c. Übertretungen Kategorisierung nach Rechtsgütern a. Delikte gegen Leib & Leben b. Delikte
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Zusammenfassung Kategorisierung nach Rechtsfolge a. Verbrechen b. Vergehen c. Übertretungen Kategorisierung nach Rechtsgütern a. Delikte gegen Leib & Leben b. Delikte
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Das vorsätzliche (unechte) Unterlassungsdelikt Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 288 ff.; WOHLERS, S. 136 ff. 31.08.2010 Seite 1 Arten von Unterlassungsdelikten Echte Unterlassungsdelikte
Vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht für das 1. Semester (WS 11/12) Wiss. Mit. Jürgen Telke
I. Das Strafrecht 1. Einordnung des Strafrechts Die bestehende Rechtslandschaft gliedert sich einerseits in das Privatrecht, das die Rechtverhältnisse von Privatpersonen untereinander regelt (u.u. kann
Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien
Strafrecht Eine Einführung für die Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel Die gezeigten PowerPoint Folien (soweit sie nicht Bestandteil des Skripts sind) Tatbestand - Rechtswidrigkeit
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil 2016 Dr. Rolf Krüger Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor ALPMANN UND SCHMIDT Juristische Lehrgänge Verlagsges. mbh & Co. KG 48143 Münster, Alter
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Fahrlässigkeit; Unterlassen Prof. Dr. D. Klesczewski Strafrecht II AT 2 Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn.
Das versuchte Erfolgsdelikt 1
Das versuchte Erfolgsdelikt 1 A. Aufbau OS: A könnte sich eines versuchten..., gemäß... StGB, strafbar gemacht haben, indem er... I. Tatbestand Der... kann nicht aus dem vollendetem Delikt bestraft werden.
Strafrecht AT I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 04 Deliktsaufbau Tatbestand Handlungslehren
Strafrecht AT I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 1 Deliktsaufbau Donatsch/Tag 7: «Verbrechensaufbau» 2 Beispiel Marco M: - Nicht mit Schaufel auf Mädchen los! - Knaben am Arm genommen und von Spielplatz entfernt
Prof. Dr. Michael Jasch
Prof. Dr. Michael Jasch 1. Strafrecht- und Strafzwecktheorien 2. Verfassungsrechtliche Aspekte 3. Deliktstypen 4. Handlung als Grundlage der Strafbarkeit 5. Strafverfolgungsvoraussetzungen 6. Aufbau der
Übung Strafrecht WS 2012/ 2013 Lösungshinweise Übungsfall 3
Übung Strafrecht WS 2012/ 2013 Lösungshinweise Übungsfall 3 Dr. Katrin Gierhake LL.M. Dr. Bettina Noltenius Strafbarkeit von A und B? Strafbarkeit des A: - 249 I, 250 II Nr. 1, 3a, b - 223 I, 224 I Nr.
Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III
Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: [email protected] Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
Lösung. A. Strafbarkeit des B. I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. 1. Objektiver Tatbestand. a) Unfall im Straßenverkehr (+)
Lösung A. Strafbarkeit des B I. 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB a) Unfall im Straßenverkehr (+) b) Unfallbeteiligter, 142 Abs. 5 StGB (+) c) sich vom Unfallort entfernt (+) d) ohne zuvor Pflicht aus 142 Abs. 1 Nr.
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2. Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht II Allgemeiner Teil 2 Unterlassen, Teil 2 Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski, AT, Rn. 244-275 Klausurtermine: Abschlussklausur:
Strafrecht auf dem Bau
Strafrecht auf dem Bau Dr. iur. Thomas Ender Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht 13.10.2017 Strafrecht auf dem Bau 1 1. Einige Grundsätze des Strafrechts 13.10.2017 Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Konkurrenzen Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 392 ff.; WOHLERS, S. 151 ff. 31.08.2010 Seite 1 Schematische Darstellung der Strafbemessung bei mehrfacher Gesetzesverletzung
Lösungsskizze Fall 3
Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Täterschaft und Teilnahme Sonderprobleme 2 Täterschaft und Teilnahme Art. 26 Teilnahme am Sonderdelikt Art. 27 Persönliche Verhältnisse Podcast vom 17. 11. 2015,
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch
22: Die Verwirklichungsstufen der vorsätzlichen Tat und Strafbarkeit des Versuch Jede Vorsatztat durchläuft mehrere Stadien der Verwirklichung des Täterwillens, die sich unterscheiden lassen. In der chronologischen
Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1
12 Fahrlässigkeit Hauck - Strafrecht AT (Die Straftat) 12/1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR VERTIEFUNG:
Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.
