Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
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- Caroline Schneider
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1 Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 1
2 Einwilligung Sonderprobleme 2
3 Zusammenfassung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt. Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Eigenverantwortlichkeit Urteilsfähigkeit Aufklärung keine Willensmängel Erklärung Vor Eingriff Widerrufbarkeit Form Subjektiv Wissen Willen Kenntnis der Einwilligung Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 3
4 Einverständnis Einwilligung Einverständnis Art. 186 Hausfriedensbruch Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, eindringt Einwilligung Art Tätlichkeiten Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, wird mit Busse bestraft. 4
5 Tatbestandsauschluss oder Rechtfertigung? Tatbestand - Hausfriedensbruch - Vergewaltigung - Diebstahl - Etc. «gegen den Willen» bereits Tatbestandselement Bei Einverständnis entfällt Tatbestand Rechtswidrigkeit - Körperverletzung - Sachbeschädigung - Etc. Äusserliche Beeinträchtigung Tatobjekt (Körper/Sache) Bei Einwilligung keine Rechtsgutsverletzung Schuld 5
6 Einverständnis Art. 186 Hausfriedensbruch Einverständnis Einwilligung Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, eindringt Tatbestandsausschliessend Einwilligung Art Tätlichkeiten Wer gegen jemanden Tätlichkeiten verübt, wird mit Busse bestraft. Rechtfertigend 6
7 Relevanz der Unterscheidung Einverständnis Erschleichen der Zustimmung (Täuschung/Irrtum) macht diese nicht ungültig. Einwilligung Bei Erschleichen der Einwilligung bleibt Eingriff rechtswidrig. 7
8 Mutmassliche Einwilligung 8
9 Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Stellvertretende Einwilligung 8. Gesetzlich erlaubte Handlungen 9. Irrtümer 9
10 Ein schwer verletzter, bewusstloser Motorradfahrer wird zur Notfallaufnahme in das Spital gebracht. Er braucht dringend eine Bluttransfusion. Mutmassliche Einwilligung 10
11 Schwer verletzter, bewusstloser Motorradfahrer braucht dringend eine Bluttransfusion; er ist Zeuge Jehovas. Mutmassliche Einwilligung 11
12 Sie müssen für ein Vorstellungsgespräch nach Bern und sind spät dran. Dürfen Sie das Velo Ihres abwesenden WG-Partners nehmen, um rechtzeitig zum Bahnhof zu kommen? Mutmassliche Einwilligung 12
13 Mutmassliche Einwilligung Art. 8 Notfallsituation Kann die Einwilligung wegen einer Notfallsituation nicht eingeholt werden, so darf jede Intervention, die im Interesse der Gesundheit der betroffenen Person medizinisch unerlässlich ist, umgehend erfolgen. Art. 9 Früher geäusserte Wünsche Kann ein Patient im Zeitpunkt der medizinischen Intervention seinen Willen nicht äussern, so sind die Wünsche zu berücksichtigen, die er früher im Hinblick auf eine solche Intervention geäussert hat. 13
14 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Wissen um Zwangslage Wille, im Sinne des Betroffenen zu handeln Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 14
15 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Tat: Körperverletzung Willen Wissen um Zwangslage Wille, im Sinne des Betroffenen zu handeln Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 15
16 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Wissen um Zwangslage Mutmassliche Wille, im Sinne Einwilligung des in Verletzung Betroffenen zu handeln - Körper - Vermögen - Freiheit Keine mutm. Einwilligung in Verletzung Allgemeiner Rechtsgüter 16
17 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Wissen um Zwangslage Wille, im Sinne des Einwilligungsschranke Betroffenen zu handeln - Leben - Schwere Körperverletzung (str.) Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 17
18 Verfügungsbefugnis Keine mutmassliche Einwilligung in aktive Fremdtötung (Art. 114 StGB) Passive Sterbehilfe: Abbruch lebenserhaltender Massnahmen? 18
