INTEGRATIONSRAHMENPLAN DES ALTMARKKREISES SALZWEDEL (Stand März 2015)

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Transkript:

INTEGRATIONSRAHMENPLAN DES ALTMARKKREISES SALZWEDEL (Stand März 2015) Inhalt 1. Grundlagen zu Migration und Integration... 2 1.1 Migration und Integration... 2 1.2 Menschen mit Migrationshintergrund... 2 2. Rechtlicher Rahmen von Integration... 3 2.1 Asyl und Flüchtlingsrecht... 4 3. Aktuelle Zahlen und Entwicklungen im Altmarkkreis Salzwedel... 5 3.1 Gesamtüberblick: Zensus 2011... 5 3.2 Aufenthaltsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel... 6 3.3 Asylbewerber und Flüchtlinge im Altmarkkreis Salzwedel... 7 3.4 Arbeitsmarkt und Migration... 9 3.5 Schule und Migration... 12 4. Maßnahmen und Angebote im Bereich Integration... 13 4.1 Maßnahmen und Angebote für Asylbewerber und Flüchtlinge... 13 4.2 Maßnahmen und Integrationsangebote für Zuwanderer mit Bleibeperspektive... 14 5. Steuerung des Integrationsprozesses... 15 6. Zusammenfassung... 16 7. Literatur und Quellenverzeichnis... 17 7. Tabellenverzeichnis... 18

1. Grundlagen zu Migration und Integration 1.1 Migration und Integration Deutschland ist ein Einwanderungsland. Migration und Integration sind wesentliche Merkmale der gegenwärtigen Sozial und Gesellschaftsstruktur und die für die Zukunft anzunehmenden neuen Zyklen der Einwanderung lassen Migration und Integration zu einer gesellschaftlichen Daueraufgabe werden. Migration bezeichnet den Wechsel des Lebensmittelpunktes von Personen über nationalstaatliche Grenzen hinaus. Die Gründe für Migration sind vielfältig, doch das zentrale Motiv ist die Sicherung oder Suche nach Verbesserung der Lebensbedingungen. Je nach rechtlichem Status des Zugangs unterscheiden sich die verschiedenen Formen von Migration nach: Internationale Freizügigkeit, Arbeitsmigration, Familienmigration, Fluchtmigration und humanitäre Aufnahme, Einwanderung ethnisch Zugehöriger und Bildungsmigration. Diese verschiedenen Migrationsformen bringen auch unterschiedliche Chancen und Einschränkungen für den Integrationsprozess mit sich. Je nachdem, ob Migration freiwillig erfolgt, beispielsweise zum Zweck der Erwerbsarbeit, oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit als Deutscher oder aus Zwang, wegen politischer Verfolgung oder Krieg im Heimatland, sind unterschiedliche Integrationspfade vorgezeichnet. Integration bedeutet, dass Migranten zu Mitgliedern der Gesellschaft werden. Dies geschieht einerseits durch die Teilhabe an den zentralen gesellschaftlichen Systemen wie Bildung und Ausbildung, Wirtschaft und Arbeitsmarkt sowie Politik. Anderseits geschieht es auch über die Anerkennung und (teilweise) Übernahme von Werten und Normen seitens der Migranten. Integration erfordert dabei aber nicht nur Anstrengungen seitens der Migranten, sondern auch die Offenheit und die notwendige kulturelle Anpassung und Veränderung der aufnehmenden Gesellschaft. Die Integration von Migranten als wechselseitiger Prozess zwischen Migranten und Aufnahmegesellschaft verläuft über Generationen. Ziel dieses Prozesses ist die gleichberechtigte Teilnahme und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Aufnahmegesellschaft. Als Schlüssel gelingender Integration gilt Sprache, denn der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse ist die Grundvoraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, bessere Bildungs und Arbeitsmarktchancen und der selbstständigen Bewältigung der Herausforderungen des alltäglichen Lebens. 1.2 Menschen mit Migrationshintergrund Das Statistische Bundesamt hat im Rahmen des Mikrozensus eine Definition für Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt, die es erlaubt, neben Ausländern auch Personen deutscher Staatsangehörigkeit zu erfassen. Zu Personen mit Migrationshintergrund zählen: In Deutschland lebende Ausländer Eingebürgerte Deutsche, die nach 1949 in die Bundesrepublik eingewandert sind In Deutschland geborene Ausländer In Deutschland als Deutsche geborene Kinder, bei denen sich der Migrationshintergrund von mindestens einem Elternteil ableitet Unterschieden nach Migrations bzw. Zuwanderungsgruppen sind dies: 2

Spätaussiedler sind deutsche Volkszugehörige aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion und den anderen früheren Ostblockstaaten, die im Zuge eines speziellen Aufnahmeverfahrens ihren Aufenthalt in Deutschland begründet haben. Mit der Anerkennung als Spätaussiedler erhalten Zugewanderte automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit. Ausländer aus der EU haben als Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union das Recht, sich frei in der EU zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten und wirtschaftlich zu betätigen. Dieses Recht auf Freizügigkeit ist in Artikel 21 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert. Ausländer aus Drittstaaten benötigen für ihre Einreise und den Aufenthalt in Deutschland einen Aufenthaltstitel, der in Form eines Visums, einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis oder als (unbefristete) Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann. Zur bundesweit größten Gruppe zählen Zuwanderer aus der Türkei. Jüdische Zuwanderer und deren Familienangehörige aus der ehemaligen Sowjetunion wurden seit 1991 auf Grundlage des sog. Kontingentflüchtlingsgesetzes in Deutschland aufgenommen, welches mit Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetztes 2005 aufgehoben wurde. Asylsuchende / Asylbewerber werden Menschen genannt, die in einem fremden Staat um Schutz und Aufnahme vor Verfolgung (z.b. politisch) erbitten. Das Asylverfahrensgesetz regelt die wichtigsten Bestimmungen zum Umgang mit Asylsuchenden. Kontingentflüchtlinge sind Flüchtlinge, die unabhängig von einem Asylverfahren in Deutschland aufgenommen werden. Zurzeit gibt es ein Kontingent für Flüchtlinge aus Syrien. Sie unterliegen nicht den Beschränkungen von Asylbewerbern. Sie durchlaufen kein Asylverfahren und erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge sind Personen, deren Asylverfahren mit positivem Ausgang abgeschlossen ist und die somit in Besitz einer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis sind. Personen mit Duldung sind ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung jedoch aus rechtlichen, tatsächlichen, politischen oder humanitären Gründen vorübergehend ausgesetzt ist. 2. Rechtlicher Rahmen von Integration Das im Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz bildet die Rechtsgrundlage für Zuwanderung und Integration in Deutschland. Kernstück des neuen Zuwanderungsgesetzes bildet das sogenannte Aufenthaltsgesetz mir den Regelungen über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Artikel 1). Ein weiterer Bestandteil des Zuwanderungsgesetzes ist das Gesetz zur Freizügigkeit von EU Bürgern, denen darin weitgehende Aufenthaltsrechte zugestanden werden (Artikel 2). Das Aufenthaltsgesetz kennt nur noch zwei Aufenthaltstitel: (1) die befristete Aufenthaltserlaubnis sowie die (2) unbefristete Niederlassungserlaubnis, an deren Ende eine Einbürgerung steht. Die Aufenthaltserlaubnis orientiert sich an dem Grund, aus dem ein/e Migrant/in nach Deutschland kommt. Hier wird unterschieden zwischen (1) Ausbildung, (2) Erwerbstätigkeit ausländischer Arbeitnehmer, (3) humanitäre Gründe (Flüchtlinge und Asylsuchende) sowie (4) Familiennachzug. 3

