Thüringer Waldknigge Unsere Empfehlungen für die naturverträgliche Walderholung

Ähnliche Dokumente
Mit Kindern in den Wald wichtige Tipps für kleine und große Entdecker

Wald & Wild. Ansichten und Anliegen der Waldeigentümer

Lauftagung Juli SportCongressCenter

Der Wald und seine Funktionen Lehrerinformation

6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern

Willkommen im Wald! Ein Knigge für den respektvollen Waldbesuch

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen in der Stadt Krumbach (Schwaben) (Grünanlagensatzung) vom

Waldknigge Lenzia 10 Regeln für respektvolle Waldbesuche

Der Wald als Schauplatz vieler Interessen - Freizeit, Wirtschaft und Naturschutz -

Abstell- und Garagenplatzordnung

Was will ich wissen? Den Wald kennenlernen

ABTEILUNG FÜR DEN LÄNDLICHEN RAUM für FELD- UND FLUR- KNIGGE Für ein verständnisvolles Miteinander

Wanderweg Escherode (Landesforsten)

Mit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld

PRO CONTRA. Der Mensch könnte ohne große biologische Vielfalt auskommen. In unserem modernen Leben brauchen wir nur wenige Arten und Lebensräume.


Entwurf des Hessischen Waldgesetzes. Betreten des Waldes, Reiten und Fahren

Verhaltenscodex. «Ein Pferd ohne Reiter ist immer ein Pferd. Ein Reiter ohne Pferd ist nur ein Mensch.»

Unterrichtsmodul. Aufgaben des Waldes.

Mit dem Hund durch die Natur Wichtige Regeln in Wald und Feld

nachhaltig malen lesen verstehen

Satzung Benutzung Erholungsgebiet Waldschwaigsee Satzung. über die Benutzung des Erholungsgebietes. "Waldschwaigsee" Inhaltsverzeichnis

I/14 I/14. Satzung über die Benützung der öffentlichen Grünanlagen in Kempten (Allgäu) (Grünanlagensatzung) Vom 15. Mai 1972

Möglichkeiten zum Beschränken des Betretungsrechts durch Jagdausübungsberechtigte. Gesetzestexte zum Begrenzen des freien Betretungsrechts

Forsten. A - Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG)

17 Ziele für eine bessere Welt. In Leichter Sprache

Mein Wald Informationen für Privatwaldbesitzer in Thüringen. für Generationen

Der Wald und seine Funktionen

Tollwut Fakten und Vorsichtsmaßnahmen

Verordnung. der Forstdirektion Karlsruhe über den Bannwald "Schnepfenmoos" vom 11. Oktober 1999

INHALT. NICHTS WIE RAUS IN DIE NATUR... 4 Wald als Anti-Stress-Mittel 5

Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster

Benutzungsordnung für den Freizeitsee in Alpen, Menzelen-Ost vom

Wald und Forstwirtschaft

Höhlen aus der Sicht des Naturschutzrechts

Der Klimawandel hat unseren Wald im Griff: Wie wird das Waldjahr 2019?

Hinweise. zur Vertragsgestaltung bei der Einräumung von Nutzungsrechten nach 22 Landeswaldgesetz (Februar 2017)

S T A D T Ö S T R I N G E N 4.3

Sozialform/ Material Schüler-/ Lehrer-Aktivität Lernziele:

Unser Waldknigge von A-Z Ameisen Angeln Aufsammeln von Holz Bäche Beschädigen von Bäumen Besteigen von Bäumen Betretungsverbote Gewitter

Herzlich Willkommen im Wald!

Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielanlagen der Stadt Lindenberg i. Allgäu. Vom

Abschnitt V Betreten des Waldes

Thomas Flaig, HW Müller

Habbe sie kaa Klingel?

MERKBLATT ÜBER REITEN IM MÄRKISCHEN KREIS

Satzung. über die Benutzung der öffentlichen Grünflächen in der Stadt Mühldorf a. Inn (Grünanlagensatzung) Vom

Inhalt. Alle Besucher sollten Rücksicht auf andere Erholungsuchende nehmen 5

Satzung der Gemeinde Emmering über die Benutzung des Freizeitgeländes Emmeringer See (Emmeringer-See-Satzung-ESS) vom 31. Mai 2007

Wahlprüfsteine Fragebogen des Deutschen Jagdverbandes. Jagdrecht. Deutscher Jagdverband Persönliche Daten.

