Energiewende in Deutschland. zukünftige Standards im Bauwesen EnEV 2012

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Transkript:

zukünftige Standards im Bauwesen EnEV 2012 MinRat Dipl.-Ing. Hans-Dieter Hegner Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Herzlich Willkommen Energiewende neue Ziele, Ausgangslage Weiterentwicklung der EnEV Auf dem Weg zum Plus-Energie-Standard 2

Energiewende neue Ziele, Ausgangslage Weiterentwicklung der EnEV Auf dem Weg zum Plus-Energie-Standard 3

Deutschland und die Energiewende Energieeffizienzziele des Energiekonzepts der Bundesregierung: Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % bis 2050 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % bis 2020 Einführung klimaneutrales Gebäude ab 2020 in der EnEV 2012 Sanierungsfahrplan für Gebäudebestand, Verdopplung der jährl. Sanierungsrate 4

Instrumente der Energiewende 1. Fordern Gesetzliche Regelungen für eine hohe Energieeffizienz von Gebäuden EnEG, EnEV, EEWärmeG, HeizkV, etc. 3. Informieren Öffentlichkeitsarbeit (Kampagnen, Aufklärung, Information) Modellprojekte Energieausweis, etc. 2. Fördern Zinsgünstige Darlehen oder Investitionszuschüsse z.b. über das KfW-CO 2 - Gebäudesanierungsprogr., Marktanreizprogramm etc. 4. Forschen Forschungsprogramme der Bundesregierung z.b. Zukunft Bau, Energieoptimiertes Bauen, Energieeffiziente Stadt

Randbedingungen zur Veränderung des Ordnungsrechts Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU ( EPBD-recast ) Verschärfung von Anforderungen ( Prüfungsauftrag aus Kabinettbeschluss zur Energiewende) Umstellung von Normverweisungen (DIN V 18599: 2011-12) Änderungsbedarf auf Grund der Vollzugspraxis (Einarbeitung von Erkenntnissen aus zahlreichen Auslegungen) 6

Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Niedrigstenergiegebäude Standard spätestens ab 1.1.2021 für Neubauten, für öffentliche Gebäude ab 1.1.2019 Niedrigstenergiegebäude: Der fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die am Standort oder in der Nähe erzeugt wird gedeckt werden 7

Niedrigstenergiegebäude Umsetzung in Deutschland 1. Aufnahme im EnEG: Wer nach dem 31. Dezember 2020 ein beheiztes oder gekühltes Gebäude errichtet, muss das Gebäude als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe der vor dem 1. Januar 2019 nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung auszuführen. 2. Die Bundesregierung muss daher vor dem 1. Januar 2019 im Verordnungsweg die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden regeln. Novelle der EnEV 2012 wahrscheinlich in 2015/2016

Novelle der EU-RL über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Energieausweise: Qualitätssicherung durch Einrichtung nationaler Kontrollsysteme. Zuständige Behörden/Stellen führen Stichproben durch (Überprüfung der Plausibilität, ggf. auch durch Inaugenscheinnahme des Gebäudes) Grenze für Aushangpflicht (öffentl. u. private Gebäude mit starkem Publikumsverkehr) wird auf 500 m², später dann auf 250 m 2 gesenkt Indikator der Gesamtenergieeffizienz muss in Verkaufs- oder Vermietungsanzeigen genannt werden 9

Novellierung auf Grund der Richtlinie 2009/28/EG (Erneuerbare Energien - RL): Einführung einer Angabe zum Anteil Erneuerbarer Energien in Energieausweisen für Neubauten

Energiewende neue Ziele, Ausgangslage Weiterentwicklung der EnEV Auf dem Weg zum Plus-Energie-Standard 11

Konsequenzen für die EnEV 2012 Maß der Verschärfung der Anforderungen auf der Grundlage der Wirtschaftlichkeit ist zu bestimmen Gutachten belegen: EnEV 2009 ist voll umfänglich wirtschaftlich weitere Verschärfung im Wohnungsbau ist eher nur punktuell machbar, im Nichtwohnungsbau sind Verschärfungen mit Blick auf die Beleuchtungstechnik sowie die Klima- und Lüftungsanlagen denkbar der Bund hat deshalb bei seinen Verwaltungsgebäuden bereits eine Verschärfung um bis zu 30% umgesetzt 12

Novellierung auf Grund interner Veranlassung Umstellung der Verweisungen auf DIN V 18599 auf die Ausgabe 2011-12 neue Klimadaten (neues langjähriges Mittel; Referenzklima Potsdam) Anpassung der Skalen im Energieausweis für Wohngebäude, Angabe von Kennwerten Einführung eines vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude ( EnEV-easy )

Einführung neuer Klimadaten Höhere Außenlufttemperaturen: -Nutzenergiebedarf Heizen nimmt ab -Nutzenergiebedarf Kühlen nimmt zu

Energieausweise: Anpassung Skala Vergleichswerte, Werte für Anzeigen, Kontrollen Quelle: Forschungsbericht Vergleichswerte für Verbrauch bei Wohngebäuden, Univ.-Prof. Dr.-Ing. M. Norbert Fisch Institut für Gebäude- und Solartechnik Technische Universität Braunschweig Pflichtangaben in Verkaufs- und Vermietungsanzeigen: Art des Ausweises (Bedarf/Verbrauch) Wert Endenergiebedarf/-verbrauch Wesentlichen Energieträger Weiterhin: Angabe Anteil erneuerbarer Energie, Registernummern, Stichprobenkontrollen, Aufbewahrung von EA, Erfahrungsberichte der Länder

