Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte. Franziska Cichon"

Transkript

1 Lehrstuhl für Internationales Strafrecht Prof. Dr. Frank Schuster Mag. Iur. Franziska Cichon Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV BT II: Vermögensdelikte Franziska Cichon Büro: Paradeplatz 4, Raum 409 Konservenmaterialien: bei WueCampus2 WS16:Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht IV (immer freitags) oder wissenschaftliche_mitarbeiter/franziska_cichon/materialien/

2 Der Versuch Aufbau: I. Vorprüfung II. Tatentschluss III. Unmittelbares Ansetzen IV.Rechtswidrigkeit V. Schuld VI.Rücktritt

3 Der Versuch I. Vorprüfung: 1. Nichtvollendung der Tat 2. Strafbarkeit des Versuchs, 23 I Alt. 1/2, 12 I/II StGB II. Tatentschluss 1. Vorsatz bzgl. aller objektiven TBM 2. Sonstige subjektive TBM III. Unmittelbares Ansetzen Wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum Jetzt geht es los überschreitet und objektiv Handlungen vornimmt, die nach seiner Vorstellung ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in die TB- Verwirklichung einmünden (gemischt subj.-obj. Theorie). IV. Rechtswidrigkeit V. Schuld VI. Rücktritt

4 Der Rücktritt des Täters I. Vorprüfung II. Tatentschluss III. Unmittelbares Ansetzen IV. Rechtswidrigkeit V. Schuld VI. Rücktritt 1. Kein fehlgeschlagener Versuch 2. Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch

5 Definitionen Versuch fehlgeschlagen: wenn der Täter nach seiner Vorstellung den Erfolg in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht herbeiführen kann Beendeter Versuch: Täter glaubt bereits alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zu ihrer Vollendung notwendig ist Unbeendeter Versuch Täter glaubt noch nicht alles getan zu haben, was nach seiner Vorstellung von der Tat zu ihrer Vollendung notwendig ist Lehre vom Rücktrittshorizont: entscheidend ist Tätervorstellung nach der letzten Ausführungshandlung

6 Rücktritt des Alleintäters 24 I StGB Unbeendeter Versuch, 24 I 1 1.Alt. StGB 1. Aufgeben der weiteren Tatausführung 2. Freiwilligkeit Beendeter Versuch, 24 I 1 2.Alt. StGB 1. Verhinderung der Vollendung 2. Freiwilligkeit Beendeter Versuch (ohne Vollendung), 24 I 2 StGB 1. Ernsthaftes Bemühen um die Nichtvollendung der Tat 2. Freiwilligkeit

7 Definitionen Verhinderung der Vollendung Der Täter muss bewusst und gewollt eine neue Kausalkette in Gang setzen, die für das Ausbleiben der Vollendung (mit)ursächlich ist Ernsthaftes Bemühen Der Täter muss alles tun, was aus seiner Sicht zur Abwendung des drohenden Erfolges notwendig und geeignet ist Freiwillig wer aus autonomen Gründen (= selbstgesetzter Wille) zum Rücktritt veranlasst wird; (auf ein auf hoher Stufe stehendes Motiv kommt es dabei jedoch nicht an)

8 Rücktritt bei mehreren Beteiligten, 24 II StGB II 1 StGB: freiwillige Verhinderung der Tatvollendung a. Verhinderung der Tatvollendung b. Freiwilligkeit II 2 1.Alt. StGB: fehlende Verhinderungskausalität a. Ernsthaftes Bemühen um die Nichtvollendung b. Freiwilligkeit II 2 2.Alt. StGB: fehlende Vollendungskausalität a. Ernsthaftes Bemühen um die Nichtvollendung b. Freiwilligkeit

9 Versuchtes Unterlassensdelikt I. Vorprüfung II. Tatentschluss 1. Erfolg 2. Unterlassen 3. Erforderlichkeit 4. Physisch-reale Erfolgsabwendungsmöglichkeit 5. Quasikausalität 6. Objektive Zurechnung 7. Garantenstellung 8. Entsprechungsklausel I. Unmittelbares Ansetzen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld

10 Fahrlässiges Unterlassensdelikt I. Tatbestand 1. Erfolg 2. Unterlassen 3. Erforderlichkeit 4. Physisch-reale Möglichkeit der Erfolgsabwendung 5. Quasikausalität 6. Garantenstellung 7. Entsprechungsklausel 8. Objektive Sorgfaltspflichtverletzung und objektive Vorhersehbarkeit 9. Objektive Zurechnung (Pflichtwidrigkeits- und Schutzzweckzusammenhang) II.Rechtswidrigkeit III.Schuld Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung bei subjektive Vorhersehbarkeit

11 Beteiligung Beteiligung Täterschaft Teilnahme - Unmittelbarer Täter, 25 I 1.Alt StGB - Mittelbarer Täter, 25 I 2.Alt StGB Mittäter; 25 II StGB Anstiftung, 26 StGB Beihilfe, 27 StGB

12 Abgrenzung Täterschaft Teilnahme Subjektive Theorie (Rspr.) Täter ist, wer mit Täterwillen (animus auctoris) handelt, die Tat also als eigene will; Teilnehmer ist dagegen, wer mit Teilnehmerwillen (animus socii) handelt und die Tat als fremde veranlassen oder fördern will. Entscheidend ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls (Interesse an der Tat, Tatherrschaft, Täterwille) Tatherrschaftstheorie (Lit.) erforderlich ist eine funktionale Tatherrschaft, d.h. das vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-Halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufs; Täter ist demnach, wer das Geschehen als Zentralgestalt planvoll lenkt und mitgestaltet; Teilnehmer ist, wer die Tat nur als Randfigur veranlasst oder fördert

13 Mittelbare Täterschaft 25 I Alt.2 StGB Aufbaubeispiel: A. Strafbarkeit des Werkzeugs B. Strafbarkeit des Hintermannes I.Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Taterfolg b. Eigene Handlung (-) aber kausaler Tatbeitrag c. Zurechnung der Handlung des Werkzeugs über 25 I Alt. 2 StGB: (1) Strafbarkeitsmangel beim Werkzeug (2) Tatherrschaft kraft überlegenen Wissens oder Wollens 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. der objektiven Tatbestandsmerkmale und bzgl. des mittelbar täterschaftlichen Handelns II.Rechtswidrigkeit III.Schuld

