/ 16:30 bis 18:30 Uhr. Naturerbezentrum Prora, Konferenzraum

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Transkript:

Protokoll FFH-Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 1547-303 Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide 1. Sitzung der Thematischen Arbeitsgruppe Datum / Zeit Ort 16.01.2014 / 16:30 bis 18:30 Uhr Naturerbezentrum Prora, Konferenzraum 13 Personen (Behördenvertreter, Flächennutzer, interessierte Bürger, Vertreter von Verbänden und Vereinen) sowie Teilnehmer für den Auftraggeber (StALU Vorpommern, DS Stralsund): Frau Elling, Herr Tessendorf für den Auftragnehmer ( GmbH Stralsund): Herr Beyer Moderation: Frau Westlake (REDLEFSEN Projektberatung) 1. Begrüßung Herr Tessendorf (StALU Vorpommern) begrüßt die Anwesenden und gibt eine kurze Einführung zum Ablauf der Veranstaltung. Anschließend stellen sich alle Teilnehmer kurz vor. 2. Vortrag/Diskussion Herr Beyer ( Stralsund) gibt einen Überblick über das methodische Vorgehen bei der Ableitung des Handlungsbedarfs und über die Maßnahmenvorschläge für die Lebensraumtypen nach Anhang I und die Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH- Richtlinie, die in dem FFH-Gebiet Kleiner Jasmunder Bodden mit Halbinseln und Schmaler Heide geschützt sind. Die Präsentation wird unter http://www.stalu-mv.de/cms2/ StA- LU_prod/StALU/de/vp/Themen/Naturschutz_und_Landschaftspflege/Natura_2000/ Managementplanung/DE_1547-303_Ostusedomer_Huegelland/index.jsp zur Ansicht bzw. Download bereitgestellt. Lebensraumtyp Feuchte Heiden Maßnahmenvorschlag: Beweidung mit Wasserbüffeln Herr Tessendorf: Die Flächeneigentümerin auf der Ostseite des Boddens ist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt Naturerbe GmbH. Sie erstellt einen Naturerbe-Plan und dieser wird mit den Maßnahmen, die in den Managementplan übernommen werden, abgestimmt. Herr Mundt (Kreisanglerverband): Ist bei Beweidung mit Wasserbüffeln die Sicherheit gewährleistet? Was passiert, wenn die mal ausbrechen? 1

Herr Schröder (Naturschutzwart): Wildtiere sind generell gefährlich, aber im Durchschnitt nicht gefährlicher als Rinder. Herr Tessendorf: Die Beweidung mit Wasserbüffeln wird nicht festgeschrieben, es kommen auch Rinder oder Schafe in Betracht, je nachdem, wie der Erfolg aussieht. Die Weideflächen sind aber ohnehin mit stabilen Zäunen umgrenzt. Kleiner Jasmunder Bodden als Lebensraumtyp Lagunen des Küstenraumes (Strandseen) Maßnahmenvorschlag: Machbarkeitsstudie zu Verbesserung Wasseraustausch (Öffnung Lietzower Damm)/Entschlickung/Verminderung der Stoffeinträge aus dem Einzugsgebiet Herr Hommann (Kreisanglerverband): Wie soll eine Öffnung des Lietzower Dammes aussehen? Dann besteht doch Überflutungsgefahr für die Siedlungsbereiche am Bodden. Herr Zietemann (Fischerei): Die Schleuse für den Hochwasserschutz im Lietzower Damm ist für Fische nicht durchgängig. Allerdings können Kleinfische durchziehen und es ist auch immer ein geringer Wasseraustausch vorhanden, da die Tore nicht komplett schließen. Herr Schröder: Es könnte doch mal überlegt werden, wie oft und wie lange es Hochwasserereignisse mit welcher Höhe im Kleinen Jasmunder Bodden gibt - Messungen dazu müssen doch beim StALU vorliegen. Wie lange können die Schwingtore der Schleuse dann offenbleiben, um wenigstens einen etwas verbesserten Wasseraustausch zuzulassen ohne jedoch Überschwemmungen in den Siedlungsbereichen am Bodden zu riskieren. Herr Preuß (Gemeinde Binz): Der Pulitzer Damm sollte rückgebaut werden, in der Bucht bei Alt-Rügen stinkt es bestialisch. Das wäre eine Maßnahme, um die Bürger mitzunehmen. Herr Thassler (NaturerbeZentrum Rügen): Der Rückbau ist im aktuellen Naturerbe-Plan nicht enthalten, der Damm kommt also frühestens in 10 Jahren weg, zumal auch noch Waldumbaumaßnahmen auf Pulitz mit entsprechendem Transportaufwand vorgesehen sind. Herr Tessendorf: Nach Dammrückbau sollten Spurplatten unterhalb des Mittelwassers verlegt werden, dann bleibt Pulitz auch mit entsprechenden Fahrzeugen noch bewirtschaftbar. Frau Bath (Landschaftspflegeverband Rügen e.v.): Wann ist denn die Machbarkeitsstudie für den Kleinen Jasmunder Bodden zu erwarten? Herr Tessendorf: Sobald Fördermittel dafür verfügbar sind, im Moment können keine genaueren zeitlichen Angaben gemacht werden. Herr Naumann (Wasserschutzpolizei): Gibt es eine neue Befahrensregelung für den Kleinen Jasmunder Bodden? 2