36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Unterlassung Hätte sich der ICTY-Richter strafbar gemacht, wenn er die Verhandlung nicht unterbrochen hätte, nachdem Slobodan Praljak das Zyankali eingenommen hatte?
Seminar: FinTech 2.0. Strafrechtliche Verantwortung beim Einsatz lernender Finanztechnologien. LALIVE Dr. Simone Nadelhofer, Partner
Seminar: FinTech 2.0 Strafrechtliche Verantwortung beim Einsatz lernender Finanztechnologien LALIVE Dr. Simone Nadelhofer, Partner Europainstitut an der Universität Zürich 30. März 2017 2 3 Inhalt 1. Begriffe
Willkommen in der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht. Susanne Reindl-Krauskopf Wien,
Willkommen in der Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht Susanne Reindl-Krauskopf Wien, 09.10.2018 Organisatorisches Leistungsbeurteilung - Komponenten Endnote = 50% Klausur 1 + 50% Klausur 2 Mindestvoraussetzungen
Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV
Grundkurs Strafrecht III IV Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: [email protected] Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
Strafrecht Allgemeiner Teil I
Strafrecht Allgemeiner Teil I Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter Einschluss des internationalen Strafrechts Prof. Dr. iur. Frank Meyer, LL.M. 15.09.2016 Seite 1 Lektion 3 - Allgemeine
Variante 2a Der Besitzer des Supermarktes ist Ls Vater V. Prüfen Sie die Strafbarkeit der M und des L!
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 3 M leidet an paranoider Schizophrenie. Eines Tages wird sie wieder von Wahnvorstellungen geplagt. Eine innere Stimme befiehlt
Strafrecht BT, Prof. Wohlers
Strafrecht Besonderer Teil I Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art. 260 bis und Art. 263 StGB) Prof. Dr. Wolfgang Wohlers Vgl. DONATSCH/WOHLERS, S. 196 ff. Strafbare Vorbereitungshandlungen
13: Vollrausch ( 323 a)
I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands
Lösungsvorschläge für die Fälle 6 bis 9
Lösungsvorschläge für die Fälle 6 bis 9 Zu Fall 6 Lösung: Von der Vorstellung des Täters. Glaubte er zu irgend einer Zeit, dass sich der C nährt, so liegt ein Versuch vor. Dachte er es nicht dann nicht.
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Teilnahme am Sonderdelikt (Art. 26) Persönliche Verhältnisse (Art. 27) 2 Sonderprobleme 5. Teilnahme Art. 24 Anstiftung Art. 25 Gehilfenschaft Art. 26 Teilnahme
Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1
Einführung in das Strafrecht (AT) 12/1 DIE STRAFTAT 12 Fahrlässigkeit 1 RENGIER, 52; KINDHÄUSER, 33; JÄGER, 10; KÜHL, 17, 17A; KREY, 4FF.; GROPP 12; JAKOBS, 9. Kap.; JESCHECK/WEIGEND 54 57; ROXIN 24. ZUR
Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II
Lernmaterial im Strafrecht Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Aufbau von Delikten... 1 I. Vollendetes vorsätzliches
5 Versuch und Rücktritt
5 Versuch und Rücktritt AG Strafrecht AT Akad. Mit. Eva-Maria Weberling Grundsätzliches zum Versuch: A. Erfolgsunwert Handlungsunwert - Handlungsunwert = der Täter richtet sein Verhalten willentlich
I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB
Lösung Frage 1 Strafbarkeit des T I. Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, 315 b Abs. 1, Abs. 2, 22 StGB 1. Keine Vollendung. Das Liegen des Steines auf der Brücke hat weder den Charakter
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.
VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,
F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben.