Rechtsverordnung. über das Naturschutzgebiet. Ölberg Wöllstein. Landkreis Alzey-Worms. vom 28. Juni 1983

Geocaching im Wald Die wichtigsten Fragen und Antworten für Nordrhein-Westfalen für Geocacher

Zweck dieses Gesetzes ist es insbesondere, im Bewußtsein der besonderen Bedeutung des Waldes für die Allgemeinheit

Benutzungsordnung der Großen Kreisstadt Riesa für öffentliche Kinderspielplätze und öffentliche Spielanlagen vom 1. August 2007

SIE und der Walliser Wald

KATASTROPHEN: WARUM JEDES TIERLEBEN ZÄHLT WIE GEMEINSCHAFTEN PROFITIEREN, WENN VIER PFOTEN TIEREN HILFT

Regeln für naturverträgliches Geocaching in Rheinland-Pfalz

Zecken-Impfung. KKF-Verlag. Gegen Zecken schützen. Mit der Spezialkarte die Zecke sicher entfernen. Vorsicht: Lyme-Borreliose.

GESETZENTWURF. der DIE LINKE.-Landtagsfraktion

Rechtssituation des Burgundertrüffels und Spielräume für eine Nutzung

Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v.

Zukunftsleitlinien für Augsburg

Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen

Tiere im Wald. Hauptsponsor. Text und Design

Zukunftsleitlinien für Augsburg

Brunhilde aus dem Leben einer alten Eiche

Verordnung über das Naturschutzgebiet «Hüttenboden», Laufen

Stadt Lichtenfels. Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter

4. Österreichische Pferdefachtagung. Rund ums Pferd

Vorbereitungsseminar Staatsprüfung Waldbau Gmunden

Judith Drews & Lilli Baltzer

Information zum richtigen Verhalten beim Reiten in der Landschaft

Routen-Material Teverener Heide

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN FÜR DAS AUSREITEN UND AUSFAHREN IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN - (Stand 01/2016)

Richtiges und sicherheitsbewusstes Verhalten an Einsatzstellen im CHEMPARK

VERHALTENSCODEX REITER UND FAHRER IM GELÄNDE

über die Benutzung des Erholungsgebietes Anglberger See

Satzung. über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege der Gemeinde Böhl-Iggelheim vom

Einführung Ökologie. Kanton St. Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei. Samstag, 10. Juni 2017 / OAK Lebensraum / Salez

Gorillas. Ein Vortragsdossier des WWF Schweiz. WWF Schweiz. Hohlstrasse 110 Tel.: +41 (0) Zürich

Die Brandschutzordnung besteht aus den Teilen A und B.

WILLKOMMEN IM CHEMPARK DORMAGEN Powered by

Was steht in der Baumschutz-Satzung für die Stadt Frankfurt am Main?

GESETZLICHE VORSCHRIFTEN FÜR DAS AUSREITEN UND AUSFAHREN IN DEN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN (Stand 06/11)

Haben Tiere Rechte? Materialien zur Politischen Bildung.

Artenschutz bei der Gewässerunterhaltung

Anlage 1. GEMEINDE KIRCHBERG AN DER ILLER Landkreis Biberach. Aufgrund von 28 Wassergesetz für Baden-Württemberg wird folgendes verordnet:

Weihenstephaner Erklärung zu Wald und Forstwirtschaft im Klimawandel

Hüpfdiktat 1 - Waldtiere

Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege -Benutzungssatzung Wirtschaftswegeder Ortsgemeinde Mörsbach vom

Richtlinien für die Sicherheit und allgemeine Verhaltensregeln im Bürohaus City Nord

Verordnung über das Naturschutzgebiet Hirtlohweiher bei Schwandorf. vom 03. März 1993 (RABl S. 17)

Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl. Gefahrenabwehrverordnung für den Bereich des Freizeitgeländes Bühl

Nachhaltigkeit messen?

Waldkindergarten vom 19. Mai 28. Mai 2014

Transkript:

Thüringer Waldknigge Unsere Empfehlungen für die naturverträgliche Walderholung Thüringer Landesforstverwaltung 25 Jahre jung und 303 Jahre nachhaltig www.thueringenforst.de 1www.thueringenforst.de