14 Mittäterschaft 25 II StGB Entweder Gemeinsame Prüfung der Mittäter: Bei identischen Tatbeiträgen oder arbeitsteiliger Deliktsbegehung Strafbarkeit von A und B Oder Getrennte Prüfung: Delikt wird im Wesentlichen nur von einem begangen, anderer bereitet die Tat nur vor oder erleichtert sie; oder nur einer besitzt Täterqualität A. Strafbarkeit des Tatnächsten (noch keine Zurechnungsproblematik) B. Strafbarkeit des Mittäters (erst hier Zurechnungsproblematik)

15 Mittäterschaft 25 II StGB Aufbaubeispiel: gemeinsame Prüfung Strafbarkeit von A und B I.Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Vorliegen aller objektiver Tatbestandmerkmale b. Tatbeitrag jedes Mittäters c. Zurechnung der Tatbeiträge jedes Mittäters über 25 II StGB (1) Gemeinsamer Tatplan (2) Gemeinsame Tatausführung 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. der objektiven Tatbestandsmerkmale und bzgl. der Mittäterschaft II.Rechtswidrigkeit III.Schuld

16 Mittäterschaft 25 II StGB Aufbaubeispiel: getrennte Prüfung A.Strafbarkeit des Tatnächsten B.Strafbarkeit des Mittäters I.Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Vorliegen aller objektiver Tatbestandsmerkmale b. Keine eigene Handlung/Erfolgsherbeiführung c. Zurechnung der Tatbeiträge jedes Mittäters über 25 II StGB (1) Gemeinsamer Tatplan (2) Gemeinsame Tatausführung 2. Subjektiver Tatbestand Vorsatz bzgl. der objektiven Tatbestandsmerkmale und bzgl. der Mittäterschaft II.Rechtswidrigkeit III.Schuld

17 Anstiftung, 26 StGB Aufbaubeispiel: A.Strafbarkeit des Haupttäters B.Strafbarkeit des Anstifters I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat b. Bestimmen = Hervorrufen des Tatentschlusses 2. Subjektiver Tatbestand Doppelter Anstiftervorsatz a. Vorsatz bzgl. vorsätzlich und rechtswidriger Haupttat b. Vorsatz bzgl. Bestimmen II. Rechtswidrigkeit III. Schuld

18 Versuchte Anstiftung 30 StGB A. Vorprüfung I. Nichtvollendung der Anstiftung II. Strafbarkeit des Versuchs der Anstiftung 30 I 1.Var. StGB: bei Verbrechen B. Tatentschluss I. Vorsatz bzgl. geplanter vorsätzlicher rechtswidriger Haupttat (Verbrechen) II. Vorsatz bzgl. Bestimmen C. Unmittelbares Ansetzen zum Bestimmen D. Rechtswidrigkeit E. Schuld F. Ggfs. Rücktritt, 31 I Nr.1 bzw. II StGB

19 Beihilfe 27 StGB Aufbaubeispiel: A.Strafbarkeit des Haupttäters B.Strafbarkeit des Gehilfen I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand a. Vorsätzliche rechtswidrige Haupttat b. Hilfeleisten = jedes Fördern oder Erleichtern der Haupttat 2. Subjektiver Tatbestand Doppelter Gehilfenvorsatz a. Vorsatz bzgl. vorsätzlich und rechtswidriger Haupttat b. Vorsatz bzgl. Hilfeleisten II. Rechtswidrigkeit III. Schuld

20 Irrtümer 16 StGB error in persona vel in objecto Aberratio ictus 17 StGB 35 Abs.2 StGB Erlaubsnistatbestandsirrtum

21 Irrtümer I 16 Abs.1 S.1 StGB Tatbestandsirrtum: Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Koinzidenzprinzip/ Simultanitätsprinzip Irrtum auf tatsächlicher Ebene/ Sachverhaltsungewissheit Prüfung: im subjektiven Tatbestand Rechtsfolge: 16 Abs.1 S.1 StGB (+) kein Vorsatz, evtl. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit nach 16 Abs.1 S.2 StGB

22 Irrtümer I Error in persona vel in objecto = Irrtum über die Identität oder sonstige Eigenschaften der Person; es wird die richtige Person getroffen Gleichwertigkeitstheorie: Lediglich unbeachtlicher Motivirrtum, bei Gleichwertigkeit von geplantem und tatsächlich getroffenem Objekt. Rechtsfolge: 16 Abs.1 S.1 StGB (-) Strafbarkeit wegen Vorsatztat Aberratio ictus: = Fehlgehen der Tat; das beim Ansetzen zur Tat konkret anvisierte und das tatsächlich getroffene Objekt sind nicht identisch Rechtsfolge: 16 Abs.1 S.1 StGB (+) Vorsatz entfällt Fahrlässigkeit hinsichtlich getroffenem Objekt möglich ( 16 Abs.1 S.2 StGB) und Versuch hinsichtlich anvisiertem Objekt

23 Irrtümer II 17 S.1 StGB Verbotsirrtum: Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Irrtum über rechtliche Gegebenheiten Prüfung: in der Schuld Vermeidbarkeitsprüfung Vermeidbar, wenn der der Täter bei gehöriger Gewissenanspannung und dem zumutbaren Einsatz aller seiner Erkenntnisquellen das Unrecht seiner Tat hätte einsehen könne. Rechtsfolge: Irrtum vermeidbar: fakultative Strafmilderung 17 S.2 i.v.m. 49 I StGB; unvermeidbar: Entfallen der Schuld

24 Irrtümer II Direkter Verbotsirrtum: Täter glaubt irrtümlich, sein in tatsächlicher Hinsicht richtig erkanntes Verhalten sei generell zulässig. Indirekter Verbotsirrtum/ Erlaubnisirrtum: Täter erkennt das Verbotensein seines Verhaltens, glaubt jedoch irrtümlich an einen nicht existierenden Rechtfertigungsgrund oder zieht die Grenzen eines bestehenden Rechtfertigungsgrundes zu weit.