I. Strafbarkeit der F gem. 212 I StGB F könnte sich durch die Messerattacke auf M wegen Totschlags gem. 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) Objektiver Tatbestand aa) Taterfolg Der Tod eines
Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil
Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:
Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14
Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Die Schuld Prof. Wohlers Vgl. DONATSCH/TAG, S. 257 ff.; WOHLERS, S. 120 f., 130 f. 31.08.2010 Seite 1 Schuld = Vorwerfbarkeit der Normverletzung Voraussetzungen: Täter muss
Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
Lösungshinweise A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.
Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).
Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231)
5 IX: Beteiligung an einer Schlägerei ( 231) 1. Struktur: abstraktes Gefährdungsdelikt mit obj. Bedingung der Strafbarkeit 2. Tatbestand (Abs. 1 Halbs. 1) a) Schlägerei ist eine mit gegenseitigen Körperverletzungen
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 6. Stunde: Notwehr ( 32 StGB) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster (Prüfungs-)Voraussetzungen für den Rechtfertigungsgrund der Notwehr nach 32 StGB
Fall 1. Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB)
Lösungshinweise - Gutachten (Schritt für Schritt): Einleitender Obersatz für das jeweilige zu prüfende Delikt (hier: 303 Abs. 1 StGB) Indem A den Fahrradreifen des B zerstochen hat, könnte er sich wegen
Schweizerisches Strafrecht
Daniel Schaffner lic. iur. Schweizerisches Strafrecht Allgemeiner Teil I: Die Straftat Fragen und Antworten H!'l :«,-.,i? Stämpfli Verlag AG Bern 2009. Inhaltsverzeichnis :J Vorwort V Inhaltsverzeichnis
Wintersemester 2010 / Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht. 2. Klausur / Tritte auf die Unrechtsseite
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2010 / 2011 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht 2. Klausur / 5. 11. 2010 Tritte auf die Unrechtsseite Lösung des Falles A. Strafbarkeit
Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht (BT) SoSe 2014 Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Laura Diebold http://www.strafecht-online.org
Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 1 «Einführung und Deliktsaufbau»
Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 1 «Einführung und Deliktsaufbau» Tutoren: Christina Diethelm & Benjamin Meier Übersicht über die Tutorate 2014 Lektion 1 12./13./14.November 2014 Einführung und
Vorlesung Schulrecht. Wintersemester 2018 / Vorlesungsbegleiter Nr. 10 ( )
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Vorlesung Schulrecht Wintersemester 2018 / 2019 Vorlesungsbegleiter Nr. 10 (10.1.2019) A. Zeitplan der Vorlesung bis Ende des Semesters 1. 10.1. 2019 5, 6
Lösungsskizze Fall 3
Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs. 1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.
Klausur Viel Spreu, wenig Weizen
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Sommersemester 2008 Vorlesungsfreie Zeit (8. August 2008) Klausur Viel Spreu, wenig Weizen Lösung Teil
Strafrecht I Allgemeiner Teil 1. Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht I Allgemeiner Teil 1 Einwilligung; mutmaßliche Einwilligung; Rechtswidrigkeit Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Zum Vertiefen: Klesczewski,
Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe
Markus Klimsch Die dogmatische Behandlung des Irrtums über Entschuldigungsgründe unter Berücksichtigung der Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründe PETER LANG Frankfurt am Main Berlin Bern New York
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 1 A hat vor einigen Wochen in seinem Stammlokal seine Lederjacke vergessen. Als er eines Tages wieder in das Lokal kommt, sieht
Wintersemester 2016 / 2017 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / Begegnung im Park. Hinweise zur Lösung
Prof. Dr. Wolfgang Mitsch Universität Potsdam Wintersemester 2016 / 2017 Klausurenkurs zur Examensvorbereitung im Strafrecht Klausur Nr. 2 / 4.11. 2016 Begegnung im Park Hinweise zur Lösung Frage 1 Gliederung
Prof. Dr. Jürgen Rath Besonderer Teil III: Delikte gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit. Vollrausch a StGB
Vollrausch - 323 a StGB Schutzzweck Überwiegende Auffassung Es soll der generellen Gefährlichkeit schuldausschließender Rauschzustände für beliebige Rechtsgüter entgegengewirkt werden. Andere Auffassung
2. Alt. Vorsatz-Fahrlässigkeitskombination. konkretes Gefährdungsdelikt als Vorsatz-Vorsatz-Kombination
306 Eigentumsdelikt 306a Abs. 1 abstrakter Gefährdungsdelikt zweifelhaft bei Ziff.2 306a Abs. 2 konkretes Gefährdungsdelikt 306b Abs. 1 erfolgsqualifiziertes Delikt 306b Abs. 2 Ziff.1 konkretes Gefährdungsdelikt
Strafzumessung. Humboldt-Universität - Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie Prof. Dr. Klaus Marxen
StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 1 Schuldbegriff Strafprozess Strafzumessung Straftatsystem StrafR AT 13, actio libera in causa und Vollrausch 2 fehlende Reife seelische Störungen 1.
