Die Nutzung der Zeiterfassungssoftware askdante im Nutzungsmodell Cloud-Service und während kostenloser



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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den askdante Cloud- Service und für die Nutzung von askdante innerhalb kostenloser Testzeiträume Die Nutzung der Zeiterfassungssoftware askdante im Nutzungsmodell Cloud-Service und während kostenloser Testzeiträume richtet sich vorbehaltlich einzelvertraglicher Abreden zwischen den Parteien ausschließlich nach den nachfolgenden Vereinbarungen zwischen der Bader & Jene Software-Ingenieurbüro GmbH (nachfolgend: B+J) und dem Kunden, welche das Preis- und Leistungsverzeichnis für askdante einschließen. 1. Vertragsgegenstand 1.1 Gegenstand der nachfolgenden Vereinbarung ist die Nutzung der von B+J entwickelten Zeiterfassungs-Software askdante als Cloud-Service (sog. Software-as-a-Service oder SAAS -Modell). Kennzeichnend für die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien ist, dass sich die Software selbst auf einer von B+J betriebenen Server-Infrastruktur befindet (Hosting). Der Kunde greift z.b. über seinen Webbrowser, einen Windows Client oder eine Mobile App auf diese Infrastruktur zu. Sämtliche Daten werden auf Systemen gespeichert, die in Verantwortung von B+J betrieben werden. B+J stellt in diesem Rahmen nur die Funktionalitäten der Software zur Verfügung. Die Übertragung von Nutzungsrechten nach dem UrhG ist nicht Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung. Der Kunde hat sich vorab ggf. durch Nutzung des Testzeitraums - darüber informiert, dass die Software und ihre Funktionalitäten seinen Bedürfnissen entsprechen. 1.2 Dem Kunden wird die Möglichkeit eingeräumt, die Funktionalitäten der Plattform für einen Zeitraum von 30 Tagen ab Anmeldung kostenlos zu testen. Nach Ablauf dieses Zeitraums geht das Nutzungsverhältnis in ein reguläres Nutzungsverhältnis über. 2. Leistungspflichten B+J 2.1 Nutzung des Dienstes 2.1.1 B+J stellt dem Kunden nach Maßgabe dieser Vereinbarung die Funktionalitäten des Cloud-Service über das Internet zur Verfügung. Voraussetzung für die zweckentsprechende Nutzung ist ein Breitband-Internetzugang und ggf. ein Webbrowser, der dem jeweils aktuellen technischen Standard entspricht. Für diese Voraussetzungen hat der Kunde Sorge zu tragen. B+J stellt dem Kunden personalisierte Zugangsdaten Login-Name und Passwort - zur Verfügung, die dem Kunden den Zugriff auf den Cloud-Service ermöglichen. Seite 1 von 5

2.1.2 Die Nutzung des Cloud-Service und der Zugang hierzu stehen außerhalb des Testzeitraums (Ziff. 1.2) unter der Bedingung eines entsprechenden Nutzungsguthabens (Ziff. 3.1). Hiervon unberührt bleibt die Berechtigung des Kunden, über die gespeicherten personenbezogenen Daten zu verfügen (Ziff. 4). 2.2 Änderungen im Leistungsumfang des Cloud-Service B+J ist berechtigt, Anpassungen des Leistungsumfangs des Cloud-Service vorzunehmen, insbesondere auch einzelne Funktionalitäten abzuändern oder zu entfernen, soweit die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Kunden hierdurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. 3. Verpflichtungen des Kunden 3.1 Zahlungspflicht (Prepaid-System) 3.1.1 Die Nutzung des Cloud-Service außerhalb des Testzeitraums (Ziff.1.2) ist kostenpflichtig. 3.1.2 Die Zahlung der Entgelte erfolgt im Voraus ( Prepaid-System ). Der Kunde erwirbt hierfür die Nutzungsguthaben in Form von Credits nach Maßgabe des Preis- und Leistungsverzeichnisses für askdante, welches Gegenstand der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung ist. 3.1.3 Soweit der Kunde dies gesondert beauftragt hat, wird sein Nutzungsguthaben in dem beauftragten Rahmen automatisch aufgeladen. Die Zahlung dieser Aufladung erfolgt durch Lastschrift der jeweiligen Beträge zu Lasten des vom Kunden hierfür benannten Girokontos. 3.2 Umgang mit Zugangsdaten 3.2.1 Der Kunde garantiert und steht dafür ein, dass die mitgeteilten Zugangsdaten (Ziff. 2.1.1) geheim gehalten und von den nutzungsberechtigten Personen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies schließt die Weitergabe an Personen ein, die zwar Mitarbeiter des Kunden, aber nicht nutzungsberechtigt sind. 3.2.2 Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass Dritte in den Besitz seiner Zugangsdaten gelangt sind, so hat er B+J hiervon unverzüglich zu unterrichten. 3.3 Sperrung des Zugangs und Freistellung B+J ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu sperren, soweit Verstöße gegen die Verpflichtung des Kunden aus Ziff. 3.2 erkennbar werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung bleibt unberührt. Für Ansprüche Dritter, die sich aus einem Verstoß gegen die unter Ziff. 3.2 dieser Vereinbarung geregelten Pflichten gegen B+J richten, stellt der Kunde B+J vollständig und unbedingt frei. Seite 2 von 5