25 Irrtümer III 35 Abs.2 S.1 StGB: Irrtum über das Vorliegen eines entschuldigenden Notstandes: Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Abs.1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Irrtum über tatsächliche Gegebenheiten Prüfung: in der Schuld Rechtsfolge: Irrtum vermeidbar: Obligatorische Strafmilderung 35 Abs. 2 S.2 i.v.m. 49 Abs.1 StGB Unvermeidbar: Entfallen der Schuld

26 Irrtümer IV Erlaubnistatbestandirrtum = Täter stellt sich irrig eine Sachlage vor, bei deren hypothetischen tatsächlichen Vorliegen er gerechtfertigt wäre; (Irrtum nicht im StGB geregelt) Prüfung: in der Schuld i.r.d. Vorsatzschuld (h.m.) Hypothetische Rechtfertigungsprüfung Vertretene Theorien: Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen, 16 Abs.1 S.1 StGB direkt Strenge Schuldtheorie, 17 StGB Rechtsfolgenverweisende eingeschränkte Schuldtheorie (h.l.) Entfallen der Vorsatzschuld auf Schuldebene, 16 Abs.1 S.1 StGB analog (+)

27 Ende Wiederholung Strafrecht Allgemeiner Teil

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 3. Stunde: Täterschaft und Teilnahme Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Rechtfertigende Pflichtenkollisionen Rechtfertigungsgrund kommt in Betracht,

Mehr

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II

Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II Lernmaterial im Strafrecht Aufbau von Delikten im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Aufbau von Delikten... 1 I. Vollendetes vorsätzliches

Mehr

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte Konversatorium Strafrecht IV Vermögensdelikte 2. Stunde: Wiederholung AT Viviana Thompson, Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Das Unterlassungsdelikt Prüfungsaufbau eines Unterlassungsdelikts I. Tatbestand 1.

Mehr

Täterschaft und Teilnahme. Dualistischer Aufbau

Täterschaft und Teilnahme. Dualistischer Aufbau Dualistischer Aufbau Täterschaft Teilnahme Alleintäterschaft Mittäterschaft Anstiftung mittelbar Nebentäterschaft Beihilfe - Abgrenzung - animus auctoris animus socii formell-objektive Theorie extrem-subjektive

Mehr

Lösung Fall 1: Rivalitäten. L ö s u n g s s k i z z e

Lösung Fall 1: Rivalitäten. L ö s u n g s s k i z z e Lösung Fall 1: Rivalitäten L ö s u n g s s k i z z e Tatkomplex 1: Angriff auf X A. Strafbarkeit des A I. 211, 212 Abs. 1 StGB (Schlag gegen den Kopf) Tod eines Menschen (+): X stirbt aa) des Grunddelikts,

Mehr

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren.

Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. 36. Brief: Ein Schatz Die Schemata für die Klausuren Liebe Passionara! Hier nun einige hoffentlich hilfreiche Prüfungspakete für Dich und Deine Klausuren. Schemata sind durch so viele Fälle durchgelaufen,

Mehr

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I

Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I Konversatorium Strafrecht Allgemeiner Teil I 4. Stunde: Vorsatz und Irrtümer Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Vorsatz = Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in

Mehr

Das versuchte Erfolgsdelikt 1

Das versuchte Erfolgsdelikt 1 Das versuchte Erfolgsdelikt 1 A. Aufbau OS: A könnte sich eines versuchten..., gemäß... StGB, strafbar gemacht haben, indem er... I. Tatbestand Der... kann nicht aus dem vollendetem Delikt bestraft werden.

Mehr

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14

Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau. Fall 1: Doofgelaufen 14 Inhaltsverzeichnis 1. Abschnitt Die Grundlagen: Kausalität, Vorsatz und deliktsspezifische Absichten der strafrechtliche Deliktsaufbau Fall 1: Doofgelaufen 14 Der Deliktsaufbau eines vorsätzlichen Erfolgsdelikts;

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der subjektive Tatbestand I. Tatbestand 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand a. b. Subjektive Unrechtselemente II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 Vorsatz ist die Grundlage für die subjektive

Mehr

Stress in der Schule

Stress in der Schule Stress in der Schule Lehrer L klagt seiner Ehefrau E sein Leid über die heutige Jugend, die ihn regelmäßig mit Papierkügelchen beschießt, wenn er an der Tafel steht und der Klasse den Rücken kehrt. E empfiehlt

Mehr

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. SoSe Fall 2: Lösungsskizze -

Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. SoSe Fall 2: Lösungsskizze - Anwendungskurs Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte SoSe 2011 - Fall 2: Lösungsskizze - Ausgangsfall Prüfungsaufbau bei Mittäterschaft Prüfung gemeinsam oder getrennt? 1. Nehmen die handelnden

Mehr

Fahrlässigkeit: objektive Pflichtverletzung nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte

Fahrlässigkeit: objektive Pflichtverletzung nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte Strafrecht Fahrlässigkeit: Fahrlässig handelt ein Täter, der eine objektive Pflichtverletzung begeht, sofern er sie nach seinen subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten vermeiden konnte und wenn gerade

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 3 Sommersemester 2014 1. Tatkomplex: Der fehlgegangene Schuss A. Strafbarkeit des B I. 211, 212, 22 StGB Vorprüfung: Keine Vollendung und Strafbarkeit des Versuchs (+) 1. Subjektiver Tatbestand: Tatentschluss Identitätsverwechslung

Mehr

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben.

