Strafrecht AT I. Prof. Dr. Marc Thommen
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- Imke Jaeger
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1 Strafrecht AT I Prof. Dr. Marc Thommen
2 Fallschirmfall - Ein Fallschirmspringer aus dem Wallis stürzt in Magadino/TI ab, wird von einem Auto erfasst und stirbt. - Kann der Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung belangt werden?
3 Objektiver Tatbestand Teil 1
4 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 1 Mo Einführung 2 Di Legalitätsprinzip 3 Mo Geltungsbereich/Grundbegriffe/Deliktskategorien 4 Di Deliktsaufbau 5 Mo Objektiver Tatbestand 6 Di Objektiver Tatbestand 7 Mo Subjektiver Tatbestand 8 Di Subjektiver Tatbestand 9 Mo Rechtswidrigkeit Notstand 10 Di Rechtswidrigkeit Wahrung berechtigter Interessen und Notwehr 11 Mo Rechtswidrigkeit Einwilligung 12 Di Rechtswidrigkeit mutmassliche/stellvertretende E./gesetzlich erlaubte Handlungen 13 Mo Rechtswidrigkeit Irrtümer 14 Di Schuld Schuldfähigkeit
5 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 15 Mo Schuld Actio libera in causa und Art Di Schuld Verbotssirrtum 17 Mo Schuld Unzumutbarkeit 18 Di Versuch 19 Mo Rücktritt und tätige Reue 20 Di Täterschaft und Teilnahme mittelbare Täterschaft 21 Mo Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft/Anstiftung 22 Di Täterschaft Teilnahme Gehilfenschaft 23 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 24 Di Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 25 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 26 Di Fahrlässigkeit 27 Mo Fahrlässigkeit 28 Di Reserve
6 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Rechtswidrigkeit Schutzprinzip Überwiegende Int. Autonomieprinzip Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Wissen Willen Unrecht Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit
7 Deliktsaufbau Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausal./Zurechnung Rechtswidrigkeit Schutzprinzip Überwiegende Int. Autonomieprinzip Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Wissen Willen Unrecht Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit
8 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
9 Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Tatbestand Aussenseite Handlung Innenseite Handlung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
10 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
11 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
12 Täter - Jedermannsdelikt v. Sonderdelikt - Natürliche Personen - Juristische Personen - Vereine, AG, GmbH etc. - Societas delinquere non potest - Rechtsfähig - Nicht schuldfähig - Straffähig (Art. 102 StGB)
13 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
14 Tatobjekt Das Tatobjekt ist das körperliche Angriffsobjekt einer Straftat. Das Rechtsgut ist das ideelle Interesse, das geschützt werden soll.
15 Tatobjekt Tatobjekt Rechtsgut Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251)
16 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Rechtsgut Leben
17 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Rechtsgut Leben Körperintegrität
18 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Fremde Sache Rechtsgut Leben Körperintegrität Eigentum
19 Tatobjekt Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Urkundenfälschung (Art. 251) Tatobjekt Mensch Mensch Fremde Sache Urkunde Rechtsgut Leben Körperintegrität Eigentum Sicherheit Rechtsverkehr
20 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
21 - Diebstahl («eine fremde bewegliche Sache zur Aneignung wegnimmt») - Raub (gewaltsame Wegnahme) - Art. 19 BetMG: Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt, lagert, versendet, befördert, einführt - Körperverletzung (?) - Tötung (?) Tathandlung
22 Kausale Handlungslehre Handlung als vom menschlichen Willen getragene Verursachung einer Veränderung in der Aussenwelt Handlungsbegriff Finale Handlungslehre Handlung als zweckgerichtetes, vom Willen auf ein Ziel hin gesteuertes Geschehen Franz von Liszt Hans Welzel
23 Kausale Finale Handlungslehre Gleich - Willenssteuerung - Strafrechtsrelevante Handlungen Unterschied - Unrechtsdefinition Franz von Liszt Hans Welzel
24 Seitenspiegel Max schubst Patrick in das Auto von Julian. Wie geplant stürzt Patrick und bricht den Seitenspiegel des Wagens ab. Strafbarkeit von Patrick?
