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Fernabsatz-Information zum Girovertrag, Dispositionskredit, Anschaffungsdarlehen (Ratenkredit), Anschaffungsdarlehen (Annuitätendarlehen), Baufinanzierung mittels Hypothekarkredit mit Ratentilgung, Baufinanzierung mittels Annuitätendarlehen, Tilgungsaussetzungsdarlehen Stand: Dezember 2005 Diese Information gilt bis auf weiteres und steht nur in deutscher Sprache In den folgenden Ausführungen gelten die Punkte I und III für alle Vertrags- bzw. Kreditarten, im Punkt II sind die speziellen Informationen zu jeder einzelnen Vertrags- bzw. Kreditart aufgeführt. Übersicht I Allgemeine Informationen II Informationen zu den jeweiligen Vertrags- bzw. Kreditarten III Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages I Allgemeine Informationen Name und Anschrift der Bank CRONBANK Aktiengesellschaft Im Gefierth 10 63303 Dreieich Telefon: 06103 / 391 250 Telefax: 06103 / 391 239 e-mail: info@cronbank.de Gesetzlich Vertretungsberechtigte der Bank Vorstand: Manfred Adams Wolfgang Becker Frank Bermbach Hauptgeschäftstätigkeit der Bank Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bankgeschäften und von damit zusammenhängenden Geschäften. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Graurheindorfer-Straße 108 Lurgiallee 12 53117 Bonn 60439 Frankfurt (Internet: www.bafin.de) Eintragung im Handelsregister Amtsgericht Offenbach am Main HRB 34 140 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer DE 199 032 617 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist deutsch. Rechtsordnung / Gerichtsstand Gemäß Nr. 6 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Bank deutsches Recht. Gerichtsstand für Inlandskunden Ist der Kunde ein Kaufmann und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann die Bank diesen Kunden an dem für die kontoführenden Stelle zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlichrechtliche Sondervermögen. Die Bank kann von diesen Kunden nur an dem für die kontoführende Stelle zuständigen Gericht verklagt werden. Gerichtsstand für Auslandskunden Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind. Außergerichtliche Streitschlichtung Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht die Möglichkeit, den Ombudsmann der privaten Banken anzurufen. Näheres regelt die Verfahrensordnung für die Schlichtung von Kundenbeschwerden im deutschen Bankgewerbe, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.v., Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, zu richten. Hinweis zum Bestehen einer freiwilligen Einlagensicherung Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen. Der Umfang der durch den Einlagensicherungsfonds geschützten Verbindlichkeiten ist in Nr. 20 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgendermaßen beschrieben: Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.v. angeschlossen. Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition Verbindlichkeiten gegenüber Kunden auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt 30 % des für die Einlagensicherung jeweils maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Diese Sicherungsgrenze wird dem Kunden von der Bank auf Verlangen bekannt gegeben. Sie kann auch im Internet unter www.bdb.de abgefragt werden. II Informationen zum Girovertrag Die Bank richtet für den Kunden ein Konto in laufender Rechnung (Kontokorrentkonto, Girokonto) ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Konto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.b. Überweisungen) zulasten dieses Kontos ab, soweit dieses Konto ausreichend Guthaben oder Kredit aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Girovertrag erfasst: - Kontoführung, - Überweisungen (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den Überweisungsverkehr), - Daueraufträge, - Lastschriftbelastungen, - Scheckinkasso, -Dispositionskredit / Überziehungskredit (nur bei gesonderter Vereinbarung mit der Bank), -. ec- / Maestrokarte zur Abhebung an in- und ausländischen Geldautomaten, zur bargeldlosen Zahlung an automatisierten Kassen im Rahmen des POZ-, electronic cashund Maestro-Systems und zur Nutzung der GeldKarte-Funktion (vgl. hierzu im Einzelnen die Bedingungen für den ec- / Maestro- Service). Die aktuellen für die Dienstleistungen der Bank ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis (www.cronbank.de --> Konditionen auf einen Blick > Preisverzeichnis). Auf Wunsch wird Ihnen die Bank dieses Die Änderung von Zinsen und Entgelten während der Laufzeit des Girovertrages erfolgt nach Maßgabe von Nr. 12 der AGB. Soweit im Rahmen der Kontoführung Guthabenzinsen anfallen, sind diese Einkünfte steuerpflichtig. Bei Fragen sollte sich der Kunde an die für ihn zuständige Steuerbehörde bzw. seinen steuerlichen Berater wenden. Die gilt insbesondere, wenn er im Ausland steuerpflichtig ist. Eigene Kosten (z. B. für Ferngespräche, Porti) hat der Kunden zu tragen.