An den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis sind relativ hohe Anforderungen geknüpft. Dazu gehört beispielsweise die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes, Straffreiheit, ausreichende Deutschkenntnisse, die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit und mindestens fünfjähriger vorheriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis. 2.1 Asyl und Flüchtlingsrecht Hier ist zum einen das internationale Abkommen über die Rechtstellung der Flüchtlinge, die sog. Genfer Flüchtlingskonvention, zu nennen. Als Flüchtling gilt, wer auf Grund seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischer Überzeugung verfolgt wird. Artikel 33 Abs. 1 der Genfer Flüchtlingskonvention bestimmt, dass ein Flüchtling nicht dorthin zurückgewiesen werden darf, wo sein Leben und seine Freiheit bedroht sind. Dieses Gebot des Non Refoulement ist das zentrale Element der Genfer Flüchtlingskonvention; es gilt als ständiges Gewohnheitsrecht auch für solche Staaten, die der Genfer Flüchtlingskonvention nicht beigetreten sind. Allerdings regelt die Genfer Flüchtlingskonvention nicht, wie die Nationalstaaten diesen völkerrechtlichen Vertrag durchführen sollen. Prinzipiell gibt es keine einheitlichen Verfahrensgrundsätze zur Überprüfung des Flüchtlingsstatus. In Deutschland enthält das Grundgesetz bedeutende verfassungsrechtliche Normen für den Zuzug und Aufenthalt von Ausländern. Gemäß Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes genießen politisch Verfolgte Asylrecht. In den folgenden Absätzen des Artikel 16a Grundgesetz werden Aussagen dazu getroffen, wer sich auf Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz berufen darf und wie darauf zu reagieren ist, wenn sich herausstellt, dass jemand aus einem sicheren Herkunftsland kommt. Unterhalb des Grundgesetztes regelt das Asylverfahrensgesetz als Teil des im Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetztes das Asylverfahren in Deutschland. Das Asylverfahren beginnt mit einem Asylantrag, der in einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu stellen ist. In Sachsen Anhalt ist dies Halberstadt. Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das Bundesamt, ob der Antragsteller Asylberechtigter im Sinne des Artikel 16a Abs. 1 Grundgesetz ist und ob ihm internationaler Schutz im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 2 Asylverfahrensgesetz zuzuerkennen ist. Des Weiteren wird geprüft, ob sich internationaler Schutz aus der Flüchtlingseigenschaft im Sinne des 3 Abs. 1 Asylverfahrensgesetz ergibt. Werden Asylberechtigung, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutz verneint, prüft das Bundesamt, ob Abschiebungsverbote nach den Absätzen 5 und 7 des 60 Aufenthaltsgesetzes vorliegen. Werden auch diese Abschiebungsverbote verneint, erlässt das Bundesamt mit seinem Ablehnungsbescheid sogleich eine Abschiebungsandrohung. Laut der Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) haben im Jahr 2014 rund 202.800 Menschen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Dies entspricht einem Anstieg um rund 60% im Vergleich zum Vorjahr. Die am stärksten vertretenen Herkunftsländer waren Syrien, Serbien und Eritrea. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag bei 31,5%. 1 1 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2014. Nürnberg 4

3. Aktuelle Zahlen und Entwicklungen im Altmarkkreis Salzwedel 3.1 Gesamtüberblick: Zensus 2011 Der Zensus 2011 liefert einen ersten Überblick über die Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel. 2 Die folgende Tabelle zeigt den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel im Vergleich zu Sachsen Anhalt und der gesamten Bundesrepublik. Der Vergleich zeigt, dass bundesweit jede fünfte Person einen Migrationshintergrund aufweist, während der Anteil im Altmarkkreis und in Sachsen Anhalt mit 3,6% und 3.8% eher gering ist. (Tab. 1) Bevölkerung im Vergleich Altmarkkreis Sachsen Anhalt Deutschland Salzwedel Insgesamt 87.180 2.267.600 79.652.360 Personen ohne Migrationshintergrund 84.060 (96,4%) 2.182.440 (96,2%) 64.354.900 (80,8%) Personen mit Migrationshintergrund 3130 (3,6) 85.170 (3,8%) 15.297.460 (19,2%) Tabelle 1 Bevölkerung im Vergleich Die Tabelle 2 zeigt die Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel differenziert nach Staatsangehörigkeit und Migrationserfahrung. Mit 1910 Personen bilden Zugewanderte mit deutscher Staatsangehörigkeit die größte Gruppe. Ebenso sind Zugewanderte der ersten Generation stärker vertreten als die der zweiten und dritten Generation. Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel Insgesamt Bevölkerung 87 180 Ohne Migrationshintergrund 84 060 (96,4%) Mit Migrationshintergrund 3 130 (3,6%) weiblich 1 660 männlich 1 460 mit deutscher Staatsbürgerschaft 1 910 davon mit eigener Migrationserfahrung (1. Generation) 1 180 Davon ohne eigene Migrationserfahrung (2. Generation) 720 mit ausländischer Staatsbürgerschaft 1 220 Davon mit eigener Migrationserfahrung (1. Generation) 800 Davon ohne eigene Migrationserfahrung (2. und 3. Generation) 420 Tabelle 2 Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel Die Hauptherkunftsländer im Altmarkkreis sind die osteuropäischen Länder Polen, Russland und Kasachstan. Der Vergleich mit der Bundesrepublik zeigt, dass Zuwanderung im Altmarkkreis hauptsächlich aus Ländern Osteuropas und Asiens erfolgt, während im gesamten Bundesgebiet die Türkei das zugangsstärkste Herkunftsland bildet. (Tab. 3) Dies ist im Wesentlichen das Ergebnis der 2 www.ergebnisse.zensus1011.de (abgerufen am: 23.02.2015) 5