25 Fliege Lara fährt mit dem Auto auf der Autobahn. In einer leichten Linkskurve gerät ihr eine Fliege ins Gesicht. Sie versucht, die Fliege mit der rechten Hand zu verscheuchen, während sie mit der linken Hand weiterhin das Lenkrad festhält. Durch ihre ruckartige Bewegung verliert sie jedoch die Kontrolle über das Fahrzeug und schleudert in eine Leitplanke. (OLG Hamm, NJW 1975, 657)
26 - Liegt überhaupt eine relevante Handlung vor? Fallschirmfall
27 Keine Handlungen sind - Charaktereigenschaften - Gesinnungen - Gedanken - Aktivitäten von Tieren - Naturgewalten - Unternehmensaktivitäten - Reflexe - Bewegungen von Schlafenden, Bewusstlosen, Epileptikern - Vis absoluta Mangels manifestierten Willens Mangels menschlichen Willens Mangels willentlicher Steuerung
28 Als Handlungen gelten - Automatismen - Affekttaten - Trunkenheitstaten Zwar keine willentliche Steuerung, ABER Steuerbarkeit
29 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
30 Deliktskategorien Täterverhalten Täterwille Wirkung Intensität Täterkreis Zeitraum Verfolgung Begehungsdelikte Unterlassungsdelikte Vorsatzdelikte Fahrlässigkeitsdelikte Erfolgsdelikt Tätigkeitsdelikt Verletzungsdelikt Gefährdungsdelikt Gemeine Delikte Sonderdelikte Zustandsdelikt Dauerdelikt Antragsdelikt Offizialdelikt
31 Taterfolg Räumlich und zeitlich abgrenzbare Aussenwirkung der Deliktshandlung Handlung Kausalität Erfolg
32 Räumlich und zeitlich abgrenzbare Aussenwirkung der Deliktshandlung Taterfolg
33 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Verleumdung (Art. 174)
34 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Mensch Leben Tod Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Verleumdung (Art. 174)
35 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Mensch Leben Tod Mensch Körperintegrität Verletzung Sachbeschädigung (Art. 144) Verleumdung (Art. 174)
36 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Mensch Leben Tod Mensch Körperintegrität Verletzung Fremde Sache Eigentum Zerstörung Unbrauchbarkeit Verleumdung (Art. 174)
37 Taterfolg Tatobjekt Rechtsgut Taterfolg Vorsätzliche Tötung (Art. 111) Körperverletzung (Art. 123) Sachbeschädigung (Art. 144) Verleumdung (Art. 174) Mensch Leben Tod Mensch Körperintegrität Verletzung Fremde Sache Eigentum Zerstörung Unbrauchb. (Mensch) Ehre Kenntnisnahme
38 Beschimpfung? 22. Mai 2006, 18.45h in Wohlen/AG Zustellbeamter O. des Betreibungsamts Wohlen stellt dem italienischen Metzger X. einen Zahlungsbefehl zu X sagt zu O.: "Vaffanculo" und wirft ihn gewaltsam aus seinem Ladenlokal Italienischer Metzger «Vaffanculo» Urteil 6B_794/2007 vom 14. April 2008 Betreibungsbeamter O.
39 Beschimpfung? Ist «Vaffaculo» eine tatbestandsmässige Beschimpfung im Sinne von Art. 177 StGB? Bundesgericht: Im Ergebnis ja! Italienischer Metzger «Vaffanculo» Betreibungsbeamter O. Urteil 6B_794/2007 vom 14. April 2008
40 Beschimpfung? Problem: Betreibungsbeamter meinte, «Affanculo» heisse Affenarsch. «Vaffanculo» Italienischer Metzger Betreibungsbeamter O. Urteil 6B_794/2007 vom 14. April 2008
41 1 Wer jemanden in anderer Weise durch Wort, Schrift, Bild, Gebärde oder Tätlichkeiten in seiner Ehre angreift, wird, auf Antrag, mit Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen bestraft. Art. 177 Beschimpfung
42 Taterfolg Ehrverletzende Äusserung Kausalität Verletzung der Ehre Erfolg Wahrnehmung durch Beleidigter oder Dritte =Erfolg
43 Versuchte Erpressung? - Eine 18-Jährige geht mit NHL-Star Jaromir Jagr (43) ins Bett und knipst danach ein Selfie. - Sie verlangt Fr dafür, das Bild nicht zu posten. - Jagr: «Ist mir egal, tut damit, was ihr wollt.»