Hinsichtlich einzelner im Zusammenhang mit dem Konto stehender Dienstleistungen (z. B. Gutschrift bei Scheckeinlösung) gelten die Vorbehalte, wie sie mit dem Kunden über die hierfür maßgeblichen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen vereinbart wurden (z. B. Vorbehalt der Einlösung und des Eingangs des Gegenwertes). Schecks, die über eine Abrechnungsstelle einer Landeszentralbank vorgelegt werden, sind eingelöst, wenn sie nicht bis zu dem von der Landeszentralbank festgesetzten Zeitpunkt an die Abrechnungsstelle zurückgegeben werden (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der AGB). Im Übrigen gelten die Sonderbedingungen für den Scheckverkehr. Zahlung der Entgelte und evtl. anfallender Zinsen (z. B. Überziehungszinsen) durch den Kunden Die anfallenden Entgelte (Kontoführungsentgelte, transaktionsbezogene Einzelentgelte) werden am Ende eines jeden Quartals dem Girokonto belastet. Dies trifft ebenso auf die Zinsen zu. Kontoführung Die Bank erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Girovertrag durch Verbuchung der Gutschriften und Belastungen auf der Basis der zugrunde liegenden Aufträge und Weisungen (z. B. aus Überweisungen, Lastschriften, Bankentgelte) auf dem in laufender Rechnung geführten Konto (Kontokorrentkonto, Girokonto). Beim Kontokorrentkonto werden die jeweiligen Buchungspositionen zum Ende der vereinbarten Rechnungsperiode in der Regel zum Ende des Kalenderquartals- miteinander verrechnet und das Ergebnis (Saldo) dem Kunden als Rechnungsabschluss mitgeteilt. Alle von der Bank vorgenommenen Buchungen werden auf dem Kontoauszug mit Angabe des Buchungsdatums, des Betrages, einer kurzen Erläuterung über die Art des Geschäftes sowie der Valuta (Wertstellung) aufgelistet. Kontoauszüge werden per Postversand übermittelt. Zahlungseingänge Zahlungseingänge schreibt die Bank dem Konto gut. Auszahlung Die Bank erfüllt eine Auszahlungsverpflichtung durch Geldausgabeautomaten. Überweisung Bei einer institutsinternen Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Bei einer institutsübergreifenden Überweisung ist diese mit Gutschrift auf dem Konto des Kreditinstitutes des Begünstigten und Übermittlung der Angaben zur Person des Überweisenden und des angegebenen Verwendungszwecks erfüllt. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus den Bedingungen für den Überweisungsverkehr. Lastschriftbelastung Lastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird (vgl. Nr. 9 Abs. 2 der AGB). Die Belastungsbuchung aus einer Einzugsermächtigungslastschrift ist endgültig, wenn der Kunde sie genehmigt hat (vgl. Nr. 7 Abs. 3 der AGB). Scheckinkasso Ist der Scheck auf ein Kreditinstitut im Inland gezogen, erfüllt die Bank ihre Verpflichtung aus dem Scheckinkasso mit Vorlage des Schecks oder dessen Daten beim bezogenen Kreditinstitut. Bei einem auf ein Kreditinstitut im Ausland gezogenen Scheck ist die Verpflichtung der Bank aus dem Scheckinkasso durch auftragsgemäße Weiterleitung des Schecks (oder der Scheckdaten) erfüllt. Vor Eingang des Scheckgegenwertes bei einer Bank erfolgt die Gutschrift in der Regel nur unter dem Vorbehalt des Eingangs (vgl. Nr. 9 Abs. 1 der AGB). Scheckeinlösung Auf die Bank gezogene Schecks sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. Barschecks sind bereits mit Zahlung an den Scheckvorleger eingelöst. Schecks sind auch schon dann eingelöst, wenn die Bank im Einzelfall eine Bezahltmeldung absendet. Kartenzahlung mit der ec- / Maestrokarte Vom Kunden veranlasste Kartenzahlungen erfüllt die Bank durch Zahlung an den Händler als Akzeptanten der Kartenzahlung. Die Nutzung von Zahlungskarten ist in den Bedingungen für die ec- / Maestrokarte geregelt. Der Girovertrag kann vom Kunden jederzeit gekündigt werden. Im Übrigen gelten die in Nr. 18 und 19 der AGB für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. -keine- Geschäftsbedingungen (AGB) der Bank beschrieben. Daneben gelten die Sonderbedingungen / Bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB enthalten. Für den Bereich des Girovertrages gelten, je nach Ausgestaltung, folgende Sonderbedingungen / Bedingungen: - Bedingungen für den Überweisungsverkehr, - Sonderbedingungen für den Scheckverkehr, - Bedingungen für den ec- / Maestro-Service, - Sonderbedingungen für die konto- /depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit elektronischer Signatur (Homebanking-Bedingungen), - onderbedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN zur Verfügung, II Informationen zum Dispositionskredit Die Bank stellt Ihnen einen Dispositionskredit auf Ihrem Girokonto Über den eingeräumten Kreditrahmen können Sie frei verfügen. Die Rückführung erfolgt mittels der auf Ihrem Girokonto eingehenden Zahlungen. Die Zinsabrechnung erfolgt immer vierteljährlich im Rahmen der Kontenabrechnung für Ihr Girokonto. Die aktuellen für die kostenpflichtigen Zinserträge unterliegen der Einkommensteuer. Sie sind steuerlich in dem Kalenderjahr zu erfassen, in dem sie dem steuerpflichtigen Kunden zugeflossen sind. Der Dispositionskredit kann auf Ihrem Girokonto bereitgestellt werden, wenn

Die Bank stellt Ihnen den Kreditbetrag nach Erfüllung der unter genannten Voraussetzungen auf Ihrem Girokonto Beendigung des Kreditverhältnisses durch den Kreditnehmer Sie können das Kreditverhältnis jederzeit beenden, indem Sie den Sollsaldo auf Ihrem Girokonto ausgleichen. Beendigung des Kreditverhältnisses durch die Bank Kredite und Kreditzusagen, für die weder eine Laufzeit noch eine abweichende Kündigungsregelung vereinbart ist, kann die Bank jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Bank wird bei der Ausübung dieses Kündigungsrechtes auf die berechtigten Belange des Kreditnehmers Rücksicht nehmen. Mindestlaufzeit Eine besteht nicht. Das Darlehen kann ausgezahlt werden, wenn und nach Erfüllung der unter genannten Bei einer Erhöhung von Zinsen bzw. Entgelten kann der Darlehensnehmer den davon betroffenen Darlehensvertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt der Darlehensnehmer, so werden die erhöhten Zinsen bzw. das erhöhte Entgelt nicht zugrunde gelegt. Die Bank wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen. II Informationen zum Anschaffungsdarlehen (Ratenkredit) Die Bank stellt Ihnen ein Anschaffungsdarlehen in Form eines Darlehens mit Ratentilgung- Beim Konsumentenkredit mit Ratentilgung ist der von Ihnen zu leistende Rückzahlungsbetrag (Tilgungsrate plus Zinsen) nicht gleich hoch, sondern reduziert sich während der Kreditlaufzeit. Dies hängt damit zusammen, dass die Tilgungsraten des Kredites über die vereinbarte Laufzeit konstant bleiben, der Zinsanteil jedoch durch die fortlaufende Tilgung der Gesamtschuld sinkt. Die letzte Tilgungsrate kann allerdings von den übrigen Kreditraten betragsmäßig abweichen. Die Tilgungsrate wird je nach vertraglicher Vereinbarung in gleich bleibenden monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Teilbeträgen gezahlt. Die aktuellen für die kostenpflichtige Preisverzeichnis. Bearbeitungskosten und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen z. B. Finanzierungsvermittlungskosten Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate nach dem vollständigen Empfang des Darlehens. Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt drei Monate. II Informationen zum Anschaffungsdarlehen (Annuitätendarlehen) Die Bank stellt Ihnen ein Anschaffungsdarlehen in Form eines Annuitätendarlehens- Bei einem Annuitätendarlehen entrichten Sie während der gesamten Kreditlaufzeit gleich bleibende Raten, Diese werden Annuitäten genannt und beinhalten Zinsen und Tilgung. Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens sinken die zu entrichtenden Zinsen. Da die Rate bis zum Ende der Kreditlaufzeit gleich hoch bleiben, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der Tilgungsanteil zu. Die Schlussrate kann allerdings von den übrigen Kreditraten betragsmäßig abweichen. Die Annuität wird je nach vertraglicher Vereinbarung in gleich bleibenden monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Teilbeträgen gezahlt. Die aktuellen für die kostenpflichtigen Bearbeitungskosten und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen z. B. Finanzierungsvermittlungskosten.