19 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt... Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Art. Wissen 8 BMK um Zwangslage Kann Wille, die im Einwilligung Sinne des wegen einer Notfallsituation Betroffenen zu nicht handeln eingeholt werden, so darf jede Intervention, die im Interesse der Gesundheit der betroffenen Person medizinisch unerlässlich ist, umgehend erfolgen. Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 19
20 Entscheidungszwang Wenn im Notfall keine Zeit mehr, um Vertreter zu konsultieren oder bestellen (Entscheidungszwang): mutmassliche Einwilligung. Alle übrigen Fälle von Eingriffen an Urteilsunfähigen ohne Entscheidungszwang: stellvertretende Einwilligung. 20
21 Exzentriker - Exzentriker wirft Briefe jeweils ungelesen in Papierkorb - Während seiner Ferienabwesenheit wirf Haushaltshilfe die Briefe ebenfalls ungelesen weg. - Mutmassliche Einwilligung in Sachentziehung? 21
22 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Wissen um Zwangslage Wille, im Sinne des Betroffenen zu handeln - Abwesenheit - Bewusstlosigkeit (vorübergehend) - Demenz/Koma (dauernd) Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 22
23 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt... Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Art. Wissen 9 BMK um Wünsche Zwangslage Kann Wille, ein im Patient Sinne des seinen Willen nicht äussern, Betroffenen so sind zu seine handeln früheren Wünsche zu berücksichtigen Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 23
24 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt... Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Art. Wissen 9 BMK um Wünsche Zwangslage Kann Wille, ein im Patient Sinne des seinen Willen nicht äussern, Betroffenen so sind zu seine handeln früheren Wünsche zu berücksichtigen UND/ODER (?) Art. 8 BMK Notfallsituation jede Intervention, die im Interesse der betroffenen Person ist, umgehend erfolgen. 24
25 Fall 1: Notfallbluttransfusion für einem Bewusstlosen Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen Fall 2: Notfallbluttransfusion für einen bewusstlosen Zeugen Jehowa Fall 3: Mit dem Velo des abwesenden Freundes zum Bhf. 25
26 Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen Fall Im objektiven Interesse Subjektiv im Sinne (mutm. gewünscht) Rechtfertigung 1. Bluttransfusion 2. Bluttransfusion Zeuge Jehowa 3. Fahrradleihe 26
27 Fall 4: Darf dem bewusstlosen Unfallopfer eine Niere für seine Ehefrau entnommen werden? Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen 27
28 Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen Fall Im objektiven Interesse Subjektiv im Sinne (mutm. gewünscht) Rechtfertigung 4. Nierenspende? 28
29 - Mangels Entscheidungszwang keine Rechtfertigung über mutmassliche Einwilligung - Warten bis Spender wieder entscheidfähig, zumindest aber bis Vertreter bestellt. - Dieser könnte obj. schädlicher Entnahme nur zustimmen, wenn Patientenverfügung. Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen 29
30 Fall 5: Darf dem hirntoten Unfallopfer eine Niere für einen beliebigen Empfänger entnommen werden? Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen 30
31 Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen Fall Im objektiven Interesse Subjektiv im Sinne (mutm. gewünscht) Rechtfertigung 4. Nierenspende? 5. Organentnahme bei Hirntoten? 31
32 Art. 8 Transplantationsgesetz Voraussetzungen der Entnahme 1 Organe, Gewebe oder Zellen dürfen einer verstorbenen Person entnommen werden, wenn: a. sie vor ihrem Tod einer Entnahme zugestimmt hat; b. der Tod festgestellt worden ist. 2 Liegt keine dokumentierte Zustimmung oder Ablehnung der verstorbenen Person vor, so sind ihre nächsten Angehörigen anzufragen, ob ihnen eine Erklärung zur Spende bekannt ist. 3 Ist den nächsten Angehörigen keine solche Erklärung bekannt, so können Organe, Gewebe oder Zellen entnommen werden, wenn die nächsten Angehörigen einer Entnahme zustimmen. Sie haben bei ihrer Entscheidung den mutmasslichen Willen der verstorbenen Person zu beachten. 4 Sind keine nächsten Angehörigen vorhanden oder erreichbar, so ist die Entnahme unzulässig. 5 Der Wille der verstorbenen Person hat Vorrang vor demjenigen der nächsten Angehörigen. 6 Hat die verstorbene Person die Entscheidung über eine Entnahme von Organen, Geweben oder Zellen nachweisbar einer Person ihres Vertrauens übertragen, so tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen. 7 Eine Erklärung zur Spende kann abgeben, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. 8 Der Bundesrat umschreibt den Kreis der nächsten Angehörigen. 32