44 1. Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile zu einem Verhalten bestimmt, wodurch dieser sich selber oder einen andern am Vermögen schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Art. 156 Erpressung
45 Taterfolg Androhung Chantage Kausalität Bereicherung Erfolg Vermögensdisposition = Erfolg
46 Tatbestand Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Kausalität Zurechnung Subjektiv Vorsatz Wissen Willen
47 Kausalität Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg Nur bei Erfolgsdelikten Dort: ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal Handlung Kausalität Erfolg
48 Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate Handlung Kausalität 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Erfolg
49 Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate Handlung Kausalität 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Erfolg
50 Natürliche Kausalität Natürliche Kausalität Naturwissenschaftliches Bindeglied zwischen Handlung und Erfolg Handlung Kausalität «Conditio sine qua non» Als natürliche Ursache gilt jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der Erfolg entfiele. Erfolg
51 Natürliche Kausalität Lieferwagenfahrer Y fährt von Cologny nach Vésenaz. Überholen eines Fahrzeugs, das auf rechten Fahrspur stand, um Fussgänger D. Fussgängerstreifen überqueren zu lassen. D. schwer verletzt. Quai de Cologny/GE, BGE 131 IV 145
52 Natürliche Kausalität Linker Fuss gebrochen, dann Durchblutungsstörungen, dann Gangrän (Wundbrand) 2 Wochen später stirbt D. Autopsie: Todesursache: Unfallverletzungen führten zur Reaktivierung eines früheren Herzinfarktes. Quai de Cologny/GE, BGE 131 IV 145
53 Natürliche Kausalität Hat Y. den Tod von D. verursacht? Handlung «Conditio sine qua non» Als natürliche Ursache gilt jede Handlung, die nicht hinweg-gedacht werden kann, ohne dass auch der Erfolg entfiele. Kausalität Erfolg
54 Kausalität bei Unterlassung? Hypothetische Kausalität Problem: Unterlassen «verursacht» nichts Hypothetische Frage: Hätte die unterlassene, aber gebotene Handlung den Erfolg entfallen lassen? Gebotene Handlung Kausalität Ausbleiben Erfolg
55 Natürliche Kausalität Kausalkette: Thrombosen Embolie Hirnschädigung Kausalität Bundesgerichtsurteile 4A_365/2014 und 4A_371/2014 vom 5. Januar 2015 (Produktehaftung abgelehnt)
56 Natürliche Kausalität Kumulative Kausalität Alternative Kausalität (Doppelkausalität) Unbeachtlichkeit hypothetischer Reserveursachen
57 Natürliche Kausalität Kumulative Kausalität 2 Dosen Gift, die erst kumuliert tödlich wirken CSQN erfüllt Strafbarkeit wegen versuchter Tötung, TROTZ Erfolg ½ ½
58 Natürliche Kausalität Doppelkausalität Beide Dosen je für sich tödlich CSQN versagt Straflosigkeit mangels Kausalität?
59 Natürliche Kausalität Reserveursachen - Sportschützin bedroht Person mit Glock 1 - Polizei beschlagnahmt Glock 1 - Freigabe nur mit psychiatrischer Unbedenklichkeitserklärung - Arzt füllt Erklärung nach 1-stündiger Befragung aus. - Glock 1 wieder ausgehändigt. - Kurze Zeit später geht Frau zu Exfreund mit Glock 1 und 2 Glock 1 Glock 2 BGE 135 IV 56
60 Natürliche Kausalität Reserveursachen - Bei Streit greift Frau blind in die Tasche und zog Glock 1 heraus, um Exfreund niederzuschiessen. - Frau verurteilt wegen versuchter Tötung - Mitverantwortung des Arztes? - Obergericht: Unbedenklichkeitserklärung nicht kausal. - Hätte die Glock 1 nicht zur Verfügung gestanden, wäre der Exfreund mit der Glock 2 niedergestreckt worden. Glock 1 Glock 2 BGE 135 IV 56
61 Natürliche Kausalität Reserveursachen - Wäre der Erfolg nicht mit Waffe 1 verursacht worden, hätte der Täter mit Waffe 2 geschossen - CSQN? - Richtige Frage: Denkt man Waffe 1 weg, wäre dieser Erfolg nicht so eingetreten - Kausalität gegeben - Unbeachtlichkeit hypothetischer Reserveursachen - Rückweisung zur Beurteilung Arzt wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. - Arzt in dubio pro reo freigesprochen. Glock 1 Glock 2 BGE 135 IV 56
62 Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate Handlung Kausalität 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Erfolg
63 Adäquate Kausalität - Bedingungsformel zu weit - Normative Eingrenzung natürlicher Kausalität Alois und Klara
64 Adäquate Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche Überholen kann nicht weggedacht werden, ohne dass auch Wundbrandtod entfiele. b. Adäquate? Quai de Cologny/GE, BGE 131 IV 145