C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. Fall 5 I. Strafbarkeit des C C könnte sich durch das Töten der O des Totschlags gemäß 212 I StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand C müsste den Tod einer anderen Person kausal

Mehr

Jura Intensiv. Jura Intensiv Strafrecht Allgemeiner Teil II. Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte

Jura Intensiv. Jura Intensiv Strafrecht Allgemeiner Teil II. Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte Strafrecht Allgemeiner Teil II Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeitsdelikte, Unterlassungsdelikte Verlags-UG & Co. KG Verlags-UG & Co. KG Inhaltsübersicht Die Karteikarten im Kursteil Strafrecht

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil AchSo! Lernen mit Fällen Strafrecht Allgemeiner Teil Materielles Recht & Klausurenlehre von Winfried Schwabe 2., aktualisierte Auflage Strafrecht Allgemeiner Teil Schwabe schnell und portofrei erhältlich

Mehr

Täterschaft und Teilnahme

Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme Täterschaft Teilnahme unmittelbare Täterschaft ( 25 I) Anstiftung ( 26) mittelbare Täterschaft ( 25 I) Beihilfe ( 27) Mittäter ( 25 II) Abgrenzung erforderlich Nebentäter (gesetzlich

Mehr

Täterschaft und Teilnahme

Täterschaft und Teilnahme Täterschaft und Teilnahme Dualistisches Prinzip (= Täterschaft und Teilnahme) gilt nur bei Vorsatztaten; bei Ordnungswidrigkeiten und bei Fahrlässigkeitstaten Einheitstäter I. Mittäterschaft ( 25 II) =

Mehr

Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert

Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert Fall 2 Lösung des 2. Falles zur Täterschaft/Teilnahme (Anstiftung, Beihilfe, 28 II); ausnahmsweise ausformuliert Strafbarkeit des M I. Versuchter Mord, 212, 211, 22, 23 StGB Indem M seiner Ehefrau eine

Mehr

Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe

Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Angebot und Verkauf der Kunstlederschuhe Strafbarkeit des G A. 263 I, III 2 Nr. 1 Var. 1 StGB: Betrug im besonders schweren Fall zu Lasten des X und zu Gunsten der S-GmbH I. Objektiver Tatbestand 1. Täuschung

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014

Universität Heidelberg Besprechungsfall 1 Sommersemester 2014 Lösungsskizze 1. Tatkomplex: Der Tod des X A. Strafbarkeit des C I. 211 I StGB zum Nachteil des X 1. Objektiver Tatbestand Tod eines Menschen (+) Kausalität (+) Mordmerkmal: o Heimtücke? (-) C geht auf

Mehr

Lösungshinweise Fall 11

Lösungshinweise Fall 11 Lösungshinweise Fall 11 A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen

Mehr

Anwendungskurs Strafrecht SoSo 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. - Täterschaft und Teilnahme - Fall 2

Anwendungskurs Strafrecht SoSo 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte. - Täterschaft und Teilnahme - Fall 2 Anwendungskurs Strafrecht SoSo 2010 Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte - Täterschaft und Teilnahme - Fall 2 Lösungsskizze Ausgangsfall Prüfungsaufbau bei Mittäterschaft Prüfung gemeinsam oder getrennt?

Mehr

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB

I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB Lösung Klausur Nr. 1497 Strafrecht Teil I: Strafbarkeit der Beteiligten A. Strafbarkeit des P I. Versuchter schwerer Raub, 249 I, 250 II Nr. 1, 22, 23 I StGB 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat b.

Mehr

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland. AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 4. AK-Sitzung Kurze Wiederholung

Mehr

Fall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M

Fall 10. A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M Lösungshinweise A. Strafbarkeit des V wegen Hausfriedensbruchs gem. 123 Abs. 1 StGB durch Betreten und Verweilen in der Wohnung des M 1. Objektiver Tatbestand - Tatobjekt Wohnung eines anderen (+), V befand

Mehr

Beteiligungslehre II. PD Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009

Beteiligungslehre II. PD Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Beteiligungslehre II PD Dr. Peter Rackow Wintersemester 2008 / 2009 Täterschaft - 25 Abs. 1 Alt. 1-25 Abs. 2 (Mittäterschaft) - 25 Abs. 1 Alt. 2 (mittelbare Täterschaft) Begehung der Tat durch einen anderen

Mehr

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Fall 4. Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben. Lösungshinweise A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Lösungsvorschläge für die Fälle 6 bis 9

Lösungsvorschläge für die Fälle 6 bis 9 Lösungsvorschläge für die Fälle 6 bis 9 Zu Fall 6 Lösung: Von der Vorstellung des Täters. Glaubte er zu irgend einer Zeit, dass sich der C nährt, so liegt ein Versuch vor. Dachte er es nicht dann nicht.

Mehr

VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II.

VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT I. TATBESTAND. Vorsatz hinsichtlich aller Umstände des objektiven Tatbestands ( 5 StGB) II. VOLLENDETES VORSÄTZLICHES BEGEHUNGSDELIKT Strafbarkeit des/der... wegen... gem X StGB durch... Deliktspezifisch: Qualität des Tatsubjekts (Sonderdelikte) Erfolg Erfolgsspezifisch gefährliche Handlung,

Mehr

b) und ggf. dem Vorliegen sonstiger vom Tatbestand rein subjektiv geforderter Merkmale (z. B. Aneignungsabsicht)

b) und ggf. dem Vorliegen sonstiger vom Tatbestand rein subjektiv geforderter Merkmale (z. B. Aneignungsabsicht) Versuch I. Vorprüfung a) keine Vollendung b) Strafbarkeit des Versuchs, 22, 23 I i. V. m. 12 I, II StGB II. Tatentschluss a) ist das Wissen und Wollen der Verwirklichung der objektiven Tatbestandsmerkmale

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt

Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt Strafrecht Allgemeiner Teil Inhalt Karteikarten 1 bis 34 Lektion 1: Verbrechensaufbau. 1 Rechtfertigender Notstand, 34. 20 Lektion 2: Objektiver Tatbestand Rechtfertigender Notstand, 228, 904 BGB 21 Kausalität

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Der Verbrechensaufbau - - i.d.r.: dreistufiger Aufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand 2. Subjektiver Tatbestand II. Rechtswidrigkeit III. Schuld 2 I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs.1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger hart auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs.1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Erfolgsdelikte: Ein bestimmter Erfolg ist Voraussetzung für die Strafbarkeit des Täters und wird in dem jeweiligen Paragraphen gefordert.