33 Fall 6: Dürfen lebenserhaltende Massnahmen bei Komapatient abgebrochen werden? Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen 33
34 Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen Fall Im objektiven Interesse Subjektiv im Sinne (mutm. gewünscht) Rechtfertigung 4. Nierenspende? 5. Organentnahme bei Hirntoten? 6. Abbruch lebenserhaltende Massnahmen? 34
35 - Mangels Entscheidungszwang keine Rechtfertigung nur über mutmassliche Einwilligung - Vertreter bestellen. - Entscheidung Mutmasslicher Wille eruieren, Patientenverfügung (?) Eingriff im Sinne UND/ODER im Interesse des Betroffenen 35
36 Terri Schiavo - Schwere Gehirnschädigung infolge Sauerstoffmangels - 15 Jahre irreversibles Wachkoma (Apallisches Syndrom) - Früher oft geäusserter Wunsch, bei unheilbarer Krankheit nicht künstlich am Leben erhalten zu werden. 36
37 Terri Schiavo - Ihr Ehemann liess sich erfolgreich gerichtlich ermächtigen, die künstliche Ernährung abzubrechen. - Die Ernährungssonde wurde entfernt, 13 Tage später starb sie (Verdurstung) 37
38 Mutmassliche Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt... Verfügungsbefugnis Individualrechtsgut Schranken: Leben/sKV Entscheidungszwang Betroffener Entscheidunfähig In seinem Sinne In seinem Interesse Subjektiv Wissen Willen Wissen um Zwangslage Wille, im Sinne/Interesse des Betroffenen zu handeln Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 38
39 Zusammenfassung mutmassliche Einwilligung Eingriff in fremde Rechtsgüter können auch dadurch gerechtfertigt werden, dass sie dem mutmasslichen Willen des Betroffenen entsprechen. - Zwangslage - Kein bekanntermassen entgegenstehender Wille - Objektive Interessensverletzung nur im Bagatellbereich 39
40 Stellvertretende Einwilligung 40
41 Rechtfertigungsgründe 1. Notstand 2. Wahrung berechtigter Interessen 3. Pflichtenkollision 4. Notwehr 5. Einwilligung 6. Mutmassliche Einwilligung 7. Stellvertretende Einwilligung 8. Gesetzlich erlaubte Handlungen 9. Irrtümer 41
42 Stellvertretende Einwilligung Stellvertretende Einwilligung zur Nierenentnahme Arthur & Ava Strunk Tommy Strunk (28) Tödliche Nierenkrankheit Nierenspende Jerry Strunk (27) Geistig schwer behindert 42
43 Beschneidung von Knaben Beschneidung von 4-Jährigem durch Arzt. Auf Wunsch der Eltern aus religiösen Gründen (Angehörige islamischen Glaubens) Keine medizinische Indikation Kein Behandlungsfehler 2 Tage später: Notfallmässige Behandlung von Nachblutungen 43
44 Beschneidung von Knaben Landgericht Köln Urteil vom 7. Mai 2012 Beschneidung als KV Keine Rechtfertigung Verbotsirrtum Arzt 44
45 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Stellvertretende Einwilligung in Verletzung - Körper - Vermögen - Freiheit Keine stv. Einwilligung in Verletzung Allgemeiner Rechtsgüter 45
46 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Einwilligungsschranke - Leben - Schwere Körperverletzung (str.) Schuld Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 46
47 Wenn schon die Betroffene selbst nicht in eine Genitalverstümmelung einwilligen kann, können es Vertreter erst recht nicht. Verfügungsbefugnis 47
48 Terri Schiavo - Früher oft geäusserter Wunsch, bei unheilbarer Krankheit nicht künstlich am Leben erhalten zu werden. - Ehemann liess sich erfolgreich gerichtlich ermächtigen, die künstliche Ernährung abzubrechen. 48
49 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Vertretung urteilsunfähiger Kinder 1. Eltern (Art. 304 I ZGB) 2. Beistand/Vormund (Art. 327a ZGB) Vertretung urteilsunfähiger Erwachsener (Art. 378 ZGB ) 1. Patientenverfügung/Vorsorgeauftrag 2. Beistand 3. Ehegatte/eingetragene Partnerin 4. Hausgenosse/Betreuer 5. Nachkommen 6. Eltern 7. Geschwister 49
50 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 50