Gastarbeiter Anwerbung der Bundesrepublik ab den 1960er Jahren. Die ausländischen Arbeitskräfte aus den verschiedenen Mittelmeerländern bilden bis heute die größte Gruppe der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationshintergrund. In der ehemaligen DDR wurde dagegen vor allem um Arbeitskräfte aus Vietnam und Polen geworben. Nach der Wiedervereinigung fielen andere Formen der Zuwanderung ins Gewicht: (Spät ) Aussiedler aus Ostmittel und Südosteuropa und der ehemaligen Sowjetunion sowie Flüchtlinge und Asylsuchende. Personen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsländern (in Prozent) Griechenland Polen Türkei Russische Kasachstan Vietnam und Italien Föderation Deutschland 7,6 13,1 17,7 8,6 8,1 1,0 Sachsen 2,5 12,7 4,1 12,4 47,5 6,9 Anhalt Altmarkkreis Salzwedel 9,4 13,5 15,2 5,4 Tabelle 3 Personen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsländern Ein Blick auf die Aufenthaltsdauer zeigt, dass sich mit 32,4 % die meisten Zugewanderten seit 20 und mehr Jahren im Altmarkkreis bzw. in Deutschland aufhalten. (Tab.4) Personen mit Migrationshintergrund nach Aufenthaltsdauer Unter 5 Jahre 470 15,0 290 190 5 9 Jahre 530 17,0 270 270 10 14 Jahre 430 13,8 210 230 15 19 Jahre 500 16,0 310 20 und mehr Jahre 1010 32,4 460 550 Tabelle 4 Personen mit Migrationshintergrund nach Aufenthaltsdauer Die Altersstruktur weist ein relativ ausgewogenes Verhältnis zwischen den verschiedenen Altersklassen auf. (Tab. 5) Personen mit Migrationshintergrund nach Altersstruktur Insgesamt Unter 18 Jahre 18 29 Jahre 30 49 Jahre 50 64 Jahre 65 Jahre und älter 3130 710 (22,6%) 470 (15,1%) 840 (26,9%) 630 (20,1%) 470 (15,1%) Tabelle 5 Personen mit Migrationshintergrund nach Altersstruktur 3.2 Aufenthaltsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel Zuwanderung im Altmarkkreis Salzwedel ist im Wesentlichen gekennzeichnet durch die Zuweisung von (Spät ) Aussiedlern und Asylbewerbern, zunehmend aber auch durch die Zuwanderung von EU Bürgern. Die nachfolgende Tabelle 7 gibt einen Überblick über die aktuellen Zahlen der im Altmarkkreis lebenden aufenthaltsberechtigten Personen mit Migrationshintergrund. (Stand Januar 2015) Aufenthaltsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel Ausländer mit Bleiberecht 1.667 Davon EU Bürger 813 (Spät ) Aussiedler 1100 Tabelle 6 Aufenthaltsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel 6