Das Darlehen kann ausgezahlt werden, wenn und nach Erfüllung der unter genannten Die Mindestlaufzeit beträgt sechs Monate nach dem vollständigen Empfang des Darlehens. II Informationen zur Baufinanzierung mittels Hypothekarkredit mit Ratentilgung Die Bank stellt Ihnen einen Kredit für wohnwirtschaftliche Zwecke in Form eines Hypothekarkredites mit Ratentilgung- zur Verfügung. Ein wohnwirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der einem Verbraucher für den Bau, Umbau oder Kauf einer privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht oder die er erwerben will, zur Verfügung gestellt wird und der durch ein Grundpfandrecht auf das unbewegliche Eigentum gesichert ist. Beim Hypothekarkredit mit Ratentilgung ist der von Ihnen zu leistende Rückzahlungsbetrag (Tilgungsrate plus Zinsen) nicht gleich hoch, sondern reduziert sich während der Kreditlaufzeit. Dies hängt damit zusammen, dass die Tilgungsraten des Kredites über die vereinbarte Laufzeit konstant bleiben, der Zinsanteil jedoch durch die fortlaufende Tilgung der Gesamtschuld sinkt. Bei Hypothekarkrediten können Sie zwischen unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen wählen. Das Restdarlehen muss nach Ablauf der Zinsbindung zu den dann gültigen Marktkonditionen verlängert werden, wenn keine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart wurde und sofern das Darlehen nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, gekündigt wird ( 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB) Die aktuellen für die kostenpflichtige Preisverzeichnis. Auf Wunsch wird Ihnen die Bank dieses Bearbeitungskosten, Schätzkosten und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten. z. B. Grunderwerbsteuer, Finanzierungsvermittlungskosten Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten zu versichert zu halten. Das Darlehen kann in einem Betrag ausgezahlt werden, wenn - der Wert der Immobilie nachgewiesen worden ist, Insbesondere bei Neubauten und Modernisierungen kann Ihr Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt ausbezahlt werden. und nach Erfüllung der unter genannten Während des Zinsbindungszeitraums können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen ( 490 Abs. 2 BGB) Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt drei Monate.

II Informationen zur Baufinanzierung mittels Annuitätendarlehen Die Bank stellt Ihnen einen Kredit für wohnwirtschaftliche Zwecke in Form eines Annuitätendarlehens- Ein wohnwirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der einem Verbraucher für den Bau, Umbau oder Kauf einer privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht oder die er erwerben will, zur Verfügung gestellt wird und der durch ein Grundpfandrecht auf das unbewegliche Eigentum gesichert ist. Bei einem Annuitätendarlehen kann zwischen unterschiedlichen Zinsbindungszeiträumen gewählt werden. Während des jeweiligen Zinsbindungszeitraumes entrichten Sie gleichbleibende Raten. Diese werden Annuitäten genannt und beinhalten Zinsen und Tilgung. Mit fortlaufender Rückzahlung des Darlehens sinken die zu entrichtenden Zinsen. Da die Rate mindestens zum Ende des Zinsbindungszeitraums gleich hoch bleibt, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der Tilgungsanteil zu. Die Annuität wird je nach vertraglicher Vereinbarung meistens in gleich bleibenden monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Teilbeträgen gezahlt. Ist keine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart, muss das Restdarlehen zu den bei Ablauf der Zinsbindungsfrist gültigen Marktkonditionen verlängert werden, sofern das Darlehen nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat frühestens für den Ablauf des Tages, an dem die Zinsbindung endet, gekündigt wird ( 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Die aktuellen für die kostenpflichtige Bearbeitungskosten, Schätzkosten und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten. z. B. Grunderwerbsteuer, Finanzierungsvermittlungskosten Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten zu versichert zu halten. Das Darlehen kann in einem Betrag ausgezahlt werden, wenn - der Wert der Immobilie nachgewiesen worden ist, Insbesondere bei Neubauten