65 Adäquate Kausalität «Verhalten muss geeignet sein, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen» BGE 135 IV 56, E. 2.1
66 Adäquate Kausalität «Die Adäquanz ist nur zu verneinen, wenn ganz aussergewöhnliche Umstände, wie das Mitverschulden des Opfers oder eines Dritten oder Material- oder Konstruktionsfehler, als Mitursache hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste und die so alle anderen mitverursachenden Faktoren - namentlich das Verhalten des Angeschuldigten - in den Hintergrund drängen» BGE 135 IV 56, E. 2.1
67 Adäquate Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche Überholen kann nicht weggedacht werden, ohne dass auch Wundbrandtod entfiele. b. Adäquate? «la santé fragile de D. ne constitue pas un facteur propre à rompre le lien de causalité adéquate». Quai de Cologny/GE, BGE 131 IV 145
68 Adäquate Kausalität 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate? «ganz aussergewöhnliche Umstände, wie Material- oder Konstruktionsfehler, als Mitursache hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste» Quai de Cologny/GE, BGE 131 IV 145
69 Adäquate Kausalität? «Die Adäquanz ist nur zu verneinen, wenn ganz aussergewöhnliche Umstände hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste und die so alle anderen mitverursachenden Faktoren - namentlich das Verhalten des Angeschuldigten in den Hintergrund drängen.» Vgl. aber auch BGE 93 IV 115: Stuhl auf der Autobahn
70 Adäquate Kausalität - Beutler fuhr am 11. März 1958 in seinen Lastwagen auf schneebedeckter Strasse von Oberburg nach Krauchthal. - Ein Stationswagen fuhr an unübersichtlicher Stelle von rechts auf die Krauchthalstrasse hinaus - Beutler zögerte kurz, bremste dann voll, konnte aber den Zusammenstoss nicht mehr verhindern. Fall Beutler BGE 86 IV 153
71 Adäquate Kausalität - Durch die Wucht des Zusammenpralls wurde der auf der Ladefläche des Stationswagens mitgeführte 250 kg schwere Motormäher, der lediglich durch Einschaltung des Rückwärtsganges gesichert war, stark nach vorne geworfen. - 2 cm dicke Eisennocken durchbohrte den Führersitz - Kobel, der Führer des Stationswagens, erlitt schwere Rückenverletzungen, denen er am Folgetag erlag. Fall Beutler BGE 86 IV 153
72 Adäquate Kausalität Falsche Frage: Ist es vorhersehbar, dass ein Fahrzeugführer bei der Kollision mit einem Lastwagen stirbt? Fall Beutler BGE 86 IV 153
73 Adäquate Kausalität Richtig: War für den Fahrer des unfallverursachenden Lastwagens vorhersehbar, dass der andere Fahrzeugführer nur deshalb sterben würde, weil ihn der schlecht befestigte Rasenmäher erdrückte? Fall Beutler BGE 86 IV 153
74 Adäquate Kausalität «Die Adäquanz ist nur zu verneinen, wenn ganz aussergewöhnliche Umstände, wie das Mitverschulden des Opfers hinzutreten, mit denen schlechthin nicht gerechnet werden musste und die so alle anderen mitverursachenden Faktoren namentlich das Verhalten des Angeschuldigten - in den Hintergrund drängen» Fall Beutler BGE 86 IV 153
75 Zusammenfassung Kausalität 1. Kausalität (Bger) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Handlung Kausalität Erfolg CSQN-Formel «Als natürliche Ursache gilt jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass auch der Erfolg entfiele».
76 Zusammenfassung Kausalität 1. Kausalität (Bger) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Adäquanzformel: «Verhalten muss geeignet sein, nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und den Erfahrungen des Lebens einen Erfolg wie den eingetretenen herbeizuführen oder mindestens zu begünstigen»
77 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung
78 Tatbestand Objektiv Täter Tatobjekt Tathandlung Taterfolg Obj. Zurechnung Weshalb heisst es «Objektive Zurechnung»? Subjektiv Vorsatz Wissen Willen Rechtswidrigkeit Bedrohungslage Abwehrwille Unrecht Schuld Schuldfähigkeit Unrechtsbewusstsein Zumutbarkeit Weitere Strafbarkeitsvoraussetzungen Objektive Strafbarkeitsbedingungen Fehlendes Strafbedürfnis Strafausschliessungsgründe Vorwerfbarkeit Strafnotwendigkeit
79 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Ein Erfolg wird dem Täter objektiv zugerechnet, wenn er eine Gefahr geschaffen hat, die über das erlaubte Risiko hinausgeht, und die sich im konkreten Erfolg realisiert hat.
