Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

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Transkript:

Arbeitssuche / Arbeitslosigkeit Anton Platen

Wie ist der grundsätzliche Ablauf? 1. Arbeitssuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit Je früher Sie sich melden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit nicht arbeitslos zu werden! 2. persönliches Gespräch mit Ihrem Arbeitsvermittler Bestandsaufnahme (Wo stehen Sie? - Wo wollen Sie hin?) Ermittlung Ihrer persönlichen Stärken / Handlungsbedarfe (z.b. Notwendigkeit einer Schulung) Arbeitsmarktchancen Strategiefestlegung mit anschließender Vereinbarung zur Umsetzung 3. Arbeitslosmeldung frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit inkl. Aushändigung des Antrages auf Arbeitslosengeld Personalausweis oder Reisepass inkl. aktueller Meldebescheinigung erforderlich. weitere persönliche Gespräche mit Ihrem Arbeitsvermittler. Abgabe, Bearbeitung und Bescheid - Antrag auf Arbeitslosengeld Seite 2

Wie können Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden? Persönliche Vorsprache zur Meldung in Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit (Wohnortprinzip) Nutzung der telefonischen Arbeitssuchendmeldung über das Servicecenter unter: 0800 4 5555 00 ggf. über Ihren Arbeitgeber vereinbarten Sammeltermin (Wir kommen zu Ihnen.) Verpflichtung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung: Um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses persönlich oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme erfolgen. Seite 3

Die Arbeitssuche DESHALB: nicht reagieren, sondern AGIEREN Seite 4

Wege der Stellensuche Starten und nicht warten, Jobziel festlegen Nutzung von Zeitungen, Printmedien Nutzung von Internetbörsen, u.a. die JOBBÖRSE unter www.arbeitsagentur.de eigene Initiativbewerbungen (Branchenverzeichnis, Gelbe Seiten Eigene Initiativbewerbungen über Kontakte (Verwandte, Bekannte Kontakt zu Zeitarbeitsfirmen suchen Bewerbungsaktionen dokumentieren Termine beim Arbeitsvermittler nutzen Weiterbildung als Chance Seite 5

Was bietet die Agentur für Arbeit? Arbeitsvermittlung Arbeitsmarktberatung Individuelle Förderangebote (z.b. notwendige Qualifizierungen, Bewerbungstraining, Vermittlungsgutschein, Gründerzuschuss) Virtueller Arbeitsmarkt (Informationsportal und Stellensuchmaschine unter www.arbeitsagentur.de) u.v.a. Seite 6

Welchen Pflichten haben Sie? Wahrnehmung und Einhaltung von vereinbarten Terminen schnelle Reaktion auf Vermittlungsvorschläge Einhaltung der getroffenen Absprachen / Aktivitäten Eigenbemühungen Verfügbarkeit Seite 7

Eigenbemühungen Im Rahmen der Eigenbemühungen müssen Sie sich aktiv bemühen, Ihre Beschäftigungslosigkeit zu beenden. Ihr Arbeitsvermittler wird Sie hierbei beraten und unterstützen. Seite 8

Verfügbarkeit Sie sind verfügbar, wenn Sie eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende zumutbare Beschäftigung ausüben können und dürfen, für die Agentur für Arbeit persönlich erreichbar sind, bereit sind, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen und bereit sind, an Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung teilzunehmen. Seite 9

Zumutbarkeit Eine Beschäftigung ist auch zumutbar, wenn sie nicht Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit entspricht, Pendelzeiten von 2,5 Stunden (bei täglicher Arbeitszeit von 6 Stunden und mehr) bzw. 2 Stunden (bei täglicher Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden) erfordert und mit ungünstigeren Arbeitsbedingungen verbunden ist (z. B. beim Arbeitsentgelt oder bei der Lage und Verteilung der Arbeitszeit). Seite 10

Wo finden Sie weitere Informationen? www.arbeitsagentur.de Unter Für Bürgerinnen und Bürger finden Sie Detailinformationen zu den verschiedenen Themenbereichen. Unter Jobbörse finden Sie unsere aktuellen Stellenangebote. Das Merkblatt 1 informiert Sie ausführlich über Ihre wichtigsten Rechte und Pflichten. Seite 12

Hinweise für Grenzgänger mit Wohnsitz in den Niederlanden Personen, die in einem Mitgliedsstatt der EU arbeiten und mindestens einmal in der Woche an ihren Wohnort in einem anderen Mitgliedsstatt zurückkehren, sind echte Grenzgänger Der Anspruch auf Arbeitslosengeld richtet sich nach den nationalen Bestimmungen des Wohnortstaates, die ausländischen Versicherungszeiten werden berücksichtig Grenzgänger müssen sich der Arbeitsverwaltung ihres Wohnortes für eine Vermittlung zur Verfügung stellen Für die Zahlung des Arbeitslosengeldes ist in NL die UWV (uitvoeringsinstellung werknemersverzerkeringen) zuständig, z.b. in Venlo oder Roermond Seite 13

Hinweise für Grenzgänger mit Wohnsitz in den Niederlanden Die UWV benötigt für die Berechung des Arbeitslosengeldes eine Bescheinigung PD U1, die nach Vorlage der Arbeitsbescheinigung von der Agentur für Arbeit ausgestellt wird, die für den Beschäftigungsort zuständig ist Grenzgänger können sich zusätzlich zur Arbeitslosmeldung im Wohnortstaat im ehemaligen Beschäftigungsstaat arbeitsuchend melden Seite 14