Erfolgsdelikte: Ein bestimmter Erfolg ist Voraussetzung für die Strafbarkeit des Täters und wird in dem jeweiligen Paragraphen gefordert. Grundlagen des Strafrechts Einteilung der Straftatbestände: 1. Unterscheidung Verbrechen/Vergehen 12 I: Verbrechen 12 II: Vergehen 2. Unterscheidung Erfolgs-/Tätigkeitsdelikte Erfolgsdelikte: Ein bestimmter

Mehr

Strafrecht Versuch. Stadien der Deliktsverwirklichung. Vorbereitungsstadium. Tatbestandsverwirklichung. Tatentschluss Beginn der Deliktsplanung

Strafrecht Versuch. Stadien der Deliktsverwirklichung. Vorbereitungsstadium. Tatbestandsverwirklichung. Tatentschluss Beginn der Deliktsplanung Stadien der Deliktsverwirklichung Vorbereitungsstadium Tatbestandsverwirklichung Tatentschluss Beginn der Deliktsplanung unmittelbares Ansetzen Vollendung Beendigung Aufbau 0. Vorprüfung 1. fehlende Vollendung

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 5. Stunde: 28 StGB Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster 28 StGB Grundgedanke: Jeder Beteiligte (Täter, Teilnehmer) wird nach seiner Schuld bestraft.

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 1. Stunde: Wiederholung AT (I.) Viviana Thompson Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Wiederholung Strafrecht AT (I.) Versuch und Rücktritt Prüfungsaufbau eines

Mehr

Zwölfte Stunde am 22. Januar Terminplan. Erbprinzenstr. 17a Aufbau Unterlassungsdelikt / Garantenstellung. Beteiligungsarten / Mittäterschaft

Zwölfte Stunde am 22. Januar Terminplan. Erbprinzenstr. 17a Aufbau Unterlassungsdelikt / Garantenstellung. Beteiligungsarten / Mittäterschaft Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht AT Zwölfte Stunde am 22. Januar 2018 Terminplan Termin: Ort: 08.01.2018 Stunde 10 15.01.2018 Stunde 11 Freitag, 19.01.2018 22.01.2018 Stunde 12 29.01.2018 Stunde 13 05.02.2018

Mehr

Ausgewählte Meinungsstreits im Strafrecht AT II

Ausgewählte Meinungsstreits im Strafrecht AT II Lernmaterial im Strafrecht Ausgewählte Meinungsstreits im Strafrecht AT II 2. Fachsemester Strafrecht: Allgemeiner Teil II von Seite I Inhaltsverzeichnis A. Abgrenzung: Täterschaft und Teilnahme... 1 B.

Mehr

Dreizehnte Stunde am 29. Januar Terminplan. Erbprinzenstr. 17a Aufbau Unterlassungsdelikt / Garantenstellung. Beteiligungsarten / Mittäterschaft

Dreizehnte Stunde am 29. Januar Terminplan. Erbprinzenstr. 17a Aufbau Unterlassungsdelikt / Garantenstellung. Beteiligungsarten / Mittäterschaft Arbeitsgemeinschaft im Strafrecht AT Dreizehnte Stunde am 29. Januar 2018 Terminplan Termin: Ort: 08.01.2018 Stunde 10 15.01.2018 Stunde 11 Freitag, 19.01.2018 22.01.2018 Stunde 12 29.01.2018 Stunde 13

Mehr

Lösungsskizze Fall 11

Lösungsskizze Fall 11 Lösungsskizze Fall 11 1. Tatkomplex: Der Einbruch A. Strafbarkeit der A wegen Einbruchsdiebstahls gem. 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB durch Eindrücken des Fensters und Ansichnehmen der 1.000

Mehr

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein. Holland. Tel.

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein. Holland.  Tel. AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr.. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr.. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu brodkorb@fu-berlin.de Tel. 838-54715 2. AK-Sitzung Täterschaft und

Mehr

Rücktritt vom Versuch ( 24)

Rücktritt vom Versuch ( 24) Rücktritt vom Versuch ( 24) I. Vorprüfung II. Tatbestandsmäßigkeit 1. Subjektiver Unrechtstatbestand a) Tatbestandsvorsatz b) (ggf) besondere Absichten etc 2. Objektiver Unrechtstatbestand a) Unmittelbares

Mehr

Lösung Böse Schwester I (mittelbare Täterschaft) A. Ausgangsfall. I. Strafbarkeit der N I StGB ( ), da N keinen Vorsatz hatte

Lösung Böse Schwester I (mittelbare Täterschaft) A. Ausgangsfall. I. Strafbarkeit der N I StGB ( ), da N keinen Vorsatz hatte Lösung Böse Schwester I (mittelbare Täterschaft) A. Ausgangsfall I. Strafbarkeit der N 1. 212 I StGB ( ), da N keinen Vorsatz hatte 2. Ergebnis N hat sich nicht strafbar gemacht. II. Strafbarkeit der S

Mehr

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT)

Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Wiederholungs- und Vertiefungskurs Strafrecht II (BT) Jens Puschke 1 Die Diebstahlsqualifikationen ( 244 f. StGB) Aufbauschema 242, 244 StGB I. Tatbestand 1. 242 StGB (obj. und subj.) 2. 244 StGB (Qualifikation)

Mehr

Jura Online - Fall: Liebesspiel - Lösung

Jura Online - Fall: Liebesspiel - Lösung Jura Online - Fall: Liebesspiel - Lösung Ausgangsfall 1. Teil: Strafbarkeit des Y A. Strafbarkeit gem. 212 I StGB durch Einstechen mit dem Jagdmesser auf G Y könnte sich gem. 212 I StGB wegen Totschlags

Mehr

13: Vollrausch ( 323 a)

13: Vollrausch ( 323 a) I. Allgemeines Da eine im schuldunfähigen Zustand ( 20) begangene rechtswidrige Tat aufgrund des Schuldprinzips nicht bestraft werden kann, die (schuldhafte) Herbeiführung des schuldunfähigen Zustands

Mehr

Lösungsskizze Fall 3

Lösungsskizze Fall 3 Lösungsskizze Fall 3 A. Strafbarkeit der R nach 212 Abs. 1 StGB Indem R dem J mit dem Baseballschläger auf den Kopf schlug, könnte sie sich wegen Totschlags gemäß 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht haben.