Liebe Waldbesucherin, lieber Waldbesucher, Der Wald ist das naturnaheste Ökosystem im Freistaat Thüringen. im Wald können Ihnen rund 70 verschiedene Baumarten begegnen. Tausende weiterer Tier- und Pflanzenarten verbergen sich auf und im Waldboden oder auch im Kronendach der Bäume. Diese enorme Vielfalt und die hochkomplexen gegenseitigen Einflussnahmen und Abhängigkeiten lassen aber auch die Sensibilität des Systems erkennen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald ist deshalb von großer Bedeutung. Leider gibt es immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht an die Regeln einer verantwortungsvollen Walderholung halten und ihre Umwelt durch Müll, Lärm oder Rowdytum belasten. Auch wenn der erhobene Zeigefinger an dieser Stelle fehl am Platze scheint, gibt es doch ein paar Punkte in diesem Waldknigge, die es speziell beim Waldbesuch zu beachten gilt. Denn Ihre Erlebnisse und Abenteuer sollen allen auch dem Wald und seinen natürlichen Bewohnern selbst eine Freude sein. Dies umso mehr, da der Wald in unserer zunehmend digitalen Welt für Viele inzwischen unbekannt geworden ist, so dass es nicht schaden kann, wenn man sich vor einem Waldbesuch über einige Besonderheiten informiert. Hier soll Ihnen der Waldknigge gleichsam als papiernes Navigationsgerät dienen, das Sie sicher, schnell und ökologisch unbedenklich an Ihr Ziel führt, egal ob dies eine Sehenswürdigkeit ist, eine erholsame Laufstrecke zum Feierabend oder ein erfrischender Morgenausritt mit dem Pferd. Bitte bedenken Sie bei Ihrem Waldbesuch vor allem auch, dass Sie sich im Lebensraum der Wildtiere aufhalten und entsprechend verhalten sollten, besonders dann, wenn Sie Haustiere mitführen. In diesem Sinne wünschen die ThüringenForst-Beschäftigten wie auch wir Ihnen einen erholsamen und interessanten, vor allem aber naturverträglichen Aufenthalt in unseren wunderschönen Thüringer Wäldern. Volker Gebhardt Henrik Harms Vorstand ThüringenForst

Betreten, Fahren und Parken Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet ( 6 Abs. 1 des Thüringer Waldgesetzes). Dabei soll sich jeder Waldbesucher so verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird. Deshalb ist das Betreten von Verjüngungsflächen, Forstkulturen, Holzeinschlagsflächen oder von Holzpoltern verboten. Rad fahren (einschl. Mountainbiking) ist auf befestigten Wegen und Straßen erlaubt. Reiten und Kutschfahrten sind dagegen nur auf gekennzeichneten Wegen und Straßen (Reitwege) gestattet. Die Benutzung von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist nur zur Erfüllung forstwirtschaftlicher Aufgaben gestattet. Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten. Zum Parken am Wald suchen Sie bitte den nächstgelegenen ausgeschilderten Parkplatz auf. Parken Sie nicht auf Waldwegen oder an Waldeinfahrten Sie behindern damit ggf. die Zufahrt von Rettungs- oder Katastrophenschutzfahrzeugen. Gefahren im Wald Beachten Sie die aktuelle Witterung Aufenthalte bei Sturm oder Gewitter sind gefährlich, da Äste und Stämme herabstürzen können. Werden Sie im Wald von schlechtem Wetter überrascht, sollten Sie beim Verlassen des Waldes auf den Wegen bleiben und keine Abkürzungen durch Waldbestände wählen. Meiden Sie hohe Einzelbäume, hier besteht Gefahr des Blitzeinschlags. Achten Sie darauf, wohin Sie treten und was in Ihrer Umgebung passiert. Im Wald können unvermittelt Hindernisse oder Gefahrenstellen (Löcher im Wegekörper) auftauchen. Halten Sie sich unbedingt an Absperrungen bei Forstarbeiten (der Wald ist Arbeitsplatz für Tausende Waldbesitzer und forstliche Unternehmen) und umgehen Sie gesperrte Bereiche weiträumig, da innerhalb dieser Lebensgefahr herrscht. Klettern Sie nicht auf gelagertes Holz und lassen Sie auch Ihre Kinder keinesfalls auf den sogenannten Holzpoltern spielen. Nach einem Waldbesuch sollten Sie sich nach Zecken absuchen, da durch Zecken Krankheiten übertragen werden können. Wurden Sie von einer Zecke gestochen, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, der Sie auch über die Möglichkeiten einer Behandlung oder ggf. Zeckenschutzimpfung informiert. Waldbrandschutz Das Feuer ist ein Feind des Waldes. Gerade in trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten oder in großen Nadelholzbeständen ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers sind vielfältig und verheerend: es bedroht Tiere und Pflanzen und raubt ihnen Nahrung oder den gesamten Lebensraum, vernichtet Rohstoffe und gespeicherte Energie und setzt gebundenes CO 2 frei. Dabei ist die Vermeidung von Waldbränden so einfach, wenn man einige Regeln beachtet: Machen Sie keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen. Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg. Halten Sie das ganzjährige Rauchverbot im Wald ein. Helfen Sie mit, durch einfaches Befolgen der Hinweise den Wald vor Feuer zu schützen und melden Sie entdeckte Feuer im Wald umgehend per Notruf 112 der zuständigen Rettungsleitstelle. Die Natur dankt es Ihnen. Wild und Jagd Der Wald ist voller Tiere, von deren Anwesenheit Waldbesucher im Allgemeinen aber nichts bemerken. Wildtiere sind scheu und meiden den Kontakt mit dem Menschen. In einigen seltenen Fällen kann es aber zu einer Begegnung

