1. Tatbestandsmäßigkeit = Unrecht

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1 1. Abschnitt: Die Elemente des Straftatsystems Die Prüfung eines jeden Kriminaldelikts durchläuft die nachfolgend genannten Elemente des Straftatsystems. 0. Vorliegen einer menschlichen Handlung 1. Tatbestandsmäßigkeit = Unrecht 2. Rechtswidrigkeit 3. Schuld 4. objektive Bedingung der Strafbarkeit 5. a) kein Strafausschließungsgr b) kein Strafaufhebungsgr 6. Strafzumessungsaspekte 7. a) Vorliegen aller Strafverfolgungsvoraussetzungen b) Nichtvorliegen eines Strafverfolgungshindernisses Grsätzlich müssen zu Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit Schuld immer Ausführungen erfolgen

2 1. Tatbestandsmäßigkeit 2. Abschnitt: Das Basis-Aufbauschema: - Das vorsätzliche vollendete Begehungsdelikt des unmittelbar handelnden Alleintäters - a) Objektiver Tatbestand aa) besondere Voraussetzungen des Tatsubjekts (Täters) bb) besondere Voraussetzungen des Tatobjekts (Opfers) cc) Vornahme des tatbestandsmäßigen Verhaltens - evt. Erfüllung besonderer Handlungsvoraussetzungen - evt. eigenhändige Handlungsausführung (bei eigenhändigen Delikten) - evt. besondere Finalität (bei finalen Tätigkeitsworten) dd) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs ee) Kausalität zwischen Tathandlung Erfolg ff) objektive Zurechenbarkeit des Erfolgs (1) Setzung eines strafrechtsrelevanten Risikos i. S. d. Tatbestandes (2) Realisierung genau dieses Risikos im tatbestandlichen Erfolg gg) kein zustimmender Wille des Berechtigten (1) Einverständnis (2) Einwilligung (nach a. M. in der Rechtswidrigkeit zu prüfen) (a) ausdrückliche (b) mutmaßliche (c) hypothetische (sehr problematisch) b) Subjektiver Tatbestand aa) Vorsatz (1) Wissenselement (2) Willenselement bb) Sonstige subjektive Tatbestandselemente 2. Rechtswidrigkeit - Nichteingreifen eines Rechtfertigungsgres a) Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen aa) Rechtfertigungslage bb) Rechtfertigungsverhalten b) Subjektive Rechtfertigungsvoraussetzungen aa) Kenntniselement bb) Motivationselement c) Besondere Wertungsaspekte - 2 -

3 3. Schuld a) Schuldfähigkeit - evt. Diskussion der actio-libera-in-causa-problematik b) Spezielle Schuldmerkmale c) Persönliche Vorwerfbarkeit der tatbestandlich-widerrechtlichen Handlung aa) Vorsätzlich-fehlerhafte Einstellung zu den Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung als Schuldform bb) Aktuelles oder potentielles Unrechtsbewusstsein cc) Nichtvorliegen von Entschuldigungsgründen 4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit (auch als Tatbestandsannex prüfbar) 5. Nichtvorliegen - eines persönlichen Strafausschließungsgres - eines persönlichen Strafaufhebungsgründe 6. Strafzumessungsaspekte 7. Vorliegen der Strafverfolgungsvoraussetzungen Nichtvorliegen eines Strafverfolgungshindernissen - 3 -

4 Anhang: Zusatz-Übersichten I. Zur Prüfung der Kausalität - Feststellung einer faktischen Beziehung zwischen Handlung Erfolg - Die conditio sine qua non-formel Hypothetisches Eliminationsverfahren Hinwegdenken (hypothetisches Eliminieren) der Handlung des Täters: Wäre der Erfolg in seiner konkreten Gestalt auch ohne die Täterhandlung eingetreten? Wenn nein, dann ist die Täterhandlung kausal. Es darf aber dabei keine Reserveur-sache hinzugedacht werden! Handlung Kausalität? Erfolg II. Zur Prüfung der objektiven Zurechenbarkeit - Feststellung einer Normativen Beziehung zwischen Handlung Erfolg - Prüfungsschritt 1 Setzung eines strafrechtlich missbilligten Risikos im Sinne des betreffenden Tatbestandes Prüfungsschritt 2 Realisierung genau dieses Risikos im tatbestandlichen Erfolg - 4 -

