Strafrecht AT I. Prof. Dr. iur. Marc Thommen. 04 Deliktsaufbau Tatbestand Handlungslehren

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1 Strafrecht AT I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 1

2 Deliktsaufbau Donatsch/Tag 7: «Verbrechensaufbau» 2

3 Beispiel Marco M: - Nicht mit Schaufel auf Mädchen los! - Knaben am Arm genommen und von Spielplatz entfernt Eric. J.: - Lass das Kind los! - «Wort-Pingpong» Nase an Nase - Ich schneide dir die Eier ab Marco M.: - Sei froh, dass du alter Mann bist Eric. J. - Du bist ja sowieso nie zu Hause. Darum betrügt dich deine Frau Rauferei Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 3

4 Beispiel Fragen Wer ist Täter? Wer ist Opfer? Liegt Notwehr vor? Marco M. hat doch seiner Nichte geholfen Eric J. wollte seinen Sohn beschützen Können 10-Jährige bestraft werden? etc... Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 4

5 Beispiel WER hat sich WIE WONACH strafbar gemacht? Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 5

6 Beispiel WER hat sich WIE WONACH strafbar gemacht? Täter Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 6

7 Beispiel WER hat sich WIE WONACH strafbar gemacht? Täter Sachverhalt Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 7

8 Beispiel WER hat sich WIE WONACH strafbar gemacht? Täter Sachverhalt Rechtsnorm Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 8

9 Beispiel WER hat sich WIE WONACH strafbar gemacht? Täter Sachverhalt Rechtsnorm Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 9

10 Beispiel Frage Hat sich Marco M., indem er Eric J. «spitalreif würgte», nach Art. 123 StGB der Körperverletzung strafbar gemacht? Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 10

11 Beispiel These Marco M. könnte sich der Körperverletzung nach Art. 123 StGB strafbar gemacht haben, indem er Eric J. «spitalreif würgte». Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 11

12 Beispiel Kurzform Marco M. Köperverletzung Art. 123 StGB («würgen») Marco M. Eric J. Nichte (10) Sohn (10) 12

13 Hat Marco M. den Tatbestand der Körperverletzung nach Art. 123 StGB erfüllt, indem er Eric J. «spitalreif würgte»? Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld 13

14 Deliktsaufbau Tatbestand - Ist BT Norm erfüllt? - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit Schuld 14

15 Deliktsaufbau Tatbestand - Ist BT Norm erfüllt? - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Schuld 15

16 Deliktsaufbau Tatbestand - Ist BT Norm erfüllt? - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Schuld - Kann das Unrecht dem Täter vorgeworfen werden? 16

17 Deliktsaufbau Tatbestand - Ist BT Norm erfüllt? - Liegt Unrecht vor? Rechtswidrigkeit - Ist das Unrecht ausnahmsweise gerechtfertigt? Schuld - Kann das Unrecht dem Täter vorgeworfen werden? Unrecht «Urteil über Tat» Schuld «Urteil über Täter» 17

18 Hat Marco M. den Tatbestand der Körperverletzung nach Art. 123 StGB erfüllt, indem er Eric J. «spitalreif würgte»? Tatbestand (Art. 123 StGB) Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Schuld 18

19 Deliktsaufbau Tatbestand (Art. 123 StGB) Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz (Art. 12 II) Wissen Willen Schuld 19

20 Deliktsaufbau Aussenseite Handlung Innenseite Handlung Tatbestand (Art. 123 StGB) Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz (Art. 12 II) Wissen Willen Schuld 20

21 Tatbestand Unrechtsfeststellung Objektiver Tatbestand Objektive Unrecht «Gemachtes» Subjektiver Tatbestand Subjektive Unrecht «Gedachtes» Aussenseite der Handlung Innenseite der Handlung 21

22 Deliktsaufbau Tatbestand (Art. 123) Rechtswidrigkeit (Art. 15) Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz (Art. 12 II) Wissen Willen Bedrohungslage Abwehrwille Unrechtsfeststellung Unrechtsausschluss 22

23 Rechtfertigung Handelt Marco M. - In Notwehr (Abwehr des Angriffs von Eric J.)? - In Notwehrhilfe (stellvertretende Abwehr des Angriffs auf seine Nichte)? 23