kommen, bei der es einfache Verhaltensregeln zu beachten gilt. Oberste Priorität ist, das Wildtier niemals anzufassen egal wie zutraulich es wirkt! Verletzte Tiere können unberechenbar reagieren, Jungtiere mit Menschenduft werden von den Elterntieren verstoßen, und tote Tiere können Krankheiten übertragen. Finden Sie ein verletztes Tier, dann melden Sie das bitte dem zuständigen Forstamt, dem Jagdausübungsberechtigten bzw. der Polizei. So wird sichergestellt, dass dem Tier schnellstmöglich geholfen werden kann. Hatten Sie einen Verkehrsunfall mit einem Wildtier, versuchen Sie keinesfalls das Tier zu fangen oder mit bloßen Händen zu greifen. Das Mitnehmen eines toten Tieres ist übrigens keine günstige Alternative für den nächsten Sonntagsbraten. Wildtiere auch tote unterliegen dem Jagdrecht, und das unbefugte Aneignen ist Wilderei und wird somit als Straftat verfolgt. Um einen gesunden Wildbestand zu erhalten, der an die Gegebenheiten des Ökosystems angepasst ist, muss in unseren Wäldern gejagt werden. Egal ob die Jagd als Hobby oder Beruf ausgeübt wird - es muss ein erheblicher Aufwand betrieben werden, um einen artenreichen und zugleich den zivilisatorischen Bedingungen angepassten Wildbestand zu fördern. In den Hauptjagdzeiten sollten Waldbesucher darauf Rücksicht nehmen. Zum Beispiel sollten in der Dämmerung die festen Wege nicht mehr verlassen werden, um das Wild nicht zu beunruhigen. Haustiere Hunde animieren ihr Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur. Oft ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Obwohl wir sie vermutlich gar nicht zu Gesicht bekommen, wird die Anwesenheit von Hund und Mensch doch von den Wildtieren registriert. Dies bedeutet für die Tiere immer eine Stresssituation. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine. Katzen, die gerne mal das Haus verlassen und Ausflüge in Wald und Feld unternehmen, laufen Gefahr zu verwildern. Wildernde Katzen unterliegen dem Jagdrecht. Kommen Katzen unterwegs mit Wildtieren in Kontakt, besteht immer die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Tierarzt über geeignete Maßnahmen und Impfungen. Wildpflanzen, Pilze, Früchte, Beeren & Co Im Wald gibt es schier unendlich viele Pflanzenarten und Pilze zu entdecken. Einige von ihnen sind essbar, manche Pflanzen gelten sogar als Arzneimittel. Doch Sie sollten sich Ihrer Sache ganz sicher sein, bevor Sie eine Pflanze oder einen Pilz essen oder auch nur anfassen. Eine Verwechslung kann dramatische Folgen haben! Im Zweifel also lieber auf den Verzehr verzichten so sind Sie auf der sicheren Seite. Früchte, Beeren und Pilze können unter Umständen mit Eiern des Fuchsbandwurms infiziert sein. Um das Risiko einer lebensbedrohlichen Infektion auszuschließen, sollten Sie alles Gefundene vor dem Verzehr gründlich waschen und stark erhitzen. Übrigens sind die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennbar! Das Thüringer Waldgesetz erlaubt im 15 jedermann, sich Waldfrüchte wie Pilze, Beeren, Zapfen und Nüsse oder Pflanzen (Kräuter, Gräser) in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, pfleglich zu entnehmen. Wichtig dabei ist, dass geschützte Pflanzen generell nicht gepflückt werden dürfen und dass Sie auch keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abbrechen. Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nach Hause nehmen möchten. Denn egal ob giftig oder genießbar, jede Pflanze und jeder Pilz haben ihren festen Platz im Ökosystem Wald.

IMPRESSUM Herausgeber: ThüringenForst Hallesche Straße 16 I 99085 Erfurt Gestaltung: Stabsbereich Unternehmenskommunikation und -entwicklung Fotonachweis: fotolia.com - Halfpoint (Titelfoto) fotolia.com - Robert Kneschke (Touristen) ThüringenForst, B. Neumann, T. Draht, A. Knoll Druck: Landesamt für Vermessung und Geoinformation 1. überarbeitete Auflage 8.000 November 2015