30.01.2012 2. Sitzung des JHA-Unterausschusses "Grundsatzangelegenheiten der Jugendhilfe TOP 1 Änderung der Elternbeitragssatzung Anpassung der Geschwisterkindregelung im Rahmen der Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern zum 01.08.2012 Starker Standort attraktives Leben
1. Ausgangslage Geschwisterkindregelung bis zum 31.07.2011: Grundsatz: Beiträge nur für das betreute Kind für welches der höchste gem. Satzung zu entrichten ist. Bei gleichen ssätzen für Kinder, wird der für das älteste Kind entrichtet. Für Kinder in OGS-Betreuung wird die Hälfte des OGS-es von den Beiträgen für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen / der Kindertagespflege abgezogen, 4 Abs. 4. Satzungsanpassung 2011/2012 aufgrund neuer landesgesetzlicher Regelung (KiBiz) beitragsfreies letztes Kindergartenjahr. Folie 2
1. Ausgangslage Folgen: Die Geschwisterkindregelung ist schwer verständlich, die Berechnungsmodalität schwer nachvollziehbar, ergibt extreme Fallkonstellationen (vollständige sbefreiung) Und damit eine soziale Unausgewogenheit. Folie 3
1. Ausgangslage Im JHA 19.09.2011 wurde die Verwaltung beauftragt, eine transparente und weiterhin familienentlastende Geschwisterkindregelung ab dem 01.08.2012 vorzuschlagen. Folie 4
1. Ausgangslage Betroffener Personenkreis ca. 600 Kinder Folie 5
2. Vorschlag für eine Neuregelung Die Geschwisterkindregelung findet Anwendung für Familien mit mehreren Kindern in Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder (Kita) und/oder in der Kindertagespflege (TP) und/oder in der Offenen Ganztagsgrundschule (OGS). Folie 6
2. Vorschlag für eine Neuregelung Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Elternbeiträge im Rahmen der neuen Geschwisterkindregelung: Kind 1 Anzahl der betreuten Kinder Kind 2 Anzahl der betreuten Kinder Elternbeitrag Folie 7
2. Vorschlag für eine Neuregelung 1. nach Tabelle Zunächst wird für jedes betreute Kind in Kita und/oder TP der Elternbeitrag unter Berücksichtigung der Betreuungszeit, des Alters des Kindes und dem Einkommen der Eltern aus der Elternbeitragstabelle abgelesen. Folie 8
2. Vorschlag für eine Neuregelung 2. je Kind Der jeweilige Tabellenbeitrag wird durch die Anzahl der insgesamt in Burscheid, Kürten, Odenthal (öffentlich gefördert) betreuten Kinder dividiert. Als Divisor werden auch die in Burscheid, Kürten, Odenthal betreute OGS-Kinder berücksichtigt. Als Divisor werden auch die durch Landesrecht vom Elternbeitrag befreiten Kinder berücksichtigt. Folie 9
2. Vorschlag für eine Neuregelung 3. Elternbeitrag Für jedes Kind in Kita und/oder TP erhalten die Eltern einen Elternbeitragsbescheid. Hinweis: Die Einbeziehung der OGS-Kinder in die v.g. Regelung ersetzt die bisherige Regelung in 4 Abs. 4. (= Hälftige Anrechnung des jeweiligen kommunalen OGS s des 1. Kindes in OGS) Folie 10
Fallbeispiel 1 Betreuung in Kita / TP (ohne Vorschulkind) Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis 55.000 / Jahr 1. Kind (4 Jahre) 2. Kind (3 Jahre) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis 2011 3. 2011/ 2012 4. Ab 01.8.2012 132 0 0 44,00 132 0 0 44,00 208 208 208 69,33 Elternbeitrag gesamt: 208,00 208,00 157,33 Folie 11 Nur 1 Kind bezahlt Nur das teuerste Keine Veränderung Jeder 1/3
