Grundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014

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1 Vertreter Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht Grundkurs Strafrecht II Sommersemester 2014

2 Vorbemerkungen zum GK Vorbemerkungen zum Grundkurs 1. Literaturhinweise 2. Lerntechnik

3 Vorbemerkungen zum GK 1. Literaturhinweise a) Kurzlehrbücher b) mittelgroße Lehrbücher c) wissenschaftliche Lehrbücher d) Fallsammlungen

4 Vorbemerkungen zum GK a) Kurzlehrbücher - Rengier, Strafrecht BT I 15. Aufl. 2013; BT II 14. Aufl Kindhäuser, Strafrecht BT I 6. Aufl. 2013; BT II 7. Aufl Jäger, Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil, 5. Aufl. 2013

5 Vorbemerkungen zum GK b) mittelgroße Lehrbücher - Wessels/Hettinger, Strafrecht BT I 37. Aufl. 2013; ders./hillenkamp, Strafrecht BT II 36. Aufl. 2013

6 Vorbemerkungen zum GK c) wissenschaftliche Lehrbücher - Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht BT I 10. Aufl. 2009; BT II 10. Aufl. 2012

7 Vorbemerkungen zum GK d) Fallsammlungen - Beulke, Klausurenkurs im Strafrecht 6. Aufl. 2013

8 Vorbemerkungen zum GK 2. Lerntechnik a) Vom Normalfall ausgehend denken b) Definitionen c) Struktur der Probleme des BT d) Rechtsgutfragen

9 Vorbemerkungen zum GK a) Denken, vom Normalfall ausgehend Wand als gefährliches Werkzeug i.s.v. 224 I Nr. 2 Var. 2 StGB? (BGHSt 22, 235)

10 Vorbemerkungen zum GK b) Definitionen

11 Vorbemerkungen zum GK c) Zur Grundstruktur der Probleme des BT - Wortlautgrenze vs. lückenloser Rechtsgüterschutz - Bsp.: Schwarzfahren als Erschleichen i.s.v. 265a StGB? (BGHSt 53, 122)

12 Vorbemerkungen zum GK d) Rechtsgutfragen aa) Rechtsgut als Argumentationsmaßstab bei Grenzfällen - Bsp.: Körperverletzung und Telefon-Terror (OLG Düsseldorf NJW 2002, 2118); Freiheitsberaubung eines Schlafenden (s. ähnl. BGHSt 14, 314, 316)

13 Vorbemerkungen zum GK d) Rechtsgutfragen bb) Maßstab zur Lösung von Konkurrenzfragen cc) Einwilligung z.b. 266a StGB

14 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt

15 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt I. Grundlagen StGB 2. Kurze Dogmengeschichte 3. Formen der Fahrlässigkeit

16 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt StGB Fahrlässigkeitsbestrafung als Ausnahme

17 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 2. Kurze Dogmengeschichte Fahrlässigkeit als Schuldform (Vorhersehbarkeit) Fahrlässigkeit als objektive Sorgfaltspflichtverletzung Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung

18 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 3. Formen der Fahrlässigkeit Bewusste und unbewusste Fahrlässigkeit Leichtfertigkeit (etwa 251; 264 IV; 283 IV Nr. 2 StGB), einfache und leichte Fahrlässigkeit

19 Fahrlässigkeitsdelikte II. Prüfschema 1. Tatbestand (keine Unterteilung objektiv/subjektiv) a) Erfolg b) Kausalität c) objektive Sorgfaltspflichtverletzung d) objektive Zurechnung e) objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgs 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld a) 17, 20, 33, 35 StGB b) individuelle Sorgfaltspflichtverletzung, individuelle Vorhersehbarkeit von Kausalverlauf und Erfolg, Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

20 Fahrlässigkeitsdelikte III. Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen 1. Erfolg 2. Kausalität

21 Fahrlässigkeitsdelikte 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) objektiver oder subjektiver (individueller) Maßstab? (P) Sonderwissen H.A.: Wer mehr weiß, soll auch mehr. a.a. (vereinzelt) Jakobs, AT 7 Rn. 49 f. (P) Sonderfähigkeiten Übernahmeverschulden

22 Fahrlässigkeitsdelikte 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) objektiver oder subjektiver (individueller) Maßstab? (P) Sonderfähigkeiten Ansicht 1: wer mehr kann, soll auch mehr. Ansicht 2: das Strafrecht kann grds. nur die Einhaltung genereller Anforderungen verlangen.

23 Fahrlässigkeitsdelikte 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) objektiver oder subjektiver (individueller) Maßstab? (P) Täter weiß/kann weniger (z.b. schwere Operation, junger Arzt) Ansicht 1: Verletzung der (objektiven) Sorgfaltspflicht Ansicht 2: Die Norm richtet sich immer an Individuen. Die Vornahme der unmittelbaren Verletzungshandlung ist nicht pflichtwidrig. Dennoch: Übernahmeverschulden

24 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung a) b) Maßstäbe für die Bestimmung der Sorgfaltspflicht aa) rechtliche Sorgfaltsnormen z.b. 1 ff. StVO Indizwirkung bb) private Sorgfaltsnormen

25 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 3. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung b) Maßstäbe für die Bestimmung der Sorgfaltspflicht cc) Vertrauensgrundsatz dd) sog. Maßstabsfigur besonnenes, gewissenhaftes Mitglied des einschlägigen Verkehrskreises

26 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 4. Objektive Zurechnung a) Pflichtwidrigkeitszusammenhang Vermeidbarkeitstheorie vs. Risikoerhöhungslehre (P) BGHSt 11, 1: LKW-Fall b) Schutzzweckzusammenhang OLG Karlsruhe NJW 1958, 430