Wirtschafts- und Europastrafrecht
Wirtschafts- und Europastrafrecht Sommersemester 2017 Dr. Martin Stricker Ausspähen von Daten unbarer Zahlungsmittel 241h (1) Wer Daten eines unbaren Zahlungsmittels mit dem Vorsatz ausspäht, 1. dass
Wer bin ich? Und was mache ich eigentlich hier?
Wer bin ich? Und was mache ich eigentlich hier? HS 2017 Strafrecht AT I, Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi Folie 1 Modul Strafrecht I was erwartet Sie? Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, LL.M., RA Lehrstuhl
Einführung in das Strafrecht
Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung
ALPMANN SCHMIDT. Strafrecht AT. 9. Auflage
ALPMANN SCHMIDT Strafrecht AT 9. Auflage 2010 Dr. Rolf Krüger Fachanwalt für Strafrecht und Repetitor in Münster Strafrecht AT 9., überarbeitete und erweiterte Auflage 2010 ISBN: 978-3-86752-122-2 Verlag:
Tutorium Strafrecht AT 1 Crashkurs. Das vorsätzlich vollendete Begehungsdelikt: Die Schuld
Tutorium Strafrecht AT 1 Crashkurs Das vorsätzlich vollendete Begehungsdelikt: Die Schuld Übersicht - Voraussetzungen und Merkmale der Schuld - Actio libera in causa - 35: entschuldigender Notstand - Notwehrexzess
Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Allgemeiner Teil Stellung und in der Gesamtrechtsordnung Prof. Wohlers 31.08.2010 Seite 1 Hinweis zur Vorlesung In die Vorlesung mitzubringen sind: das Gesetz (Schweizerisches Strafgesetzbuch
Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I
Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht I Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: [email protected] Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster
Strafrecht Allgemeiner Teil I
Strafrecht Allgemeiner Teil I 9 Das vorsätzliche vollendete Begehungserfolgsdelikt Schuld Prof. Dr. iur. Gunhild Godenzi, LL.M., RA Vgl. DONATSCH/TAG, S. 268 ff.; STRATENWERTH, 11 Gliederungsstufen der
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte
Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 2. Stunde: Wiederholung AT Viviana Thompson, Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Das Unterlassungsdelikt Prüfungsaufbau eines Unterlassungsdelikts I. Tatbestand 1.
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I
Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 1. Stunde: Einführung (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Lerntipps indivduell, ausprobieren! Karteikarten eigene Zusammenfassung/eigenes Skript
Besprechungsfall 5 Lösungshinweise. Heimtücke (+), sowohl in feindlicher Willensrichtung als auch besonders verwerflicher Vertrauensbruch.