4. Datenschutz, Datensicherheit Bei der Nutzung des Dienstes fallen je nach Nutzung durch den Kunden personenbezogene Daten ( 3 Abs. 1 BDSG) an. Hierbei kann es sich beispielsweise um Namen von Mitarbeitern und ggf. auch um Informationen über krankheits- und urlaubsbedingte Abwesenheiten dieser Mitarbeiter handeln. Die Übertragung dieser Daten durch den Kunden auf die technische Infrastruktur von askdante und die Speicherung auf dieser stellt daher ggf. einen datenschutzrechtlich relevanten Vorgang dar. Zur Klarstellung ihrer Rechtsbeziehungen treffen die Parteien die nachfolgenden Vereinbarungen: 4.1 Verarbeitung von Daten im Auftrag ( 11 BDSG) Die Parteien gehen davon aus, dass es sich, soweit im Rahmen der Nutzung des Cloud-Service personenbezogene Daten erhoben, übertragen und gespeichert werden, um Auftragsdatenvereinbarung ( 11 BDSG) handelt. Verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes ist und bleibt der Kunde. Näheres ist einer gesonderten schriftlichen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung vorbehalten, die ggf. zwischen den Parteien geschlossen wird. 4.2 Berechtigung zur Begründung von Unterauftragsverhältnissen Im Rahmen der Leistungserbringung und insbesondere bei der Bereitstellung von Serverkapazitäten ist B+J berechtigt, sich Dritter zu bedienen. In diesem Rahmen ist B+J berechtigt, auch hinsichtlich einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag Unterauftragsverhältnisse mit Dritten nach Maßgabe von 11 BDSG zu begründen. Die in diesem Rahmen geschlossenen Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen legt B+J dem Kunden auf Wunsch vor. 4.3 Zugriff auf personenbezogene Daten ohne Nutzungsguthaben, Löschung Auch soweit kein Nutzungsguthaben vorhanden ist, bleibt der Kunde berechtigt, auf die bei B+J gespeicherten Daten zuzugreifen ( Read-Only -Zugriff). Verbleibt das Kundenkonto über einen Zeitraum von drei Monaten ohne Unterbrechung in diesem Status oder erfolgt eine Kündigung seitens des Kunden, so werden das Kundenkonto und sämtliche im Zusammenhang damit gespeicherten Daten unwiderruflich gelöscht. 4.4 Datenschutzerklärung gemäß 13 des Telemediengesetzes (TMG) Die unter https:///de/impressum/datenschutz.html vorgehaltene Erklärung zum Datenschutz gilt ergänzend zu dieser Vereinbarung. Soweit sich Widersprüche zwischen der dort vorgehaltenen Erklärung und dieser Vereinbarung ergeben, hat diese Vereinbarung Vorrang. Seite 3 von 5

5. Laufzeit und Kündigung Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die konkrete Nutzungsmöglichkeit unter Vorbehalt des Vorhandenseins eines Nutzungsguthabens (Ziff. 3.1.2) steht. Die ordentliche Kündigung ist beidseitig in Textform mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende jederzeit möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere bei missbräuchlicher oder rechtswidriger Nutzung des Cloud-Service durch den Kunden bleibt unberührt. 6. Gewährleistung und Haftung 6.1 Erheblichkeit von Nichtverfügbarkeitszeiten der Plattform 6.1.1 B+J strebt eine Verfügbarkeit des Cloud-Service von 99% im Jahresmittel an. Unberücksichtigt hierbei bleiben Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einwirkungsbereichs von B+J liegen, wie insbesondere der Nichtverfügbarkeit beim Kunden aufgrund von dort fehlenden technischen Voraussetzungen, unvorhersehbaren Betriebsstörungen oder solcher Umstände, die B+J anderweitig nicht zu vertreten hat; Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund erforderlicher Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen zwischen 22 Uhr und 4 Uhr. 6.1.2 Nichtverfügbarkeitszeiten unterhalb der in Ziff. 6.1.1 genannten Schwelle gelten als unerheblich und können Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechtleistung nicht begründen. 6.2 Haftung Für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von B+J, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei Schäden, die unter eine von B+J gewährte Garantie oder Zusicherung fallen, haftet B+J nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet B+J nur auf Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden und nur, soweit eine Pflicht, deren ordnungsgemäße Erfüllung die Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht hätte und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (Kardinalpflicht), durch B+J, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verletzt worden ist. Im Übrigen ist eine Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Seite 4 von 5

7. Schlussbestimmungen 7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Für sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt allein deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Kiel. Auch, soweit dem Kunden diese Vertragsbedingungen in anderen Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden, ist allein der deutschsprachige Text rechtsverbindlich. 7.2 Textformerfordernis Nebenabreden und sämtliche Vertragserklärungen zu dieser Vereinbarung bedürfen mindestens der Textform ( 126b BGB). Etwaig dieser Vereinbarung entgegenstehende Vertragsbedingungen des Kunden werden durch B+J nicht anerkannt und nicht Vertragsbestandteil. 7.3. Salvatorische Klausel Sollte eine oder sollten mehrere der vorgenannten Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen unbeschadet dessen ihre Gültigkeit. Seite 5 von 5