Herr Tessendorf: Ja, die ist z.zt. in der Auslegung. Die bestehenden Ausnahmegenehmigungen zum Befahren des Kleinen Jasmunder Boddens wurden verlängert, um die Kosten für die Genehmigungsinhaber zu verringern. Bei Neubeantragungen entstehen nur Kosten in Höhe des regulären Satzes für die Bearbeitungsgebühr. Herr Naumann: Der Kleine Jasmunder Bodden ist Landesgewässer und offiziell kein schiffbares Gewässer, dafür wäre eine Verordnung möglich, ohne die ist kein Vollzug unterhalb von Straftatbeständen möglich, z.b. Fahren mit 1,0 Promille. Herr Tessendorf: In der Befahrensregelung, die mit der NSG-Verordnung für den Kleinen Jasmunder Bodden formuliert werden wird, wäre die Vorschrift von max. 5 PS Motorisierung möglich, das stand auch schon mal in einer früheren Befahrensregelung so drin. Die Geschwindigkeitsbegrenzung sollte allerdings trotzdem bleiben. Nach Aussage von einigen Anglern wäre eine solche Begrenzung der Motorleistung in Ordnung. Herr Tessendorf: Eine freie Befahrbarkeit des Boddens im touristischen Sinne soll es nicht geben. Wenn Herr Zietemann mit einer Ausnahmegenehmigung und gekennzeichnetem Boot mit 2 bis 3 Personen als Angelguide unterwegs ist, ist das o.k., ein Bootsverleih mit Motorbooten ist nicht o.k.. Herr Thassler: Wäre vielleicht ein Ruderbootverleih mit Zonierung möglich? Herr Tessendorf: In der Befahrensregelung ist ja schon eine Zonierung enthalten. Herr Tessendorf: In der neuen Befahrensregelung ist eine Kennzeichnung der Boote vorgesehen: Die Boote derer, die eine Ausnahmegenehmigung haben, sollen gekennzeichnet werden, um einen Vollzug bzw. Kontrolle besser zu ermöglichen. Das Boot kann gewechselt werden, die Kennzeichnung soll dann mitgenommen werden. Herr Mundt: Müsste es nicht z.b. für Buschvitzer eine Härtefallregelung bzw. Bevorzugung geben im Gegensatz zu Nicht-Einheimischen? Herr Tessendorf: Nein, es ist nur eine Gleichbehandlung möglich. Herr Marion: Warum wurde die Schranke vor der Zufahrt im Bereich des NaturerbeZentrums geschlossen? Hier befand sich die zentrale Einsetzstelle für Boote. Jetzt muss man weite Umwege in Kauf nehmen, um sein Boot einzusetzen. Herr Thassler: Das geschah aufgrund von Vermüllungen und Nutzung durch Wohnmobile. Das Naturerbezentrum ist in diesem Falle nicht Eigentümer, aber dieser Bereich soll touristisch genutzt werden und ggf. behindertengerecht ausgebaut werden. Herr Preuß: Eigentümer des Weges und der Fläche am Bodden ist die DBU. Die DBU hat gegenüber der Gemeinde Ostseebad Binz erklärt, dass sie sich durchaus eine eingeschränkte Nutzung für ortsansässige Angler vorstellen könnte. Zumindest für den Zeitraum, soweit die DBU das Gelände nicht für sich selbst erschließt. Das Problem der Schranke und damit der nicht gestatteten Zufahrt entsteht, da der bezeichnete Weg zum Bodden als Waldweg eingestuft ist. Die Befahrung von Waldwegen regelt unabhängig von den jeweiligen Eigentumsverhältnissen die Forstbehörde. Die hier zuständige Forstbehörde betrachtet eine Befahrung des Waldweges durch Angler offensichtlich als nicht 3