Mehr

Fall Tatkomplex: Der Bruch

Fall Tatkomplex: Der Bruch Lösungshinweise 1. Tatkomplex: Der Bruch A. Strafbarkeit der A wegen Einbruchsdiebstahls gem. 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 StGB durch Eindrücken des Fensters und Ansichnehmen der 1.000 Euro

Mehr

Keine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+]

Keine unmittelbare tatbestandsmässige Handlung durch P. [+] Erfüllung des objektiven Tatbestandes durch L. [+] Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Strafrecht und Kriminologie SCHRIFTLICHE FACHPRÜFUNG EINFÜHRUNGSSTUDIUM STRAFRECHT (10. JUNI 2016) KORREKTURHINWEISE Erster Sachverhaltsabschnitt Vorsätzliche

Mehr

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung

3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung XX Inhaltsverzeichnis 3. Unterlassen einer zur Erfolgsabwehr geeigneten und möglichen Handlung... 283 III. Garantenstellung... 283 1. Grundlagen... 283 2. Beschützergaranten... 284 a) Enge Gemeinschaftsbeziehung

Mehr

Jura Online - Fall: Latino Liebe - Lösung

Jura Online - Fall: Latino Liebe - Lösung Jura Online - Fall: Latino Liebe - Lösung 1. Teil: Strafbarkeit des R A. Strafbarkeit gem. 223 I StGB durch die Hiebe R könnte sich gem. 223 I StGB wegen Körperverletzung strafbar gemacht haben, indem

Mehr

Strafrecht Täterschaft & Teilnahme

Strafrecht Täterschaft & Teilnahme Strafrecht Täterschaft & Teilnahme Übersicht Täterschaft und Teilnahme Fahrlässigkeits delikt StGB Täterschaft StGB StGB StGB Vorsatzdelikt StGB Teilnahme StGB StGB Strafrecht Täterschaft & Teilnahme Übersicht

Mehr

Lösungsskizze 12. Juni 2017

Lösungsskizze 12. Juni 2017 Lösungsskizze 12. Juni 2017 Anmerkung: Der Lösungsaufbau folgt dem chronologischen Ablauf und ist in drei Sachverhaltsabschnitte aufgeteilt. Zulässig wäre auch ein Aufbau beginnend mit dem eingetretenen

Mehr

Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A.

Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Klausurenkurs im Strafrecht Lösungshinweise zur Klausur vom 6.4.2016 Diana Thörnich Wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Mark A. Zöller 1 Statistik Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Anzahl 0 0 2 9

Mehr

Fall 11. Erster Tatkomplex

Fall 11. Erster Tatkomplex Lösungshinweise Erster Tatkomplex A. Strafbarkeit des A wegen versuchten schweren Raubes gem. 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 12 Abs. 1 StGB Vorprüfung Zu einem Raub ist es

Mehr

Täterschaft und Teilnahme 1

Täterschaft und Teilnahme 1 Täterschaft und Teilnahme 1 A. Einleitung 1 I. Täterschaft 1 II. Teilnahme 2 IE. Einheitstäter 2 B. Grundfall: Die Axt im Haus..." 3 C. Systematik und Vertiefung 6 I. Die Abgrenzung von Täterschaft und

Mehr

Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen

Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen Fälle zum Vorsatz und Tatbestandsirrtum Lösungen Fall 1 a) Absicht: für möglich halten ( nicht sicher, ob O tatsächlich getroffen wird ) darauf ankommen ( um ihn zu verletzen ) b) dolus eventualis: für

Mehr

Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person

Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person Vorlesung Lehren des Strafrecht AT und Delikte gegen die Person Professor Dr. Felix Herzog Sommersemester 2015 Mord und Totschlag II/Täterschaft und Teilnahme Marktanteile - Fall A will seinen Konkurrenten

Mehr

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand

Fall 4 I. Strafbarkeit des K 1. Tatbestand Fall 4 I. Strafbarkeit des K K könnte sich durch das Ohrfeigen wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß 223, 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB strafbar gemacht haben. 1. Tatbestand a) objektiver Tatbestand aa)

Mehr

Abgrenzung Raub räuberische Erpressung

Abgrenzung Raub räuberische Erpressung Abgrenzung Raub räuberische Erpressung Ein Webinar rund um die klassischen Klausurfragen Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Kein Freund und Helfer A, am Steuer seines Fahrzeuges sitzend und B auf dem Beifahrersitz

Mehr

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern.

Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Leseprobe Vielen Dank für Ihr Interesse an unseren juristischen Fachbüchern. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie einen Auszug Ihres gewünschten JVP-Exemplars als Leseprobe. Sie können die komplette

Mehr

Versuch und Rücktritt

Versuch und Rücktritt Versuch Versuch und Rücktritt Versuch Versuch Versuch Versuch Vorprüfung: - gedankliche Vorprüfung genügt - Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus 23 Abs.1 i.v.m. 12 StGB Versuch I. Tatentschluss Versuch

Mehr

Übung zur Vorlesung im Strafrecht für Anfänger

Übung zur Vorlesung im Strafrecht für Anfänger Lösung Fall 8 A) Strafbarkeit des C gem. 242, 244 I Nr. 1 a, 2 StGB: (Mitnahme der Geldscheine) I. TB des 242: - fremde bewegliche Sache - Wegnahme = Bruch fremden und Begründung neuen Gewahrsams gegen

Mehr

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene

Universität Heidelberg Lösung 1. Klausur Sommersemester 2014 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene Lösung A. Strafbarkeit des A I. 212 I, 211 StGB 1. Objektiver Tatbestand (-) a) Tathandlung (+) Eingriff in den Verteilungsprozess durch Eurotransplant (mittelbare Täterschaft) Eingriff in rettenden Kausalverlauf