Im Altmarkkreis Salzwedel sind derzeit 1.697 Ausländer mit einem auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitel wohnhaft. Circa 90% dieses Personenkreises sind in Besitz einer gültigen Aufenthaltsund Arbeitserlaubnis. 94 Herkunftsländer sind vertreten, wie z.b. Vietnam, Iran, Irak, Türkei, Afghanistan, Russland, Indien, Serbien, Kosovo und Kasachstan. Unter den Ausländern sind 813 Personen EU Bürger. Ein Großteil von ihnen stammt aus Italien, Griechenland, den Niederlanden, Österreich, Polen, Tschechien, Rumänien, Schweden, Ungarn und Bulgarien. Dazu kommen 1100 (Spät ) Aussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion. Im Jahr 2014 haben 19 Ausländer in einer feierlichen Form ihre Einbürgerungsurkunde erhalten. Im Jahr 2013 wurden 22 Personen eingebürgert und im Jahr 2012 waren es 20 Einbürgerungen. Der Ausländeranteil im Altmarkkreis Salzwedel ist mit 1,8% und in Sachsen Anhalt mit 2,2% eher gering. Bundesweit liegt der Ausländeranteil bei 8,7%. 3.3 Asylbewerber und Flüchtlinge im Altmarkkreis Salzwedel Aus der Geschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geht hervor, dass im Jahr 2014 in Deutschland insgesamt 202.834 Asylanträge eingegangen sind; davon 173.072 Erst und 17.443 Folgeanträge. Das entspricht einem Anstieg von 59,7% im Vergleich zum Vorjahr. Hauptgrund für den Anstieg sind internationale Konflikte vor allem in Syrien und Irak. 3 Zu den 10 stärksten Herkunftsländern zählen: Syrien, Serbien, Eritrea, Afghanistan, Albanien, Kosovo, Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Somalia und Irak. Auffallend ist, dass die Zahl der Anträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina, die seit Oktober 2014 zu den sogenannten sicheren Herkunftsländern zählen, unverändert hoch bleibt und die Änderung somit bisher kaum Einfluss auf die Zahl der Anträge hat. Jedoch liegt die Anerkennungsquote bei Personen aus sicheren Herkunftsländern bei unter 1%. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt bei 31,5%. 4 Dass die Zahl der Asylanträge weiter steigt, bestätigen die aktuellen Zahlen für den Januar 2015. Das BAMF hat bereits 21.679 Erstanträge entgegen genommen. Im Vorjahresmonat waren es 12.556 Erstanträge. Dies entspricht einem Zuwachse von 72,7%. 5 Die Verteilung der Asylsuchenden auf die einzelnen Bundesländer richtet sich zum einem nach dem Herkunftsland, denn nicht jedes Herkunftsland wird in allen Bundesländern bearbeitet. 6 Zum anderen bestehen für die einzelnen Bundesländer Aufnahmequoten, die festlegen, wie viel Prozent der Asylbewerber jedes Bundesland aufnehmen muss. Die Aufnahmequote wird nach dem sogenannten Königssteiner Schlüssel festgesetzt und jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und Bevölkerungszahl der Länder neu berechnet. Die Verteilungsquote für Sachsen Anhalt liegt 2015 wie im Vorjahr bei 2,85%. Im Jahr 2014 erfolgte eine Verteilung von 6618 Asylbewerbern nach Sachsen Anhalt, nahezu doppelt so viele wie im Jahr 2013 mit 3405 Asylsuchenden. Auch die Verteilung der Asylbewerber auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt unter Berücksichtigung der jeweiligen Einwohnerzahl gemäß Aufnahmegesetz ( 1 Abs. 3). Bei einer Aufnahmequote von 4,3 % ergibt sich für den Altmarkkreis Salzwedel derzeit eine Zuweisung von 3 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2014. Nürnberg 4 Vgl. Ebd. 5 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Aktuelle Zahlen zu Asyl. Tabellen, Diagramme, Erläuterungen. Ausgabe 201. Nürnberg 6 Die Außenstelle Halberstadt (BAMF) bearbeitet Anträge aus: Afghanistan, Albanien, Benin, Bosnien und Herzegowina, Burkina Faso, Guinea, Indien, Irak, Iran, Kosovo, Mali, Mazedonien, Namibia, Portugal, Saudi Arabien, Serbien, Somalia, Staatenlos, Syrien, Türkei, Vietnam. 7

monatlich 52 Asylbewerbern. Die Tabelle 8 zeigt die Entwicklung der Asylbewerberzahlen der letzten Jahre. Entwicklung der Zahl der aufzunehmenden Asylsuchenden im Altmarkkreis Salzwedel 2010 54 2011 56 2012 89 2013 121 2014 380 2015 Erwartet 450 Tabelle 7 Entwicklung der Zahl der aufzunehmenden Asylsuchenden im Altmarkkreis Salzwedel Die Asylbewerber im Altmarkkreis Salzwedel kommen vorwiegend aus den Ländern Syrien, Irak, Indien, Serbien, Mazedonien, Albanien, Afghanistan sowie aus Ländern Afrikas. Mit Stand Februar 2015 hielten sich im Altmarkkreis Salzwedel 413 Asylsuchende im Altmarkkreis auf, davon 243 im laufenden Asylverfahren und 170 mit Duldung. Zudem halten sich 12 Kriegsflüchtlinge im Altmarkkreis auf, die als anerkannte Flüchtlinge jedoch einen anderen Rechtsstatus haben als Asylsuchende. Die zugangsstärksten Herkunftsländer im Altmarkkreis sind Syrien und Irak sowie Serbien und Kosovo. (Tab. 8) Asylsuchende und Flüchtlinge im Altmarkkreis Salzwedel Asylsuchende insgesamt 413 Davon Geduldete 170 Anerkannte Kriegsflüchtlinge 12 Tabelle 8 Asylsuchende und Flüchtlinge im Altmarkkreis Salzwedel Derzeit sind 45 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Gardelegen und 99 Asylbewerber in der Gemeinschaftsunterkunft in Salzwedel untergebracht. 174 Asylbewerber wohnen in 46 vom Altmarkkreis gemieteten Wohnungen. 95 Personen mit Asylbewerberstatus wohnen in 24 selbst gemieteten Wohnungen. Asylbewerber und Flüchtlinge stellen eine besondere Gruppe von Migranten dar, da sie nur über ein eingeschränktes Aufenthaltsrecht verfügen. Nach dem Aufnahmegesetz ist die Aufnahme und angemessene Unterbringung der Asylbewerber und Flüchtlinge Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Des Weiteren müssen finanzielle Grundleistungen erbracht werden. Auch die medizinische Versorgung und die Beratung und Betreuung gehören zu den kommunalen Aufgaben. Die bundes und landespolitischen Integrationsangebote stehen ihnen in der Regel jedoch nicht zur Verfügung, etwa die Sprach und Integrationskurse. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt ist erschwert. Nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland haben Asylbewerber einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt und können eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Auch für Asylbewerber gilt das Recht auf Anerkennung eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses. Die Kinder von Asylbewerbern haben wie deutsche Kinder Anspruch auf einen Krippen oder Kindergartenplatz. Außerdem gilt für alle Kinder und Jugendlichen die Schulpflicht. Bei Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule können Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket beim Sozialamt beantragt werden. 8

