Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

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1 Saldierung von Pensionsrückstellungen mit Planvermögen

2 Überblick über die Ansatzvorschriften Gem. 246 Abs. 2 Satz 2 kommt es zwingend zur Saldierung von Pensionsrückstellungen mit VG, wenn diese dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind Aussonderung aus der Insolvenzmasse (kein Haftungspotenzial) Hohe Anforderungen, Nachweispflicht bei Bilanzierenden und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen dienen Zweckbindung der Vermögensgegenstände Saldierung stellt eine zwingende Rechtsfolge dar, jedoch kann der Bilanzierende den (Nicht-)Eintritt der o.g. Voraussetzungen bewusst gestalten Diese Vorschrift stellt eine Ausnahme vom allgemeinen Saldierungsverbot dar 2

3 Überblick über die Ansatzvorschriften Bilanzielle Auswirkungen: Aktiva Passiva Sonstiges AV Eigenkapital Umlaufvermögen Verbindlichkeiten Planvermögen Pensionsrückstellungen Eignung von Vermögensgegenständen als Planvermögen setzt voraus, dass grundsätzlich keine Betriebsnotwendigkeit vorliegt. Beispiele: Grundstücke Finanzanlagen Saldierung! 3

4 Überblick über die Ansatzvorschriften Saldierungsvoraussetzungen sind erfüllt, wenn VG auf ein sog. Contractual Trust Arrangement (CTA) übertragen werden: Grundmodell: Unternehmen Vermögensübertragung Unternehmen Pensionsanspruch Trust Arbeitnehmer Im Insolvenzfall Anspruch auf Pensionsleistungen Trust muss eine auf das Versorgungsinteresse der Pensionsberechtigten gerichtete Zwecksetzung aufweisen. Dies ist insb. fraglich bei Personenidentität der Führung von Unternehmen und Trust Sale-and-lease-back -Geschäften 4

5 Überblick über die Bewertungsvorschriften Bewertung des Planvermögens gem. 253 Abs. 1 Satz 4 zum beizulegenden Zeitwert (Aufdeckung stiller Reserven) Gleichzeitig besteht eine Ausschüttungssperre für die Differenz zwischen dem bisherigen Buchwert des VG und seinem beizulegenden Zeitwert ( 268 Abs. 8 S. 3) Soweit der beizulegende Zeitwert des Planvermögens den Betrag der Pensionsrückstellungen übersteigt, muss der Ausweis unter einem gesondertem Posten erfolgen ( 246 Abs. 2 S. 3): Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Dieser kann auf folgenden Ursachen beruhen: Beizulegender Zeitwert übersteigt Buchwert des Planvermögens Generelle Übersaldierung der Pensionsrückstellungen 5

6 Überblick über die Bewertungsvorschriften Beispiel: Gegeben sei folgende Ausgangsbilanz (BW = Buchwert, BZ = Beizulegender Zeitwert) Aktiva BW BZ Passiva Aktiva Eigenkapital Planvermögen Pensionsrückstellungen Fall 1: Fall 2: In beiden Fällen wird zu viel saldiert, so dass jeweils in dieser Höhe ein aktiver Unterschiedsbetrag entsteht Im Fall 1 erfolgt zusätzlich eine Erhöhung des Eigenkapitals um die Differenz zwischen dem Buchwert und dem beizulegenden Zeitwert von

7 Überblick über die Bewertungsvorschriften Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gem. 255 Abs. 4 HGB. Dieser sieht eine dreistufige Bewertungskonzeption vor: 1. Stufe nicht möglich 2. Stufe nicht möglich 3. Stufe Beizulegender Wert als Marktpreis Anerkannte Bewertungsmethoden Anschaffungsoder Herstellungskosten Das Planvermögen ist auch an den folgenden Stichtagen mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewerten Daher entfällt zugleich eine planmäßige Abschreibung Wird die Saldierung rückgängig gemacht, sind die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen Somit wird fingiert, es seien planmäßige Abschreibungen erfolgt 7

8 Auswirkungen der Saldierung auf die Bilanz Keine Saldierung Saldierung durch Innenfinanzierung Saldierung durch Außenfinanzierung EK 30 EK 30 EK 30 AKTIVA 100 PRst 70 AKTIVA 80 PRst 50 AKTIVA 100 PRst 50 VBK 20 EK-Quote: 30 % EK-Quote: 37,5 % EK-Quote: 30 % Die Eigenkapitalquote kann deutlich beeinflusst werden, jedoch ist immer die Wahl der Finanzierung zu beachten Bei der Innenfinanzierung ist zu beachten, ob mögliche andere Investitionen durch die Absicherung von PRSt verdrängt werden 8

9 Bilanzpolitische Beurteilung Bilanzierender kann Saldierung herbeiführen oder unterlassen Erhebliche Verbesserung der Eigenkapitalquote möglich Ermessensspielräume bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts Nutzung der Kenntnisse des CTA (auch zur Ertragsgenerierung) Hoher Beratungsaufwand (rechtliche / steuerliche Fallstricke) Gute Erkennbarkeit, da gesonderter Ausweis des aktiven Unterschiedsbetrags sowie umfangreiche Anhangangaben Geringe Flexibilität, da längerfristige Grundsatzentscheidung Langfristige Liquiditätsbindung 9

10 Bedeutung in der Praxis Auslagerung von Pensionsrückstellungen erfreut sich in der Praxis größter Beliebtheit Beratungsunternehmen drängen auf den Markt und werben mit der Auslagerung Deckung der Pensionsrückstellungen durch Planvermögen bei ausgewählten DAX-Unternehmen (2009): Unternehmen Höhe der Pensionsverpflichtungen Höhe des Planvermögens Deckung durch Planvermögen BASF 15,26 Mrd. 13,81 Mrd. 90,47 % Deutsche Telekom 6,83 Mrd. 0,62 Mrd. 9,04 % SAP 0,70 Mrd. 0,66 Mrd. 93,09 % Siemens 25,80 Mrd. 21,15 Mrd. 81,94 % Volkswagen 17,67 Mrd. 3,85 Mrd. 21,80 % Quelle: Küting/Keßler/Seel, BB 2010, S

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