gestattungswürdig. Eine Gesprächsrunde zwischen StALU, der Forstbehörde, der WSP, der Gemeinde Binz und der DBU könnte die bestehende Situation entspannen und ggf. auch eine Lösung aufzeigen. Was die geplante Slipanlage in Lietzow betrifft, da ist gegenwärtig das Geld alle. Die Slipmöglichkeit soll unmittelbar östlich von Spitzer Ort geschaffen werden. Herr Schröder: Slipanlagen sind auf Rügen generell ein Problem die Anlagen sind verschlossen, die Benutzung kostet Geld und die Hafenmeister kommen für Angler zu spät. Herr Preuß: In Buschvitz ist man planungsseitig mit der Slipanlage bis ans Wasser herangekommen, die landseitigen Eigentumsverhältnisse sind geklärt, aber im Wasser selbst ist ein schmaler Streifen, der einer Alteigentümerin (wieder) gehört und da ist im Moment kein Rankommen. Kann die Gemeinde diesen Sachverhalt dem StALU zuarbeiten und um Amtshilfe bitten? Herr Tessendorf: Ja, das ist möglich. Lebensraumtyp Graudünen Maßnahmenvorschlag: Wiederherstellung durch Gehölzentnahme Herr Schröder: Die Mukraner Düne sollte freigehalten werden, hier gibt es Glattnatter- Vorkommen. Herr Tessendorf: Die Graudüne im Bereich Mukraner Düne soll wiederhergestellt werden. Die Graudüne ist ein prioritärer Lebensraumtyp und wächst aufgrund der Nutzung nicht von See her nach, wie sonst natürlicherweise gegeben. Lebensraumtyp Natürliche eutrophe Seen Maßnahmenvorschlag: Verminderung der Stoffeinträge, Renaturierung der Ossen-Niederung Frau Bath: Für die Ossen-Niederung werden die Wasserstände in Stufen angehoben. Ob dann schließlich der Bodden-Deich geschlitzt wird, wird erst 2018 entschieden. Bei der Prüfung zur Öffnung des Lietzower Damms ist der Ossen unbedingt mit zu berücksichtigen. Hier könnte es ggf. zu zusätzlich höheren Waserständen kommen. Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie Herr Schröder: Das Große Mausohr besiedelt Quartiere in Saßnitz und Prora und hat Schwärm- und Nahrungsgebiete über Offenlandschaften (Feuersteinfelder). Die Rotbauchunke ist im südlichen Feuerlöschteich wiederum nördlich des Naturerbe-Zentrums nachgewiesen worden. Sie kommt mit einiger Wahrscheinlichkeit auch an den östlichen Uferbereichen des Boddens vor. 3. Sonstiges Herr Hommann (Kreisanglerverband): Sind die Managementpläne auch für andere Gebiete einsehbar? Frau Elling: Ja auf der website des StALU sind die fertigen Managementpläne einsehbar. Herr Thassler: Bitte zur 3. Infoveranstaltung auch Herrn Kleinke, NABU Rügen einladen. 4

aufgestellt am 19.02.2014 André Beyer GmbH 5