24 Deliktsaufbau Tatbestand (Art. 123) Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz (Art. 12 II) Wissen Willen Rechtswidrigkeit Schutzprinzip Prinzip überwiegenden Interesses Autonomieprinzip Schuld Unrechtsfeststellung Unrechtsausschluss 24

25 Rechtfertigung Tatbestand: Unrechtsfeststellung Indikation der Rechtswidrigkeit Rechtfertigung Unrechtsausschluss Widerlegung der RW-Indikation 25

26 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht «Urteil über Tat» Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit «Urteil über Täter» 26

27 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht «Urteil über Tat» Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit «Urteil über Täter» 27

28 1. Schuldfähigkeit Art. 19 Abs. 1 StGB «War der Täter zur Zeit der Tat nicht fähig, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder gemäss dieser Einsicht zu handeln, so ist er nicht strafbar» 28

29 1. Schuldfähigkeit «Andershandelnkönnen?» Anders handeln kann, wer die Sollensforderungen des Rechts erkennen und sich danach richten kann. Fiktion des freien Willens 29

30 1. Schuldfähigkeit Kein Andershandelnkönnen - Kinder unter 10 Jahre - Psychische Störung - Hirnorganisch - Schizophrenie - Affektive Störungen - Intelligenzmangel - Bewusstseinsstörung - Trauma - Epilepsie - Intoxikation 30

31 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht «Urteil über Tat» Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit «Urteil über Täter» 31

32 2. Unrechtsbewusstsein Art. 21 StGB «Wer bei Begehung der Tat nicht weiss und nicht wissen kann, dass er sich rechtswidrig verhält, handelt nicht schuldhaft» BGE 70 IV 97 (Görner) Sozialdemokratische Jugend Luzern, Verbot politischer Tätigkeit für Refraktäre 32

33 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht «Urteil über Tat» Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit «Urteil über Täter» 33

34 3. Unzumutbarkeit rechtmässigen Verhaltens Art. 18 StGB Wer eine Tat begeht, um sich aus einer unmittelbaren Gefahr zu retten, handelt nicht schuldhaft, wenn ihm nicht zuzumuten war das gefährdete Gut preiszugeben Brett des Karneades 34

35 Schuld 1. Schuldfähigkeit 2. Unrechtsbewusstsein 3. Zumutbarkeit 35

36 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit 36

37 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 37

38 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 38

39 1. Objektive Strafbarkeitsbedingung Art. 133 Raufhandel: «Wer sich an einem Raufhandel beteiligt, der den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen zur Folge hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft». 39

40 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 40

41 2. Fehlendes Strafbedürfnis Geringe Schuld/Tatfolgen (Art. 52) Wiedergutmachung (Art. 53) Schwere Betroffenheit (Art. 54) 41

42 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 42

43 3. Strafausschliessungsgründe Parlamentarische Indemnität (162 BV) Grob unverständiger Versuch (22 II StGB) Rücktritt, tätige Reue (23 I StGB) 43

44 Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 1. Raufhandel mind Geringe Schuld/Tatfolg. Wiedergutmachung 3. Kein Strafausschluss Fazit: Marco M. hat sich durch das «spitalreif Würgen» des Eric J. der einfachen Körperverletzung nach Art. 123 Ziff. 1 StGB strafbar gemacht. 44

45 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrechtsausschluss Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Unrechtsfeststellung Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Unrecht Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 45

46 Tatbestand und 46

47 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 47

48 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit 48

49 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 49

50 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 50

51 Täter - «Wer» - Jedermannstat - Sonderdelikt - Natürliche Personen - Juristische Personen - Vereine, AG, GmbH etc. - Societas delinquere non potest - Rechtsfähig - Nicht schuldfähig - Straffähig (Art. 102 StGB) 51

52 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 52

53 Tatobjekt Das Tatobjekt ist das körperliche Angriffsobjekt einer Straftat. Das Rechtsgut ist das ideelle Interesse, das geschützt werden soll 53

54 Tatobjekt Tatobjekt Rechtsgut Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) 54

55 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Rechtsgut Leben 55

56 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Rechtsgut Leben Körperintegrität 56