3.4 Arbeitsmarkt und Migration Die im Februar veröffentlichten Zahlen zum Arbeitsmarkt mit Angaben zum Migrationshintergrund beziehen sich auf den Berichtsmonat September 2014. Von den zu diesem Zeitpunkt insgesamt 3.828 Arbeitslosen haben 3.246 Personen Angaben zum Migrationshintergrund gemacht. Danach weisen von diesen Befragten 236 Personen einen Migrationshintergrund auf, was einem Anteil von 7,3% entspricht. 7 (Tab. 9) Arbeitslose nach Migrationshintergrund Arbeitslose insgesamt 3.828 Darunter Befragte mit Angaben zum 3.246 Migrationshintergrund Davon ohne Migrationshintergrund 3.010 (92,7%) Davon mit Migrationshintergrund 236 (7,3%) Tabelle 9 Arbeitslose nach Migrationshintergrund 140 der Arbeitslosen mit Migrationshintergrund sind Zugewanderte der ersten Generation. Innerhalb dieser Gruppe sind Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffen, genauso wie bei den Zugewanderten ohne eigene Migrationserfahrung. (Tab. 11) Arbeitslose mit Migrationshintergrund nach Migrationserfahrung und Staatsbürgerschaft Arbeitslose mit Migrationshintergrund insgesamt 236 Darunter mit eigener Migrationserfahrung 140 Darunter Deutsche 49 Darunter Aussiedler 18 Darunter Ausländer 91 Davon ohne eigene Migrationserfahrung 96 Darunter Deutsche 40 Darunter Ausländer 56 Tabelle 10 Arbeitslose mit Migrationshintergrund nach Migrationserfahrung und Staatsbürgerschaft Während bei den Befragten ohne Migrationshintergrund eher Männer von Arbeitslosigkeit betroffen sind (52,6%), sind es bei den Migrant/innen eher die Frauen (52,1%). (Tab. 11) Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Geschlecht Arbeitslose ohne Arbeitslose Migrationshintergrund Migrationshintergrund Absolut Prozentual Absolut Prozentual Insgesamt 3.010 236 Männer 1.596 53,0 113 47,9 Frauen 1.414 47,0 123 52,1 Tabelle 11 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Geschlecht mit Die von Arbeitslosigkeit am stärksten betroffene Altersgruppe bei den Migrant/innen ist die Gruppe der 45 bis 54 Jährigen mit knapp 30%. Aber auch die 25 bis 34 jährigen und die 35 bis 44 jährigen Migranten sind mit jeweils knapp 25% vertreten. Im Vergleich zu den Befragten ohne 7 Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SBG III. Nürnberg, Februar 2015. 9

Migrationshintergrund sind die 15 bis 24 jährigen und die älter als 54 jährigen Zugewanderten prozentual weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. (Tab. 12) Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Alter Arbeitslose ohne Arbeitslose Migrationshintergrund Migrationshintergrund Absolut Prozentual Absolut Prozentual Insgesamt 3.010 236 15 bis unter 25 Jahre 307 10,2 12 5,15 25 bis unter 35 Jahre 800 26,6 58 24,5 35 bis unter 45 Jahre 453 15,0 58 24,6 45 bis unter 55 Jahre 770 25,6 69 29,2 55 Jahre und älter 680 22,6 39 16,5 Tabelle 12 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Alter mit Blickt man auf die Schulabschlüsse, so liegt der Schluss nahe, dass einer der Hauptgründe für Arbeitslosigkeit der fehlende Schulabschluss bzw. das vorliegen eines Hauptschulabschlusses ist. Die Zahl der Migranten ohne Schulabschluss ist mit 33,9% dreimal höher als bei Personen ohne Migrationshintergrund (10,4%), die mehrheitlich die Schule mit der Mittleren Reife (45,4%) abgeschlossen haben. (Tab. 13) Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Schulabschluss Arbeitslose Migrationshintergrund ohne Arbeitslose Migrationshintergrund Absolut Prozentual Absolut Prozentual Insgesamt 3010 236 Kein Hauptschulabschluss 312 10,4 80 33,9 Hauptschulabschluss 1.061 35,2 61 25,8 Mittlere Reife 1.355 45,0 55 23,3 (Fach ) Hochschulreife 219 7,3 29 12,3 Tabelle 13 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Schulabschluss mit Knapp zwei Drittel der arbeitslosen Migranten haben keine abgeschlossene Berufsausbildung (64,0%). Dagegen hat die Mehrheit der Arbeitslosen ohne Migrationshintergrund eine betriebliche oder schulische Ausbildung abgeschlossen. (Tab. 14) Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Berufsabschluss Arbeitslose ohne Arbeitslose Migrationshintergrund Migrationshintergrund Absolut Prozentual Absolut Prozentual Insgesamt 3.010 236 Ohne abgeschlossene 741 24,6 151 64,0 Berufsausbildung Betriebliche / schulische 2.109 70,1 65 27,5 Ausbildung Akademische Ausbildung 108 3,6 13 5,5 Tabelle 14 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Berufsabschluss mit 10

Die Arbeitslosenzahlen für Januar 2015 sind der aktuellen Arbeitsmarktstatistik zu entnehmen. Hier wird jedoch nicht nach Migrationshintergrund sondern lediglich nach Staatsangehörigkeit differenziert. 8 Demnach waren im Januar 2015 insgesamt 4.394 Personen arbeitslos gemeldet. Davon waren 3,8% Ausländer. Das entspricht einem Plus von 5% im Vergleich zum Vorjahresmonat, während die Zahl der Arbeitslosen insgesamt um 6,5% zurück gegangen ist. (Tab. 15) Arbeitslose im Altmarkkreis Salzwedel nach Staatsangehörigkeit Januar 2015 Januar 2014 Insgesamt 4.394 6,5% Davon Ausländer 167 (3,8%) + 5,0% Tabelle 15 Arbeitslose im Altmarkkreis Salzwedel nach Staatsangehörigkeit Die Arbeitslosenquote lag im Januar 2015 bei 9,3%. Die Arbeitslosenquote unter Ausländern ist mit 23,2 mehr als doppelt so hoch, aber im Vergleich zum Vorjahresmonat gesunken. Dennoch ist jeder fünfte Ausländer im Altmarkkreis arbeitslos. (Tab. 16) Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen Januar 2015 Januar 2014 insgesamt 9,3 9,8 Darunter Ausländer 23,2 26,2 Tabelle 16 Arbeitslosenquote Im Juni 2014, dem letzten Stichtag mit gesicherten Angaben, lag der Anteil der Ausländer unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei 1,6%. Im Vorjahresmonat Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Juni 2014 Juni 2013 Insgesamt 27.340 27.218 Davon Ausländer 426 (1,6%) 398 Tabelle 17 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Laut der aktuellen Statistik zur Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II 9 wohnten im Oktober 2014 insgesamt 7902 Personen in Bedarfsgemeinschaften, darunter 5.852 erwerbsberechtigte und 2050 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Unter den erwerbsberechtigten Leistungsempfängern sind 5.564 deutscher und 283 Personen ausländischer Staatsbürgerschaft. (Tab. 19) Die Hilfequote liegt bei 11,7%. Die Hilfequote unter Ausländern beträgt 22,7% und ist damit doppelt so hoch wie die Hilfequote der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. (Tab. 18) Personen in Bedarfsgemeinschaften Insgesamt 7902 Davon erwerbsberechtigte Leistungsempfänger 5.852 darunter Deutsche darunter Männer darunter Frauen 5564 2734 2530 8 Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Nürnberg, Januar 2015. 9 Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Report für Kreise und kreisfreie Städte. Nürnberg, Februar 2015. 11