ÜBUNG IM STRAFRECHT FÜR ANFÄNGER/INNEN II (SoS 2010) Juristische Fakultät der Universität Freiburg Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht Prof. Dr. Roland Hefendehl und Matthias Krausbeck,
Keine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+]
Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Strafrecht und Kriminologie SCHRIFTLICHE FACHPRÜFUNG EINFÜHRUNGSSTUDIUM STRAFRECHT (10. JUNI 2016) KORREKTURHINWEISE Erster Sachverhaltsabschnitt Vorsätzliche
Grundkurs Strafrecht II Prof. Dr. Luís Greco Teil 10: Raub usw. A. Raub. A. Raub ( 249 StGB)
Teil 10: Raub usw. A. Raub A. Raub ( 249 StGB) (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen
Einführung in das Strafrecht
Der subjektive Tatbestand I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand a. b. Subjektive Unrechtselemente II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Vorsatz ist die Grundlage für die subjektive
Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Rechtswidrigkeit Schutzprinzip Überwiegende Int. Autonomieprinzip Schuld
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012
APÜ aus Strafrecht Dr. Stephanie Öner/ Dr. Lisa Pühringer WS 2011/2012 Fall 4 A hat es sehr eilig und fährt daher in seinem Porsche mit 80 km/h durch das Ortsgebiet. Er kann aufgrund seiner überhöhten
14. Grundfragen der Lehre von der Verantwortlichkeit
1. Tatbestandsmäßigkeit 2. Rechtswidrigkeit Unrecht Stimmt die Handlung mit den Sollensnormen der Rechtsordnung überein? 3. Schuld Verantwortlichkeit Ist die Tat dem Täter persönlich vorwerfbar? BGHSt
Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2)
Lösungshinweise zu den Straftaten gegen das Leben (2) Lösung zu Fall 8 (Erbonkel-Fall, nach Samson I S. 191 ff.) A. Strafbarkeit des G I. Mord gem. 212 Abs. 1, 211 Abs. 2 StGB a. obj. Tatbestand aa. Tötung
Strafrecht V Besonderer Teil 3. Aussagedelikte, Teil 1 Prof. Dr. D. Klesczewski
Strafrecht V Besonderer Teil 3 Aussagedelikte, Teil 1 Prof. Dr. D. Klesczewski Hinweise Materialien unter: https://strafrecht.jura.uni-leipzig.de/ Lernkontrolle online: Auflösung am 10. 1. 18 Zum Vertiefen:
Das BVerfG und 202c StGB. Dominik Boecker Rechtsanwalt
Das BVerfG und 202c StGB Dominik Boecker Rechtsanwalt Aufbau Straftatbestand I. Tatbestand a. objektiver Tatbestand (auch subjektive TB-Elemente) b. subjektiver Tatbestand (Vorsatz) II. Rechtswidrigkeit
VO STRAFRECHT Besonderer Teil 1. Einheit. Wintersemester 2018/19 Susanne Reindl-Krauskopf
VO STRAFRECHT Besonderer Teil 1. Einheit Wintersemester 2018/19 Susanne Reindl-Krauskopf I. Einführung A. Grundsätze Strafrecht = Rechtsgüterschutz durch Einwirkung auf menschliches Verhalten Verbote von
besteht aus. a) Vorsatz. und
Prof. Dr. Michael Jasch 1... besteht aus a) Vorsatz und b) wenn das Gesetz solche nennt: besonderen subjektiven Merkmalen des Tatbestandes (z.b.: Zueignungsabsicht in 242, niedere Beweggründe in 211) 2
Einführung in das Strafrecht
Stadien der Verwirklichung einer Straftat Stadien der Straftat Beendigung (stets strafbar) Vollendung (stets strafbar) Versuch (strafbar nach 23 StGB) Vorbereitung (grds. nicht relevant; Ausnahme z.b.
Die Strafbarkeit der sexuellen Handlungen mit Kindern nach Art. 187 StGB
4: Zürcher Studien zum Strafrech Herausgegeben im Auftrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Züric, von A.Donatsch, C. Schwarzenegger, B.Tag, S.Trechsel und W. Wohler Stefania Suter-Zürchei
5: Strafrechtsdogmatik und Strafrechtssystem
5: Strafrechtsdogmatik und Strafrechtssystem I. Aufgaben der Dogmatik und des Systems des Strafrechts Strafrechtsdogmatik ist die Disziplin, die sich mit Auslegung, Systematisierung und Fortbildung der
Grundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014
Vertreter Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht Grundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014 Vorbemerkungen zum GK Vorbemerkungen zum Grundkurs 1. Literaturhinweise 2. Lerntechnik Vorbemerkungen
1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - )
Lösung Frage 1 I. Strafbarkeit der T 1. Versuchter Mord/Totschlag, 211, 212, 22 StGB ( - ) a) Kein vollendeter Mord / Totschlag. b) Versuchter Mord und versuchter Totschlag sind mit Strafe bedroht, 23