80 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Natürliche Kausalität - CSQN - Risikoverringerung
81 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken - Eigenverantwortung
82 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken - Eigenverantwortung
83 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken - Eigenverantwortung
84 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
85 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
86 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
87 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
88 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
89 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung BGE 134 IV Unerhebliche Risiken - Geduldete Risiken (Sozialadäquanz) - Eigenverantwortung
90 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Schutzzweck - Drittintervention
91 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Schutzzweck - Drittintervention
92 Objektive Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung - Schutzzweck - Drittintervention
93 Zusammenfassung: Kausalität/Zurechnung 1. Kausalität (BGer) a. Natürliche b. Adäquate 2. Zurechnung (Lehre) a. Schaffung b. Unerlaubtes Risiko c. Risikorealisierung Naturwiss. Bindeglied Handlung -Erfolg CSQN-Formel Normative Einschränkung Natürliche Kausalität Gewitter/Verkehr Eigenverantwortung Schutzzweck
94 «Nach der ersten Kollision wurde die tödlich verletzte Frau von mehreren weiteren Fahrzeugen überrollt.» Überholende Kausalität
95 Objektive Zurechnung Eigenverantwortliche Selbstschädigung / Selbstgefährdung des Opfers Dazwischentreten eines Dritten Erlaubtes Risiko Sozialadäquanz Der Täter muss durch sein Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen oder erhöht haben, die sich im eingetretenen Erfolg realisiert hat. Risikoverringerung Atypischer Kausalverlauf Schutzzweck der Norm Pflichtwidrigkeitszusammenhang
96 Selbstgefährdung Bewusstes Eingehen einer Gefahr bei eigener Herrschaft über das den Erfolg herbeiführende Geschehen (BGE 125 IV 189)
97 Beispiel Selbstgefährdung Claudia hat mit dem HIV-positiven Andreas ein Verhältnis. Obwohl Claudia weiss, dass Andreas infiziert ist, hat sie mehrfach Geschlechtsverkehr mit ihm, wodurch sie sich ansteckt. Strafbarkeit von Andreas nach Art. 122 StGB?
98 Schutzzweck Im konkreten Erfolg muss sich diejenige rechtlich missbilligte Gefahr verwirklicht haben, deren Eintritt nach dem Schutzzweck der einschlägigen Norm vermieden werden sollte Im vorherigen Beispiel: Art. 122 StGB (schwere Körperverletzung) schützt die körperliche und gesundheitliche Integrität eines Menschen
99 Beispiel Schutzzweck Reto rast mit 170 km/h auf der Autobahn von Zürich nach Bern. In Bern angekommen fährt er vorschriftsgemäss und überfährt trotz grösstmöglicher Sorgfalt ein plötzlich auf die Strasse geranntes Kind. Hätte Reto die Geschwindigkeitsvorschriften auf der Autobahn beachtet, hätte er das Kind nicht überfahren.
100 Beispiel 2 Schutzzweck Die zwei Radfahrer A und B fahren nachts hintereinander ohne jegliche Beleuchtung. A kollidiert mit einem entgegenkommenden Radfahrer O, der dabei getötet wird. A wird der fahrlässigen Tötung angeklagt, ebenso B, denn wenn dieser ein Licht gehabt hätte, hätte O den A sehen können. B A
101 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 1 Mo Einführung 2 Di Legalitätsprinzip 3 Mo Geltungsbereich/Grundbegriffe/Deliktskategorien 4 Di Deliktsaufbau 5 Mo Objektiver Tatbestand 6 Di Objektiver Tatbestand 7 Mo Subjektiver Tatbestand 8 Di Subjektiver Tatbestand 9 Mo Rechtswidrigkeit Notstand 10 Di Rechtswidrigkeit Wahrung berechtigter Interessen und Notwehr 11 Mo Rechtswidrigkeit Einwilligung 12 Di Rechtswidrigkeit mutmassliche/stellvertretende E./gesetzlich erlaubte Handlungen 13 Mo Rechtswidrigkeit Irrtümer 14 Di Schuld Schuldfähigkeit
102 Vorlesungsübersicht Vorl. Datum Thema 15 Mo Schuld Actio libera in causa und Art Di Schuld Verbotssirrtum 17 Mo Schuld Unzumutbarkeit 18 Di Versuch 19 Mo Rücktritt und tätige Reue 20 Di Täterschaft und Teilnahme mittelbare Täterschaft 21 Mo Täterschaft und Teilnahme Mittäterschaft/Anstiftung 22 Di Täterschaft Teilnahme Gehilfenschaft 23 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 24 Di Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 25 Mo Vorsätzliches Unterlassungsdelikt 26 Di Fahrlässigkeit 27 Mo Fahrlässigkeit 28 Di Reserve
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