Darunter Ausländer Darunter Männer Darunter Frauen Darunter Europa ohne EU Darunter EU Bürger 283 (4,8%) 136 147 76 42 Davon nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 2050 Darunter Deutsche 1.983 Darunter Ausländer 67 (3,3%) Tabelle 18 Personen in Bedarfsgemeinschaften Die Hilfequote unter Ausländern ist mit 22,7% doppelt so hoch wie der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt. Jeder Fünfte Ausländer im Altmarkkreis erhält Leistungen zur Grundsicherung. (Tab. 19) Hilfequote hilfebedürftige Personen insgesamt 11,7% erwerbsfähige Leistungsberechtigte 10,3% Ausländer 22,7% Tabelle 19 Hilfequote 3.5 Schule und Migration Im laufenden Schuljahr 2014/2015 werden an den 24 Grundschulen 88 Schüler/innen mit Migrationshintergrund unterrichtet, an den 9 Sekundarschulen 47 Schüler/innen, an den 3 Gymnasien 34 Schüler/innen sowie an den berufsbildenden Schulen 35 Schüler/innen. Mit Stand Januar 2015 sind 101 Kindern von Asylsuchenden und Flüchtlingen schulpflichtig. Schulen haben die Möglichkeit, Fördermaßnahmen gemäß dem Runderlass des Kultusministeriums 10 für Schüler mit Migrationshintergrund zu beantragen. Nach Aussage des Landesschulamtes können die Schulen vor Schuljahresbeginn zusätzliche Lehrerstunden für Sprachfördergruppen oder Sprachförderklassen beantragen. Diese Regelung erschwert es Schulen, auf die aktuell steigende Zahl von schulpflichtigen Asylbewerberkindern reagieren zu können und notwendige zusätzliche Sprachförderung für diese Kinder zu erhalten, da für die Schulen mit Schuljahresbeginn der tatsächliche Bedarf nicht absehbar ist. Über den Altmarkkreis Salzwedel ist deswegen folgendes sichergestellt worden: In Absprache mit dem Landesschulamt geben an den betroffenen Grundschulen über die VHS bestellte Honorarlehrer zusätzlichen Förderunterricht Deutsch. Dies betrifft im Wesentlichen die Grundschulen in Gardelegen, Salzwedel und Kalbe. Bei Bedarf können weitere Absprachen mit weiteren Schulen getroffen werden, sofern dort Kinder von Asylbewerbern beschult werden. 10 RdErl. des MK vom 01.08.2012 34 8813 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an allgemein und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen Anhalt. 12

4. Maßnahmen und Angebote im Bereich Integration 4.1 Maßnahmen und Angebote für Asylbewerber und Flüchtlinge Bevor im Folgenden die Maßnahmen und Angebote für Asylbewerber und Flüchtlinge aufgezeigt werden, soll die besondere rechtliche Stellung dieser Zuwanderungsgruppe sowie die daraus resultierenden Konsequenzen noch einmal kurz zusammengefasst werden. Unter Zuständigkeit des Landkreises fällt: die Aufnahme und angemessene Unterbringung die Gewährleistung finanzieller Grundleistungen die medizinische Versorgung die Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz Außerdem haben Asylbewerber nach 3 Monaten einen nachrangigen Zugang zum Arbeitsmarkt das Recht auf ein Anerkennungsverfahren eines im Ausland erworbenen Berufsabschlusses Die Kinder von Asylbewerbern sind schulpflichtig und können Leistungen aus dem Bildungs und Teilhabepaket erhalten Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Angebote, wie etwa Sprach und Integrationskurse, stehen Asylbewerbern vom Grundsatz her nicht zur Verfügung. Beratungs und Betreuungsangebote Die Aufgabe der gesonderten Beratung und Betreuung nach dem Aufnahmegesetz wird im Altmarkkreis Salzwedel derzeit noch ausschließlich durch die AWO wahrgenommen. Beratungen finden sowohl in Salzwedel als auch in Gardelegen und Kalbe statt. Derzeit entscheidet das Land Sachsen Anhalt über eine Erhöhung der finanziellen Mittel, was die Finanzierung einer zusätzlichen Beratungs und Betreuungskraft ermöglichen würde; eine schnelle Vergabe ist vorgesehen. Zusätzlich dazu werden über den zweiten Arbeitsmarkt 6 Betreuungshelfer gewonnen, je zwei für die Städte Gardelegen, Salzwedel und Kalbe. Sie sollen das Angebot der gesonderten Beratung und Betreuung ergänzen. Die Koordinierung wird voraussichtlich über die Kirchengemeinden in Salzwedel und Gardelegen erfolgen. In der Gemeinschaftsunterkunft Gardelegen sind außerdem zwei Personen über den zweiten Arbeitsmarkt zur Kinderbetreuung eingestellt. In diesem Jahr startete auch das Projekt Integrationslotsen im Altmarkkreis. Die ehrenamtlichen Lotsen bieten Asylbewerbern und Flüchtlingen in verschiedenen Bereichen des alltäglichen Lebens Informationen und Unterstützung. Auch hier soll die Koordinierung über die Kirchengemeinden erfolgen. Weiterhin steht mit dem Jugendmigrationsdienst (JMD), ebenfalls in Trägerschaft der AWO, ein Beratungsangebot für junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 bis 27 Jahre zur Verfügung. 13