57 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Fremde Sache Rechtsgut Leben Körperintegrität Eigentum 57

58 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Fremde Sache Urkunde Rechtsgut Leben Körperintegrität Eigentum Sicherheit Rechtsverkehr 58

59 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 59

60 Tathandlung - Diebstahl («eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt») - Raub (gewaltsame Wegnahme) - Art. 19 BetMG: Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt, lagert, versendet, befördert, einführt - Körperverletzung (?) - Tötung (?) 60

61 Keine Handlungen sind - Charaktereigenschaften - Gesinnungen - Gedanken - Aktivitäten von Tieren - Naturgewalten - Unternehmensaktivitäten - Reflexe - Bewegungen von Schlafenden Bewusstlosen Epileptikern - Vis absoluta Mangels manifestierten Willens Mangels menschlichen Willens Mangels willentlicher Steuerung 61

62 Als Handlungen gelten - Automatismen - Affekttaten - Trunkenheitstaten Zwar keine willentliche Steuerung ABER Steuerbarkeit 62

63 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 63

64 Taterfolg Räumlich und zeitlich abgrenzbare Aussenwirkung der Deliktshandlung Handlung Kausalität Erfolg 64

65 Taterfolg Räumlich und zeitlich abgrenzbare Aussenwirkung der Deliktshandlung 65

66 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Mensch Leben Tod Mensch Körperintegrität Verletzung Sachbeschädigung (Art. 144) Fremde Sache Eigentum Zerstörung Unbrauchb. Verleumdung (Art. 174) (Mensch) Ehre Kenntnisnahme 66

67 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 67

68 Kausalität Natürliche Kausalität Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg Nur bei Erfolgsdelikten Handlung Kausalität Erfolg 68

69 Zusammenfassung: objektiver Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 69

70 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 70

71 Subjektiver Tatbestand Art. 12 Abs. 2 StGB Vorsätzlich begeht ein Verbrechen oder Vergehen, wer die Tat mit Wissen und Willen ausführt. 71

72 Handlungsbegriff Kausale Handlungslehre Handlung als vom menschlichen Willen getragene Verursachung einer Veränderung in der Aussenwelt Finale Handlungslehre Handlung als zweckgerichtetes, vom Willen auf ein Ziel hin gesteuertes Geschehen Franz von Liszt Hans Welzel 72

73 Relevanz Unterscheidung? Kausale Handlungslehre Handeln ist Verursachen Verursachter Erfolg = Unrecht Finale Handlungslehre Handeln ist Zwecktätigkeit Handeln hat objektive und subjektive Komponenten Verursachter und angestrebter Erfolg = Unrecht Franz von Liszt Hans Welzel 73

74 Deliktsaufbau nach der finalen Handlungslehre Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit 74

75 Finale Handlungslehre Axtmörder spaltet dem Opfer den Kopf Zimmermann rutscht die Axt aus der Hand und spaltet einer Fussgängerin den Kopf. 75

76 Finale Handlungslehre Axtmörder spaltet dem Opfer den Kopf Subjektives Unrecht Axtmörder geht gezielt vor Objektives Unrecht identisch Tödliche Kopfverletzung Zimmermann rutscht die Axt aus der Hand und spaltet einer Fussgängerin den Kopf. Subjektives Unrecht Zimmermann tötet versehentlich 76

77 Finale Handlungslehre Axtmörder will seinem Opfer den Kopf spalten, haut aber daneben. 77

78 Finale Handlungslehre Axtmörder will seinem Opfer den Kopf spalten, haut aber daneben. Objektives Unrecht Keines Subjektives Unrecht Handeln mit dem Ziel zu töten = Versuch 78

79 Deliktsaufbau nach der finalen Handlungslehre Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit 79

80 Deliktsaufbau nach der kausalen Handlungslehre Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Vorsatz/Fahrlässigkeit Vorwerfbarkeit 80

81 Deliktsaufbau nach der finalen Handlungslehre Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit 81

82 Deliktsaufbau nach der finalen Handlungslehre Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen = Deliktsaufbau vorsätzliches Begehungsdeliktes Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Vorwerfbarkeit 82

83 Zusammenfassung Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen 83

84 Strafrecht AT I Prof. Dr. iur. Marc Thommen 84

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