Berechnungsverfahren Für zu errichtende Nichtwohngebäude verweist die EnEV 2012 generell auf DIN V 18599: 2011-12 als Berechnungsvorschrift Dualität der Berechnungsverfahren bleibt bei (ungekühlten) Wohngebäuden zunächst noch erhalten: DIN V 18599: 2011 und DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10 sind alternativ anwendbar. Anforderungen an die Qualität der Hülle sollen mit der Referenzanforderung verknüpft werden ( Ankerwertmethode ). vereinfachtes Verfahren Primärenergiefaktoren gem. DIN V 18599-1: 2011-12

vereinfachtes Nachweisverfahren EnEV-easy auf Grundlage des durch das Land Baden- Württemberg vorgestellten Vereinfachungs-Ansatzes für neue Wohngebäude, die Mehrheit der Ländervertreter befürwortet diesen Ansatz Die vorgesehene Umstellung (Nebenanforderung mit Ankerwert) unterstützt den Ansatz Bei Erfüllung der Randbedingungen soll für die beschriebenen Gebäude auch ohne rechnerischen Nachweis von einer Einhaltung der Anforderungen der EnEV ausgegangen werden. Verfahren nur für Anlagekonzepte, bei denen das EEWärmeG erfüllt ist

Ankerwertmethode Anforderung an den Transmissionswärmeverlustkoeffizienten H T` H T`Referenz * 1,3 Der spezifische, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust eines zu errichtenden Wohngebäudes wird an den entsprechenden Wert des jeweiligen Referenzgebäudes gekoppelt 18

Zeitplan genaue Verschärfung?

KfW-Förderung 11.000 2.500 Kredit- und Zuschussvolumen, Mio. Euro 10.000 9.000 8.000 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 2.020 1.500 1500 1500 1.400 1500 Über 50% aller Neubauten 1350 in 850 Deutschland sind bereits 936 360 360 heute 280 besser als die EnEV! 200 200 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2.000 1.500 1.000 500 0 Fördermittel, Mio. Euro Energieeff. Sanieren (EES) EES Einzelmaßnahmen Kommunalkredit Zuschuss (gef. Investitionen) Energieeffizient Bauen Haushaltsmittel 20

Energiewende neue Ziele, Ausgangslage Weiterentwicklung der EnEV Auf dem Weg zum Plus-Energie-Standard 21

Wie kommt das Plus ins Haus?

Grundlage: Ausführung Effizienzhaus 55/40 Praxis! Quelle: Forschungsbericht Monitoring der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren 2010 und Ökologisch / Energieeffizient Bauen 2006 2010, Institut Wohnen und Umwelt, Darmstadt 23

Die neue Marke 24

Das Wettbewerbsergebnis 1. Platz: Uni Stuttgart 25 Quelle: BMVBS, Uni Stuttgart, Prof. Sobek

Die Idee des Siegerentwurfs 1. Platz: Uni Stuttgart Quelle: BMVBS, Uni Stuttgart, Prof. Sobek 26

Schema des technischen Konzepts 27

Elektrofahrzeuge als mobiler Speicher des Hauses 1 2 4 5 Beteiligte Fahrzeuge: 1. Audi A1 e-tron 2. Opel Ampera 3. VW Golf blue-e-motion 4. BMW Concept Active E 5. Mercedes A-Klasse E-Cell 6. Smart ED 3 6 Fotos: Hersteller Fotos: 28

Energiebilanz nach Nutzungsarten Bilanz des Hauses (Simulation) 120,00 100,00 80,00 37,50 E-Mobilität Hilfsenergie KWh/m²a 60,00 19,38 5,00 101,88 Ausrüstung Beleuchtung TWW Heizung 40,00 6,88 PV Panele 11,88 20,00 21,25 0,00 Bedarf Erzeugung 29

30

31

32

Eröffnung am 7.12.2011 33

erste Messergebnisse

/DE/EffizienzhausPlus 35

Neues Forschungsprogramm: Modellvorhaben Effizienzhaus-Plus Bewertungsindikator: Jahres-Primärenergiebedarf und Jahres-Endenergiebedarf Es muss sowohl ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf ( Q p < 0 kwh/m²a) als auch ein negativer Jahres- Endenergiebedarf ( Q e < 0 kwh/m²a) vorliegen Begleitforschung und Evaluierung, Messtechnik, Sensoren und innovative Komponenten werden gefördert gilt für alle Arten von Wohngebäuden Haus ist durchgängig mit Geräten des höchsten Energieeffizienzlabels und intelligenten Zählern auszustatten 36

Ein Netzwerk entsteht: weitere Effizienzhäuser Plus Fertighauswelt Köln Bien-Zenker Huf-Haus Finger-Haus Luxhaus Weber-Haus Fotos: Hersteller 37

Effizienzhaus Plus im Bestand Ein Projekt der NUWOG und des BMVBS

Effizienzhaus Plus im Bestand Offener interdisziplinärer Planungswettbewerb Hochschulen in Zusammenarbeit mit Planungsbüros Auslober:Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Koordination und Durchführung: Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung Vorprüfung: BAKA und HS Augsburg Im Vordergrund steht die Anwendung modernster Technologie für den Plus-Energie-Standard in der Altbausanierung.

Effizienzhaus Plus im Bestand Terminplan: Auslobung am 21.02.2012 Rückfragekolloquium am 21.03.2012 Einreichung der Arbeiten am 01.06.2012 (16h) Jurysitzung 06./07.07.2012 Anschließend Bekanntgabe der Ergebnisse und Planung Fertigstellung bis Mitte 2013 Danach Monitoring-Programm

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 41 Quelle: BMVBS, Uni Stuttgart, Prof. Sobek