Sprachförderung Das ehrenamtliche Engagement im Bereich Sprachförderung der Künstlerstadt Kalbe wird zukünftig vom Altmarkkreis in Form eines Honorarvertrags der Kreisvolkshochschule finanziell unterstützt. Dies ermöglicht ein kontinuierliches Angebot der sprachlichen Erstorientierung der Asylbewerber im Raum Kalbe. Auch andere zivilgesellschaftliche Akteure im Altmarkkreis Salzwedel bieten ehrenamtlichen Deutschunterricht für Asylbewerber und Flüchtlinge an. So gibt es etwa Angebote im Mehrgenerationenhaus, beim Jugendmigrationsdienst, im Jugendförderzentrum Gardelegen und in der Freizeitoase des VHS Bildungswerks Gardelegen. Hier finden derzeit Gespräche statt, die bestehenden Angebote mit weiteren interessierten Ehrenamtlichen zu ergänzen. 4.2 Maßnahmen und Integrationsangebote für Zuwanderer mit Bleibeperspektive Nachfolgend werden die Maßnahmen und Integrationsangebote erläutert, die sich hauptsächlich (aber nicht ausschließlich) an Migranten mit Bleibeperspektive richten. Sprache An der Kreisvolkshochschule des Altmarkkreises Salzwedel finden die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderten Integrationskurse statt. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprach und einem Orientierungskurs. Die Kurse bereiten auch auf den für die Einbürgerung erforderlichen Sprachtest vor, denn für die Einbürgerung müssen Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens nachgewiesen werden. Auch der Einbürgerungstest selbst wird an mehreren Terminen im Jahr in der KVHS angeboten und durchgeführt. Bildung Auf der Grundlage des bereits laufenden ESF Programms Schulerfolg sichern wird es im Jahr 2015 eine Fortsetzung dahingehend geben, dass an den Sekundar, Förder und Berufsbildenden Schulen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter tätig sind. Bezüglich der Grundschulen sind dann, wenn die Schulen und deren Träger dies wünschen und eine Situationsanalyse entsprechend ausfällt, ebenfalls Antragstellungen geplant; das derzeit aus Mitteln des Bildungs und Teilhabepakets finanzierte Programm soll dann auf breiterer Basis ebenfalls über das Programm Schulerfolg sichern laufen. Ausbildung und Erwerbsarbeit Der Altmarkkreis Salzwedel wird ein sogenanntes Regionales Übergangssystem in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter des Altmarkkreises Salzwedel einrichten. Ziel ist die Zusammenführung der vielfältigen Leistungen im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit, der Grundsicherung und Arbeitsförderung unter kommunaler Koordinierung. Außerdem sollen flexible Begleitformen von Schule über Berufsausbildung bis hin in Beschäftigung auf den ersten Arbeitsmarkt entwickelt werden, um Jugendliche mit multiplen Problemlagen zu unterstützen. Im Rahmen dieses Projektes ist auch ein Budget für gruppenspezifische Projekte vorgesehen und in mindestens einem dieser Projekte wird es auch um Hilfen für ausbildungswillige junge Menschen mit Migrationshintergrund gehen. 14

Mit dem Anerkennungsgesetz von 2012 haben Menschen mit Migrationshintergrund (auch Asylbewerber und Flüchtlinge) einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf. In diesem Zusammenhang plant der Altmarkkreis Salzwedel eine Anerkennungs und Qualifizierungsoffensive, um den Zugang zum Arbeitsmarkt für Migranten zu verbessern. Gesellschaft, Kultur, Freizeit und Sport Als Ort der Vielfalt bekennt sich der Altmarkkreis Salzwedel zu Vielfalt, Toleranz und Demokratie. Um den wertschätzenden und anerkennenden Umgang mit Vielfalt und Demokratie zu fördern, muss Integrationshemmnissen wie Diskriminierung, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aktiv entgegen gewirkt werden. Integration richtet sich dabei nicht nur an Zuwanderer, sondern auch an die aufnehmende Gesellschaft. Um den interkulturellen Austausch und das interkulturelle Zusammenleben zu fördern, bedarf es auch der Sensibilisierung der Aufnahmegesellschaft für Migration und Integration. In den letzen Jahren ist im Rahmen der Bundesprogramme Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und Toleranz fördern Kompetenzen stärken der Lokale Aktionsplan des Altmarkkreises Salzwedel als kompakte Handlungsstrategie zum Umgang mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und zur Förderung von Demokratie und Toleranz entstanden. Auch für das seit Januar 2015 laufenden Fortsetzungsprogramm Demokratie Leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit hat sich der Altmarkkreis Salzwedel erfolgreich beworben. Im Rahmen des Teilprogramms Partnerschaften für Demokratie kann die Arbeit innerhalb des bestehenden Lokalen Aktionsplans fortgeführt werden. Auch die Interkulturellen Woche wird 2015 wieder im Altmarkkreis Salzwedel stattfinden. Unter dem Motto Vielfalt. Das Beste gegen Einfalt wird es ein vielfältiges Angebot geben. 5. Steuerung des Integrationsprozesses Zur Verbesserung der Integrationsinfrastruktur hat der Altmarkkreis Salzwedel mit Unterstützung des Landes Sachsen Anhalt im Jahr 2010 eine Koordinierungsstelle eingerichtet. Integration verstanden als gesamtgesellschaftliche Aufgabe impliziert die Beteiligung und Zusammenarbeit verschiedener Akteure am Integrationsprozess. So wurde im Rahmen der Koordinierungsstelle ein Lokales Integrationsnetzwerk aufgebaut, in dem Akteure aus Politik, Verwaltung, Behörden, Organisationen, Freien Trägern, Wohlfahrtsverbänden sowie Migranten und interessierte Privatpersonen vertreten sind. Innerhalb des Netzwerkes wurden zwei Arbeitsgruppen mit je unterschiedlichen Schwerpunkten gebildet: (1) die Arbeitsgruppe Bildung, Beruf und Arbeit und die (2) Arbeitsgruppe Gesellschaftliches Leben, Kultur, Freizeit und Sport. Ziel der Netzwerkarbeit ist die kontinuierliche Entwicklung eines bedarfsgerechten und aufeinander abgestimmten Integrationsangebots sowie die dauerhafte und nachhaltige Integration aller Zugewanderten im Altmarkkreis Salzwedel. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen und stetig steigenden Zahlen im Bereich Asylsuchende und Flüchtlinge wurde innerhalb der Kreisverwaltung eine Arbeitsgruppe Asyl Integration gebildet. Unter Leitung der Stabstelle Kultur sind die Integrationskoordinatorin sowie Mitarbeiter aus dem Jugendamt, dem Schul und Sozialamt, dem Ordnungsamt und des Jobcenters vertreten. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist die Koordination und Umsetzung interner und externer Hilfs und Integrationsangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge. 15