Fallbeispiel 2 Betreuung in Kita / TP (mit Vorschulkind) Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis 55.000 / Jahr 1. Kind ( Vorschulkind ) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (u2 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis 2011 3. 2011/ 2012 4. Ab 01.8.2012 132 0 0 0 132 0 0 44,00 208 208 76 69,33 Elternbeitrag gesamt: 208,00 76,00 113,33 Folie 12 Nur 1 Kind bezahlt; nur das teuerste. Es wird nur der Differenzbetrag erhoben Vorschulkind befreit; Als Divisor berücksichtigt
Fallbeispiel 3 Betreuung in OGS & Kita / TP (ohne Vorschulkind) 1. Kind in OGS (Kürten) 2. und 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis 55.000 / Jahr 1. Kind (OGS) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 115 lt. Satzung Kürten 2. Bis 2011 115 lt. Satzung Kürten 3. 2011/ 2012 115 lt. Satzung Kürten 3. Ab 01.8.2012 115 lt. Satzung Kürten 132 0 0 44,00 208 150,50 208 57,50 (1/2 OGS ) 150,50 208 57,50 (1/2 OGS ) 69,33 Elternbeitrag gesamt: 265,50 265,50 228,33 Folie 13 Zusätzlich ½ OGS angerechnet Keine Veränderung OGS Kind als Divisor voll berücksichtigt
Fallbeispiel 4 Betreuung in OGS & Kita / TP (mit Vorschulkind) 1. Kind in OGS (Kürten) 2. und 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 35 Std. Elterneinkommen bis 55.000 / Jahr 1. Kind (OGS) 2. Kind (Vorschulkind) 3. Kind (u 2 Jahre) 1. lt. Tabelle 115 lt. Satzung Kürten 2. Bis 2011 115 lt. Satzung Kürten 3. 2011/ 2012 115 lt. Satzung Kürten 4. Ab 01.8.2012 115 lt. Satzung Kürten 132 0 0 0 208 150,50 208 57,50 (1/2 OGS ) 18,50 76 57,50 (1/2 OGS ) 69,33 Elternbeitrag gesamt: 265,50 133,50 184,33 Folie 14 Zusätzlich ½ OGS angerechnet Es wird nur der Differenzbetrag erhoben Vorschulkind und OGS Kind als Divisor berücksichtigt
Übersicht der Fallbeispiele Betreuung in: Bis 2011 2011/2012 Ab 01.8.2012 1. Kita /TP 208,00 208,00 157,33 2. Kita / TP mit Vorschule 208,00 76,00 ( Extrembeispiel ) 113,33 3. OGS und Kita /TP 4. OGS und Kita / TP mit Vorschule 265,50 265,50 228,33 265,50 133,50 184,33 Folie 15
Resümee zum Vorschlag Neue Geschwisterkindregelung Transparent und damit in der Berechnung nachvollziehbar Flexibel auf alle zukünftigen weiteren Satzungsanpassungen anwendbar. Sozial ausgewogen Keine unverhältnismäßig hohe Entlastung mehr bei Familien mit Vorschulkindern) Alle Familien mit mehreren Kindern in Betreuung werden im Vergleich zur Regelung bis 31.07.2011 grundsätzlich entlastet. Landesregelung zur sbefreiung weiterhin gewährleistet. Folie 16
Extrembeispiel Ungerechtigkeit wird deutlich Betreuung in Kita / TP (mit Vorschulkind) Anlage 2 Alle Kinder in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen über 75.000 / Jahr 1. Kind ( Vorschulkind ) 2. Kind (4 Jahre) 3. Kind (3 Jahre) 1. lt. Tabelle 2. Bis 2011 3. 2011/ 2012 4. Ab 01.8.2012 280 280 0 0 280 0 0 93,33 280 0 0 93,33 280,00 00,00 186,66 Folie 17
Folie 18
Anlage 3 Fallbeispiel aus der Sitzung 1. Kind Vorschule 2. Kind Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen bis 30.000 / Jahr 1. Kind Vorschule 2. Kind 2 Jahre 1. lt. Tabelle 2. Bis 2011 3. 2011/ 2012 4. Ab 01.8.2012 70 0 0 0 85 85 15 42,50 Elternbeitrag gesamt: 85 15 42,50 Folie 19
Anlage 3 Fallbeispiel aus der Sitzung 1. Kind Vorschule 2 & 3. Kind in Tagesbetreuung (Kita / TP) je 45 Std. Elterneinkommen bis 30.000 / Jahr 1. Kind Vorschule 2. Kind 2 Jahre 3. Kind u2 1. lt. Tabelle 2. Bis 2011 3. 2011/ 2012 4. Ab 01.8.2012 70 0 0 0 85 0 0 28,33 100 100 30 33,33 Elternbeitrag gesamt: 100 30 61,66 Folie 20