5 III. Zur Prüfung des Vorsatzes 1. Grbegriff des Vorsatzes Vorsatz Wissen Wollen alle objektiven Tatbestandsmerkmale 2. Vorsatz- Fahrlässigkeitsformen Vorsatzformen Fahrlässigkeitsformen Absicht direkter Vorsatz Eventualvorsatz bewusste Fahrlässigkeit unbewusste Fahrlässigkeit sicheres Wissen oder Für-möglich- Halten sicheres Wissen Für-möglich- Halten Für-möglich- Halten Wissenselement Wissen- Müssen Wollenselement Darauf- Ankommen Wollen notwendig gegeben (str.) Damit-Abfinden (sehr str.) Vertrauen auf das Ausbleiben

6 3. Abschnitt: Das versuchte Delikt - Aufbaumöglichkeit - - Vorprüfung a) Keine Vollendung aa) Faktisches Fehlen des Erfolgs bb) Normatives Fehlen des Erfolgs (1) Nichtzurechenbarkeit (2) Erhebliche Kausalverlaufsabweichung (3) Kompensation des Erfolgsunwerts beim Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements b) Strafbarkeit des Versuchs aa) gemäß 23 I Fall 1 i. V. m. 12 I StGB bei Verbrechen bb) gemäß 23 I Fall 2 i. V. m. 12 II StGB bei Vergehen - Berücksichtigung des 12 III StGB ( Anhangsübersicht) 1. Tatbestandsmäßigkeit a) Tatentschluss aa) Vorsatz (genügt dolus eventualis?) bb) sonstige subjektive Unrechtsmerkmale b) Unmittelbares Ansetzen ( 22 StGB) aa) Grsätzlich (!) unproblematische Fallkonstellationen (1) eindeutige Vorbereitungshandlungen (2) Teilverwirklichung des Tatbestands bb) Problematische Fallkonstellationen Anwendung der Theorien zur Abgrenzung 2. Rechtswidrigkeit - Nichteingreifen eines Rechtfertigungsgres a) Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen aa) Rechtfertigungslage bb) Rechtfertigungsverhalten b) Subjektive Rechtfertigungsvoraussetzungen aa) Kenntniselement bb) Motivationselement c) Besondere Wertungsaspekte - 6 -

7 Spezialfrage: Kann bei einem Versuch der bloße Erlaubnistatumstandsirrtum rechtfertigen? 3. Schuld a) Schuldfähigkeit - evt. Diskussion der actio-libera-in-causa-problematik b) Spezielle Schuldmerkmale c) Persönliche Vorwerfbarkeit der tatbestandlich-widerrechtlichen Handlung aa) Vorsätzlich-fehlerhafte Einstellung zu den Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung als Schuldform bb) Aktuelles oder potentielles Unrechtsbewusstsein cc) Nichtvorliegen von Entschuldigungsgründen 4. Objektive Bedingung der Strafbarkeit (auch als Tatbestandsannex prüfbar) 5. Nichtvorliegen - eines persönlichen Strafausschließungsgres - eines persönlichen Strafaufhebungsgründe Rücktritt vom Versuch - 24 StGB Rücktritt des Einzeltäters - 24 I StGB Rücktritt bei Beteiligung - 24 II StGB (Ausnahmsweise Anwendung des 24 I StGB- str.) (Erreichen des Versuchsstadiums) (Erreichen des Versuchsstadiums) a) Kein Vollendungseintritt --- b) Kein fehlgeschlagener Versuch a) Kein fehlgeschlagener Versuch c) Rücktrittssituation b) Rücktrittssituation aa) unbeendeter Versuch aa) keine Tatvollendung bb) beendeter Versuch bb) Tatvollendung cc) vermeintlich beendeter Versuch d) Rücktrittsleistung aa) Aufgeben bb) Verhindern cc) ernsthaftes Bemühen e) Freiwilligkeit aa) mehr faktische Kriterien bb) mehr normative Kriterien c) Rücktrittsleistung aa) (1) Verhinderung der Vollendung (2) ernsthaftes Bemühen, bei Nichtvollendung ohne Zutun bb) ernsthaftes Bemühen, bei unabhängiger Tatvollendung d) Freiwilligkeit aa) mehr faktische Kriterien bb) mehr normative Kriterien - 7 -