Mehr

Der strafbare Versuch

Der strafbare Versuch Vorlesung an der Universität Trier am 7. Mai 2012 PD DR. PIERRE HAUCK LL.M. (SUSSEX) 1 Gliederung: B. Die Stadien der C. Der Strafgrund des s D. Der Aufbau des sdelikts E. Der Tatentschluss (inkl. Fehlgeschlagener

Mehr

Lösungsskizze zur 3. Klausur

Lösungsskizze zur 3. Klausur Lösungsskizze zur 3. Klausur 1. Wie hat sich M am Unfalltag strafbar gemacht? Erster Tatkomplex: Fahrt bis zum Unfall (1) Vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs, 315c I Nr. 1a, III Nr. 1 StGB Objektiver

Mehr

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte

Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Anwendungskurs: Strafrecht Allgemeiner Teil II und Eigentumsdelikte Wiss. Mit. Julia Volkmann-Benkert/ Johannes Koranyi, Bo. 3, Raum 3316 Tel.: 030/ 838 547 15; email: julia.volkmann-benkert@fu-berlin.de;

Mehr

Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 5 «Täterschaft und Teilnahme»

Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 5 «Täterschaft und Teilnahme» Tutorate - Strafrecht AT HS 2014 Lektion 5 «Täterschaft und Teilnahme» Prof. Dr. iur. Frank Meyer LL.M. (Yale) Universität Zürich Tutor: Übersicht über die Tutorate 2014 Lektion 1 12./13./14.November 2014

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster Büro: Paradeplatz

Mehr

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer

Examensrepetitorium Strafrecht AT. Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Fall 2: Strafbarkeit der A I. aus 212 StGB zu Lasten des K 1. TB A) obj. Erfolg, Kausa, obj. ZR (+) B) subj. Vorsatz (P) A wollte

Mehr

Lösungsskizze zum Probeexamen vom 08.04.2015 Besprechung am 24.04.2015

Lösungsskizze zum Probeexamen vom 08.04.2015 Besprechung am 24.04.2015 PD Dr. Ulrike Schittenhelm Lösungsskizze zum Probeexamen vom 08.04.2015 Besprechung am 24.04.2015 A. Das Darlehen I. Strafbarkeit des C - 267 I 1. Alt., III Nr. 2 Obj. Tb: Herstellen einer unechten Urkunde

Mehr

BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung. Materialien: Arbeitsblatt AT 26; Arbeitsblatt Examinatorium AT 27

BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung. Materialien: Arbeitsblatt AT 26; Arbeitsblatt Examinatorium AT 27 BGH, Beschluss vom 18. März 1952, BGHSt 2, 194 Anwaltsnötigung Sachverhalt: Rechtsanwalt Rolf hat die Verteidigung Bertas in einer Strafsache übernommen, ohne zuvor ein bestimmtes Honorar mit ihr zu vereinbaren.

Mehr

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III

Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Grundkurs Strafrecht III Herzlich Willkommen Konversatorium zum Grundkurs Strafrecht III Juristin (Univ.) Wissenschaftliche Mitarbeiterin am E-Mail: Barbara.kruell@uni-wuerzburg.de Internet: www.jura.uni-wurzburg.de/lehrstuehle/schuster

Mehr

Einführung in das Strafrecht (AT) 10/1

Einführung in das Strafrecht (AT) 10/1 Einführung in das Strafrecht (AT) 10/1 DIE STRAFTAT 10 Täterschaft und Teilnahme 1 A. GRUNDLAGEN I. TÄTERSCHAFT und TEILNAHME ( 25-27) als Formen der BETEILIGUNG - TEILNAHMELEHRE als BETEILIGUNGSLEHRE

Mehr

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016

AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 AG Strafrecht - Modul S II Sommersemester 2016 Sajanee Arzner Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und neuere Rechtsgeschichte von Prof.

Mehr

Strafrecht Allgemeiner Teil

Strafrecht Allgemeiner Teil Prof. Dr. Urs Kindhäuser Strafrecht Allgemeiner Teil Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 5: Logik des Deliktsaufbaus Vorwort Abkürzungsverzeichnis 1. Teil: Das Strafgesetz 1. Abschnitt: Das Strafrecht

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 7. Stunde: Körperverletzungsdelikte Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Überblick über die prüfungsrelevantesten Körperverletzungsdelikte 223

Mehr

! Lehre von der goldenen Brücke: ! Gnadentheorie: ! Strafzwecktheorie: Rechtsgrund des Rücktritts

! Lehre von der goldenen Brücke: ! Gnadentheorie: ! Strafzwecktheorie: Rechtsgrund des Rücktritts Rechtsgrund des Rücktritts! Lehre von der goldenen Brücke: Dem Täter wird aus kriminalpolitischen Gründen des Opferschutzes durch Zusicherung von Straffreiheit ein Anreiz gegeben, in die Legalität zurückzukehren

Mehr

Erlaubnistatbestandsirrtum und Co - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn. juracademy.de 1

Erlaubnistatbestandsirrtum und Co - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn. juracademy.de 1 - ein Webinar rund um die Irrtümer im Rechtfertigungsbereich Sabine Tofahrn juracademy.de 1 Tod eines Menschen Obj. Vor. des 32 Die Struktur der Rechtfertigungsgründe Erfolgsunwert Tatbestand = Verbotsnorm

Mehr

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg)

Würzburger Woche an der April Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Würzburger Woche an der Bahçeşehir Üniversitesi 26. 30. April 2010 Strafrecht Dipl. Jur. Christopher Jones, Europajurist (Universität Würzburg) Gliederung: Teil 1 Allgemeiner Teil Allgemeines (Allg) Deliktsprüfung

Mehr

I. 212 I StGB T könnte sich gem. 212 I StGB des Totschlags an O strafbar gemacht haben, indem er auf diesen geschossen hat.

I. 212 I StGB T könnte sich gem. 212 I StGB des Totschlags an O strafbar gemacht haben, indem er auf diesen geschossen hat. Fall 1 I. 212 I StGB T könnte sich gem. 212 I StGB des Totschlags an O strafbar gemacht haben, indem er auf diesen geschossen hat. T müsste einen anderen Menschen getötet haben. O stellt ein taugliches

Mehr

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops).