51 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen - Kinder - Geistig Behinderte - Bewusstlosigkeit (vorübergehend) - Demenz/Koma (dauernd) 51
52 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Urteilsunfähige Erwachsene Art. 9 BMK - Wünsche Kann ein Patient seinen Willen nicht äussern, so sind seine früheren Wünsche zu berücksichtigen Art. 8 BMK - Notfallsituation jede Intervention, die im Interesse der betroffenen Person ist, umgehend erfolgen. 52
53 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Urteilsunfähige Kinder Art. 301 ZGB «Die Eltern leiten im Blick auf das Wohl des Kindes seine Pflege und Erziehung...» 53
54 «Eltern können in die Verletzung ihres Kindes nur einwilligen, wenn dieses nicht urteilsfähig ist und wenn der Eingriff zum Wohle des Kindes geschieht.» Wohl des Kindes Der Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vom 30. April 2010 zum «Verbot von sexuellen Verstümmelungen», BBl 2010,
55 Terri Schiavo Tod ist zwar nicht im objektiven Interesse Schiavos, doch kann hier auf ihren mutmasslichen Willen (frühere Wünsche) abgestellt werden. 55
56 Stellvertretende Einwilligung? Stellvertretende Einwilligung zur Nierenentnahme Arthur & Ava Strunk Tommy Strunk (28) Tödliche Nierenkrankheit Nierenspende Jerry Strunk (27) Geistig schwer behindert 56
57 Fall Im objektiven Interesse Subjektiv im Sinne (mutm. gewünscht) Rechtfertigung 1. Bluttransfusion 2. Bluttransfusion Zeuge Jehowa 3. Fahrradleihe 4. Nierenspende an Bruder?? 57
58 Beschneidung von Knaben Tatbestandsmässigkeit Objektiver Tatbestand Subjektiver Tatbestand Objektive Zurechnung (Erlaubtes Risiko, Sozialad./Risikovermind.) Rechtswidrigkeit: Stellvertretende Einwilligung (Schranke: Kindswohl, Notwendigkeit) Wahrung berechtigter Interessen Schuld: Verbotsirrtum Strafbarkeitsbedingung Strafantrag Prozessuales Opportunität 58
59 Beschneidung von Knaben «Die Kommission hat zudem die Frage erörtert, ob mit der neuen Strafbestimmung auch die Verstümmelung der männlichen Genitalien, namentlich auch die in der jüdischen und muslimischen Tradition praktizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen bzw. Kleinkindern, erfasst werden sollte. Die Kommission will Art. 124 StGB nicht auf die Beschneidung der männlichen Genitalien ausdehnen, da sie diese grundsätzlich nicht als problematisch erachtet» Parlamentarische Kommission für Rechtsfragen BBl ff. 59
60 Beschneidung von Knaben 60
61 Stellvertretende Einwilligung Tatbestand Rechtswidrigkeit Schuld Objektiv Täter Tatobjekt Verfügungsbefugnis - Individualrechtsgut - Schranke: Leben/sKV Vertreter - Zuständigkeit - Aufklärung - Erklärung (vorab/form) Vertretener - Urteilsunfähig - Mutm. im Sinne - Im obj. Interesse Subjektiv Wissen Willen Kenntnis der Vertretereinwilligung Wille, im Sinne des Betroffenen zu handeln Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen 61
62 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 1 Mo Einführung 2 Di Legalitätsprinzip 3 Mo Geltungsbereich/Grundbegriffe/Deliktskategorien 4 Di Deliktsaufbau 5 Mo Objektiver Tatbestand 6 Di Objektiver Tatbestand 7 Mo Subjektiver Tatbestand 8 Di Subjektiver Tatbestand 9 Mo Rechtswidrigkeit Notstand 10 Di Rechtswidrigkeit Wahrung berechtigter Interessen und Notwehr 11 Mo Rechtswidrigkeit Einwilligung 12 Di Rechtswidrigkeit mutmassliche/stellvertretende E./gesetzlich erlaubte Handlungen 13 Mo Rechtswidrigkeit Irrtümer 14 Di Schuld Schuldfähigkeit 62
63 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 15 Mo Schuld Actio libera in causa und Art Di Schuld Verbotssirrtum 17 Mo Schuld Unzumutbarkeit 18 Di Versuch 19 Mo Rücktritt und tätige Reue 20 Di Täterschaft und Teilnahme mittelbare Täterschaft 21 Mo Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft/Anstiftung 22 Di Täterschaft Teilnahme Gehilfenschaft 23 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 24 Di Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 25 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 26 Di Fahrlässigkeit 27 Mo Fahrlässigkeit 28 Di Reserve 63
64 Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen 64
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