27 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 4. Objektive Zurechnung c) Mitwirkung an eigenverantwortlicher Selbstgefährdung Heroinspritzen-Fall, BGHSt 32, 262 Selbstgefährdung = das Opfer muss die Tatherrschaft innehaben; eigenverantwortlich = - kein überlegenes Sachwissen des Täters - str., ob es auf die Maßstäbe des Schuldausschlusses oder der Einwilligung ankommt

28 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 4. Objektive Zurechnung d) Schock- und Folgeschäden

29 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 5. Objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgs

30 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt III. Rechtswidrigkeit 1. Kein subjektives Rechtfertigungselement erforderlich (str.) 2. Sonderprobleme bei einzelnen Rechtfertigungsgründen a) Notwehr ( 32 StGB) ungewollte Folgen werden miterfasst (BayObLGSt NStZ 1988, 408)

31 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt III. Rechtswidrigkeit b) Einwilligung sog. einverständliche Fremdgefährdung (P) Einwilligung in die Gefahr ausreichend Bei Lebensgefahr aber Einwilligungsschranke v. 216 StGB. S. BGHSt 53, 55.

32 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt IV. Schuld 1. Entschuldigungsgründe 2. Individuelle Sorgfaltspflichtverletzung individuelle Vorhersehbarkeit von Kausalverlauf und Erfolg (Übernahmeverschulden möglich) 3. Zumutbarkeit Klassisch: sog. Leinenfänger-Fall (RGSt 30, 25)

33 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt V. Täterschaft und Teilnahme Grds.: Einheitstäterbegriff - alle Beteiligten sind Täter (Nebentäter) (P) Fahrlässige Mittäterschaft? Kollegialentscheidungen: Lederspray-Fall, BGHSt 37, 106 Rolling Stones-Fall, BGE 113 IV 58 (Schweiz).

34 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt VI. Das fahrlässige Unterlassungsdelikt 1. Prüfschema 2. Einzelfragen

35 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt Prüfschema zum fahrlässigen Unterlassungsdelikt 0. ggf. Abgrenzung von Tun und Unterlassen 1. Tatbestand a) Erfolg b) Nichtvornahme der gebotenen Handlung c) Quasi-Kausalität bzw. objektive Zurechnung d) Garantenstellung e) objektive Sorgfaltspflichtverletzung f) objektive Vorhersehbarkeit des Kausalverlaufs und des Erfolgs g) Entsprechungsklausel 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld a) 17, 20, 33, 35 StGB b) individuelle Sorgfaltspflichtverletzung, individuelle Vorhersehbarkeit von Kausalverlauf und Erfolg, Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

36 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 2. Einzelfragen a) Abgrenzung: Tun vs. Unterlassen ambivalente Verhaltensweisen Bsp.: Ziegenhaar-Fall (RGSt 63, 211) Ansicht 1: Schwerpunkt des Vorwurfs (Rspr.) Ansicht 2: Kausalität Ansicht 3: Energie Ansicht 4: Konkurrenzlösung

37 Teil 1: Das Fahrlässigkeitsdelikt 2. Einzelfragen b) Bemerkungen zum Verhältnis von Quasi- Kausalität und Pflichtwidrigkeitszusammenhang

38 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt Anhang zu Teil 1 Das erfolgsqualifizierte Delikt zugleich 227 StGB

39 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt I. Einleitende Bemerkungen II. Grundgedanke des erfolgsqualifizierten Delikts III. Prüfschema zum erfolgsqualifizierten Delikt IV. Der spezifische Gefahrverwirklichungszusammenhang V. Weitere Fragen

40 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt I. Einleitende Bemerkungen z.b. 226, 227, 251 StGB Formulierung des Gesetzes: Verursacht der Täter durch die Körperverletzung ( 227) bzw. hat die Körperverletzung zur Folge ( 226) 11 II StGB

41 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt II. Grundgedanke des erfolgsqualifizierten Delikts Strafschärfung im Vergleich zur Idealkonkurrenz ( 52 StGB). Geschichtlich: Versari in re illicita, Vorsatzpräsumption Heute: 18 StGB spezifischer Zusammenhang zwischen Grunddelikt und Erfolg

42 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt III. Prüfschema zum erfolgsqualifizierten Delikt 1. Grunddelikt 2. Qualifizierender Erfolg 3. Spezifischer Gefahrverwirklichungszusammenhang 4. Mind. Fahrlässigkeit (s. 18 StGB), ggf. Leichtfertigkeit (etwa 251 StGB)

43 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt IV. Der spezifische Gefahrverwirklichungszusammenhang 1. Allgemein Strengere Voraussetzungen als die der objektiven Zurechnung. 2. Bei 227 StGB Muss der qualifizierende Erfolg auf der Handlung (Rspr.) oder auf dem Erfolg des Grunddelikts (sog. Letalitätslehre) beruhen? (P) Bsp.: A schlägt B mit einer Pistole; ein Schuss löst sich; B wird tödlich getroffen (BGHSt 14, 110). Verfolger-Fälle (BGHSt 48, 34).

44 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt V. Versuch 11 II StGB Versuch der Erfolgsqualifikation vs. erfolgsqualifizierter Versuch

45 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt V. Versuch Versuch der Erfolgsqualifikation BGHSt 21, 194: Täter schießt auf die Geschlechtsteile des Opfers, nimmt die Verwirklichung von 226 I Nr. 1 (Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit) billigend in Kauf.

46 Anhang zu Teil 1: Das erfolgsqualifizierte Delikt V. Versuch erfolgsqualifizierter Versuch Bsp.: BGHSt 48, 34 - Erfolgsqualifikation muss auf der Gefährlichkeit der Handlung (und nicht des Erfolgs) des Grunddelikts beruhen - (str.) Versuch des Grunddelikts muss strafbar sein (relevant v.a. bei 221 III StGB).

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