Gewahrsamsbruch erst mit Verlassen der Räumlichkeit, vgl. BGH NStZ 2008, 624= JuS 2008, 1119 (betreffend die Wegnahme eines Laptops). Lösung Fall 3 A. Strafbarkeit des A gem. 242 I StGB A könnte sich wegen Diebstahls nach 242 I StGB strafbar gemacht haben, indem er den Bildschirm aus dem Großlager entwendete. 1. Tatbestand a) objektiver

Mehr

Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1

Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1 Einführung in das Strafrecht (AT) 13/1 DIE STRAFTAT 3. Abschnitt - Irrtumslehre 13 Irrtum 1 GROPP 13; ROXIN 12, 21; KINDHÄUSER AT (5.A. 2011), 26-29; JÄGER EXREP AT (5.A. 2011), 5 RN 187-189, 211-221,

Mehr

Lösungshinweise zur Hausarbeit

Lösungshinweise zur Hausarbeit Die folgenden Hinweise verstehen sich nicht als Musterlösung in dem Sinne, dass sie die allein und vollständig richtige Lösung abbilden würden. Maßgeblich für die Bewertung sind saubere juristische Arbeitstechnik,

Mehr

Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer

Examensrepetitorium Strafrecht AT Der subjektive Tatbestand - Irrtümer Examensrepetitorium Strafrecht AT Fall 2: Strafbarkeit der A I. aus 212 StGB zu Lasten des K 1. TB A) obj. Erfolg, Kausa, obj. ZR (+) B) subj. Vorsatz (P) A wollte K und nicht E töten 1 Fehlvorstellung

Mehr

21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe

21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe 21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe I. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit Als Tatbestandsannex gibt es bei einigen Delikten auch außerhalb des Unrechtstatbestands stehende

Mehr

Lösungsskizze Fall 11

Lösungsskizze Fall 11 Lösungsskizze Fall 11 Erster Tatkomplex A. Strafbarkeit gem. 249 Abs. 1, 250 Abs. 1 Nr. 1 a, Abs. 2 Nr. 1, 22, 23 Abs. 1, 12 Abs. 1 StGB Indem er an der Tür läutete und klopfte, könnte sich A wegen versuchten

Mehr

Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt

Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Das vorsätzliche unechte Unterlassungsdelikt Aufbau / Probleme PD Dr. Peter Rackow Was sind (un)echte Unterlassungsdelikte? Der angetrunkene Autofahrer A fährt fahrlässig den Radfahrer R an und flüchtet,

Mehr

Einführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D.

Einführung 1. Der dreistufige Deliktsaufbau 10. A. Einleitung und Grundlagen 10 B. Der T atbestand 10 C. Die Rechtswidrigkeit 11 D. Einführung 1 A. Strafrecht - Das dritte Teilgebiet des Rechts 1 B. Strafrecht und Rechtsgüterschutz 1 I. Grundlagen 1 II. Der fragmentarische Charakter des Strafrechts 1 C. Strafrecht und Strafe (Straftheorien)

Mehr

1. Welche Verwirklichungsstufen einer Tat sind zu unterscheiden? 2. Erstellen Sie ein Prüfungsschema für die Versuchsstrafbarkeit!

1. Welche Verwirklichungsstufen einer Tat sind zu unterscheiden? 2. Erstellen Sie ein Prüfungsschema für die Versuchsstrafbarkeit! Prüfungsschema Karte 80 Das Gesetz bestraft nicht nur den Täter, dessen Tat auch tatsächlich vollständig gelingt (d.h. bei verwirklichtem Erfolgsunrecht), sondern es stellt in 23 StGB auch den Versuch

Mehr

Universität Heidelberg Besprechungsfall 2 Sommersemester 2015

Universität Heidelberg Besprechungsfall 2 Sommersemester 2015 A. Strafbarkeit der U I. 212 I StGB 1. Tötungsvorsatz: dolus eventualis (-), da U davon überzeugt ist, dass eine tödlich verlaufende Komplikation ausbleiben wird 2. Ergebnis: (-) II. 223 I Alt.1, 2 StGB

Mehr

Einführung in das Strafrecht

Einführung in das Strafrecht Stadien der Verwirklichung einer Straftat Stadien der Straftat Beendigung (stets strafbar) Vollendung (stets strafbar) Versuch (strafbar nach 23 StGB) Vorbereitung (grds. nicht relevant; Ausnahme z.b.

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS XXII

INHALTSVERZEICHNIS XXII INHALTSVERZEICHNIS LITERATUR ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS XVII XXII EINFÜHRUNG 1 1. Kapitel: Grundlagen, * 1 A) Übersichten 1 Übersicht 1: Stellung des Strafrechts in der Rechtsordnung / Übersicht 2: Rechtsfolgensystem

Mehr

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland.

AG im Strafrecht II. Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein. Holland. Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland. AG im Strafrecht II Birte Brodkorb Johannes Koranyi Dr. Tobias Singelnstein Lehrstuhl Prof. Dr. Hoffmann-Holland Holland b.brodkorb@fu-berlin.de berlin.de Tel. 838-54715 Ablauf 5. AK-Sitzung Kurze Wiederholung

Mehr

Vertiefung zu Täterschaft und Teilnahme

Vertiefung zu Täterschaft und Teilnahme Vertiefung zu Täterschaft und Teilnahme I. Teilnahme ( 26, 27 StGB) Ist ein Tatbeteiligter kein Täter i. S.d. 25 StGB, so ist zu prüfen, ob er Teilnehmer an der Tat ist. Teilnahme kann in Form der Anstiftung

Mehr

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil

Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Basiswissen - Alpmann-Schmidt Basiswissen Strafrecht Allgemeiner Teil Bearbeitet von Dr. Rolf Krüger 4. Auflage 2015. Buch. IV, 154 S. Kartoniert ISBN 978 3 86752 400 1 Format (B x L): 16,5 x 23,0 cm Gewicht:

Mehr