6. Zusammenfassung Bundesweit leisten die Landkreise, kreisfreien Städte und die Kommunen große Anstrengungen, um je nach Quote die jährlich aufzunehmende Anzahl von ca. 200.000 Asylbewerbern(bundesweit) sowie die im Rahmen des Aufnahmekontingents aufzunehmenden syrischen Flüchtlinge (20.000 Kontingentflüchtlinge) im Anschluss an die Aufnahme zu betreuen und (soweit möglich) zu integrieren. Für das Jahr 2015 ist für den Altmarkkreis Salzwedel noch einmal mit ca. 450 Asylbewerbern sowie einem Kontingentflüchtlingsanteil zu rechnen, die über die menschenwürdige Unterbringung hinaus angemessen unterzubringen, zu betreuen und zu integrieren sind, soweit dies möglich ist. Die Willkommenskultur im Altmarkkreis Salzwedel besteht darin, dass nach der Klärung administrativer Angelegenheiten sowie der Unterbringung in der Folge eine Reihe von Trägern, hauptamtlichen Mitarbeitern sowie Ehrenamtlichen zunächst alles Erdenkliche tun, um angesichts der i.d.r. zunächst vorhandenen Sprachschwierigkeiten eine gewisse Alltagskompetenz zu gewährleisten. Zu nennen ist hier auch der evangelische Kirchenkreis Salzwedel, der sich ab spätestens 1.7.2015 über zwei Kirchengemeinden mit 2 halben Stellen in das Gesamtbetreuungsund Beratungskonzept einbinden wird. Dank der kreiseigenen Volkshochschule kann in Absprache mit dem Landesschulamt allen Kindern im Grundschulalter der notwendige Förderunterricht Deutsch erteilt werden. Bei Bedarf kann es auch eine Ergänzung an Sekundar und Förderschulen geben. Es bleibt abzuwarten, ob das Land Sachsen Anhalt zu Beginn des Schuljahres 2015/16 entweder eine Reihe von hauptamtlichen (zusätzlichen) Lehrkräften in den Altmarkkreis Salzwedel beordert bzw. neu einstellt oder ob man den Landkreis bitten wird, bei Übernahme der Kosten über die Kreisvolkshochschule Honorarlehrer den Förderunterricht Deutsch erteilen zu lassen. Über die Kreisvolkshochschule gibt es bereits Angebote für weitere Personen mit Migrationshintergrund, die nicht (mehr) schulpflichtig sind. Diese Angebote können bei Bedarf ausgeweitet werden. 16

7. Literatur und Quellenverzeichnis Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration (Hrsg.) (2011): Nationaler Aktionsplan Integration. Berlin Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2014): Ablauf des deutschen Asylverfahrens. Nürnberg Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 2014. Nürnberg Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Aktuelle Zahlen zu Asyl. Tabellen, Diagramme, Erläuterungen. Ausgabe 201. Nürnberg Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.) (2015): Migrationsbericht 2013. Nürnberg. Bundeszentrale für politische Bildung (2013): Migration und Integration in Deutschland. Bonn Integrationsbeauftragte der Landesregierung (Hrsg.) (2009): Aktionsprogramm Integration. Beschluss der Landesregierung vom 23.06.2009. Magdeburg Integrationsbeauftragte der Landesregierung (Hrsg.) (2009): Abschlussbericht Integration im Dialog. Handlungsempfehlungen der Dialogforen. Magdeburg Ministerium des Innern des Landes Sachsen Anhalt (Hrsg.) (2010): Integrationsbericht des Landes Sachsen Anhalt 2010. Magdeburg Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Arbeitsmarkt in Zahlen. Migrationshintergrund nach 281 Abs. 2 SGB III. Berichtsmonat September 2014. Nürnberg Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Arbeitsmarkt in Zahlen. Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte. Altmarkkreis Salzwedel. Berichtsmonat Januar 2015. Nürnberg Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2015): Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, Report für Kreise und kreisfreie Städte. Nürnberg Statistisches Landesamt Sachsen Anhalt (2014): Zensus 2011. Bevölkerung und Haushalte. Landkreis Altmarkkreis Salzwedel. Halle 17

7. Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Bevölkerung im Vergleich... 5 Tabelle 2 Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel... 5 Tabelle 3 Personen mit Migrationshintergrund nach Herkunftsländern... 6 Tabelle 4 Personen mit Migrationshintergrund nach Aufenthaltsdauer... 6 Tabelle 5 Personen mit Migrationshintergrund nach Altersstruktur... 6 Tabelle 6 Aufenthaltsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund im Altmarkkreis Salzwedel... 6 Tabelle 7 Entwicklung der Zahl der aufzunehmenden Asylsuchenden im Altmarkkreis Salzwedel... 8 Tabelle 8 Asylsuchende und Flüchtlinge im Altmarkkreis Salzwedel... 8 Tabelle 9 Arbeitslose nach Migrationshintergrund... 9 Tabelle 10 Arbeitslose mit Migrationshintergrund nach Migrationserfahrung und Staatsbürgerschaft... 9 Tabelle 11 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Geschlecht... 9 Tabelle 12 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Alter... 10 Tabelle 13 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Schulabschluss... 10 Tabelle 14 Arbeitslose nach Migrationshintergrund und Berufsabschluss... 10 Tabelle 15 Arbeitslose im Altmarkkreis Salzwedel nach Staatsangehörigkeit...11 Tabelle 16 Arbeitslosenquote...11 Tabelle 17 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte...11 Tabelle 18 Personen in Bedarfsgemeinschaften... 12 Tabelle 19 Hilfequote... 12 18