und Modernisierungen kann Ihr Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt ausbezahlt werden. und nach Erfüllung der unter genannten Während des Zinsbindungszeitraums können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen ( 490 Abs. 2 BGB) Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt drei Monate II Informationen zum Tilgungsaussetzungsdarlehen (TA-Darlehen) Die Bank stellt Ihnen einen Kredit für wohnwirtschaftliche Zwecke in Form eines Tilgungsaussetzungsdarlehen (TA- Darlehen) - Ein wohnwirtschaftlicher Kredit ist ein Kredit, der einem Verbraucher für den Bau, Umbau oder Kauf einer privaten Wohnimmobilie, die in seinem Eigentum steht oder die er erwerben will, zur Verfügung gestellt wird und der durch ein Grundpfandrecht auf das unbewegliche Eigentum gesichert ist. Beim TA-Darlehen zahlen Sie während der Laufzeit lediglich die Zinsen, die aus dem Darlehensnennbetrag errechnet wird. Zum Ende der Darlehenslaufzeit müssen Sie dann die vollständige Tilgung aus Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln erbringen. Die aktuellen für die kostenpflichtige Bearbeitungskosten, Schätzkosten und gegebenenfalls Bereitstellungszinsen. Ferner tragen Sie die Notar- und Grundbuchkosten. z. B. Grunderwerbsteuer, Finanzierungsvermittlungskosten Sie sind verpflichtet, das Gebäude samt Zubehör zum vollen, soweit möglich zum gleitenden, Neuwert gegen Feuer-, Leitungswasser- und Sturmschäden auf Ihre Kosten zu versichert zu halten.

Das Darlehen kann in einem Betrag ausgezahlt werden, wenn - der Wert der Immobilie nachgewiesen worden ist, Insbesondere bei Neubauten und Modernisierungen kann Ihr Darlehen auch in mehreren Teilbeträgen nach Baufortschritt ausbezahlt werden. und nach Erfüllung der unter genannten Während des Zinsbindungszeitraums können Sie das Darlehen grundsätzlich nicht kündigen. In Ausnahmefällen kann jedoch ein außerordentliches Kündigungsrecht bestehen ( 490 Abs. 2 BGB) Die Mindestlaufzeit des Vertrags beträgt drei Monate III Informationen über die Besonderheiten des Fernabsatzvertrages Der Kunde gibt gegenüber der Bank ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss des Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular (Kredit- bzw. Darlehensvertrag) an die Bank übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Bank dem Kunden gegebenenfalls nach der erforderlichen Identitätsprüfung des Kunden die Annahme des Vertrages erklärt. Widerrufsbelehrung für den Kunden Widerrufsrecht: Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat)* ohne Angaben von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, e-mail, widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: CRONBANK Aktiengesellschaft Im Gefierth 10 63303 Dreieich Telefax: 06103 / 391 239 e-mail: info@cronbank.de Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und der Kunde ausdrücklich zugestimmt hat. * Widerrufrecht beträgt gemäß 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw. werden kann (z. B. bei telefonischem Fernabsatzvertrag)

Empfangsbestätigung zur Fernabsatz-Information Kunde (Name, Anschrift) Bank CRONBANK Aktiengesellschaft Im Gefierth 10 63303 Dreieich Ich habe jeweils ein Exemplar - der Fernabsatzinformation zum Girovertrag, Dispositionskredit, Anschaffungsdarlehen (Ratenkredit), Anschaffungsdarlehen (Annuitätendarlehen), Baufinanzierung mittels Hypothekarkredit mit Ratentilgung, Baufinanzierung mittels Annuitätendarlehen, Tilgungsaussetzungsdarlehen - nebst aktuellem Preisverzeichnis, - des Kredit- bzw. Darlehensvertrages - der vorstehend genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in diesen AGB sind u.a. folgende Sonderbedingungen / Bedingungen mit aufgeführt.) - Sonderbedingungen für die Ausführung von Daueraufträgen - Sonderbedingungen für das Direktkonto - Sonderbedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit PIN und TAN - Sonderbedingungen für die konto-/depotbezogene Nutzung des Online-Banking mit elektronischer Signatur (Homebanking-Bedingungen) - Sonderbedingungen für den Scheckverkehr - Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr - Bedingungen für den ec- / Maestro-Service - und die Allgemeinen Darlehensbedingungen erhalten. Ort, Datum Kundenunterschrift