8 6. Strafzumessungsaspekte 7. Vorliegen der Strafverfolgungsvoraussetzungen Nichtvorliegen eines Strafverfolgungshindernissen Anhang: Zusatz-Übersicht zu 12 III StGB Hinsichtlich der Änderung des Deliktscharakters irrelevante Merkmale Schärfungen oder Milderungen nach Vorschriften des AT unbenannte Schärfungen oder Milderungen besonders schwere Fälle minder schwere Fälle Beispiel: Nach 27 II 2 StGB ist die Strafe für den Gehilfen einer Tat gemäß 49 I StGB zu mildern. Der hierdurch für den Gehilfen entstehende geringere Strafrahmen hat keine Bedeutung für die Einstufung der Tat als Verbrechen; dieser Strafrahmen bleibt insofern außer Betracht. Beispiel: Die Erpressung gemäß 253 I StGB ist ein Vergehen. 253 IV StGB sieht in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. Diese Strafschärfung bleibt bei der Einstufung der Erpressung in Verbrechen Vergehen außer Betracht: Die Erpressung wird durch diese Strafschärfung also nicht zu einem Verbrechen heraufgestuft. Beispiel: Der Raub gemäß 249 I StGB ist ein Verbrechen. 249 II StGB sieht in minder schweren Fällen eine Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten vor. Diese Strafschärfung bleibt bei der Einstufung des Raubes in Verbrechen Vergehen außer Betracht: Der Raub wird durch diese Strafschärfung also nicht zu einem Vergehen herabgestuft

9 1. Tatbestandsmäßigkeit 4. Abschnitt: Das Fahrlässigkeitsdelikt - Aufbaumöglichkeit - a) Vornahme einer tatbestandsmäßigen Handlung b) Eintritt des tatbestandsmäßigen Erfolgs c) Kausalität zwischen Handlung Erfolg d) Objektive Sorgfaltspflichtverletzung aa) 1. Schritt: Aufsuchen des Sorgfaltsmaßstabs - Normative Grlage (1) Spezialgesetze bzw. Sondernormen (2) Erfahrungssätze (3) Aufstellung von Sorgfaltstypen Wie hätte sich der gewissenhafte bzw. einsichtige besonnene Angehörige des betreffenden Verkehrskreises verhalten? bb) 2. Schritt: Betrachtung des Täterverhaltens cc) 3. Schritt: Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung - unter Berücksichtigung einer möglichen Modifikationen des Sorgfaltsmaßstabs (1) Sonderwissen (2) Sonderfähigkeiten (3) Übernahmefahrlässigkeit (4) Sozialadäquanz (5) Vertrauensgrsatz (6) evt. Leichtfertigkeit notwendig e) Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts des Kausalverlaufs in seinen wesentlichen Zügen (im Detail str.) - Berücksichtigung von Sonderwissen u. evt. von Übernahmeaspekten f) Objektive Beherrschbarkeit des Kausalverlaufs - Berücksichtigung von Sonderfähigkeiten u. evt. von Übernahmeaspekten g) Objektive Zurechenbarkeit des Erfolgs aa) Schaffung bzw. Steigerung eines Risikos durch die Sorgfaltspflichtverletzung bb) Zusammenhang zwischen sorgfaltswidriger Risikoschaffung bzw. steigerung Erfolg - Auffassung (1): Risikoerhöhungslehre - Auffassung (2): Lehre vom Pflichtwidrigkeitszusammenhang cc) Schutzzweckzusammenhang dd) Eigenverantwortlichkeitsprinzip - Erfolgs-Zurechnungssausschluss durch das Dazwischentreten (1) des Opfers selbst oder (2) eines Dritten in den vom Täter angelegten Verletzungsverlauf - 9 -

10 2. Rechtswidrigkeit - Nichteingreifen eines Rechtfertigungsgres a) Objektive Rechtfertigungsvoraussetzungen aa) Rechtfertigungslage bb) Rechtfertigungsverhalten b) Subjektive Rechtfertigungsvoraussetzungen Spezialproblem: Erforderlichkeit, Inhalt Konsequenzen des Fehlens eines subjektiven Rechtfertigungslements beim Fahrlässigkeitsdelikt? c) Besondere Wertungsaspekte 3. Schuld a) Schuldfähigkeit b) Spezielle Schuldmerkmale c) Persönliche Vorwerfbarkeit des tatbestandlich-widerrechtlichen Verhaltens aa) Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung - evt. Ansatz bei einer Übernahmefahrlässigkeit bb) Subjektive Vorhersehbarkeit des Erfolgseintritts des Kausalverlaufs in seinen wesentlichen Zügen (im Detail str.) evt. Übernahmeaspekte cc) Subjektive Beherrschbarkeit des Kausalverlaufs evt. Übernahmeaspekte dd) Nichtvorliegen von Entschuldigungsgründen - Berücksichtigung der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens 4. Nichtvorliegen - eines persönlichen Strafausschließungsgres - eines persönlichen Strafaufhebungsgründe 5. Strafzumessungsaspekte 6. Vorliegen der Strafverfolgungsvoraussetzungen Nichtvorliegen eines Strafverfolgungshindernissen

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